Hallo,
ich habe mich gefragt, wie eigentlich der Einsatz von 4 ZfP* nach der Zauberprobe für "zusätzliche Dienste die über den Rahmen der AsP hinausgehen, die das Elementarwesen für seinen Beschwörer einzusetzen bereit ist" (Elementare Gewalten S. 149, links unten) zu verstehen ist? (Mir geht es hauptsächlich um den Zauber Dschinnenruf)
Kann ich dann einfach wild drauf los befehlen? (Nach dem Motto: Dienst Schutz gegen diese 25 Orks)
Oder verrechne ich das mit den gesamten AsP des Dschinn? (Also mein "Wunschvolumen" an AsP ist aufgebraucht, aber der Dschinn hat ja noch eigene AsP, die dann über diesen Umweg genutzt werden können)
Oder verstehe ich die Passage vielleicht völlig falsch? Würde sich irgendwie seltsam anfühlen, das ganze System mit dem strengen AsP-Volumen mit nur 4* ZfP umgehen zu können., wenn 1 ZfP* gleichzeitig genutzt werden könnte um das "Wunschvolumen" um 1 AsP zu steigern (was ja dann immer obsolet wäre, wenn man 4 ZfP* oder mehr übrig hätte).
Danke schon mal