Eine weitere Frage tat sich uns auf.
Wenn ein Magier zb. ein Tier beschwört, muss er ja jede Runde eine Aktion aufwenden, um den Zauber aufrechtzuerhalten.
Muss er auch jede Runde zusätzlich eine Aktion für einen Befehl für das beschworene Wesen aufwenden? Oder wäre das beim Aufrechterhalten bereits inbegriffen?
Auf Seite 301 deutsches GRW gibt es die Passagen Beschwören und Scherge. Daraus wurde ich nicht ganz schlau. Vielleicht mag uns jemand helfen.