Rechtssystem in Aventurien

  • Bramdall, Hiram, Magnus: Nicht weiterlesen.

    Hallo liebe Schwarmintelligenz!

    Die Gruppe besteht aus einem Hügelzwerg (eigene Profession: Koch / Schild-Kampf), Gaukler/Akrobat aus Aranien, Gildenmagier Konzil der Elemente zu Drakonia, Perainegeweihter aus den Nordmarken und einem Jäger aus Weiden - Letzten beiden sind NSC von mir, die die klaffenden Talentlücken Abseits von Kampf und Körpertalenten ergänzen.

    Das Abenteuer ist der Turm im Nebelmoor (DSA 5 Einsteigerbox), wurde von mir geringfügig angepasst und spielt in Weiden/Heldentrutz. Im vorigen Abenteuer wurde die entführte Eldora von Wolfspfort befreit ohne dabei jemanden zu töten, da die Auftraggeberin (Erlgard von Hohenwald - Hauptfrau der gräflichen Soldaten) dies auch so formuliert hat.

    Jetzt sollten die Helden:

    1. Das Lösegeld wiederbeschaffen

    2. Unnötiges Blutvergießen vermeiden

    Eigentlich ganz einfach. Wenn denn ein Plot mal die Spieler überleben würde. Was ist also passiert:

    Das aufgeteilte Ausspähen der Räubergruppe ist durch eine miserable Verbergen Probe des Zwerges kläglich gescheitert. Einsatz von Schicksalspunkten wurde nicht genutzt. Die Gruppe ist aufgeflogen und der Geweihte hat auf "Ich hab mich verlaufen, wie komme ich nach Reichsend?" Gemacht, um der Gruppe Zeit zu verschaffen. Mit eine sehr guten überzeugen Probe haben ihm dann zwei Räuber tatsächlich den Weg beschrieben und ein Stück weit begleitet.

    Der Magier wollte sich weiter versteckt halten, wurde dann aber von einem anderen Räuber entdeckt, der ihn auf bedrohliche Art und Weise fragte wer er sei und was er hier wolle. Nach einem langen Moment des Schweigens entzündete der Magier den Stabzauber ewige Flamme. Trotz Warnhinweis, dass der allgemeine Aventurier selten mehr als einen Magier in seinem Leben zu Gesicht bekommt und er dann höchstwahrscheinlich Angst hat und etwas unüberlegtes tun könnte ging die Flamme an. Der Räuber schrie auf und holte zum Schlag aus, den der Magier parieren konnte.

    Der Zwerg bemerkt, dass sein Freund angegriffen wird, setzt zum kritisch erfolgreichen Sturmangriff an und tötet den Räuber mit einem fatalen Treffer - rückblickend liegt hier der Fehler meinerseits. Da hätte ich als SL einfach mehr LeP aus dem Hut zaubern müssen.

    Ein chaotischer Kampf an mehreren Orten bricht aus, bei dem die Gruppe siegt, die meisten Räuber sich ergeben oder fliehen und dementsprechend gefangen genommen werden.

    Der Perainegeweihte kümmert sich um die Wunden aller Verwundeten.

    Beim Verhör der Räuber sind diese unkooperativ und schweigen mangels erfolgreicher Proben / Argumente. Es kommt zu einem hitzigen Streit zwischen den Räubern und der Gruppe, da letztere einen der Räuber getötet haben, während die Gruppe den Räubern vorwirft gemeinsame Sache mit einem Ork zu machen, was die Räuber jedoch dementieren.

    Ein Teil der Helden fühlt sich im Recht einen der Räuber getötet zu haben, da diese mit einem Ork zusammarbeiten und eine Entführung einer Adligen durchgeführt haben.

    Als der Gruppe sie Ideen ausgehen beschließt der Gaukler der Gruppe einem gefesselten und Schwerverletzten Räuber redselig zu stimmen, indem er sein Rapier ansetzt und ihm ins Bein stechen will. Der Geweihte erkennt dies im letzten Moment, verpasst dem Gaukler einen ordentlichen Schlag, was ihm die letzten LeP raubt und er auf 0 fällt. Der Geweihte braucht einen Moment, erkennt dann aber, dass sein Kamerad sich nicht mehr bewegt oder atmet, stabilisiert ihn und wirkt anschließend einen Heilsegen.

    [/ChaosEnde]

    Abweichung aus dem Original Abenteuer:

    - die Räubergruppe besteht aus 2 Teilen: Den tatsächlichen Entführern, die die Helden bereits gestellt haben und den Ork Blaufell kennen. Und die Späher, die Eldora beobachtet haben, um den perfekten Zeitpunkt der Entführung ausfindig zu machen. Letztere sollen am Turm auf den Rest warten, um dann die Beute aufzuteilen - dieser Teil der Gruppe weiß nicht, dass deren Auftraggeber ein Ork ist! Nur ihr mit dem Lösegeld geflohener Anführer Thimorn weiß das.

    - Die Räubergruppe besteht eigentlich nur aus kleinkriminellen, die sich mit Wegelagerung, Beutelschneiderei und Taschenspieler Tricks über die Runden bringen. Die Entführung war ihr erster großer Coup und mit dem Lösegeld wollten sie sich absetzen und woanders einen Neuanfang starten. Keiner von ihnen hat Blut an ihren Händen. Mit der Gefangenen Eldora sind sie den Umständen entsprechend gut umgegangen, und das einzige worüber sich die adlige Beschweren konnte war das miserable essen und das unbequeme Bett.

    Neben der offensichtlich angespannten Lage auch immerhalb der Gruppe folgende Fragen:

    - Welche Konsequenzen hätte die Räubergruppe (bis dahin kleinkriminelle) aufgrund der Entführung einer Adelstochter bzw. Zusammenarbeit mit einem Ork zu befürchten?

    - Gelten die Räuber bereits als unfrei? Wenn nicht, ab welchen Schweregrad von Verbrechen kommt es dazu?

    - Welche Konsequenzen könnten die Helden erwarten, die im indirekten Auftrag des Grafen stehen (der ohnehin schon an Ansehen verloren hat), aber zuwider des Auftrages einen Kleinkriminellen getötet haben?

    - Gemäß Codex Albyricus gilt der Einsatz von Magie immer als vorsätzlich. Habe ich es richtig verstanden, dass der schädliche Einsatz von Magie gegen Menschen damit auch unter Strafe steht? Bspw. Ignifaxius ggn. Räuber?

    Warum frage ich das?

    Ich würde inneraventurisch gerne darstellen, dass auch Verbrecher Recht auf ein Urteil haben und man nicht einfach so Jemanden umbringen kann ohne dafür Konsequenzen zu tragen. Die Gruppe ist mit Ausnahme des vorigen Abenteuers sehr pragmatisch darin den vorgestellten Antagonisten schlichtweg die Lichter ausknippsen zu wollen und wäre kein Perainegeweihter anwesend, der dem stets im Weg steht, würde die Gruppe jedes Problem mit der Klinge lösen.

    Ich habe auch bereits OT gefragt, ob sie lieber eine dunkelgraue Atmosphäre bevorzugen, aber das wird verneint - sie wollen irgendwann gerne als strahlende Helden gesehen werden. Ihr bisheriges Vorgehen zeugt jedoch vom Gegenteil und ich würde diese Gelegenheit gerne nutzen ihnen den moralisch juristischen Spiegel vorzuhalten und brauche dafür Gedankengut.

    Ganz großen Dank schon mal, dass ihr euch das alles überhaupt durchlest. Bin auch für sonstige Ratschläge als SL Neuling offen

  • Rechte von Goblin in den Mittellanden und Almada

    Werte Advocaten - Rütteln an den Grundfesten Alverans, oder doch nur Beleidigung - wie reagiert die Spielwelt?

    Rechtlosigkeit und Vogelfreiheit insbesondere im Mittelreich

    RE: Strafe für Lüge mit schweren Folgen

    Das wären ein paar Threads, die sich mit dem Aventurischen Rechtssystem auseinandersetzen aus der jüngeren Forengeschichte.

    Grundsätzlich gilt, dass Rechte in Mittelaventurien eng an einen festen Wohnsitz gebunden sind. Sobald man den aufgibt oder verliert, ist man rechtlos. Ist man dann noch von der Orbigekeit wegen Verbrechen gesucht, entzieht sich dem aber, kann man dazu schnell vogelfrei erklärt werden. Rechtlosigkeit heißt, dass man vor Gericht nicht selbst klagen kann. Man braucht dafür einen Vertreter. Ob sich jemand findet, der die Gerechtigkeit von Schwerverbrechern (Entführer, Raub etc.) gegen eine Gruppe um einen Geweihten durchsetzen möchte - das müsste schon ein sehr pflichtbewusster und praiosgefälliger Mensch sein. Grundsätzlich kann man Rechtlosen sehr viel antun, solange niemand sich zu ihrem Schutz berufen fühlt und für sie eintritt. Gesetzestreue Gaukler mögen so jemanden in schöner Regelmäßigkeit finden, Räuber dürften es schwer haben.

    Unfreie, also Leibeigene, sind übrigens gerade keine Rechtlosen. Sie mögen ausgebeutet und arm sein, aber sie haben Rechte. Vor allem das Recht auf Schutz vor Gewalt durch Fremde.

    Die Räuber haben sich letztlich Schwerverbrechen schuldig gemacht. Ihnen droht damit wahrscheinlich die Verbannung in eine Strafkolonie, langjährige Zwangsarbeit im Steinbruch oder einer Mine, dazu wahrscheinlich die Kennzeichnung durch ein Brantmahl. Die Todesstrafe wäre auch möglich, ist in weiten Teilen Aventuriens aber weniger selbstverständlich und üblich, als man meinen sollte.

    Die Aussagen von Geweihten gelten im Grunde als Beweise. Die Aussagen irgendwelcher Räuber dagegen sind praktisch wertlos. Es kommt noch etwas auf die Aussage des Entführungsopfers an, immerhin eine Adlige, aber die wird wohl ihren Rettern mehr gewogen sein als ihren Entführern. Sie wird das Blutvergießen damit vielleicht nicht als unnötig beschreiben. Auch ein Magier, ein "gelehrter Herr" ist weit glaubwürdiger als ein Räuber.

    Anders als gerade in Al'Anfa, wo Willkür überraschenderweise vor Gericht kaum vorkommt, ist diese im Feudalsystem sehr üblich. Der Graf oder die Gräfin, also die Eltern des Entführungsopfers, sind Richter. Vielleicht werden sie von einem Praioten beraten, was die Willkür etwas mindert. Insgesamt sehe ich aber für die Helden im beschriebenen Fall gute Karten, unbescholten aus der Sache herauszukommen oder nur mit Worten für den "Übereifer" gerügt zu werden. Nur wenn der Graf sehr korrekt oder sehr auf sein Gewaltmonopol bedacht ist, würde er Anklage erheben. Aber gegen die Retter seiner Tochter? Und wie will er darauf kommen, dass die Gewaltanwendung unnötig war (denn nur die war ja verboten)?

    Wenn du den Helden klarmachen willst, dass das eher nicht so gut war, lass die Hauptfrau sie bezahlen, sie dann aber formlos, sofort un ohne Ruhm aus der Grafschaft schicken. Blutrünstige Söldner und Barbaren kann man nicht brauchen. Einen Prozess gegen sie sehe ich im Mittelreich, Horasreich oder im Bornland für den beschriebenen Fall eher nicht.

  • Das AB selber kenne ich nicht.

    Im Grunde stellen sich mir die Fragen, warum der Koch kundschaftet statt der Jäger, und warum jemand, der kaum noch auf den Beinen stehen kann, jemanden mit einer Waffe bedroht, statt sich erst mal selber verbinden zu lassen, oder warum der Räuber in Panik vor der magischen Flamme den Träger dieser angreifen möchte, statt in Deckung zu springen oder nur so eingeschüchtert zu sein, aber im Nachhinein ist das wohl egal.

    Die Räubergruppe besteht eigentlich nur aus kleinkriminellen, die sich mit Wegelagerung

    Wegelagerei ist kein Kleinkriminellentum, das ist ein Schwerverbrechen (Vergehen, die leichtesten Rechtsbrüche, sind so etwas wie Landstreicherei, Ruhestörung, oder Diebstahl im Gegenwert von unter 5 Dukaten). Ebenso wie Entführung.

    Also schon mit einem von beiden haben die Räuber kaum eine Schnitte auf ein mildes Urteil, im MR sind Strafen bei Schwerverbrechen Zwangsarbeit im Steinbruch oder Strafkolonie, lange Haft und Geldstrafen, mit Brandmarkungen als begleitende Strafe. Todesstrafe kann sein, muss aber nicht. (Geographia Aventurica, S. 146/147)

    Unfrei ist oder wird man nicht, in dem man ein Verbrechen, Vergehen oder Schwerverbrechen begeht. Meinst du vielleicht vogelfrei? Vogelfrei wird man, in dem man durch die entsprechende Obrigkeit für vogelfrei erklärt wird, nicht automatisch, weil man ein Straßenräuber ist.

    Ein Thema dazu ist: Rechtlosigkeit und Vogelfreiheit insbesondere im Mittelreich

    Welche Konsequenzen könnten die Helden erwarten, die im indirekten Auftrag des Grafen stehen (der ohnehin schon an Ansehen verloren hat), aber zuwider des Auftrages einen Kleinkriminellen getötet haben?

    Wenn sie ihn nicht töten sollten, kann da im Grunde eine ziemliche Bandbreite möglich sein.

    Graf ist oberster Provinzherr, trotzdem unterstehen dem wieder Barone, und die haben ihre Ritter und Junker, die jeweils beim nächst Höheren im Lehenseid stehen und erstmal auf ihrem Land die eigene Gerichtsbarkeit haben.

    Kann natürlich sein, dass der Baron seinem Grafen eh ans Bein pinkeln kann. Kann auch sein, dass er das zwar nicht gut findet, wenn er auf seinem Land übergangen wird, hinzugezogen zu werden, es aber trotzdem hinnimmt, weil Graf ist Graf. Kann auch sein,. dass er das in Ordnung findet, weil er froh ist, dass das Räubergesocks, die eine Adelige entführt hat, weg ist. Der Tote ist zwar schlecht, aber er war ein Räuber und eigentlich, so in Wirklichkeit, interessiert sich da keiner für.

    Der Graf ist vielleicht froh, dass das Räubersocks weg ist. Kollateralschäden zwar, aber es war nur ein Räuber. Also: Schulterklopfen, gut ist. Oder er gibt eine Mahnung ("Hört mal, lebend war der Auftrag, ihr sollt nicht einfach Leute abmurksen") ab, die von einem Lob gefolgt wird. Oder es gibt einen fetten Anraunzer und kein Lob und noch etwas Ärger, weil die ganze Bande als Entführer ordentlich und öffentlich vor Gericht gestellt werden sollten, um zu demonstrieren, wie ordentlich es in der Grafschaft zugeht und dass der Graf dafür sorgt, dass alles seine Ordnung hat, und wenn da einer schon vorher erschlagen wird, weil sich dumm angestellt wurde, fühlt sich der Herr Graf vielleicht gestört.

    Möglich ist da alles und noch mehr.

    Ich glaube nicht, dass da ein ganz großes Register gezogen wird, wenn man im Auftrag des Grafen handelt und es nicht nur Straßenräuber sind, sondern auch noch Entführer einer Adeligen, und im Zweifelsfall genügend Leute übrig bleiben, um zu demonstrieren, was für eine ordentliche Gerichtsbarkeit herrscht.

    den moralisch juristischen Spiegel vorzuhalten und brauche dafür Gedankengut.

    Da würde ich es eher über den moralischen versuchen. Über den Geweihten (der aber in Zukunft nicht so kräftig zuschlagen solltem sondern vielleicht auch am Kragen wegziehen kann?). Über die Straßenräuber, die, wie sich heraus stellt, arme Schweine sind, und Frauen/Männer und Kinder versorgen auf diese Art, weil alles andere scheiterte (lass sie Menschen mit Gefühlen und Familie sein), weil vielleicht ihr eigener Lehnsherr zwar immer seine Rechte wahrnahm, aber es nicht immer mit seinen Pflichten so genau nahm.

    Gemäß Codex Albyricus gilt der Einsatz von Magie immer als vorsätzlich. Habe ich es richtig verstanden, dass der schädliche Einsatz von Magie gegen Menschen damit auch unter Strafe steht? Bspw. Ignifaxius ggn. Räuber?

    Zumindest in DSA 4 ist es die Frage, was für ein Zauber eingesetzt wird und was das Ergebnis ist. Verbotenen Zauberwirkungen werden allerdings im Argelionsrecht festgehalten. Töten eines Menschen durch Kampfmagie oder Einbruch durch Foramen werden laut WdZ, S. 300 nach "dem Effekt der Tat behandelt", und weitere Zauberwirkungen sind (meist je nach Situation) nicht gestattet. Notwehr wiederum ist "gebilligt, wenn auch nicht erlaubt" (S. 301)

    Insgesamt gibt es noch so einige Fäden mehr neben den oben genannten, die sich mit SC und rechtlichen Vergehen beschäftigen, aber die haben in den expliziten Fällen wenig Gemeinsamkeiten mit diesem hier, da gänzlich andere Situationen und Verbrechen, deshalb nenne ich sie nicht.

  • Die Räuber haben sich letztlich Schwerverbrechen schuldig gemacht. Ihnen droht damit wahrscheinlich die Verbannung in eine Strafkolonie, langjährige Zwangsarbeit im Steinbruch oder einer Mine, dazu wahrscheinlich die Kennzeichnung durch ein Brantmahl. Die Todesstrafe wäre auch möglich, ist in weiten Teilen Aventuriens aber weniger selbstverständlich und üblich, als man meinen sollte.

    Abgesehen von der Strafkolonie (ich meine, wir sind in Weiden) gehe ich da weitgehend mit. Zwangsarbeit in einem Steinbruch oder einer Mine passt gut nach Weiden, das Brandmal kommt oben drauf, Beschlagnahmung des Besitzes (so welcher vorhanden ist), eventuell auch Abschneiden oder Schlitzen von Nasen und/oder Ohren.

    Über die Todesstrafe wurde anderweitig schon ausführlich diskutiert, ich persönlich würde als Meister wohl die Räuber am nächsten Baum aufgeknüpft sehen, immerhin haben sie eine Adlige (!) entführt, da könnte man sogar noch etwas "kreativer" werden, da sind wir schon beim Straftatbestand "Rütteln an der praiosgefälligen Ordnung und den Grundfesten Deres". Also Vierteilen, Ausweiden...

    Gelten die Räuber bereits als unfrei? Wenn nicht, ab welchen Schweregrad von Verbrechen kommt es dazu?

    Wahrscheinlich (wieder, wir sind in Weiden) waren die Räuber von Geburt an Unfreie und als "heimatloses Volk" wie @Windweber darstellte, weitgehend rechtslos, aber ob man sie bereits für vogelfrei (wovon ich hier ausgehe, dass es gemeint war) erklärte, weiß ich nicht. Möglich ist es, aber dazu müssten sie bereits mit üblen Verbrechen wie Wegelagerei in Erscheinung getreten sein UND man müsste wissen, wer sie sind - es muss also Überlebende, Zeugen, etc. gegeben haben UND die Obrigkeit muss davon nicht nur informiert worden sein, sondern die Vogelfreiheit auch allgemein bekannt machen.

    Den toten Räuber würde auch ich unter "Kollateralschaden" zusammenfassen, vielleicht gibt es eine kleine Rüge der Auftraggeberin, aber mehr sicher nicht.

  • Die Strafkolonie des Mittelreiches liegt in Hot-Alem und ist für Schwerverbrechen eine sehr übliche Strafe.

    Im Mittelreich werden Hinrichtungen meines Wissens je nach Stand bei niederen Ständen durch den Strang, im Adel durch Enthauptung vollstreckt. Das Mittelreich ist da recht "langweilig", im Horasreich hat man diese Schleifen-Hängen-Ausweiden-Verbrennen-Vierteilen-Enthaupten-Sache für Hochverrat.

    Unfreie haben Rechte und genißenen Schutz. Die Räuber sehe ich eher als Rechtlose, wenn sie schon als Kriminelle bekannt sind möglicherweise Vogelfreie. Rehtlosigkeit und Vogelfreiheit sind "eigentlich dasselbe" wie Rechtlosigkeit, betont aber noch einmal für alle das Recht (und in diesem Fall auch die Pflicht) dem Betroffenen Schaden zuzufügen. Zudem wird verboten, dem Vogelfreien Unterschlupf und Hilfe zu gewähren, was man bei einem nur Rechtlosen natürlich dürfte. Rechtlosigkeit sind der Willkür ausgesetzt und vom Wohlwollen der Obrigkeit abhängig, war zwischen Schutz und Verfolgung alles bedeutet kann. Vogelfreie sind automatisch Verfolgte. Rechtlose, die die Tochter der regionalen Obrigkeit entführt haben, dürften das Wohlwollen aber verspielt haben. Von daher würde ich sagen, dass in diesem Falle Rechtlosigkeit und Vogelfreiheit Jacke wie Hose sind.

    Als Unfreie, also Leibeigene, hätten sie dagegen schon ein gewisses Recht auf einen Prozess - wenn auch nicht unbedingt gute Karten.

  • Im Mittelreich werden Hinrichtungen meines Wissens je nach Stand bei niederen Ständen durch den Strang, im Adel durch Enthauptung vollstreckt.

    Als Strafverschärfung gibt es dann noch das Verbrennen der Leiche.

    In Patrizier und Diebesbanden steht noch, dass Gefängnisstrafen eher selten sind, die kosten nämlich, und ist von dem Gefangenen, bzw. dessen Familie zu bezahlen, und wenn man das nicht kann, ist das halt noch mal schlecht, denn entsprechend ist dann Unterbringung und Versorgung. Deshalb sind Steinbruch, Mine (Maraskan in der Endurium-Mine - man wird an der Seuche krepieren) oder Strafkolonie wahrscheinlicher. Dann profitiert das Reich noch, während bei Hinrichtungen man sie los ist.

    Gibt es auch, Baliho hat ja sogar seine schöne Galgeneiche auf dem Marktplatz, die auch manchmal benutzt wird.

  • Die Strafkolonie des Mittelreiches liegt in Hot-Alem und ist für Schwerverbrechen eine sehr übliche Strafe.

    Im Mittelreich werden Hinrichtungen meines Wissens je nach Stand bei niederen Ständen durch den Strang, im Adel durch Enthauptung vollstreckt. Das Mittelreich ist da recht "langweilig"

    Aber ob sich irgendjemand aus dem Heldentrutz (das ist wirklich der Rand der mittelreichischen Welt) die Mühe macht, irgendwelche Straßenräuber nach Hot-Alem zu schaffen...

    Soviel können die in ihrem Leben dort nicht arbeiten, dass sich die Kosten für die Reise nach Perricum und dann die Schiffspassage durch das ganze Perlenmeer, die goldene Bucht und die Straße von Sylla lohnen. Das alles ja unter Bewachung!

    Wenn man wirklich die Straßenräuber des ganzen Mittelreichs nach Hot - Alem schicken würde, bräuchte man nicht nur einen gut organisierten Apparat zur Bewachung, Versorgung, Verschiffung sondern auch einen regelmäßigen und zahlreichen Zustrom von Deliquenten, sonst lohnt sich der Apparat ja nicht.

    Da wäre der lokale Steinbruch wohl passender.

    Wie gesagt, bei den Hinrichtungen hatten wir die Debatte um die "mittelreichische Langeweile" ja schon :)

  • Stimmt natürlich auch wieder. Wobei man die Sträflinge ja nur auf das Schiff schaffen muss. Da setzt man sie dann vermutlich als Rojer ein - der Beginn der Zwangsarbeit. So kosten sie kein Geld, sie sparen welches. Und an die Ruderbank gekettet brauchen sie nicht viel Bewachung. Historisch wurden Strafkolonien ja auch von vor- und frühindustriellen Gesellschaften gerne und oft benutzt. Großbritanien hat massenhaft Leute wegen teils kleiner Verbrechen, ja kleinster Vergehen nach Australien geschickt, um auf Zuckerrohrplantagen u. ä. zu schuften. Im Mittelreich ist die Strafkolonie nur für die schlimmeren Verbrechen vorgesehen. Kleinere Ganoven wird man eher anders bestrafen. Aber ja, ob man jetzt ausgerechnet aus Weiden die Leute verschifft, sei mal dahingestellt. Wahrscheinlich wird die Sache um so üblicher, um so näher man der Küste im Allgemeinen und Hafenstädten im Besonderen kommt. Aber die Verbannung in die Strafkolonie ist grundsätzlich eine Sache, die sich zu lohnen scheint und sich zumindest selbst trägt, wenn sie nicht sogar Profit einbringt. Sonst wäre sie irdisch wie aventurisch wohl nicht so häufig und gern eingesetzt worden.

  • Als Strafverschärfung gibt es dann noch das Verbrennen der Leiche.

    In Aventurien immer ein wenig unter den Tisch gefallen, da es nicht der Dreh- und Angelpunkt des Spiels war, aber in der realen Historie (und bei genauerer Hinsicht auch in Lokalen Aventurischen Settings) ist tatsächlich die Art und Weise des Zu-Tode-Bringens von Delikt zu Delikt unterschiedlich gewesen.

    Was uns hanebüchen und in steigendem Ausmaß des Foltergrades vornemlich willkürlich und grausam vorkommt- für das Kind der Aufklärung ist die Todesstrafe die Todesstrafe und aus- bekommt sehr viel mehr Gewicht in einer Gesellschaft, wo die Protagonisten ein Jenseitsbild haben und irgendein Leben nach dem Tod erwartet, sei es die Seelenmühle oder Rondras Hallen, oder gar sichere Wiedergeburt.

    Im Diesseits mag man noch damit davonkommen, wenn man die wegen Eierdiebstahl abgehackte Hand als Kriegsverletzung ausgibt, aber spätestens auf der Seelenwaage geht das nicht mehr.

    Und ja, Religion ist natürlich immer ein wenig paradox, die Seelenwaage wiegt die Seele und merkt trotzdem wenn man gevierteilt wurde oder ein paar Finger fehlen. Nicht hinterfragen ;)

    Da wäre der lokale Steinbruch wohl passender.

    Dies hier.

    Während es natürlich einige berühmt-berüchtigte Strafgefangenenkolonien gibt, namentlich bekannt die Enduriummine in Maraskan, die schon die Kaiser früher genutzt haben, sowie die horasischen Inselminen und -Plantagen (übrigens auch explizit mit Bleiminen auf den Zyklopeninseln, nicht nur in den expliziten Kolonien), kann man bei der Mehrheit der zur Zwangsarbeit verurteilten getrost davon ausgehen, dass sie keine letzte große Reise machen dürfen, bevor es ans Steineklopfen, Spinnenzählen, Schwarzwein pflegen oder zum Gladiatorencrashkurs geht.

    Wie gesagt, bei den Hinrichtungen hatten wir die Debatte um die "mittelreichische Langeweile" ja schon

    Ja, ich verweise hier auf oben, stimme aber grundsätzlich zu. Wobei ich jetzt den Autoren nicht unbedingt vorwerfe, dass sie sich nicht ausführlich damit beschäftigt haben, wie genau man wo für welches Vergehen hingerichtet wird (und was das bei real existenten Göttern dann für Auswirkungen aufs Nachleben hat, ahem).

    Könnte ein Buch oder mehrere Bände füllen, keine Frage.

    Unschuldige Matrosen, die als Sündenböcke für etwas herhalten, was Helden verbockt haben, wirft man in Al'Anfa traditionell vor Publikum in eine große Schale mit Mengbiller Feuer, soviel kann ich dazu sagen ^^

    Ein Teil der Helden fühlt sich im Recht einen der Räuber getötet zu haben, da diese mit einem Ork zusammarbeiten und eine Entführung einer Adligen durchgeführt haben.

    Und abschließend noch zum Ausgangsthema:

    Zunächst einmal gilt der Grundsatz "Wo kein Kläger, da kein Richter".

    Die obigen Ausführungen in Betracht ziehend, gibt das mEn folgende Optionen für die beschriebenen Situation.

    1. Die Helden erstatten Bericht bei der Auftraggeberin. Diese, Adlig, ist grundsätzlich in dem ihr zugewiesenen Gebiet zur Rechtsprechung befugt. Über Blutvergießen wird sie wohl wenig erfreut sein, da sie es sich ja möglichst ohne gewünscht hat, allerdings heißt das sicher nicht, dass sie jetzt deswegen gegen die Helden vorgehen wird (es sei denn, es war von Anfang an ein abgekartetes Spiel und sie mit den Räubern unter einer Decke, aber davon steht hier ja nichts).

    Von dieser Seite sind die Helden also zumindest rechtlich wohl aus dem Schneider- es gibt all diese Ausdrücke im aventurischen Recht nicht, aber der Logik folgend, überträgt ja ein Adliger mit einem Auftrag seine ->Staatsgewalt zeitweise an Helden. ->Wiederstand gegen ebendiese kann und wird in der Regel mit mittelalterlichen Methoden (also, vom Knüppel aufwärts alles was man zur Hand hat) beantwortet. Weil er verboten ist.

    Schuld sind also die Räuber, die sich nicht sofort ergeben haben, was zum Tod von einem der ihren geführt hat. Also sind sie nicht nur Entführer, sondern auch Mörder, wenn man mittelalter-anwalten will. :)

    2. Bezüglich eventueller Verstoße gegen den Codex Albyricus gilt das obengesagte- zunächst einmal müsste sich jemand Kundiges finden, der das Wirken des Zaubers bei den zuständigen Behörden, dh. einer örtlichen Magierakademie oder Gildenniederlassung, oder vielleicht noch einem Praios- oder Hesindetempel anzeigt.

    Die typischen Banditen fallen eher nicht in diese Kategorie, wenn die Helden also nicht den eigenen Magier zur Sicherheit anzeigen (haha) wird das ebenfalls nicht verfolgt werden.

    3. Angenommen, man lässt den Rest der Bande laufen, ist auch nicht unbedingt zu erwarten, dass die Räuber, eventuell Gesucht, sich dann bei der örtlichen Stadtwache einfinden um Anzeige wegen Mord und Totschlag gegen eine durchziehende Gruppe Dienstleister zu erstatten.

    Davon abgesehen, wenn sie Verbindungen zu örtlichen Autoritäten haben (das oben erwähnte theoretische abgekartete Spiel), machen das Räuber einfach nicht, da schneidet man sich ja ins eigene Fleisch. Sehr viel warscheinlicher hingegen sind hier von der Bande selbst orchestrierte Racheaktionen, sofern sie die Ressourcen dafür besitzt.

    4. Wenn die Bande ausgeliefert wird:

    Wie bereits erwähnt, lädt eine feudalistische Rechtsprechung schlicht zu Willkür jeder Art ein. Im modernen Rechtskontext ist ein gerechtes Urteil der Adligen per se Unmöglich, weil sie als Opfer befangen sind, nur so als Anmerkung. Diesen Rechtsausdruck gibt es in Aventurien allerdings genausowenig wie den Wiederstand gegen die Staatsgewalt.

    In diesem Sinne: Gib dir gar nicht erst Mühe zu versuchen, die Adlige gerecht entscheiden zu lassen. Das kann sie nicht- und wenn Praios persönlich sie auf die Welt gesetzt hätte- da sie auch das Entführungsopfer war.

    Wo im modernen Rechtssystem die Befangenheitsklausel greifen würde, und der Fall schlicht an ein anderes Gericht übergeben würde, gibt es derlei in der Regel im mittelalterlichen aventurischen Rechtssystem nicht.

    Im Gegenteil, der Feudalismus erteilt der Adligen zuerst einmal das Recht (und die Pflicht), nach Gutdünken zu urteilen, wie mit den Schurken zu verfahren ist, da ihr ja Unrecht widerfahren ist und sie eine privilegierte Person von Stand ist.

    5. Potentielle Konsequenzen (für Entführer als auch Helden)

    Streng genommen 4b, aber ich wollte einen Absatz machen.

    Hier zeigt sich für die Dramaturgie die Stärke einer willkürlichen Rechtsprechung, die sich nicht sklavisch an Paragraphen und Rechtsrahmen orientieren muss- weil man nämlich die Freiheit hat, in der Rolle der Figur die Erwartungen der beteiligten Spieler ganz genau soweit zu erfüllen oder zu konterkarieren, wie man es gerade für richtig hält, und dabei nicht einmal eine klare Linie einhalten muss-

    Man ist Graf, und man spricht jetzt Recht, das muss nicht allen passen.

    -Der Zwerg findet, es war gut und richtig, diesen Banditen zu erschlagen? Wunderbar, dann finden seine Hochwohlgeboren das auch ganz richtig, der Zwerg kriegt einen Orden und ein frisches Paar Stiefel vom örtlichen Schuster, maßgefertigt, und den Toten hängt man zur Warnung die nächsten paar Wochen am Schandbaum am Orteingang auf, zur Mahnung für alle.

    -Der Magier macht sich Vorwürfe, vielleicht illegal gezaubert zu halten? Dann hält ihm der Herr Graf eine ordentliche Predigt, das er sowas bitte in Hinkunft zumindest in dieser Grafschaft unterlassen möge und man hier beide Augen zudrückt, ja? ;)

    -Die Entführer waren großteils eigentlich gar nicht so übel? Dann bekniet die entführte Tochter halt ihren Grafenpapa (oder wie genau jetzt die Verwandtschaftsverhältnisse auch seien), dem hübschen Jüngling Gnade zu schenken und ihn stattdessen ihr als Knecht oder Hofnarr oder sowas zu schenken.

    Er kann soooo schön Laute spielen.

    Welcher Vater könnte zu etwas nein sagen in einer Welt des Feudalrechts, das zwar Leibeigenschaft, aber kein Stockholm-Syndrom kennt ^^

    -Die Schwerverbrecher in der Bande sind eine andere Geschichte, der Kerl mit dem Lösegeld ist ja auch noch flüchtig, und Orks darf man sowieso erschlagen, wenn sie niemandem gehören.

    -Für den Rest ist die ganze Bandbreite offen in der willkürlichen feudalen Rechtsprechung.

    Ein harter Herrscher mag ein Exempel statuieren, ein Minenbesitzer wird immer frische Hände brauchen, ein milder Richter und Landesherr mag "Gnade vor Recht" ergehen lassen - und das auch genau so sagen- die Bande (mit oben erwähnten Ausnahmen) einfach zurück auf die Scholle schicken-

    Neues Leben, nix da, es ist Erntezeit, Freunde. :D

    6. Wie gut die einzelnen Helden damit schlafen, müssen sie sich selbst ausmachen.

    "All warfare is based on deception. Hence, when we are able to attack, we must seem unable; when using our forces, we must appear inactive; when we are near, we must make the enemy believe we are far away; when far away, we must make him believe we are near.”

    -Sun Tzu, The Art of Fake News

  • Was mir noch gekommen ist - Räuber müssen nicht unbedingt Rechtlose sein. Eine Räuberbande kann sich auch aus Unfreien oder Freien rekrutieren. So kann die leibeigne Jugend eines Dorfes beschließen, etwas Eigentum umzuverteilen. Vielleicht aufgestachelt von einem freiheitlichen Phexgeweihten. Aber auch verarmte, aber nicht landlose Freibauern könnten aus Verzweiflung solche Taten begehen. Wenn sie noch nicht von der Obrigkeit wegen solcher Taten gesucht werden, sich aber entziehen wollten (was ihre Vogelfreiheit und ggf. den Verlust ihrer Besitzes zur Folge hätte), wären sie weder Rechtlose noch Vogelfreie, sondern zunächst noch Unfreie bzw. Freie. Nach der Auslieferung an die Obrigkeit wird sich das wahrscheinlich recht schnell ändern, aber zum Zeitpunkt des Aufeinandertreffens mit den Helden wären es noch Leute mit Rechten gewesen, die die Helden verletzt hätten.

    Wenn es darum geht, den Helden eine Lektion zu erteilen, dann kann man den Räubern etwas mehr tiefe geben, als dem generischen Computerspiel-NSC-Bandit. Die eine Räuberin mag zwei kleine Kinder und einen todkranken Mann haben und dennoch an den Grafen die Abgaben und Fronarbeiten leisten müssen. Da sie so kaum ihre Kinder durchbringt, geschweige denn Medizin für ihren Mann kaufen kann, hat sie sich aus Verzweiflung der Bande angeschlossen.

    Der nächste ist vielleicht nur dem Gruppenzwang gefolgt oder der Freundschaft zu der ersten. Oder er ist heimlich verliebt in sie und das so sehr, dass er ihr selbstlos helfen will, ihren geliebten Mann zu retten. Durch eine üble Verwundung durch die Helden, die diese wahrscheinlich nicht ordentlich behandelt haben (die Geweihte hat ihr Karma ja für Gefährten benutzt) und die im Kerker nicht besser wurde, verliert er einen Arm oder ein Bein. Nun ist er für Zwangsarbeit unbrauchbar und ihm droht der Strick wegen der Gedankenlosigkeit der Helden.

    Der dritte mag tatsächlich ein goldgieriger Typ sein, der alles angestiftet hat, wollte aber eigentlich nicht, dass jemand verletzt wird und ist bei näherer Betrachtung kein völlig übler Kerl. Für ihn war die Gesellschaftliche Ungerechtigkeit der Grund und die Lage der ersten der Anlass zu handeln.

    Effektiver und dramatischer als die Helden vor Gericht zu zerren könnte sein, die Räuber als Menschen zu präsentieren und zwar nicht als abgrundtief böse Menschen, die vielleicht gar nicht völlig im Unrecht waren. Das könnte den Helden zu denken geben.

  • die Seelenwaage wiegt die Seele und merkt trotzdem wenn man gevierteilt wurde oder ein paar Finger fehlen. Nicht hinterfragen ;)

    Eben, die Seelenwaage wiegt die Seele und Vergehen auf der Seele. Oder Körper zerhackstückelt wurde, ist egal.

    Ich bin mir sicher, dass kann man schon die in viele Teile erschlagene Thalionmel von Neetha fragen, oder Raidri Conchobair. Zumal in den Paradiesen die Toten in ihren Körpern sitzen (so die wenigen entsprechenden Beschreibungen und Glaubensbildnisse), nicht, wie sie zum Zeitpunkt des Todes aussahen oder überhaupt zu Lebzeiten - Einhändige erscheinen an Rondras Tafel wohl ohnehin wieder mit beiden Händen.

    So als kleine Fußnote.

    Die Schwerverbrecher in der Bande sind eine andere Geschichte,

    Da sie laut Beschreibung alle Wegelagerer sind, sind sie alle Schwerverbrecher. Da sie alle laut Beschreibung Entführer sind, sind sie alle Schwerverbrecher. Man ist vor dem mittelreichischen Gesetz eigentlich sehr schnell ein Schwerverbrecher.

  • Da sie klaut Beschreibung alle Wegelagerer sind, sind sie alle Schwerverbrecher. Da sie alle laut Beschreibung Entführer sind, sind sie alle Schwerverbrecher. Man ist vor dem mittelreichischen Gesetz eigentlich sehr schnell ein Schwerverbrecher

    Streng genommen natürlich richtig. Ich meinte hier in der anscheinend abweichenden Auffassung des Entführungsopfers im Fallbeispiel, die ja von einem Teil der Bande halbwegs in Ordnung behandelt wurde (die dann zu ihrem Pech den Helden in die Hände gefallen sind), und es ein paar offensichtlich erfahrenere, gerissenere und gefährlichere Drahtzieher gibt (den Ork, den Kerl mit dem Lösegeld). Deren Vergehen also hier im konkreten Fall schwerer wiegen (mögen) als die der anderen beteiligten.

    "All warfare is based on deception. Hence, when we are able to attack, we must seem unable; when using our forces, we must appear inactive; when we are near, we must make the enemy believe we are far away; when far away, we must make him believe we are near.”

    -Sun Tzu, The Art of Fake News

  • Räuber müssen nicht unbedingt Rechtlose sein

    Denkt man irdisch, waren Räuber selten "Rechtlose" meistens sogar Adlig. Raubritter!

    Denn um zu rauben muss man Rüstung und Bewaffnung haben... und kein "armer" Alrik hat Gold für ne Armbrust... eher klaut er er eine Hauswehr oder hat eine umgeschmiedete Sense dabei...

    Nietzsche und Amazeroth - Also sprach Zarathustra (zweiter Teil):

    Was erschrak ich doch so in meinem Traume, dass ich aufwachte? Trat nicht ein Kind zu mir, das einen Spiegel trug?

    "Oh Zarathustra - sprach das Kind zu mir - schaue Dich an im Spiegel!"

    Aber als ich in den Spiegel schaute, da schrie ich auf, und mein Herz war erschüttert: denn nicht mich sah ich darin, sondern eines Teufels Fratze und Hohnlachen.

  • Bei Hesinde! Danke für die ganzen Infos

    Ja, ich habe unfrei und vogelfrei miteinander verwechselt. Bzw. Dachte ich es sei das selbe.

    Ich denke ich werde für meine Gruppe eine Mischung aus allen Vorschlägen machen. Die Helden werden eine Standpauke kriegen, dass sie es nicht geschafft haben das Lösegeld zu finden und nicht die übrigen Räuber haben fliehen lassen. Da diese jetzt die Gesichter der Helden kennen ist die Möglichkeit eines Überfalls bzw. Geheimoperation schwindend gering. Der gestorbene Räuber wird zwar thematisiert, aber wird eher als Ansporn gesehen, dass die geflohenen Räuber sich an den Helden zu rächen versuchen könnten. Die Belohnung bleibt vorerst aus, da die Mission nur mangelhaft abgeschlossen wurde.

    Das weitere Verhör der drei Gefangenen trägt zwar nichts dazu bei elementare Informationen zu erhalten, jedoch nutze ich das, um die Räuber mit Hintergrundgeschichte zu schmücken.

    Ehemann-/Frau bei einem der letzten Orkangriffe ums Leben gekommen, Kinder und Hof zu versorgen, fühlen sich vom Grafen im Stich gelassen und wussten sich nicht anders zu helfen.

    Ich weiß nicht inwiefern ich die verstorbenen Angehörigen evtl. Auch zu ehemaligen gräflichen Soldaten machen könnte - wäre die Grafschaft den Hinterbliebenen gegenüber nicht verpflichtet eine Art "Hinterbliebenen Rente" zu zahlen? Falls ja könnte man eben genau diesen Vorwurf seitens der Räuber formulieren, dass der Graf (nicht anwesend und durch den Vogt vertreten) seinen Pflichten nicht nachkommt. Dieser wiederum schiebt es auf die stetige Bedrohung der Orks und die letzten harten Winter, zeugt aber wenig Sympathien für sie Entführer seiner Tochter.

    In der RSH steht es ja auch so ähnlich, dass der Graf an Ansehen verliert und der Antagonist (Strippenzieher der Entführung und weiteren Unruhen in der Heldentrutz) dafür verantwortlich ist und plant den Grafen seiner Macht zu berauben.

    Nachdem die Räuber an Charaktertiefe aufgebaut haben würde sich die Hauptfrau an die Helden wenden und fragen wie diese mit den Räubern verfahren würden - nur um es zu hören. Das Urteil steht eigentlich schon fest. Anhand ihrer Antwort würde ich es ggf. Noch etwas härter ausfallen lassen. Zwangsarbeit in der Mine bis zum Vierteilen ist alles möglich. Das Endergebnis wird quasi das geschätzte Strafmaß der Helden plus eins.


    Andere Frage:

    Es gab im Mittelalter die Folter / Hinrichtungsmethode dem Opfer einen Eimer mit einer Ratte auf den Bauch zu binden und diesen dann zu erhitzen, sodass die Ratte sich den leichteren Weg durch den Menschen gebahnt hat. Angesichts des Frevel an der Praiosgefälligen Ordnung weiß ich nicht wie angebracht es wäre das Tier des Namenlosen zu verwenden und wie man solch ein Verfahren einordnen würde - eher eine Praktik von NL Kultisten oder eine besondere Form der Bestrafung für Schwerverbrecher bei Zuwiderhandlung entgegen der Zwölfgöttlichen Ordnung?

  • Den Ratteneimer fände ich aventurisch eher unpassend. Gerade im Mittelreich sind die Hinrichtungsmethoden eher "menschlich" mit Erhängen oder Enthaupten. In Andergast oder im Horasreich sind eher grausamere Methoden zu finden. Als Strafe fände ich Erhängen oder lebenslange Zwangsarbeit im Steinbruch oder einer Mine am passensten. Gerade weil die Ratte das Tier des Namenlosen ist, fände ich sie für die Vollstreckung eines praiosgefälligen Urteils äußerst unpassend. Ratten erschlägt man einfach bei jeder Gelegenheit.

    Im modernen Mittelreich gibt es kein stehendes Heer mehr und darum auch keine Soldaten. Es kämpfen der Adel und von ihm angeheuerte Söldner*innen. Höchstens in großer Not wird eine Landwehr unter den Leibeigenen ausgehoben und Freibauern werden eingezogen. Eine Kriegswitwenrente sehe ich nicht, da im Mittelreich die Geschlechter gleichberechtigt sind und die gleichen Rechte, Pflichten und Privilegien genießen. Witwen und Witwer werden darum schauen müssen, wo sie bleiben, wenn nicht die Travia- oder die Perainekirche sich ihrer annimmt. Eigentlich ist es aber die vertragliche Aufgabe des Grafen, seine Leibeigenen zu beschützen. So läuft das mittelreichische Feudalsystem: Schutz und zur Verfügung gestelltes Land gegen Abgaben und Frondienste. Einige Praioten fordern darum, dass ein Adliger, der seine Leibeigenen nicht beschützen kann, diese freilassen muss.

  • Andere Frage:

    Es gab im Mittelalter die Folter / Hinrichtungsmethode dem Opfer einen Eimer mit einer Ratte auf den Bauch zu binden und diesen dann zu erhitzen, sodass die Ratte sich den leichteren Weg durch den Menschen gebahnt hat. Angesichts des Frevel an der Praiosgefälligen Ordnung weiß ich nicht wie angebracht es wäre das Tier des Namenlosen zu verwenden und wie man solch ein Verfahren einordnen würde - eher eine Praktik von NL Kultisten oder eine besondere Form der Bestrafung für Schwerverbrecher bei Zuwiderhandlung entgegen der Zwölfgöttlichen Ordnung?

    Also als Praktik von Namenlos - Kultisten, in Heptarchien (bzw. der letzten verbleibenden, der Fürstkomturei auf Maraskan) oder unter anderen Bösewichten, hat das was, als Bestrafung in zwölfgöttlichen Ländern halte ich das für ausgeschlossen.

  • Gut, dann wird's der Steinbruch für den Teil der Räuber, die nicht aktiv an der Entführung teilgenommen haben, die Enthauptung für die tatsächlichen Entführer und hoffentlich eine große Portion Ehrfurcht für die Helden, damit sie die Hierarchie / Feudalsystem und ihren Stand in selbigen deutlich vor Augen geführt bekommen.

  • Wenn ich das Thema mal auf einer anderen Ebene packen darf: Ich verstehe die Fragestellung so, dass die Spielenden dazu neigen, Probleme auf die endgültige Art zu lösen und grundsätzlich alles, was als "Gegner" kodiert ist, zu töten und dass die Spielleitung gerne hätte, dass sie hier eine größere Flexibilität zeigen und sich mehr wie gute Menschen benehmen, sprich: weniger töten.

    Das inneraventurische Recht ist natürlich eine Möglichkeit, wie man das machen kann, aber ich finde es eher ungeschickt, eine Charaktergruppe ausgerechnet mit dem aventurische Rechtssystem disziplinieren zu wollen. Denn eigentlich sollten die Charaktere ja besser sein als der Durchschnitt der Obrigkeit, zumindest wenn man sich viele traditionelle Abenteuer und Geschichten so anschaut. Setzt man aber den Präzedenzfall und kommuniziert, dass Aventurien quasi ein Rechtsstaat ist, verschließt man sich viele spätere Abenteuertüren.

    Viel besser wäre es, sie einfach - ohne direkte Folgen für die Charaktere - mit den Konsequenzen ihres Tuns zu konfrontieren. Sie kommen in ein Dorf, in dem die Leute eine schreckliche Hungersnot leiden und voll Trauer sind - weil ihre stärksten Mitglieder getötet wurden, als sie versuchten ein bisschen was zu essen für die Kinder heranzuschaffen. Lass eine neue Halbwaise sich an das Bein des kampfstärksten Charakters klammern und darum bitten, die Mörder zu Strecke zu bringen. Drück voll auf die Tränendrüse. Oder lass einen klagenden Geist eines der Getöteten auftauchen. Oder ein Verwandter will sich rächen und den Tod des Vetters/der Tante/whatever rächen. Nichts davon muss bedrohlich für die Charaktere sein oder längerfristig wirken, aber du kommunizierst so durch die Welt, worum es dir geht - und kannst es nötigenfalls auch OT thematisieren, was ich dir im Anschluss so oder so raten würde.

    Sag deinen Spielenden, was dich stört und dass es deinem Verständnis dessen, was Charaktere sein und wie sich verhalten sollen widerspricht und dass du dir hier was anderes wünscht. Das ist völlig legitim.

  • wäre die Grafschaft den Hinterbliebenen gegenüber nicht verpflichtet eine Art "Hinterbliebenen Rente" zu zahlen?

    Ich denke nicht. Soldaten, die wegen Verkrüppelung entlassen werden mussten, fristen mWn nach aventurisch (und irdisch bis vor nicht allzulanger Zeit) ihr Leben als Bettler. Wenn der Lehnsherr Mitgefühl hat und ein rundum netter Kerl ist, dann macht er das vielleicht. Ob er jedoch so viel zahlen kann (und möchte), ganze Familien nur darüber zu finanzieren, ist dann auch wieder etwas anderes.

    oder eine besondere Form der Bestrafung für Schwerverbrecher bei Zuwiderhandlung entgegen der Zwölfgöttlichen Ordnung?

    Das denke ich auch nicht. Dafür ist die Ratte zu sehr mit dem NL verknüpft.

    Sag deinen Spielenden, was dich stört und dass es deinem Verständnis dessen, was Charaktere sein und wie sich verhalten sollen widerspricht und dass du dir hier was anderes wünscht. Das ist völlig legitim.

    Das ist legitim, darüber zu sprechen, und was einem selber besser gefällt. Wenn die Spieler sic darauf einlassen wollen, umso besser. Wenn sie auf einen ganz anderen Spielstil Bock haben, dann muss man sehen, ob und wo sich ein Kompromiss findet, für alle Spielspaß zu haben.

  • Ich denke nicht. Soldaten, die wegen Verkrüppelung entlassen werden mussten, fristen mWn nach aventurisch (und irdisch bis vor nicht allzulanger Zeit) ihr Leben als Bettler. Wenn der Lehnsherr Mitgefühl hat und ein rundum netter Kerl ist, dann macht er das vielleicht. Ob er jedoch so viel zahlen kann (und möchte), ganze Familien nur darüber zu finanzieren, ist dann auch wieder etwas anderes.

    Ich denke auch nicht, dass es so etwas wie eine "Hinterbliebenen - Rente" gibt. Eventuell nimmt man aber seine Kinder als Mägde, Stallknechte oder eben wieder als Gardist in den Dienst auf dem Herrenhof auf, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern.

    Bei dienstunfähig verwundeten Soldaten wäre es auch möglich, ihnen eine derartige Stelle zu verschaffen (Pferdeknecht, Hundepfleger...) so sie das noch können, auch eine Erlaubnis Schnaps zu brennen und Auszuschenken oder eben das Recht, unbehelligt betteln zu dürfen, könnte ich mir vorstellen