Hallo,
ich habe mich gefragt wie geweihter Schaden, der durch die Liturgien der Halbgötter verursacht wird, regeltechnisch eingeordnet wird. Also kann ein Schutzsegen des Aves oder der Ifirn eventuell sogar die Empfindlichkeiten ihrer oder seiner Eltern ansprechen oder gibt es keine weiterreichenden Empfindlichkeiten gegen diesen Schaden? Gibt es dafür vielleicht sogar eine Quelle?
Außerdem habe ich mich gefragt, ob Dämonen als denkende Wesen im Sinne der Liturgie "Aller Welt Freund" zählen (und den spielenden Geweihten demnach nicht angreifen dürfen). Ich meine grundsätzlich müsste dies ja der Fall sein, da Dämonen (offensichtlich) denken. Ich fand die Formulierung, die dazu geführt hat aber etwas schwammig, da Pflanzen und Tiere explizit erwähnt werden und Dämonen nur im Zusammenhang mit dem verursachten Schaden.
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.