Werte Advocaten - Rütteln an den Grundfesten Alverans, oder doch nur Beleidigung - wie reagiert die Spielwelt?

  • Hallo zusammen,

    ich sitze gerade etwas in der Bredouille. Heute hat sich folgende Situation ereignet:

    Die Helden befinden sich im Praios-Kloster Auridalur, dort kam es zum Kampf. Die Knappin eines Sonnenritters (Weidener Adel) ist ein SC (Weidener Adel) und auf den letzten Schritten bis zur Schwertleite.

    Zu Beginn des Kampfes kam die Knappin auf die (richtige) Idee, dass die Angreifer auf der Suche nach dem verbotenen/geheimen Wissen des Klosters sind (Hüter Orden) und ist in die unterirdischen Katakomben gegangen, während der Rest der Helden draußen weiter das Kloster verteidigt hat.

    Im Eingangsbereich der Katakomben trifft sie auf die Hohe Hüterin (Klostervorsteherin), den Sonnenritter (geweiht) und vier Sonnenlegionäre, die sich bereitmachen in die Dunkelheit aufzubrechen um das Wissen vor Diebstahl zu schützen (der Feind hat nach allem Wissen der Spieler, die Möglichkeit unbemerkt einzudringen - die Gegner haben in den letzten 2 IT-Wochen ein halbes Dorf, ca. 150 Seelen ausgelöscht).

    Die adlige Knappin bittet einen der Legionäre, die anderen Helden zur Hilfe zu rufen - dieser Ruft nach ihnen.

    Draußen geht der Kampf schnell zu Ende, unser thorwaler Runenmagier folgt dem Ruf, kommt in den Keller und sieht wie sich gerade der Trupp bereit macht weiter in die Dunkelheit vorzurücken.

    Er fragt was los ist, bekommt von der Knappin die Antwort, dass die Angreifer vermutlich auf der Suche nach dem Wissen sind und man dies schützen müsse...

    Schnauzt darauf hin die Knappin an: "Mädel. was machst du hier unten? Stehst hier nur rum und kämpfst nicht? Was kannst du? Bist du am Teetrinken?" Stürmt darauf hinaus und erzählt den anderen, dass die Knappin da unten steht und mit den Geweihten, den Legionären Teetrinkt und nichts tut. Der Ton war doch sehr sehr sehr unangemessen.

    Zum Zeitpunkt der Beleidigung stand der Magier (als Teil der Heldengruppe) im Dienst der PRA-Kirche.

    Jetzt steh ich vor dem "Problem", wie reagiert die Spielwelt (ich bin ein Meister, bei dem gilt - egal ob SC oder NSC die Spielwelt reagiert adäquat)?

    INFO: Der SC ist "neu" und hat sich noch keinen nennenswerten Ruf erarbeitet.

    Meine Überlegungen:

    - Der GILDENLOSE Magier beleidigt in einem PRAios-Kloster, die adlige Knappin eines geweihten (Sonnen-)Ritters, vor dessen Augen, den Augen der Klostervorsteherin und dessen Untergebenen.

    - Damit bezeichnet er (für mich) quasi das "Werk" des Ritters - seine Knappin - als unwürdig, feige usw. Was für mich auf den Ritter selbst zurück fällt.

    - Er beleidigt eine Adlige, die auch als solche zu erkennen ist und sich als solche vorgestellt hat.

    - Bezeichnet vor den anderen Helden die Vorsteherin, Sonnenritter und -legionäre als feige/ faul.

    - Beleidigt seinen "Arbeitgeber".

    Meine Fragen:

    - Die Gruppe befindet sich in der UNABHÄNGIGEN Stadt Glyndhaven (starker PRAios-Einfluss), welches Recht kommt hier zur Anwendung?

    - Was ist hier ein mittelreichischer/ weidener Adelstitel wert?

    - Das (quasi) Stadtoberhaupt ist die Klostervorsteherin, die Zeugin des Vorfalls war - wäre sie dann klerikale UND weltliche Instanz?

    - Hat es einen (indirekten) Einfluss, dass es sich um einen (gildenlosen) Magier handelt?

    Meine Reaktion der Spielwelt - wie ich sie einschätze:

    - Gericht am nächsten PRAiostag bei der Mittagsmesse.

    - Anklage: "Tun wider Stand und Ehr" (Beleidigung, Respektlosigkeit, Üble Nachrede, Verleumdung)

    • Mögliche Strafen: Verleumdung → Pranger und Stockhiebe, Spalten der Zunge, Abschlagen der Schwurfinger
    • Mögliche Strafen: Üble Nachrede → Stockhiebe, Stockhiebe und Pranger, Verbannung
    • Mögliche Strafen: Respektlosigkeit → Ermahnung, Pranger, Pranger und Stockhiebe
    • Mögliche Strafen: Beleidigung → Ermahnung, Pranger, Pranger und Stockhiebe

    - Verbannung aus dem Kloster/ der Stadt.

    - Vollstreckung des Urteils nach der Mittagsmesse vor der gesamten Mannschaft.

    Konsequenzen für den Charakter:

    - Schlechter Ruf PRA-Kirche

    - Schlechter Ruf Weidner/ Mittelreichischer Adel

    - Schlechter Ruf Glandhaven bzw. Bernsteinbucht

    - Verlust der Anstellung und damit Ausschluss von der Aufgabe bzw. Abenteuer

    - UND mögliche Konsequenzen durch die Strafe (tendiere gerade, in Anbetracht WEN er da Angegriffen hat und der Zeugenlage, zu Pranger und Spaltung der Zunge).

    Was würdet ihr tun bzw. wie würde die Spielwelt reagieren?

    Auch SC sind Teil der Spielwelt und dessen Gefüge, damit gelten (für mich/ meine Spielwelt) auch die Regeln der selbigen. Vllt. habe ich ja etwas übersehen und es gibt "mildernde" Umstände bzw. übersehene Delikte.

    Vielen dank!

  • Erst mal mit dem Spieler des Magiers sprechen wäre mein Ansatz.

    Eigentlich in dem Moment fragen, ob er sicher ist, das zu tun, oder eben hinterher nach den Beweggründen fragen.

    Vielleicht hat das was mit "so ist mein Charakter nun mal" zu tun, vielleicht aber auch mit einem anderen Verständnis der Situation, was dann ein OT-Missverständnis wäre.

    Im ersteren Fall ist das schlecht für den Charakter, denn auch als Thorwaler sollte man außerhalb von zu Hause schnell raus haben, dass man Adlige und Hausherren und jene, die zu ihnen gehört, nicht ungefragt duzt und anpampt.

    Da Glyndhaven von Mittelreichern gegründet wurde, nehme ich an, dass entsprechende Gerichtsbarkeit, bzw. daran angelehnte dort gilt.

    Weil das alles im Auftrag der Kirche, auf Grund und Boden der Kirche, gegenüber Kirchengehörigen und in Diensten der Kirche geschieht, ist allerdings vermutlich das ohnehin Sache der Kirche, könnte ich mir vorstellen. Glyndhaven steht ja auch in weltlicher Hinsicht stark unter Einfluss der Praios-Kirche. Die wiederum legt Wert auf Adelshierarchie.

    Nach mittelreichischer Rechtssprechung laut Geographia sind Verleumdung und Beleidigung ein Verbrechen, auf das Haft- und Geldstrafen stehen, aber auch körperliche Züchtigungen hinzu kommen können.

    Aber auch nach dieser Rechtssprechung kann man durchaus auf die Beweggründe für die Tat schauen. Da war eine Kampfsituation, der Charakter hat für das Kloster und die Kirche gekämpft, und kann natürlich das Warten im Keller durchaus in dieser Situation (nicht ganz unbegründet) falsch verstanden haben.

    Daher fände ich so etwas wie Pranger nicht unangemessen: Ist keine lange Haftstrafen, aber auch nicht drüber hinweg gehen.

    Ist eigentlich nur der Charakter neu, oder auch zusätzlich sein Spieler?

  • Ein Thorwaler Magus aus Ölport ist in der Konstellation schon recht speziell. Ich finde seine Worte nicht wirklich beleidigend und würde das auf die "rauhen Sitten der ungehobelten Walfreunde" und die "Wirrungen des Kampfes" schieben. Ggfs. IT ein ernstes Wort nach überstandenem Gefecht seitens des Ritters a la..."Hütet Eure lose Zunge hier Fremder! Noch solch ein Vergriff im Ton und man schneide sie Euch heraus. Bedenkt in wessen Dienst Ihr steht!"

    Ich würde keine so große Sache draus machen, außer ggfs. kleine Sticheleien zwischen Knappin und Magier ausspielen, die dann beim nächsten gemeinsamen Kampf gelöst sind: "Ich nannte Dich eins zögerlich auf dem Felde...Bei Swafnir! Ich lag gehörig falsch! Du führst deine Klinge mit Mut und Geschick!"

    Und so zogen sie gemeinsam weiter zu erschlagen Paktierer und anderes Geschmeiß! :saint:

    "Pertinatia sapientiaque ad cognitionem cursus sunt."

  • Ich sehe das ein bisschen so wie Phileason und sein anecken und wie Prinz Brin damit umging. Natürlich im kleineren Rahmen.

    In der Situation nichts unternehmen mit dem Plan später den Prozess zu machen. Dann stellt sich jedoch (vielleicht) heraus, dass die heldenhaften Taten über die "Schuld" hinwegsehen lassen. Bleiben die heldenhaften Taten aus, bleibt die Begnadigung aus.

  • Was mich eher wundert ist, dass bei euch die Praois-Orden einen Gildenlosen Magier in Dienst nehmen.

    Obwohl Olport ja ein Siegel besitzt, würde bei mir Anstoß daran genommen werden.

    Generell kann deine Knappin einen Schiedsspruch ihres Herrn abwarten, ob er sich überhaupt in seiner Ehre verletzt fühlt.

    Wenn er keine Anstalten macht darf sie ihn bitten, dass sie ihre eigene Ehre verteidigen darf.

    Ich würde es dem Thorwaler jedoch verzeihen, sollte er sich im Kampf, um das Kloster, verdient machen.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Generell gilt: "Ein Geweihter der Zwölfgötter ist in Mittelaventurien in jedem Fall eine Respektsperson. Man mag einem einzelnen Geweihten negativ gegenüberstehen oder sogar generell alle Angehörigen seiner Kirche für Ausbeuter, Betrüger oder Spielverderber halten, offen zeigen wird ihnen das nur der größte Rüpel der Stadt-meist mit entsprechenden Konsequenzen." (Wege der Götter S. 22).
    Im Mittelreich gilt nach Geographia Aventurica S. 146f das Inquisitionsverfahren, das jedem Rechtspruch eine abschreckende Strafe zuordnet. Das heißt: "Das jüngere Inquisitonsverfahren gilt formell im ganzen Mittelreich, hat aber vor allem in Garethien und Darpatien Fuß gefasst, vor allem aber im Horasreich. [...] Hier macht nicht der Schaden für das Opfer den eigentlichen Rechtsspruch aus, sondern das Verbrechen an sich wird als schwerer Verstoß gegen die göttergegebene und staatliche Ordnung gewertet, die von der Obrigkeit selbst - nicht etwas vom Geschädigten - verteidigt werden muss. Das Opfer und die Hinterbliebenen sind eher unwichtig und allenfalls als Zeugen interessant. Ganz allgemein besteht dabei die Pflicht, Verbrechen zu verfolgen. [...] Unter dem Einfluss der Praios-Kirche wird das Ermitteln der Wahrheit im Inquisitionsverfahren als wichtiger denn jeder Ausgleich zwischen Täter und Opfer gewertet. Darum gilt vor allem das Geständnis des Angeklagten als bester Beweis, der notfalls auch mittels Folter erreicht werden kann." (GA 146)

    Die verletzten Gefühle des Knappen oder seines Ritters interessieren demnach gar nicht. Wie Schattenkatze schon angemerkt hat, gehören Verleumdung und Beleidigung zu den Verbrechen - schlimmer als Vergehen, aber nicht so schlimm wie Schwerverbrechen. Wie sie ebenfalls schon angemerkt hat, sind dafür Geld- und Haftstrafen ohne Obergrenze zulässig, Schandstrafen und Züchtigungen können noch dazu kommen.

    Laut Wege der Götter S. 40 gilt für Praioten: "Schutz von Gesetz und Staat: Du musst jeden Bruch eines Gesetzes beurteilen und, wenn nötig, ahnden (sofern das Gesetz nicht gegen Praios' Willen gerichtet ist). Rechtskunde und in geringerem Maße Staatskunst seien dir ans Herz gelegt."


    Mein Fazit ist, wir befinden uns an einem sehr praiotisch und mittelreichisch geprägten Ort. Die Praioten müssen abwägen - liegt ein Verbrechen vor (und es wäre nicht nur ein Vergehen!) können sie nicht einfach ein Auge zudrücken. Was zählt ist nicht die verletzte Ehre der Betroffenen, sondern die verletzte Ehre der göttlichen Ordnung. Strafe müsste sein. Der Ausweg wäre, dass man zum Ergebnis kommt, dass keine Beleidigung vorliegt. Hier ist aber Vorsicht geboten - wenn man nicht sicher ist, "wie der Thorwaler das gemeint hat", müsste man eigentlich über Folter ein Geständnis erzwingen. Da ihr aber ja in Glyndhaven seid, schlage ich vor, dass der Magier zum Bernsteinsuchen verdonnert wird. Dafür ist das Kloster ja da, mit den Steinen kann er sein Bußgeld abzahlen und bei dieser meditativen, stumpfsinnigen Arbeit sein Verhalten überdenken. Vor allem aber kann es für einen Spieler sehr unschön sein, wenn der Held Demütigungen erfährt und die blieben euch somit ersprart. Damit würde man in meinen Augen dem Moralkodex der Praioskirche wie dem staatlichen Gesetz des Mittelreiches gerecht.

    EDIT

    "das Beschimpfen oder Verächtlichmachung der Götter, ihrer Diener und Stellvertreter" gilt nach GA 146 übrigens als Schwerverbrechen, auf das lange Haft, schwerer Geldstrafen, häufiger aber Zwangsarbeit im Steinbruch oder Bergwerk oder Verbannung in die Strafkolonie bei Hot-Alem geahndet wird. Auch die Todesstrafe wäre zulässig.

    Auch hier passt langes Bernsteinsammeln eigentlich ganz gut.;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Gast (3. Juni 2020 um 14:31)

  • Vielen Dank für eure Hilfe!

    Schattenkatze Das OT-Gespräch mit dem Magier-Spieler wird definitiv gesucht werden, alleine aus dem Grund, weil er sich wirklich im Ton vergriffen hat. Sprich er hat die Spielerin entsprechend "angepamt" - auch wenn es IT war, es stecken immer noch echte Personen hinter den Charakteren. Zumal er weiß wie sehr er die Spielerin mit dieser Art trifft.

    IT hat er es mit "mein Char ist ein Thorwaler und der ist halt so" gerechtfertigt. Kann man machen, ist dann halt doof. Die Gruppe ist mittlerweile ca. 5 Monate IT unterwegs - da sollte selbst der dümmste Thorwaler herausgefunden haben, wie der Hase läuft. Insbesondere, weil er nicht im geringsten einen "weltfremden" Nachteil in dieser Richtung hat.

    Das "Warten" im Keller waren ca. 10 Kampfrunden. Die Gruppe hat oben gekämpft und die Knappin ist nach unten gestürmt. So gesehen waren es maximal 2-3 Minuten, die vergingen...

    Notatus ex Bonisagus die konstellation ist ungewöhnlich, das stimmt. Ist jedoch einer vorhergehenden Situation geschuldet (bei der er sich auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat) - wurde aber als Teil der Gruppe eingestellt. Nicht als Magier, sondern als Söldner.

    Den Streit zwischen Knappin und Magier KÖNNTEN die Spieler so lösen. Jedoch steht noch im Raum, dass der Vorwurf auf den Ritter der Knappin zurückfällt. Der war anwesend, ist PRA-Geweihter und mag Respektlosigkeit so gar nicht, weiterhin bezichtigt er die - ebenfalls anwesende - Tempelvorsteherin samt vierer Sonnenlegionäre, dass sie nur hier unten sitzt und Tee trinkt (Feigheit).

    Das ist nichts, worüber ich PRA-Geweihte hinwegsehen lassen würde, insb. weil es sich ja quasi um einen Angestellten handelt.

    Natan Das könnte man in Betracht ziehen, wenn der Charakter schon einen entsprechenden Ruf hätte. Den hat er aber definitiv nicht. Immo ist es ein Akademieabgänger, der nach er ersten Überfahrt nach Riva dort einer Karavane als Geleitschutz angeschlossen hat, ohne wirklich größere Heldentaten (als Knappin und andere SC).

    Sturmkind Er hat als Söldner und nicht als Magier angeheuert. Verdienste im Kampf hat er auch nicht mehr vorzuweisen, als andere SC/NSC. Da der Ritter ebenfalls ein Geweihter des PRAios ist, wird dieser auf den Respekt der göttergegebenen Ordnung bestehen und eine entsprechende Anklage vorbringen.

    @Windweber Danke für die ausführlichen Quellen! Pranger und Bernsteinsammeln erscheint mir eine gerechte Strafe. Macht den Charakter nicht unspielbar, ABER für dieses Abenteuer ist er erst einmal raus. Da die Heldengruppe bald aufbrechen wird, um den Kampf zum Feind zu tragen. Das ist vllt. doof für den Spieler, nimmt ihm aber nicht den Charakter.

  • Er kann sein Vergehen doch öffentlich bereuen und Abbitte leisten. Das stellt die angegriffene Ehre eher wieder her als einen Tag am Pranger. Lediglich wenn er sich weigert oder bei seiner öffentlichen Abbitte die notwendige Wahrhaftigkeit ("...jaja, ich entschuldige mich bei dem da. Kann ich jetzt wieder gehen?") vermissen lässt, würde ich auf körperliche Züchtigung zurückgreifen.

    Ganz abgesehen davon (kenne die politische Situation in Glyndhaven nicht) wäre für die Halsgerichtsbarkeit (und körperliche Strafen wie Zücjhtigung oder Pranger fallen hierunter) ohnehin die örtliche Autorität zuständig.

  • Wenn wir vom Inquisitionsverfahren ausgehen, das im Mittelreich gerade durch den Einfluss der Praioskirche gilt, ist die Wiederherstellung der Ehre leider völlig egal. Das Opfer mit seinem Schaden interessiert als solches nicht. Siehe oben. :)

  • Ich habe mal die Spielhilfe "Recht und Gerechtigkeit in Raulschem Reich und Horasien" bemüht. Der Autor verweist darin auf div. offizielle Quellen (u.s. HdR, Praios-Vademecum, etc.), wer diese prüfen möchte, der kann das gerne tun.

    Seite 7:

    " [...] Im Inquisitionsprozess obliegt die Strafverfolgung den Landesherren, ihm unterstellten Behörden oder den durch Gesetz oder Konkordat zuständigen kirchlichen und Gildenmagischen Institutionen. Das Ziel ist es, die Ordung wiederherzustellen, welche durch die Tat gestört wurde. [...] Generell kann nur verurteilt werden, wen mindestens zwei Zeugen (testis) oder das eigene Geständnis (reus) überführen. Letzteres ist als eindeutige Schuldbeweis ist stets anzustreben (confessio est regina probationum), und PRAiosgewollt, ist es doch ein Anfang von Reue und Versöhnung mit den Göttern."

    Seite 14:

    "[...] Tun wider Ehr' und Stand sind zunächst Beleidigungen und andere Respektlosigkeiten, die mir einer Ermahnung, Pranger und/oder mit Stockhieben bestragt werden. [...] Beleidigungen können zwischen Freien auch im Ehrduell gesühnt werden, wobei sich beide Kontrahenten ihres Standes würdig erweisen müssen. [...]"

    In diesem Falle würde in meinem Aventurien ein Geständnis in einer (öffentlichen) Ermahnung enden, mangelnde Einsicht mindestens am Pranger.

    Edit: Hier der Link zu der angesprochenen Spielhilfe: https://www.drivethrurpg.com/product/266431…ch-und-Horasien

  • Wenn du eine offizielle Quelle willst:):

    Im Mittelreich gilt nach Geographia Aventurica S. 146f das Inquisitionsverfahren, das jedem Rechtspruch eine abschreckende Strafe zuordnet. Das heißt: "Das jüngere Inquisitonsverfahren gilt formell im ganzen Mittelreich, hat aber vor allem in Garethien und Darpatien Fuß gefasst, vor allem aber im Horasreich. [...] Hier macht nicht der Schaden für das Opfer den eigentlichen Rechtsspruch aus, sondern das Verbrechen an sich wird als schwerer Verstoß gegen die göttergegebene und staatliche Ordnung gewertet, die von der Obrigkeit selbst - nicht etwas vom Geschädigten - verteidigt werden muss. Das Opfer und die Hinterbliebenen sind eher unwichtig und allenfalls als Zeugen interessant. Ganz allgemein besteht dabei die Pflicht, Verbrechen zu verfolgen. [...] Unter dem Einfluss der Praios-Kirche wird das Ermitteln der Wahrheit im Inquisitionsverfahren als wichtiger denn jeder Ausgleich zwischen Täter und Opfer gewertet. Darum gilt vor allem das Geständnis des Angeklagten als bester Beweis, der notfalls auch mittels Folter erreicht werden kann." (GA 146)

    Die Abschreckund durch eine harte Strafe ist in diesem Verfahren sehr wichtig. Hier ergeht Recht vor Gnade.

  • Wenn zwingend eine abschreckende Strafe verhängt werden muss, wie wäre es denn mit einer Bußqueste. Ins Orkland verbannt zu werden kommt Alrik-Normalaventurier vor wie ein Alveranskommando vor, was er tunlichst vermeiden will. Diese Strafe ist aber Abenteuer(gruppen)tauglicher und verhindert, dass der Gruppensegen schief hängt.

    Hauptsache spielen!

  • Wenn du eine offizielle Quelle willst:):

    Im Mittelreich gilt nach Geographia Aventurica S. 146f das Inquisitionsverfahren, das jedem Rechtspruch eine abschreckende Strafe zuordnet. Das heißt: "Das jüngere Inquisitonsverfahren gilt formell im ganzen Mittelreich, hat aber vor allem in Garethien und Darpatien Fuß gefasst, vor allem aber im Horasreich. [...] Hier macht nicht der Schaden für das Opfer den eigentlichen Rechtsspruch aus, sondern das Verbrechen an sich wird als schwerer Verstoß gegen die göttergegebene und staatliche Ordnung gewertet, die von der Obrigkeit selbst - nicht etwas vom Geschädigten - verteidigt werden muss. Das Opfer und die Hinterbliebenen sind eher unwichtig und allenfalls als Zeugen interessant. Ganz allgemein besteht dabei die Pflicht, Verbrechen zu verfolgen. [...] Unter dem Einfluss der Praios-Kirche wird das Ermitteln der Wahrheit im Inquisitionsverfahren als wichtiger denn jeder Ausgleich zwischen Täter und Opfer gewertet. Darum gilt vor allem das Geständnis des Angeklagten als bester Beweis, der notfalls auch mittels Folter erreicht werden kann." (GA 146)

    Die Abschreckund durch eine harte Strafe ist in diesem Verfahren sehr wichtig. Hier ergeht Recht vor Gnade.

    Und wo steht da jetzt etwas anderes? Wie hart die Strafe für ein Vergehen ausfällt, wird in deinem Zitat überhaupt nicht thematisiert. Den Strafkatalog habe ich hingegen aus meinen Quellen oben zitiert.

  • "Mittelreich: Im herrschenden Inquisitionsverfahren ist jedem Rechtsbruch eine abschreckende Strafe zugeordnet. [...] Bei Verbrechen sind Haft und Geldstrafen ohne Obergrenze zulässig, zu den oft noch Schandstrafen und/oder Züchtigungen kommen. [...] Schwerverbrechen werden mit langer Haft und schweren Geldstrafen geahndet, häufger noch mit Zwangsarbeit im Steinbruch oder Bergwerk oder die Verbannung in eine Strafkolonie (die das Mittelreich im Urwald bei Hot-Alem unterhält). Brandmarkungen sind als begleitende Maßnahme nicht unüblich. Zulässig ist auch die Todesstrafe;"

    "Verbrechen: Hierzu werden die meisten Straftatetengezählt so etwas [...] Verleumdung, Beleidigung und Falschanklage. Viele alltägliche Beschäftigungen reisender Glücksritter fallen damit bereits in diese Kasse...

    Schwerverbrechen: Dazu zählen trditionell [...] das Beschimpfen oder Verächtlichmachen der Götter, ihrer Diener und Stellvertreter. Derlei Verbrechen werden oft als 'schädliches Hämmern an den Grundfesten von Reich, Dere und Alveran' zusammengefasst."

    Wir reden hier nicht von einer Lappalie, bei der man das Verfahren einfach wegen Geringfügigkeit einstellen könnte, sondern vermutlich ein Schwerverbrechen. Etwas Zwangsarbeit und Pranger ist dafür schon angemessen.

  • Ganz abgesehen davon (kenne die politische Situation in Glyndhaven nicht) wäre für die Halsgerichtsbarkeit (und körperliche Strafen wie Zücjhtigung oder Pranger fallen hierunter) ohnehin die örtliche Autorität zuständig.

    Politische Situation: freie Siedlung, Ordnungsanspruch des Praiosklosters, oft herrscht das Recht des Stärkeren - die örtliche Autorität ist das Praioskloster bzw. dessen Vorsteherin (die er mit angegriffen, beleidigt bzw. verleumdet hat).

    Im Inquisitionsprozess obliegt die Strafverfolgung den Landesherren, ihm unterstellten Behörden oder den durch Gesetz oder Konkordat zuständigen kirchlichen und Gildenmagischen Institutionen.

    Der Landesherr ist in diesem Fall quasi die Praios-Kirche, vertreten durch Quenia Goldwiege vom Berg als Klostervorsteherin. Möchte man Klerus und weltliche Macht trennen, dann würde ich eine Art Bürgerschaftsvertreter sehen (der aber nirgendwo erwähnt wird). Da die Stadt quasi unter dem "Joch" der Praioskirche lebt glaube ich aber nicht, dass sich ein entsprechender Vertreter gegen diese Stellen würde.

    Allein aus Opportunitätsgründen und Angst vor Repressalien (die Praioskirche würde so was natürlich nie tun...). Insbesondere, da es sich nicht um einen Bürger bzw. einen verdienten/ großen Helden handelt.

    wen mindestens zwei Zeugen (testis) oder das eigene Geständnis (reus) überführen.

    Die gibt es definitiv, nämlich:

    - Knappin

    - Ritter der Knappin, Sonnenritter (führt die Lanze Sonnenlegionäre an) und Geweihter

    - Quenia Goldwiege vom Berg in ihrer Funktion als Klostervorsteherin und quasi Herrscherin der Stadt

    - vier Sonnenlegionäre

    Tun wider Ehr' und Stand sind zunächst Beleidigungen und andere Respektlosigkeiten, die mir einer Ermahnung, Pranger und/oder mit Stockhieben bestragt werden.

    D'accord - wenn es in einer x-beliebigen Kneipe gewesen wäre. Dann könnte die Knappin ihm den Teer aus der Jacke prügeln und gut ist. ABER der Truppe Faulheit bzw. Feigheit "Trinkt ihr hier Tee während wir kämpfen, oder drückt ihr euch vor dem Kampf" hat ein ganz anderes Geschmäckle - zumal in einem Praios-Kloster. Die Äußerung hat er draußen zu den anderen Helden wiederholt (mit ca. 15-20 weiteren Bannstrahlern und Legionären des Klosters auf der Mauer und im Hof), nach dem Motto "Die sitzen da unten, machen nichts und trinken Tee." - da denke ich ist man schnell im Bereich der Verleumdung. Finden die sicher alle toll, wenn man ihre Vorgesetzten so darstellt...

    Weiter kommt dazu, dass er sich zum Zeitpunkt in den Diensten des Klosters befand. Profan ausgedrückt, man geht auch nicht zu seinem Chef und sagt "Bist du faul und hockst nur hier rum, trinkst Kaffee und drückst dich vor der Arbeit." - ich glaube da wäre man die längste Zeit Angestellter gewesen.

    Damit sollte sich auch die Anstellung/ Beauftragung des Klosters erledigt haben - als Mitarbeiter ist er damit nicht mehr tragbar.

    Ist halt doof für Spieler und Charakter.

    Den Charakter töten werde ich sicher nicht, ABER Strafe muss schon fast sein - öffentliche Anklage, Pranger und Zwangsarbeit... etwas in der Richtung.

  • Also selbst wenn du den Tatbestand der Verleumdung hier siehst, dann wären wir bei @Windweber:

    "Verbrechen: Hierzu werden die meisten Straftatetengezählt so etwas [...] Verleumdung, Beleidigung und Falschanklage."

    i.V.m.

    "Bei Verbrechen sind Haft und Geldstrafen ohne Obergrenze zulässig, zu den oft noch Schandstrafen und/oder Züchtigungen kommen."

    Und jetzt zitiere ich nochmals aus Recht & Gerechtigkeit in Aventurien - Hervorhebung durch mich:

    "Tun wider die Zwölfe beschreibt alle Delikte die gegen die Götter und ihre Kirchen gerichtet sind. Es beginnt mit dem lästerlichen Fluchen oder dem Beschimpfen von Geweihten, was mit einer Ermahnung, Stockhieben und/oder dem Pranger bestraft wird. Wird ein Tempel beschmiert oder ein Tempeldienst gestört, ist der Täter mit Stockhieben und/oder Pranger oder Brandmarkung zu bestrafen. Ein Angriff auf einen Geweihten oder Blasphemie werden mit Brandmarkung, Zungen- oder Handverlust, Blendung oder Tod bestraft."

    Wie @Windweber allerdings aus dem Sachverhalt ein Schwerverbrechen herleiten will, ist mir völlig schleierhaft. Selbst mit einem Praioten-Bild aus den 90ern fände ich die Schlussfolgerung arg weit her geholt.

  • Den Tatbestand des Schwerverbrechens würde ich hieraus ableiten:

    Schwerverbrechen: Dazu zählen trditionell [...] das Beschimpfen oder Verächtlichmachen der Götter, ihrer Diener und Stellvertreter.

    Es wurde ein Diener des Praios beschimpft und verächtlich gemacht, nicht irgendwer.

  • Es wurde einem Praiosgeweihten unterstellt, dass er "Tee trinkt", statt sich an einem Kampf zu beteiligen. Da scheint mir deine Auslegung als Schwerverbrechen doch recht...weit. Viel zu weit, denn ein klein wenig muss man schon auf die Verhältnismäßigkeit achten, wenn man noch Luft nach oben haben will, was die Schwere einer Tat betrifft.

    Edit: Aber da niemand von uns beiden mit einem stichhaltigen Beleg aufwarten kann und wir die Texte mehr oder weniger auslegen müssen, steht eine Einigung nicht im Raum und jeder soll das für sein Aventurien so handwedeln, wie er möchte. Die Argumente sind ja ausgetauscht.