Beim Ausfall stehen bleiben

  • Hallo Leute!

    Meiner Ansicht nach ist der Regeltext zum Ausfall leider etwas missverständlich geraten, beziehungsweise deckt er nicht alle Eventualitäten vollends ab. Deswegen wollte ich fragen, wie ihr das am Spieltisch regelt.

    Beispielsweise die Möglichkeit des Verteidigers einfach stehen zu bleiben. Wann kann er diese Probe würfeln?

    Ist es eine Aktion, freie Aktion oder eben weil er ja faktisch nichts macht keine Aktion?

    Wann steht im diese Probe zu? Als Reaktion auf den ersten Angriff, auf den zweiten oder eben erst wenn seine INI-Phase ansteht?

    Das was mich wohl am meisten beschäftigt hat: Wie wird nach geschaffter Probe verfahren, wenn man sie als Reaktion auf den ersten Angriff zulassen würde? Verfällt der zweite Angriff, weil der Angreifende in den Verteidiger laufen würde (und im WdS, Seite 60 steht: "eine AT-Serie endet") oder kommt der Angriff einfach? Wenn ja muss der Verteidiger getreu den Regeln des Ausfalls einen Paradeversuch unternehmen oder ist er frei in seinem Handeln und kann den Angriff auf sich nehmen, um einen Gegenschlag in seiner INI-Phase zu starten? Und kann der ursprüngliche Angreifer dann noch ausweichen oder verfällt dessen freie Aktion? :/

  • Möchte der Verteidiger von sich aus stehen bleiben, muss ihm eine MU-Probe +4 + erlittene Treffer (nicht TP) gelingen und er muss eine PA +4 (+4/+8, wenn es die umgewandelte PA ist, und kein Defensiver Kampfstil vorhanden ist) schaffen. Die PA ist genau das, kostet also keine Extra-Zeit in Form von Aktion oder Freier Aktion, die MU-Probe erfordert auch keine Freie Aktion.

    MU und PA müssen beide gelingen, dann ist der Ausfall abgebrochen. Gelingt eine der beiden Proben nicht, wird der Ausfall nicht beendet, und der Verteidiger muss seine Freie Aktion Schritt (zurück) machen.

    MU-Probe macht man dann, wenn man stehen bleiben möchte. Der Angreifer macht seine AT im Ausfall, der Verteidiger kündigt stehen bleiben an und würfelt die beiden Proben. Das kann man jederzeit im Ausfall machen, aber halt dann, wenn der Verteidiger pariert und nicht, während der andere angreift. Der Angreifer hat dann noch "eine abschließende" (WdS, S. 60) AT.

    Danach, weil der Ausfall beendet ist, befindet man sich wieder im normalen Schlagabtausch.

  • Zitat

    Der Angreifer hat dann noch "eine abschließende" (WdS, S. 60) AT.

    Danach, weil der Ausfall beendet ist, befindet man sich wieder im normalen Schlagabtausch.

    Die vom Ausfallenden durchgeführte Attacke bei erfolgreichem Stehenbleiben des Verteidigers durch MU-Probe ist bereits die erwähnte abschließende Attacke, da in den anderen fällen die At automatisch nicht erfolgreich sein kann/nicht durchgefühtr wird.

    Die -4 auf die PA des Verteidigers in dem erwähnten Fall des Stehenbleibens mit MU-Probe verweisst auf die generelle Regelung das der Letzte Angriffes eines Ausfalles die immer mit einer -4 auf die Parade des Verteidigers durchgeführt wird. Dies gilt nur wenn der Ausfall nicht ungewollt beendet wird, bei allen ungewollten Abbrüchen des Ausfalles erfolgt keine zusätzliche -4 auf die PA sondern es wird analog der jeweiligen Regelungen abgehandelt.

    Der Versuch stehenzubleiben mit MU-Probe erzeugt aber immer eine -4 auf die entsprechende PA des Verteidigers, unabhängig vom Erfolg oder Misserfolg der Probe und nur bei erfolgreicher Probe endet der Ausfall.

  • Hinweis: Ob der Verteidiger bei jeder zweiten PA umwandeln muss, oder nicht, wurde mehrfach hin-und her erratiert. Soweit ich weiß, ist in der letzten Regelversion die Umwandlung wieder eingeführt worden.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Die -4 auf die PA des Verteidigers in dem erwähnten Fall des Stehenbleibens mit MU-Probe verweisst auf die generelle Regelung das der Letzte Angriffes eines Ausfalles die immer mit einer -4 auf die Parade des Verteidigers durchgeführt wird.

    Auch wenn die MU-Probe misslingt (und ein stehen bleiben nicht erfolgt), ist die PA um 4 erschwert (zusätzlich zu eventuellen anderen Modifikationen, die ja anfallen können und noch anfallen).

    Tatsächlich spielen wir damit, wenn Ausfall beendet ist, ist er beendet, aber die "abschließende" AT, wenn der Verteidiger stehen bleibt, und zwar eine AT, bei der man eines der End-Manöver im Ausfall einsetzen darf (was man ja vorher nicht weiß, wenn man eine weitere Ausfall-AT macht, die dann mit MU-Probe für stehen bleiben gekontert wird), liest sich irgendwie tatsächlich für mich, als könnte man danach noch eine AT machen, mit einem solchen Manöver.

    Erscheint mir aber unsinnig, denn beendet ist beendet, und wenn der Angreifer, der ohnehin die höhere INI hat, als nächstes dran sein sollte, kann er ja eh Manöver einsetzen wie er möchte, und wenn er nicht dran ist, sollte er auch keine AT machen können.

    Aber es liest sich nicht eindeutig.

    Hinweis: Ob der Verteidiger bei jeder zweiten PA umwandeln muss, oder nicht, wurde mehrfach hin-und her erratiert. Soweit ich weiß, ist in der letzten Regelversion die Umwandlung wieder eingeführt worden.

    In der Errata von 2008 wurde es aufgenommen und danach in spätere Auflagen übernommen. Es ist +4 für Umwandeln, +8 bei Waffen, mit denen man nicht umwandeln darf, und ein/der +4-Malus fällt weg, wenn man Defensiven Kampfstil hat.

    Ausnahmen sind Talente Stäbe oder ein Kettenstab und TaW 10 und höher, die dürfen immer ohne Malus umwandeln.

  • die haben folglich keine zusätzliche Erschwernis beim Umwandeln, analog Personen mit der SF defensiver Kampfstil, ihre restlichen Aktionen entfallen aber, da sie durch den Ausfall in den möglichen Optionen ihrer Aktionen eingeschränkt sind, sie dürfen nicht angreifen, der Ausfallende hat nur 2 Angriffe pro Runde, selbst wenn er seinerseits von BhK profitiert erhält er keine 3te Angriffsaktion sondern der Verteidiger erleidet einen zusätzlichen Malus von -2 auf seine PA.