Rechtskunde (Magierecht): "Amtsanmaßung"

  • Da der Schaden sich in Grenzen hält, wäre eine zu dramatische Verstümmelung wohl zu heftig, aber gerade ein Schandmal, dass ja nicht nur für Strafe sorgt, sondern praktischerweise Wiederholung erschwert, dürfte durchaus in Frage kommen.

    Bei wiederholtem Diebstahl kann schon auch mal eine Hand abgeschlagen werden. Und Hochstapelei wird (immerhin wissen wir das offiziell) härter bestraft. Nach aventurischer Einschätzung könnte es tatsächlich nicht "zu heftig" sein, gerade weil herauskommen könnte, dass sie es schon längere Zeit so macht.

  • Nur... finde ich das Charakterkonzept ganz charmant und wäre etwas irritiert, wenn meine SL mittels Regel- und Fluffkunde und guten RollenspielsTM meinen Charakter in die Unspielbarkeit bombte...

    Ja, ich finde das Konzept auch charmant, ich habe geholfen es auszuarbeiten. Und keine Angst, ich bombe den Charakter nicht einfach so in die Unspielbarkeit, jedenfalls nicht, wenn es vorher ausreichend Möglichkeiten gegeben hat seitens des Spielers, dies zu verhindern.

    - Fantasie-Siegel oder Kopie des tatsächlichen Siegels?

    Sie hat versucht, an das Original heranzukommen. Sie kennt es ja grob, da sie ein Semester dort studiert hat.

    - Was ist der Begriff "Magier"? Nicht Adepta, nicht Magistra sondern vielleicht nur "Zauberer" - und ist sie das nicht im weitesten Sinne. Ich kenne zumindest Mediziner, die sind erst im 3 Semester...

    Die letzten Spielabende habe ich als SL versucht, über diese Schiene eine Möglichkeit zu verhindern, sich in Gefahr zu begeben. Mehrere Reisegefährten, die im Gegensatz zu den anderen Helden und/oder Bauern im Dorf sehr gut einschätzen können, ob es sich hier um eine Gildenmagierin handelt, haben ihr sehr ernst und deutlich gesagt, dass das ein Spiel mit dem Feuer sei. Es kam auch schon der Vorschlag, sich einfach als Zauberin auszugeben (was ja nicht einmal gelogen wäre) und es bewusst ungenau zu lassen. Für die meisten Menschen in ihrer Umgebung würde das völlig ausreichen. Magiern, Zauberin, das ist eh alles nur dasselbe. Allerdings nimmt die Hochstaplerin das nicht wirklich ernst. Sie betont bewusst und unmissverständlich, dass sie eben nicht einfach nur zaubern kann, sondern dass sie eine Gildenmagierin einer Eliteakademie sei und demnach auch behandelt werden soll. Direkt zu Schaden kommen hierbei nur eventuell eingeschüchterte Laien und eben die Akadmeie bzw. Gilde, deren Ruf ziemlich durch den Dreck gezogen wird (aus einer Kombination aus Unhöflichkeit/Dreistigkeit und Unfähigkeit der angeblichen Maga).

    Ich werde der Betrügerin sicherlich nicht einfach so etwas abhacken. Denn fast egal, was die Gildenmagiern vor Ort sich genau vornimmt, sie wird relativ bald sterben und nicht einmal die Möglichkeit haben, der Sache weiter auf den Grund zu gehen. Am Ende des Abenteuers wird die Situation also eine andere sein, aber ich würde dem Spieler bzw. dem SC gerne die Möglichkeit geben zu erahnen, was eigentlich offiziell auf sie warten würde, wenn sie das Spiel weiter spielen würde.

    Die Situation danach ist:

    Vom Betrug wissen vermutlich nur die Betrügerin selbst, der Dorfschulze (Großvater der Betrügerin) und der einflussreichste Bauer (der Vater der Betrügerin) und evtl. einige oder alle der anderen SCs. Das heißt, es ist unwahrscheinlich, dass der Dorfschulze vehement versuchen wird, seine Enkeltochter anzuzeigen. Allerdings wird er von ihr erstens erwarten, dass sie sich fortan seinetwegen als Zauberin ausgibt, aber keinen Schindluder mit dem Status einer Gildenmagiern treibt und sich auf irgendwelche (teilweise erfundenen) Privilegien beruft. Er wird vermutlich darauf bestehen, dass die Tätowierung unkenntlich gemacht wird. Zweitens wird er ihr deutlich machen, dass sie sich ab sofort auch nicht mehr zurücklehnen kann und alle um sich herum herumkommandieren kann. ("Du bist nichts anderes als eine Bauerntochter. Hier, der Schweinetrog muss mit frischem Wasser aufgefüllt werden. Mach das mal.")

    Ich hoffe, dass das eine Lektion ist, die ihr a) zeigt, was eigentlich mit ihr geschehen könnte und b) dass sie noch einmal verdammt Glück gehabt hat. Außerdem hoffe ich, dass die Enttäuschung ihres Vaters (Bauer) und des Dorfschulzen (Großvater) Wirkung zeigen, die ebenfalls davon ausgingen, dass ihre kleine Hübsche eine Magiern geworden ist. Dass sie in Wahrheit fast die gesamte Zeit damit verbracht hat, in der Stadt zu stehlen und zu betrügen statt zu lernen und zu zaubern, wissen sie erst jetzt.

  • Ich sehe das genau wie E.C.D. und wollte jetzt nicht den kompletten Beitrag zitieren. Zu allererst mal sollte man schon schauen das man hier Rollenspiel betreibt und jeder irgendwie den Spass an der Sache behalten sollte...

    Mit den Sachen die E.C.D aufgezählt hat kann man das Urteil und den Prozess quasi in jede beliebige Richtung drücken und beliebige Ergebnisse erreichen.

    Aus Rechtskundlicher Sicht würde ich zumindest auch recht klar sagen: Weltliches Gericht, die weiße Gilde ist Hauptkläger, Nebenkläger sind eventuelle geschädigte. Mindeststrafe ist die Erstattung der ergaunerten Einnahmen, eine Geldstrafe mindestens in Höhe der Gebühren die für die magischen Analysen etc. angefallen wären. Eine Entfernung des Gildensiegels, eventuell irgendeine Art Brandmarkung.

    Wenn Ihr einer der geschädigten an den Karren pissen will hat er/sie jetzt natürlich in dem Prozess ganz wunderbare Möglichkeiten sich Dinge auszudenken warum und wie Ihm da jetzt Schaden entstanden ist. etc.

    Edith: Ah zu lang gebraucht zum Antworten. Das meiste haste schon beantwortet. Ich nehm das raus damit das nicht zu Verwirrung führt.

  • Ich sehe das genau wie E.C.D. und wollte jetzt nicht den kompletten Beitrag zitieren. Zu allererst mal sollte man schon schauen das man hier Rollenspiel betreibt und jeder irgendwie den Spass an der Sache behalten sollte...

    Mit den Sachen die E.C.D aufgezählt hat kann man das Urteil und den Prozess quasi in jede beliebige Richtung drücken und beliebige Ergebnisse erreichen.

    Was willst du denn aus Spielleitersicht mit der Situation erreichen? Willst du den Gerichtsprozess ausspielen? Sollen vorher Beweise gesammelt werden? Soll der Charakter befreit und fortan mit Gesucht 2 (Weiße Gilde) entkommen? Was ist der spielerische Wert der Situation?

    Aus Rechtskundlicher Sicht würde ich zumindest auch recht klar sagen: Weltliches Gericht, die weiße Gilde ist Hauptkläger, Nebenkläger sind eventuelle geschädigte. Mindeststrafe ist die Erstattung der ergaunerten Einnahmen, eine Geldstrafe mindestens in Höhe der Gebühren die für die magischen Analysen etc. angefallen wären. Eine Entfernung des Gildensiegels, eventuell irgendeine Art Brandmarkung.

    Ja, schau dir meinen letzten Post an. Wir haben wohl gleichzeitig geschrieben. ;)

    Der tatsächliche Ausgang wird ziemlich mild sein.

    Mir geht es darum, dass bei einem glimpflichen Ausgang aber vorher angekündigt worden ist, was die Konsequenzen eigentlich sein könnten (daher die Recherche nach einem potentiellen juristisch einwandfreien Ausgang).

    Zu einem eventuell ausgespielten Verfahren mit Flucht usw. kommt es nur, wenn der Spieler es weiter so extrem macht und das auch vor gebildeten und scharfsinnigen Personen.

  • Ich kenne zumindest Mediziner, die sind erst im 3 Semester...

    Witzig. Das sind ganz formaljuristisch gesehen: Abiturienten. :D Fand das im Studium immer toll, wenn sich die größten Deppen damit brüsteten "Studenten" zu sein... was ja kein Abschluss ist.

    Ich kenne genug Menschen, die als Arzt arbeiten aber dank Ausländerstatus 2 Jahre lang zeit bekommen ihre Approbationsurkunde übersetzen und anerkennen zulassen...

    Was das rein formaljuristisch konrket bedeutet, muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen... 2 Jahre ohne approbation Arbeiten und Geld verdienen... was ein Arzt der in D. studiert hat niemals könnte...

    Zurück zu DSA:

    Ein Gildengericht würde seine Kompetenzen überschreiten, wenn sie eine Außenstehende verurteilt.

    Wenn man fies ist und einen fiesen Richter hat, könnte er auch urteilen:

    "Da die Hand ein Gildensiegel trägt und die Junge Täterin offenbar keine Magierin ist, entscheide ich: Die Hand zur weiteren Untersuchung in die Akademie zu schicken, während die Täterin ihre Schuld abzuarbeiten hat."

    Das wäre fies. Wenn man die Vollstreckung aber aussetzen würde, oder vielleicht lässt sich der Richter noch erweichen: Ich nehme euren Vater und das Gehöft als Pfand und ihr reist zusammen mit der Hand nach Elenvina, ... jedoch ist alles was der Hof in dieser Zeit abwirft ... bla bla bla.

    Dann hätte der/die Spieler/in die zumindest hohen Druck.

    Fazt: Je nach Situation kann eine Verstümmelung nicht ausgeschlossen werden. Wer wirklich zuständig ist ist nicht immer 100% klar und nicht immer gleich. Auf den großen Fluss, kann auch der Kapitän eines Schiffes Richter sein, der adlige auf seinem Land oder oder oder.

    Nietzsche und Amazeroth - Also sprach Zarathustra (zweiter Teil):

    Was erschrak ich doch so in meinem Traume, dass ich aufwachte? Trat nicht ein Kind zu mir, das einen Spiegel trug?

    "Oh Zarathustra - sprach das Kind zu mir - schaue Dich an im Spiegel!"

    Aber als ich in den Spiegel schaute, da schrie ich auf, und mein Herz war erschüttert: denn nicht mich sah ich darin, sondern eines Teufels Fratze und Hohnlachen.

  • Wobei schon im Hinterland von Albernia sich als Magierin auszugeben auch schon irgendwie gewagt ist bei den Abneigungen und Vorbehalten, die gegen Magier gehegt werden. Ob man sich da wirklich viele positive Effekte mit erlügen kann, könnte mindestens fraglich sein.

    Ich glaube, meinem Verständnis nach, dass Hochstapelei sogar als Schwerverbrechen gewertet wird, denn in dem man sich von höherem Rang und besserem Ansehen ausgibt, verstößt man ja schon gegen die Weltordnung (jeder hat seinen Platz).

    Weltliches Gericht sehe ich ebenfalls, mit der Gilde als Kläger, wenn es soweit kommen würde.

    Sich als Zauberin zu bezeichnen und damit in jedem Fall auf der sicheren Seite sein: Weiß ich nicht, ob das wirklich so sicher ist.

    Der Schuss könnte nach hinten losgehen, wenn das jemand mitkriegt, der rechtskundlich versiert ist und zu dem Ergebnis kommt, dass man sich nur etwas indirekter zu einer Gildenmagierin macht, einer Person von Stand, Ansehen und mit Privilegien, die nun mal tatsächlich nicht verdient und berechtigt sind.

    Keine auffällige "Magier-Kleidung" mehr, in gar keinem Fall Geld für echte oder getürkte magische Dienstleistungen nehmen (das darf halt niemand außer dem Magier, der einer Gilde angehört (die anderen schon nicht mehr), und in einem gewissen Rahmen der Scharlatan), überhaupt darauf achten, welche Zauber man angeblich vor Zeugen wirkt, und keine Privilegien in Anrede oder Benimm gegenüber ihrer Person.

    Denn schon gildenlose Magier haben es schon schwer/schwerer in Gegenden, in denen der CA gilt.

  • In Wege der Zauberei (Seite 298) unter "Gerichbarkeit" im Kapitel "Magie und Recht" gibt es dazu etliche Informationen:

    - Bei profanen Vergehen ist die örtliche Gerichtbarkeit zuständig

    - bei magischen Vergehen kann vom weltlichen Gericht den Codex Albyricus zu rate ziehen (bei ALLEM Zauberkundigen) oder krichliche Gerichtbarkeiten einschalten (Praios: Inquisition oder Hesinde: Draconiter)

    - Gildenmagier haben noch das Sonderrecht bei magische Vergehen stattdessen vor einem Gildengericht gestellt zu werden

    Im konkreten Fall sollte Höchstwahrscheinlich die Weiße Gilde bzw. die Akademie als eine der geschädigten Partei dabei sein und die Gerichtbarkeit bei der Kirche liege (man darf da auch nicht vergessen, dass die Weiße Gilde sehr stark mit der Kirche zusammenarbeitet ).

  • Ich sehe nicht, warum das vor ein Kirchengericht (welches auch immer) gehen sollte. Keine Kirche geschädigt, kein Geweihter hängt mit drin, es ist nicht auf Kirchenland geschehen. Die ganzen Eckdaten sind soweit völlig kirchenfrei.

  • Weil es so in WdZ steht?

    Zitat

    Bei mittels Magie durchgeführter Kapitalverbrechen wird der Codex Albyricus zu Rate gezogen. Zwar dürfen auch hier weltliche Vertreter des Gesetzes Zauberer arretieren und bestrafen, doch bemühen sich die Schiedsleute oft, den ‘gefährlichen Madajünger’ vor ein Tribunal seiner Gilde oder einer Kirche zu stellen, wo er gewiss

    besser aufgehoben sei, ...

    Zitat

    Die Kirchen – allen voran die Gemeinschaft des Lichts und der Immerwährende Hort der Hesindianischen Gaben – schreiten immer dann zur Tat, wenn Vorwürfe zu Dämonenverehrung, Nekromantie und Frevelei laut werden, wodurch ein Magier schnell zum ‘bösen Hexer’ abgestempelt wird. Die Inquisition und die Draconiter bringen hier Licht und bisweilen auch reinigendes Feuer in die Sache.

    und über die Zusammenarbeit der Weißen Gilde mit der Praioskirche (WdZ S. 260):

    Zitat

    Wenn es eine Ausformung arkaner Kräfte gibt, die für die Praios-Kirche akzeptabel sein könnte, so ist dies der Bund des Weißen Pentagramms: Mitunter gibt es sogar Zweckbündnisse zwischen der Kirche und der Weißen Gilde.

  • Es handelt sich doch gar nicht um mittels Magie durchgeführte Kapitalverbrechen, sondern um Hochstapelei, bei der sich mehr Rechte und Privilegien erlogen werden, als eigentlich zustehen.

    Es wurde nicht gezaubert, auch wenn ich Hochstapelei tatsächlich eher für ein Schwerverbrechen halte, als ein Verbrechen, aber es ist kein Verbrechen oder Kapitalverbrechen durch Magie begangen worden, wie es sich liest.

    Dämonenverehrung, und Nekromantie, überhaupt ein Verbrechen oder Schwerverbrechen durch Magie hat auch nicht stattgefunden. Jede Institution sollte daran interessiert sein, gut mit der zwölfgöttlichen Kirche zusammenzuarbeiten, trotzdem werden Verbrechen und Schwerverbrechen nicht üblicherweise an eine Kirche weiter gereicht.

  • Wobei schon im Hinterland von Albernia sich als Magierin auszugeben auch schon irgendwie gewagt ist bei den Abneigungen und Vorbehalten, die gegen Magier gehegt werden. Ob man sich da wirklich viele positive Effekte mit erlügen kann, könnte mindestens fraglich sein.

    Ich mag es nicht, in einer Welt zu spielen, in der regionale Vorurteile so unrealistisch hart und in übertriebener Reinform präsent sind. Natürlich gibt es Vorbehalte gegen Magier. Dennoch bleibt es dabei, dass für einen unfreien Bauer eine studierte Magierin unabhängig von ihrer Zauberkunst eine ganz andere Liga ist, wenn es um den Sozialstatus geht. Zudem kommt mit den Vorbehalten auch ein gehöriger Respekt, bisweilen sogar Furcht. Auch das sorgt dafür, dass man sich auch als albernischer Hinterwäldler bisweilen davor hütet, den Zorn einer Magiern auf sich zu ziehen.

    Ich glaube, meinem Verständnis nach, dass Hochstapelei sogar als Schwerverbrechen gewertet wird, denn in dem man sich von höherem Rang und besserem Ansehen ausgibt, verstößt man ja schon gegen die Weltordnung (jeder hat seinen Platz).

    Ja, ich denke auch, dass damit nicht gespaßt wird.

    Sich als Zauberin zu bezeichnen und damit in jedem Fall auf der sicheren Seite sein: Weiß ich nicht, ob das wirklich so sicher ist.

    Der Schuss könnte nach hinten losgehen, wenn das jemand mitkriegt, der rechtskundlich versiert ist und zu dem Ergebnis kommt, dass man sich nur etwas indirekter zu einer Gildenmagierin macht, einer Person von Stand, Ansehen und mit Privilegien, die nun mal tatsächlich nicht verdient und berechtigt sind.

    Keine auffällige "Magier-Kleidung" mehr, in gar keinem Fall Geld für echte oder getürkte magische Dienstleistungen nehmen (das darf halt niemand außer dem Magier, der einer Gilde angehört (die anderen schon nicht mehr), und in einem gewissen Rahmen der Scharlatan), überhaupt darauf achten, welche Zauber man angeblich vor Zeugen wirkt, und keine Privilegien in Anrede oder Benimm gegenüber ihrer Person.

    Denn schon gildenlose Magier haben es schon schwer/schwerer in Gegenden, in denen der CA gilt.

    Dennoch ist es etwas Anderes und in entsprechenden Fällen, in denen der SC dann mit "Überreden" oder "Überzeugen" versucht, sich erfolgreich herauszureden, hat er einfach eine andere Argumentationsgrundlage. Keinen Freifahrtschein, aber es ist offensichtlich, dass es eine andere Situation ist. Regeltechnisch würde ich hier geringere Zuschläge auf Überreden-Proben geben. Ob und wie der SC das ohne Rechtskunde und Recht auf Anhörung dann zur Geltung bringen kann, wird sich zeigen (ist aber ein anderes Thema).

    In Wege der Zauberei (Seite 298) unter "Gerichbarkeit" im Kapitel "Magie und Recht" gibt es dazu etliche Informationen:

    [eigene Hervorhebung]

    Nicht wirklich. Dass Hochstapelei prinzipiell weltlich verfolgt wird, ist klar. Dass auch Verbrechen, die mit Magie verübt werden, erst einmal weltlich verfolgt werden (der Tatbestand ist ja dann ein weltlicher, wie etwa "Mord" oder "Körperverletzung"), ist auch klar.

    Dennoch haben wir es hier mit einer Situation zu tun, die etwas komplizierter sein könnte. Die "Pfeile des Lichts" verfolgen etwa auch abtrünnige Gildenmitglieder. Inwieweit man hier "abtrünnige" ehemalige Scholaren als "abtrünniges Gildenmitglied" ansieht, wäre m.E. eine interessante Frage. Sicher, sie haben noch kein Gildensiegel und sind nicht vollwertige Mitglieder. Dennoch müssen sie sich natürlich schon an das Gildenrecht halten und sind in gewisser Weise im "System" der Gilde integriert. Die Pfeile des Lichts könnten hier durchaus gerechtfertigt sehen, der Sache in eigener Faust nachzugehen. Und das scheint bisweilen sogar Standard zu sein:

    Ich zitiere aus "Auf gemeinsamen Pfaden" die Beschreibung des entsprechenden Ordens.

    - Die PdL sind von einem Eifer erfüllt, "der bisweilen die Grenzen zum Fanatismus überschreitet." (S. 129)

    - Es scheint so als würden "die Pfeile beinahe alle Aufträge annehmen, ohne ihren Grund zu hinterfragen" (S. 130). Das sorgt natürlich auch für Kritik, da hier eine Überschreitung der Befugnisse nicht ausgeschlossen werden kann.

    - Die Pfeile verfolgen Magier, die weltliche Verbrechen verübt haben. Explizit werden auch Magier genannt, die nicht in der weißen Gilde sind. Also scheint es üblich zu sein, dass sie Magier verfolgen, die eigentlich nicht in der Gilde sind, für die sie zuständig sind. Sie begründen das damit, dass sie die "Hüter der magischen Ordnung" (S. 130) seien.

    - Die Pfeile halten sich zwar an das Gesetz, allerdings "legen die Pfeile es stellenweise sehr zu ihren Gunsten aus und lassen sich von Stadtgarden oder anderen Autoritäten nicht in 'gildenmagische Angelegenheiten' hineinreden." (Se. 130f.) Hier wird ziemlich deutlich, dass sie bereit sind, ihre Befugnisse zurecht zu biegen. Die Anführungsstriche bei "gildenmagische Angelegenheiten" zeigen, dass sich hier weit aus dem Fenster gelehnt wird.

    - Die Pfeile des Lichts können in zwei Fällen zu Feinden werden: 1. Man ist abtrünniger Weißmagier (was ja an anderer Stelle schon ausgeweitet wurde, dass man nicht zwangsläufig sicher ist, wenn man nicht in der Weißen Gilde ist). Hier könnte man darüber streiten, ob eine Studienabbrecherin, die im Anschluss daran behauptet, abgeschlossen zu haben, hier hereinfällt - zumindest in den Augen der Weißen Gilde. 2. Man macht sich schuldig an einem "Verbrechen an der Weißen Gilde". Spätestens hier sind wir auf jeden Fall angelangt. Natürlich ist es ein Verbrechen an der Weißen Gilde, ihren Namen, ihre Privilegien und ihren Stand zu benutzen.

    Ob die Pfeile des Lichts überhaupt eingeschaltet werden in einem doch so unbedeutenden Fall in Anbetracht der Ereignisse im Jahr des Feuers, ist eine andere Frage. Was allemal gezeigt sein sollte: Befugnisse sind nicht immer so offensichtlich einzuordnen und werden oft auch an sich gerissen.

  • In der Garethbox findet sich auch eine Spielhilfe zum Ausspielen von Gerichtsprozessen, dann können die anderen Helden versuchen den Prozess zu Gunsten des Mitspielers zu beeinflussen, etwa indem sie Zeugen bestechen, Erpressen, oder manipulieren und Beweise fälschen. Dann kannst du mit Verstümmelung oder Tod drohen aber trotzdem einen Ausweg anbieten.

  • Es handelt sich doch gar nicht um mittels Magie durchgeführte Kapitalverbrechen, sondern um Hochstapelei, bei der sich mehr Rechte und Privilegien erlogen werden, als eigentlich zustehen.

    Es wurde nicht gezaubert, auch wenn ich Hochstapelei tatsächlich eher für ein Schwerverbrechen halte, als ein Verbrechen, aber es ist kein Verbrechen oder Kapitalverbrechen durch Magie begangen worden, wie es sich liest.

    Dämonenverehrung, und Nekromantie, überhaupt ein Verbrechen oder Schwerverbrechen durch Magie hat auch nicht stattgefunden. Jede Institution sollte daran interessiert sein, gut mit der zwölfgöttlichen Kirche zusammenzuarbeiten, trotzdem werden Verbrechen und Schwerverbrechen nicht üblicherweise an eine Kirche weiter gereicht.

    Ist es wirklich?

    Siegelfälschung ist ein Kapitalverbrechen nach der Garethbox ein Kapitalverbechen ( und kann mit den Tod verurteilt werden). Die Frage ist, ob das Magiersiegel auch magisch Audgeladen wurde oder nicht.

    Inwieweit noch Magie verwendet worden ist ist nicht detailiert gesagt.

    Darüberhinaus ist auch ein Aufgabengebiet sowohl bei den Bannstrahler, als auch bei den Draconiter die Bestrafung von magischen Verbrechen (Quelle: Orden und Bündnisse) und damit neben der Pfeile des Lichtes eine mögliche Gruppierung, die sich involvieren könnte.

  • Ist es wirklich?

    Meinem Verständnis der bisherigen Angaben nach ja.

    Sich Magierkleideung anzuziehen, sich als Gildenmagierin vorzustellen und keinen Odem wirken, wenn angeblich doch einer gewirkt wird, ist erst mal kein Verbrechen durch Magie, sondern sehr profane Hochstapelei.

    Das liest sich nicht so, als würde und könnte sie mittels Magieeinsatzes zu Reichtum und Vorteilen verhelfen:

    - Sie führt (nicht-)magische Pseudoanalysen (also sie behauptet, einen Odem zu wirken, tut es aber nicht und denkt sich etwas aus, was das Umfeld oft nicht besser einschätzen kann).

    - Sie droht mit ihren (nicht vorhandenen) Fähigkeiten als Magierin.

    Ein Odem auf die Hochstaplerin hat ergeben, dass man sich keine Sorgen machen braucht bezüglich ihrer magischen Fähigkeiten. Die sind eher kümmerlich.

    Gildenmitglied ist sie mEn nicht. Erst nach der bestandenen Abschlussprüfung gibt es Gildensiegel und -mitgliedschaft. Davor lernt man bestimmt die Rechte und Pflichten.

    Wenn man sich mal anschaut, was Schüler einer Akademie die ersten paar Jahre lernen: Zaubern lernen kommt erst später.

  • Inwieweit man hier "abtrünnige" ehemalige Scholaren als "abtrünniges Gildenmitglied" ansieht, wäre m.E. eine interessante Frage

    Nee, gar nicht. Mit Aufnahme an der Akademie ist sie Mündel der Akademie geworden, muss allen Anforderungen ihrer Oberen genügen. Nicht abzuhauen gehört, wie keine Verbrechen begehen, ganz klar dazu. Hat also alle Pflichten aber keines der Rechte.

    Ansonsten ist die Situation schon sehr gewollt. In der tiefsten albernischen Provinz passiert so ziemlich das Einzige, was der Verbrecherin gefährlich werden kann, der Auftritt eines Standesgenossen. Der Charakter ist entweder geliefert und oder auf der Flucht.

    Wer soll jetzt ein Interesse daran haben die Verbrecherin zu schützen?

    Die richtige Magierin geht zur Herrschaft - überspringt der Schulzen der eh keine Möglichkeit hat die Verbrecherin festzusetzen, informiert über die Verbrecherin. Die Herrschaft fragt beim eigenen Hofmagier/Geweihten nach, ob das so seine Richtigkeit hat und die Verbrecherin wird bestraft.

    Bestrafen macht man entweder selbst, exemplarisch grausam, nachdem man das Vertrauen der Herrschaft missbraucht hat, und oder legt die anschließend in Eisen und wartet bis Leute kommen, welche die Verbrecherin zur nächsten Einrichtung der Weißen Gilde schaffen - den Unterhalt der Verbrecherin vergütet die Gilde selbstverständlich, wo die Verbrecherin dann endgültig bestraft wird.

    Also die geschädigte Gilde ist die weiße Gilde.

    Nee, alle Gilden, die aventurische Standesgesellschaft und alle welche die Frau betrogen hat. Die Weiße Gilde hat nur ein besonderes Interesse, lange nicht das einzige.

    Sie hat versucht, an das Original heranzukommen. Sie kennt es ja grob, da sie ein Semester dort studiert hat.

    Euch war schon klar, wie jung Jungmagier sind?

    Der tatsächliche Ausgang wird ziemlich mild sein.

    Damit hat sich jede Diskussion eh erledigt. Schade eigentlich.

  • Inwieweit man hier "abtrünnige" ehemalige Scholaren als "abtrünniges Gildenmitglied" ansieht, wäre m.E. eine interessante Frage

    Nee, gar nicht. Mit Aufnahme an der Akademie ist sie Mündel der Akademie geworden, muss allen Anforderungen ihrer Oberen genügen. Nicht abzuhauen gehört, wie keine Verbrechen begehen, ganz klar dazu. Hat also alle Pflichten aber keines der Rechte.

    Ich schrieb - du hast es ja selbst zitiert - davon, dass sie möglicherweise als Abtrünnige angesehen werden könnte und ähnlich behandelt werden könnte, nicht dass sie juristisch eine sei. Und dass etwa die Pfeile des Lichts hier teilweise ziemlich waghalsige Interpretationen und Verbiegungen der Faktenlage begrüßen, ist ja auch offiziell bekannt.

    Ansonsten ist die Situation schon sehr gewollt. In der tiefsten albernischen Provinz passiert so ziemlich das Einzige, was der Verbrecherin gefährlich werden kann, der Auftritt eines Standesgenossen. "

    In vielen Regionen in Albernia geschieht Ende 1027 BF /Anfang 1028 BF ziemlich viel, was sehr ungewöhnlich ist. Die Reiseroute der Magierin hat nichts mit der Betrügerin zu tun und ist davon ziemlich unabhängig. Jeder Gildenmagier kann ihr gefährlich werden. Und als reisende Heldin in dieser Zeit kann das schon einmal geschehen.

    Der Charakter ist entweder geliefert und oder auf der Flucht.

    Wer soll jetzt ein Interesse daran haben die Verbrecherin zu schützen?

    Offenbar hast du die genauen Umstände nicht mitgelesen, das war vielleicht zu viel uninteressanter Text. Allerdings wird dann deutlich, dass der erste Satz nicht zwangsläufig so sein wird (auch wenn es juristisch darauf hinausliefe) und die Frage sich beantworten ließe (etwa durch das Stichwort "Familie").

    Die richtige Magierin geht zur Herrschaft - überspringt der Schulzen der eh keine Möglichkeit hat die Verbrecherin festzusetzen, informiert über die Verbrecherin. Die Herrschaft fragt beim eigenen Hofmagier/Geweihten nach, ob das so seine Richtigkeit hat und die Verbrecherin wird bestraft.

    Bestrafen macht man entweder selbst, exemplarisch grausam, nachdem man das Vertrauen der Herrschaft missbraucht hat, und oder legt die anschließend in Eisen und wartet bis Leute kommen, welche die Verbrecherin zur nächsten Einrichtung der Weißen Gilde schaffen - den Unterhalt der Verbrecherin vergütet die Gilde selbstverständlich, wo die Verbrecherin dann endgültig bestraft wird.

    Wieso der Schulze keine Möglichkeit haben sollte, die Verbrecherin festzuhalten, weiß ich nicht. Das Dorf hat einen Büttel und selbstverständlich können Verbrecher festgehalten werden. Und ob die Magierin hier den weltlichen weg geht, oder den inoffiziellen (was die Pfeile - wenn es wichtig genug wäre - wohl begrüßen würden) ist auch nicht zwangsläufig festgesetzt.

    Und wenn man sich dann an "die Herrschaft" wendet, dann wird die Delinquentin vermutlich nicht in einer Einrichtung der Weißen Gilde bestraft...

    Also die geschädigte Gilde ist die weiße Gilde.

    Nee, alle Gilden, die aventurische Standesgesellschaft und alle welche die Frau betrogen hat. Die Weiße Gilde hat nur ein besonderes Interesse, lange nicht das einzige.

    Dooooch. Natürlich ist die hauptsächlich geschädigte hier (besonders ihrer Auffassung nach) die Weiße Gilde. Dass der Magierstand generell weiter gefasst als geschädigt angesehen werden kann oder gar die Standesgesellschaft, mag zwar sein, hier muss man aber vorsichtig sein. All zu abstrakt (Verbrechen als Schaden am System) geht man in Aventurien erst in den letzten Jahren an die Sache ran, und vermutlich nicht in Albernia.

    Alle Betrogenen sind natürlich auch Geschädigte. Das ist auch klar, allerdings sind es meist Geschädigte, deren Worte man kaum Gewicht beimisst. Die Weiße Gilde ist hier ein eeeeeetwas anderer Geschädigtet.

    Sie hat versucht, an das Original heranzukommen. Sie kennt es ja grob, da sie ein Semester dort studiert hat.

    Euch war schon klar, wie jung Jungmagier sind?

    Was hat das Alter damit zu tun, ein Magiersiegel zu fälschen? Richtig. Nichts.

    Der tatsächliche Ausgang wird ziemlich mild sein.

    Damit hat sich jede Diskussion eh erledigt. Schade eigentlich.

    Haaaaaaalt. Bitte erst lesen, bevor du etwas bedauerst, was du nicht bedauern musst. Eine Diskussion hat sich alleine daher nicht erledigt, weil mich ein offizieller Ausgang interessiert. Du musst dich ja nicht an der Diskussion beteiligen, aber alleine mein Interesse (unabhängig von einem eventuellen Ausgang IT) sollte dafür sorgen, dass sich die Diskussion nicht erledigt hat, nur weil der SC davonkommt. Danke für das Verständnis!

    Dazu kommt noch, dass ich auch deutlich gemacht habe, dass der Fall nicht vom Tisch ist, sondern dass es in Zukunft durchaus Konsequenzen haben kann (und wird, wenn der SC sich weiter entsprechend verhält). Da die Magiern jedoch (bedingt durch das Abenteuer) keine Zeit haben wird, eine weitere Partei zu informieren, wird sich die Sache erledigt haben. Erledigt hat sich die Diskussion aber auch unter diesem inhaltlichen Aspekt nicht, da es mir darum geht, dass der SC (Rechtskunde im untersten Bereich) trotz milden Ausgangs besser einschätzen kann und mit den möglichen Konsequenzen konfrontiert worden ist. Und genau hierfür begann ich die Diskussion. Danke für das Verständnis.

  • Wieso der Schulze keine Möglichkeit haben sollte, die Verbrecherin festzuhalten, weiß ich nicht.

    So ein Schulze ist ein ganz, ganz kleiner Dorfpolizist. Der hat weder einen Kerker, noch Personal um dessen Insassen zu füttern evtl. sogar zu bewachen oder genug Eisen um einen magischen Gefangenen lahmzulegen.

    Und ob die Magierin hier den weltlichen weg geht, oder den inoffiziellen (was die Pfeile - wenn es wichtig genug wäre - wohl begrüßen würden) ist auch nicht zwangsläufig festgesetzt.

    Du gehst von Gewaltenteilung aus, diese ist nicht gegeben. Schon allein weil Hochstapelei auch die Herrschaft interessiert. Wenn erst die Pfeile des Lichts von sonst woher antanzen müssen, dann kann man die Sache auch gleich sein lassen.

    Ist ungefähr so, wie wenn der zünftige Zimmermann pfuscht. Die Sache zu ahnden liegt primär bei der Zunft, sobald die Sache aber groß genug wird, weil der Pfusch jemanden verletzt hat, steht die Herrschaft freundlich strafend auch auf der Matte. Im Nacken hat der Zimmermann hingegen beide und nicht nur entweder oder.ann und will die eine Hochstaplerin decken?

    Alle Betrogenen sind natürlich auch Geschädigte. Das ist auch klar, allerdings sind es meist Geschädigte, deren Worte man kaum Gewicht beimisst.

    Hochstapelei ist als solche ein Schwerverbrechen, ganz unabhängig davon ob und wer geschädigt wurde. Mit Hochstapelei hat man dann auch noch ausgerechnet ein Verbrechen, welches tatsächlich die hohen Stände auf den Plan ruft, da es ja aktiv gegen ihre Privilegien gerichtet ist.

    Ist schon ein wenig was anderes, als wenn Alrik den Balrik die Ziege klaut, dass interessiert tatsächlich erstmal keinen.

    Was hat das Alter damit zu tun, ein Magiersiegel zu fälschen?

    Eine ganze Menge. Mit dem Alter verschieben sich schon Prioritäten und Erfahrungen und mithin Handlungen. Ein Kind, um das handelte es sich zu dem Zeitpunkt, handelt anders als ein Jugendlicher oder ein Erwachsener.

    Eine Diskussion hat sich alleine daher nicht erledigt, weil mich ein offizieller Ausgang interessiert.

    Ich finde es schon müssig, wenn du hier über Folgen reden willst, die eh nie eintreten. Die Folgen der coolen Hintergrundgeschichte, böse Weißmagier - dein Text liest sich schon reichlich tendenziös, Kind flieht durchs halbe Reich, Kind hat so viel bei den bösen Weißmagiern gelernt um erfolgreich vorgeben zu können war dem Spieler sicher weit im Vorfeld bekannt.

    Aventurisch liegt die Sache auf der Hand. Man täuscht keinen anderen Stand vor.

    Die Verbrecherin sollte zusehen, dass sie Land gewinnt. Gildenmagier können nämlich Briefe schreiben, vorzugsweise an den nächsten Praios- oder Hesindetempel, die helfen sicher gerne.

  • Wieso der Schulze keine Möglichkeit haben sollte, die Verbrecherin festzuhalten, weiß ich nicht.

    So ein Schulze ist ein ganz, ganz kleiner Dorfpolizist. Der hat weder einen Kerker, noch Personal um dessen Insassen zu füttern evtl. sogar zu bewachen oder genug Eisen um einen magischen Gefangenen lahmzulegen.

    Es hilft zu lesen. Die Betrügerin kann wohl ziemlich jeder festhalten und das wird dem Dorfschulzen auch so kommuniziert von der Magierin. Was soll eine Viertelzauberin mit Flim FLam und Motoricus auf 3 schon anstellen.

    Außerdem sind sind Dorfschulzen bisweilen schon etwas mehr, nicht zu verwechseln mit einem Dorfbüttel. Natürlich kann es Möglichkeiten geben, jemanden festzusetzen. Auch wenn hier sicherlich keine kompetenten Persönlichkeiten festgesetzt werden könnten.

    S

    Und ob die Magierin hier den weltlichen weg geht, oder den inoffiziellen (was die Pfeile - wenn es wichtig genug wäre - wohl begrüßen würden) ist auch nicht zwangsläufig festgesetzt.

    Du gehst von Gewaltenteilung aus, diese ist nicht gegeben. Schon allein weil Hochstapelei auch die Herrschaft interessiert. Wenn erst die Pfeile des Lichts von sonst woher antanzen müssen, dann kann man die Sache auch gleich sein lassen.

    Ist ungefähr so, wie wenn der zünftige Zimmermann pfuscht. Die Sache zu ahnden liegt primär bei der Zunft, sobald die Sache aber groß genug wird, weil der Pfusch jemanden verletzt hat, steht die Herrschaft freundlich strafend auch auf der Matte. Im Nacken hat der Zimmermann hingegen beide und nicht nur entweder oder.ann und will die eine Hochstaplerin decken?

    Auch in Aventurien gibt es Zuständigkeiten. Natürlich interessiert es die "Herrschaft", es ist ja auch ein weltliches Verbrechen. Dennoch gibt es offizielle Hinweise darauf, dass solche Fälle gerne einmal "an sich gerissen" werden, wenn vermutet wird, dass man sonst zu kurz kommen könnte. Und auch wenn die uns heute bekannte Gewaltenteilung hier überhaupt nichts damit zu tun hat, ist in Aventurien ziemlich stark getrennt, was Magiergilden dürfen und was nicht. Hier zwischen magischer, kirchlicher und weltlicher Macht zu trennen, ist historisch bedingt seeeeeehr wichtig für Aventurier.

    Alle Betrogenen sind natürlich auch Geschädigte. Das ist auch klar, allerdings sind es meist Geschädigte, deren Worte man kaum Gewicht beimisst.

    Hochstapelei ist als solche ein Schwerverbrechen, ganz unabhängig davon ob und wer geschädigt wurde. Mit Hochstapelei hat man dann auch noch ausgerechnet ein Verbrechen, welches tatsächlich die hohen Stände auf den Plan ruft, da es ja aktiv gegen ihre Privilegien gerichtet ist.

    Ist schon ein wenig was anderes, als wenn Alrik den Balrik die Ziege klaut, dass interessiert tatsächlich erstmal keinen.

    Das hat alles niemand bestritten. Du wiederholst, was bereits festgehalten wurde. Dennoch, wenn es einen Hauptkläger gibt (was nach dem Schiedsverfahren erst einmal so wäre), dann wäre das vorerst einmal die Weiße Gilde als beschädigte Institution. Ob danach noch weitere Kläger dazukommen, steht auf einem anderen Blatt (kann aber gut sein).

    Was hat das Alter damit zu tun, ein Magiersiegel zu fälschen?

    Eine ganze Menge. Mit dem Alter verschieben sich schon Prioritäten und Erfahrungen und mithin Handlungen. Ein Kind, um das handelte es sich zu dem Zeitpunkt, handelt anders als ein Jugendlicher oder ein Erwachsener.

    Ich verstehe deinen Punkt nicht. Die Betrügerin ist volljährig und hat nicht als Kind das Siegel gefälscht. Sie hat es gefälscht als sie so alt war, dass sie eigentlich abgegangen wäre. Ich hatte im Eingangspost auch geschrieben, dass sie stattdessen in anderen Bereichen "Karriere" gemacht hat.


    Eine Diskussion hat sich alleine daher nicht erledigt, weil mich ein offizieller Ausgang interessiert.

    Ich finde es schon müssig, wenn du hier über Folgen reden willst, die eh nie eintreten. Die Folgen der coolen Hintergrundgeschichte, böse Weißmagier - dein Text liest sich schon reichlich tendenziös, Kind flieht durchs halbe Reich, Kind hat so viel bei den bösen Weißmagiern gelernt um erfolgreich vorgeben zu können war dem Spieler sicher weit im Vorfeld bekannt.

    Aventurisch liegt die Sache auf der Hand. Man täuscht keinen anderen Stand vor.

    Die Verbrecherin sollte zusehen, dass sie Land gewinnt. Gildenmagier können nämlich Briefe schreiben, vorzugsweise an den nächsten Praios- oder Hesindetempel, die helfen sicher gerne.

    Und ich finde es müßig, wenn zwar geantwortet wird, allerdings nicht gelesen.

    Nie habe ich geschrieben, dass die Folgen "nie" (welch unangenehm absolutes Wort) eintreten würden. Aber ich bin zu müde, um es zu wiederholen. Es kann ja mehrfach nachgelesen werden.

    Wach werde ich dann wieder bei einigen weiteren Fehlern deinerseits:

    - "Kind" flieht durchs halbe Reich: Kein Kind, eine erwachsene Frau.

    - [...] "flieht" durchs halbe Reich: Niemand flieht hier, davon war keine Rede.

    - [...] "durchs halbe Reich": Gut, lassen wir es als Übertreibung einmal stehen.

    - [...] "hat so viel bei den bösen Weißmagiern gelernt um erfolgreich vorgeben zu können": Weder hat sie viel gelernt. Noch hat irgendwer von bösen Weißmagiern gesprochen und niemand hält sie hier für böse. Und schon gar nicht ist die Hochstapelei als "erfolgreich" zu bezeichnen, dafür hat sie eben viel (vieeel) zu wenig bei den "bösen Burschen" gelernt.....

    Aber ja, ich stimme zu: Sie sollte Land gewinnen, wenn sie die Möglichkeit dazu haben sollte.

    (Jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie erfährt, dass die Gildenmagierin keine Briefe mehr schreiben kann, um sie zu überführen. Dann wäre nämlich ihr Großvater, der Schulze, der einzige Mitwisser. Und dann ist die Lage schlichtweg eine andere.)

  • Ich schenke Euch einen Strich. Und "Das letzte Wort." + "Das letzte Wort."

    ______________________________________________________________________________________________

    Ihr könnt ihn z.B. als Schlussstrich benutzen.

    Das letzte Wort ist auch für jeden einmal vorhanden.

    Bannbaladin. :saint:

  • Der tatsächliche Ausgang wird ziemlich mild sein.

    Mir geht es darum, dass bei einem glimpflichen Ausgang aber vorher angekündigt worden ist, was die Konsequenzen eigentlich sein könnten (daher die Recherche nach einem potentiellen juristisch einwandfreien Ausgang).

    Zu einem eventuell ausgespielten Verfahren mit Flucht usw. kommt es nur, wenn der Spieler es weiter so extrem macht und das auch vor gebildeten und scharfsinnigen Personen.

    Was meinst du mit "der tatsächliche Ausgang wird ziemlich mld sein"?

    In Bornland wird schon mal einem Dieb die Hand abgehackt. Also quasi als lex talionis, und der Präventivgedanke im deutschen Strafrecht fehlt da völlig. Aventurien ist kein Setting, wo man mit dem Missetäter diskutiert, sondern wo es ein ausgearbeitetes System der Juristerei gibt - ich zähle da die Praioten und die Hesindianer auf jeden Fall dazu. Die Magiergilden haben noch das Gildenrecht. Und natürlich die derische Juristerei nicht zu vergessen - der Adlige, der über seine Untertanen Recht im Namen Praios spricht (siehe Hand abhacken).

    Ich weiß, dass das auf Spielerebene eine doofe Situation ist, weil man mit seinem Charakter mitfiebert - und mit ihm durch dick und dünn geht. Aber Fakt ist: ein Charakter kann, auch wenn er bestraft wird, daran wachsen. Und letztlich ist es ja das. Als SL hat man die Aufgabe, da durchaus mal zu zeigen, dass es Konsequenzen gibt.

    Etliche Vorposter haben auf die verschiedenen Strafen hingewiesen, die ja sogar als IC-Quelle verfügbar sind.

    Bin übrigens mal gespannt, was wirklich der Ausgang der Situation ist.

    P. S.: Mediziner werden einfach aufgrund des Studienganges "Medizin" als "Mediziner" bezeichnet. Ich bin so jemand. Und für die "Juristen" gilt das auch. Das hat nichts mit Amtsanmaßung im Sinne des § 132a StGB zu tun, denn das wäre es nur, wenn jemand einen Titel führt, zu dem er (noch) nicht berechtigt ist.

    P. S. 2: Irgendwie erinnert mich dein Satz ein wenig an die Ausgabe von "Hänsel und Gretel", die von einem anthroposophischen Verlag herausgegeben wurde. Und wo das originale Märchen ziemlich malträtiert wurde - die Hexe wurde eben nicht verbrannt, sondern man hat mit ihr diskutiert, dass ihr Verhalten total falsch ist. Ich möchte dir aber nicht unterstellen, dass mit der Hochstaplerin "nur" diskutiert wird. Das wäre am aventurischen Recht nämlich meilenweit vorbei.

    "Sich beugen ist eine Ehre. Sich beugen lassen, eine Schande."

    2 Mal editiert, zuletzt von Praios-Paktierer (26. Juni 2020 um 11:32)