Wie "böse" sind die Verbotene Pforten? Kann jeder sie nutzen?

  • Da ich erst seit DSA5 spiele und auch nur sehr sporadisch kenne ich mich mit der DSA Welt leider nur begrenzt aus, deswegen meine Frage:

    Wie "böse" sind eigentlich die Verbotenen Pforten?

    Für 10AP ist das eigentlich eine SF die jeder erlernen sollte, wenn er zaubern kann. Wird sowas also auch an praktisch allen Akademien unterrichtet? Gibt es Gesetzte, welche die Verwendung der Verbotenen Pforten regeln? Wie stehen die einzelnen Gilden und Traditionen den Pforten gegenüber?

  • "Böse" sind sie wie jedes Werkzeug - nur man sollte wissen wie sie funktionieren. :)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • crioder Pass auf, du hast im Titel "dunkle Pforten" geschrieben, das ist etwas völlig anderes als "Verbotene Pforten"!

    Wege der Zauberei S. 34 (DSA4.1) ordnet die Opferung von Eigenblut wie folgt ein: "Die Darbringung eigenen Blutes kann in gewissen Notlagen auch von Spieler-Magiern vollzogen wer-den, aber in diesem Fall sollten Meister und Spieler nie vergessen, dass die Helden sich auf Bahnen bewegen, die nicht von der gültigen Moral und nicht vom Gildenrecht gedeckt sind – bei einer Entde-ckung also jederzeit mit einer Bestrafung durch Gilden oder Kirchen-Institutionen rechnen müssen!"

    S. 301 präzisiert aber etwas: "Blutmagie darf nur mit Eigenblut gewirkt werden. Die Opferung von beseelten Kreaturen (wozu oft nur alle Gefiederten und Be-fellten gezählt werden) oder gar von intelligenten Wesen wird selbst von Akademien der linken Hand schwer bestraft."

    Einige Alchemisten und Magier, die dem Codex Alberycus unterstehen, erlernen die Verbotenen Pforten gerade für Notfälle sehr regulär und selbstverständlich. So z. B. die einst weiße, nun graue Halle des vollendeten Kampfes zu Bethana, die schwarze dunkle Halle der Geister zu Brabak, die graue Zauberschule des Kalifen zu Mherwed, die schwarze Schule der variablen Form zu Mirham, die einst graue, nun gildenlose Halle des Windes zu Olport, die weiße Schule der Austreibung zu Perricum,die graue Pentagramm-Akademie zu Rashdul und das graue Stoerrebrandt-Kolleg zu Riva. (Quelle: Wege der Helden, DSA4.1)

    Die Verbotenen Pforten sind ein Grenzfall - sehr - vielleicht zu - nah an der Blutmagie, aber in Notfällen legal. Selbst die weiße Gilde akzeptiert sie. Andere wie gerade Druiden und Schamanen haben ein wesentlich unkomplizierteres Verhältnis dazu und nutzen sie bereitwilliger.

  • crioder 15. Mai 2020 um 17:07

    Hat den Titel des Themas von „Wie "böse" sind die Dunklen Pforten? Kann jeder sie nutzen?“ zu „Wie "böse" sind die Verbotene Pforten? Kann jeder sie nutzen?“ geändert.
  • crioder Pass auf, du hast im Titel "dunkle Pforten" geschrieben, das ist etwas völlig anderes als "Verbotene Pforten"!

    Wege der Zauberei S. 34 (DSA4.1) ordnet die Opferung von Eigenblut wie folgt ein: "Die Darbringung eigenen Blutes kann in gewissen Notlagen auch von Spieler-Magiern vollzogen wer-den, aber in diesem Fall sollten Meister und Spieler nie vergessen, dass die Helden sich auf Bahnen bewegen, die nicht von der gültigen Moral und nicht vom Gildenrecht gedeckt sind – bei einer Entde-ckung also jederzeit mit einer Bestrafung durch Gilden oder Kirchen-Institutionen rechnen müssen!"

    S. 301 präzisiert aber etwas: "Blutmagie darf nur mit Eigenblut gewirkt werden. Die Opferung von beseelten Kreaturen (wozu oft nur alle Gefiederten und Be-fellten gezählt werden) oder gar von intelligenten Wesen wird selbst von Akademien der linken Hand schwer bestraft."

    Einige Alchemisten und Magier, die dem Codex Alberycus unterstehen, erlernen die Verbotenen Pforten gerade für Notfälle sehr regulär und selbstverständlich. So z. B. die einst weiße, nun graue Halle des vollendeten Kampfes zu Bethana, die schwarze dunkle Halle der Geister zu Brabak, die graue Zauberschule des Kalifen zu Mherwed, die schwarze Schule der variablen Form zu Mirham, die einst graue, nun gildenlose Halle des Windes zu Olport, die weiße Schule der Austreibung zu Perricum,die graue Pentagramm-Akademie zu Rashdul und das graue Stoerrebrandt-Kolleg zu Riva. (Quelle: Wege der Helden, DSA4.1)

    Die Verbotenen Pforten sind ein Grenzfall - sehr - vielleicht zu - nah an der Blutmagie, aber in Notfällen legal. Selbst die weiße Gilde akzeptiert sie. Andere wie gerade Druiden und Schamanen haben ein wesentlich unkomplizierteres Verhältnis dazu und nutzen sie bereitwilliger.

    Danke das hilft mir schonmal weiter. UNd ja hab mich im Titel vertan und ihn nun angepasst.

  • Ich habe nie verstanden, warum Verbotene Pforten akzeptiert werden, Blutmagie (als Selbstopfer, ergo kein Fremdblut) aber nicht. Kann mir jemand den Unterschied der beiden Anwendungen erklären? Für mich sind die Verbotenen Pforten dasselbe wie Blutmagie, nur dass man bei ersteren anstatt einer Schnittwunde körperliche Schmerzen erleidet. Inwiefern unterscheidet es sich, Astralkraft aus Eigenblut oder dem eigenen Körper zu beziehen?

  • Achtung, bei Verbotenen Pforten zauberst du - wie Borbaradianer - mit deiner eignen Lebensenergie, während bei Blutmaige mit fremden Blut, oft ungefragt, gezaubert wird. Die Gehfar das jemand sich mit VP zu tode zaubert ist groß, daher wird dieser Notfallzauberei kritisch gesheen, je nach Gilde. Blutmagie finden wir eher bei Paktieren ... und das sagt ja schon alles.

    Grob: https://de.wiki-aventurica.de/wiki/Blutmagie

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  • Jain, ich denke hier geht es um etwas anderes.

    Für Blutmagie wie die Borbaradianer sie praktizieren ist ein minderer Pakt mit einem Dämonen nötig.

    Die Verbotenen Pforten erfordern, dass Du Zauberer bist, hierfür brauchst Du keinen Pakt.

    Zumindest zu DSA4 Zeiten war es so, dass wenn du Borbarads Testament gelesen hast und das "lernst" gehst du einen Minderpakt ein.

    Beim mit Eigenblut Zaubern ist also die Frage "Bist zu Zauberer dem die AsP ausgegangen sind?" Oder "Hast Du einen Pakt mit einem Erzdämon geschlossen, der dir zaubern erlaubt, auch wenn du kein Zauberer bist?!?"

    Ersteres ist erlaubt, letzteres nicht weil 12-Götter-Gläubige nun mal sehr engstirnig sind, wenn es um Dämonenpakte geht...

    'Nomis' schrieb am 17 Juli 2012 - 11:26:

    Anbei erwähnt, ist gesunder Menschenverstand, anders als viele annehmen, sehr variabel in seiner Ausprägung und keinesfalls eine feste Größe in Art, Umfang oder Funktion.

  • Zephyrius

    Wieso? Das Zitat von S.301 WdZ welches @Windweber gepostet hat, sagt doch eindeutig aus, dass beides gelernt und von allen 3 Gilden, im Notfall ungestaft, eingesetzt werden, solange man nur sich selber zum Opfer macht.

    Aber die Unterschiede sind:

    - Blutmagie (Selbstopfer) lässt dich LeP 1:1 in AsP umwandeln und zahlt dafür 1W3+1 LeP zusätzlich.

    Der Teil warum es so verucht ist, ist der das das Blutopfer Dämonische Zauber leichter macht.

    - Verbotene Pforten kann nur auf sich selber angewendet werden, die AsP füllen NICHT den eigenen Vorrat auf, sondern müssen sofort eingesetzt werden.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

    Einmal editiert, zuletzt von Sturmkind (15. Mai 2020 um 19:53) aus folgendem Grund: RS und Gramma

  • Nerviges Thema - dank DSA3 in die Welt gesetzt.

    Das Öffnen der Verbotenen Pforten ist die niedrigste Form der Magie des Blutes (und wird im Notfall seit dem Konvent 743 BF gebilligt).

    Bei DSA3 wurde LE=AE 1:1 getauscht; doch vorher war eine Selbstbeherr.Probe+10 abzulegen, ob der Zauberer die Schmerzern ertragen kann; und die AE muß prakitsch uaf Null liegen. Jeder Zauber damit ist um 2 Punkte erschwert und kostet zusäzlich 1W6 LE.; permanente LE-Verlswut oder Seelenschäden sind Folgen für zu starken LE-Verlust. Konnte nur von Maigern, Druiden, Hexedn und Schmanen angewednet werden. (S.38f).

    Die Magie des Blutes (S.40f), wobei der zaubernde Blut vergießen muß - eignes oder fremdes. Hier wird also richtig (sichtbar) Blut vergossen, in eienr Schale etc. Wegen Nebeneffekten ist diese Zauberei bei Weißmagiern verboten.; und Opferung von intell. Lebens wird fast überall mit dme Feuertod bestraft. Tierbltu hat leider nur geringe Wirkung (ein Zehntel). Blutmagie kann für Dämonologie und Artefakte eingesetzt werden.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Ich habe nie verstanden, warum Verbotene Pforten akzeptiert werden, Blutmagie (als Selbstopfer, ergo kein Fremdblut) aber nicht. Kann mir jemand den Unterschied der beiden Anwendungen erklären? Für mich sind die Verbotenen Pforten dasselbe wie Blutmagie, nur dass man bei ersteren anstatt einer Schnittwunde körperliche Schmerzen erleidet. Inwiefern unterscheidet es sich, Astralkraft aus Eigenblut oder dem eigenen Körper zu beziehen?

    Blutmagie mit Fremdblut tötet das Opfer immer.

    Und es ist nicht möglich, Blutmagie mit Eigenblut zu lernen ohne Blutmagie mit Fremdblut gleich mit zu lernen. Deshalb versucht man, die Praxis an sich zu unterdrücken und zu verbieten. Wobei Blutmagie mit Selbstblut nicht CA-weise verboten ist, aber vermutlich durchaus in den strengeren Regularien der weißen Gilde, die aber verbotene Pforten zulässt.

    Aber wer verbotene Pforten lernt, kann damit noch lange nicht Jemanden anders opfern, deshalb wird dieses Wissen toleriert. Ein weiterer Unterschied ist, dass echte Blzmagie nur im Rahmen von Ritualen eingesetzt werden kann, während die verbotenen Pforten eher was Spontanes sind, was ihnen den Status eines Notfallmittels geben können.

  • Satinavian hast du dafür eine Quelle? Denn eigentlich müsste nach dieser Logik ja auch der Ignifaxius verboten sein, weil man damit nicht nur lernt, legale Magie für Selbstverteidigung und Krieg zu verwenden, sondern auch wie man unschuldige Bürger und Adlige grillen kann. :/

  • Bei Verbotenen Pforten zaubert man ja gewollt mit seiner Lebenskraft, natrülich könnte ein Druide damit auch großen Schaden anrichten; Druidenrache etc. Nur ist das zaubenr mit Verboten Pforten nicht sichtbar, es gibt optisch keinen Hinweis ob jemand mit AE oder seiner Lebenskraft zaubert.

    Bei Blutmagie gießt du ja dein Blut in einer Schale etc. und benutzt dieses Blutopfer als Beschwörungsmittel für einen Zauber etc. Dabei kann das Blut auch von mehren Personen (wie ein Unito) sein. Nur Blut zieht auch Wesen an ... weswegen Blutmagie in dieser Form ein größeres Wagnis ist.

    (DSA3 hat das noch auf 4 Seiten sehr genau beschrieben. Im CS wurde noch ergänzt das mit VP keine Artefakte oder längere dauernde Rituale möglcih sind - anders als bei Blutmagie, da entfällt (natürlich) auf die Eisenbehinderung; erklärt warum Borbaradinaer in Metallrüstungen zaubern können.

    Nach dem Argelionsrecht darf Blutmagie nur mit Eigenblut gewirkt werden. Das Opfenr von beseeleten Kreaturen ist verboten. Selbst die Schw. Gilde lehnt das Blutopfer von intelleigenten Kreaturen ab.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Ich habe nie verstanden, warum Verbotene Pforten akzeptiert werden, Blutmagie (als Selbstopfer, ergo kein Fremdblut) aber nicht. Kann mir jemand den Unterschied der beiden Anwendungen erklären? Für mich sind die Verbotenen Pforten dasselbe wie Blutmagie, nur dass man bei ersteren anstatt einer Schnittwunde körperliche Schmerzen erleidet. Inwiefern unterscheidet es sich, Astralkraft aus Eigenblut oder dem eigenen Körper zu beziehen?

    Blutmagie mit Fremdblut tötet das Opfer immer.

    Und es ist nicht möglich, Blutmagie mit Eigenblut zu lernen ohne Blutmagie mit Fremdblut gleich mit zu lernen. Deshalb versucht man, die Praxis an sich zu unterdrücken und zu verbieten. Wobei Blutmagie mit Selbstblut nicht CA-weise verboten ist, aber vermutlich durchaus in den strengeren Regularien der weißen Gilde, die aber verbotene Pforten zulässt.

    Aber wer verbotene Pforten lernt, kann damit noch lange nicht Jemanden anders opfern, deshalb wird dieses Wissen toleriert. Ein weiterer Unterschied ist, dass echte Blzmagie nur im Rahmen von Ritualen eingesetzt werden kann, während die verbotenen Pforten eher was Spontanes sind, was ihnen den Status eines Notfallmittels geben können.

    Quellen wären hier wirklich toll, denn eigentlich widerspricht dein Erklärungsversuch dem Zitat aus WdZ

    Beides ist erlaubt, beides ist als "dunkler" Bestandteil der arcanen Studien verpöhnt.

    Ich glaube ein Punkt warum die verbotenen Pforten eher gelehrt werden, als Blutmagie, ist einfach der Fakt, das sie nicht gegen andere eingesetzt werden können.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Sie sind - wenn das noch bei DSA4/5 steht - gar sicherer, weil keine Nebeneffekte auftreten können. Rituale mit Blut ziehen auch ungewünschte Kräfte an - und das sind diesmal keine Mindergeister. Bei DSA3 waren die Regel für VP und Blutmagie mit Eigenblut die gleichen, nur fällt bei Blutmagie (warum?) die Selbstbeherrschungsprobe weg. Hm, VP muß verdammt schmerzhaft sein als so ein Schnitt in den Finger.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Böse ist die verbotene Pforte nicht, aber in DSA5 ist sie gamebreaking :zwerghautelf::gemein:

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    Ergebnis 'Ich'

  • Sturmkind

    Ich sehe da nicht wirklich einen Widerspruch. Ich habe ja geschrieben, dass Blutmagie mit Eigenblut nicht per CA verboten ist. Andererseits ist in den zitierten Texten sogar zwei mal darauf hingewiesen, dass in der weißen Gilde selbstst von der weißen Gilde akzeptiert und benutzt werden. Ein Hinweis, der bei Blutmagie mit Eigenblut beide Male fehlt.

    Da an anderen Stellen häufiger erwähnt wird, dass die weiße Gilde gildenintern noch weit mehr Regeln und Einschränkungen durchsetzt als im CA stehen, (ohne dass sich in der Geschichte von DSA je jemand die Mühe gemacht hätte, die genauer auszuformulieren ) ist die anrüchige Blutmagie mit Eigenblut ein klarer Kandidat für etwas, dass einem SChwarzmagier erlaubt ist und einem Weißmagier nicht. Während verbotene Pforten halt explizit beiden erlaubt sind.

  • Abgesehen von der zitierten Stelle in WdZ (S. 34, Fließtext) und der ebenfalls genannten Relativierung in WdZ (S. 301, drittes Einhorn), wodurch ein gewisser Widerspruch erzeugt wird (insofern "Blutmagie" auf S. 301 wahrscheinlich nicht nur Verbotene Pforten meint, sondern die Selbstanwendung der SF Blutmagie), gibt es zur "Opferung von Eigenblut" noch die Angabe in WdZ (S. 34, viertes Einhorn): "Die Verwendung eigenen oder Tierblutes in der Zauberei ist wegen gefährlicher Nebeneffekte unbeliebt, wenig angesehen (und bei den Magiern des Bundes des Weißen Pentagramms sogar verboten)." [Hervorhebung durch mich]

    Die Textstelle legt nahe, dass die anderen Gilden diese Praxis nicht verbieten und dass nur die Weiße Gilde ausdrücklich zwischen den Verboten Pforten und der Opferung von Eigenblut mittels Blutmagie hinsichtlich der Legalität dieser Praktiken unterscheidet.

    Insofern ist es vielleicht sinnvoller, die erste Stelle auf S. 34 nicht zu generalisieren. Vielleicht heißt, "dass die Helden sich auf Bahnen bewegen, die nicht von der gültigen Moral und nicht vom Gildenrecht gedeckt sind", auch, dass die anderen beiden Gilden das gar nicht explizit geregelt haben. Widerspruchslos ist anzunehmen, dass die Kirchen ebenfalls die Anwendung jedweder Blutmagie verbieten. Vermutlich gilt das dann auch für das weltliche Recht, das in dieser Hinsicht plausibel kaum hinter den kirchlichen Vorgaben zurückstehen sollte. Im Zweifel würde nicht geregeltes Zaubererrecht so sinnvoll ergänzt (und der C.A. ist in der Hinsicht sowieso nur ergänzend zu betrachten: Was dieser Codx nicht regelt, das wird weiterhin durch weltliches Recht reguliert).

    Auch ist der Unterschied zwischen Blutmagie mit Eigenblut und Verbotenen Pforten, so gering er regeltechisch sein mag, in der Anwendungspraxis augenscheinlich: Der Einsatz der Verbotenen Pforten ist ohne entsprechende Hellsicht kaum feststellbar (oder nur insoweit die körperliche Schwächung dem Zaubernden anzumerken ist), der von Blutmagie erfordert eine ersichtliche Opferung von Blut. Andersartigkeit (was häufig Skepsis hervorruft) und Blutkomponente (was klare Assoziationen wecken mag) sind also deutlicher sichtbar (die Bewertung von weltlichem Recht und Kirchen erfolgt wohl nicht unbedingt auf nüchterner magietheoretischer Grundlage, aber selbst die sieht mitunter gefährliche Nebeneffekte vor).

    Hinzu kommt - im Gegensatz zu den Verbotenen Pforten - die Ritualfixierung der Blutzauberei, was - angesichts der sinnvollen Anwendungen (Elementare sollte man z.B. eher nicht mittels Blutmagie rufen; Artefakte sind selten so teuer; irgendwelche Zeit-Rituale nicht bekannt genug und oftmals auch verboten) - im Wesentlichen Dämonologie o.a. verbotene oder fragwürdige Techniken meint. Auch das kommt dem Ruf der Blutmagie nicht gerade zugute.

    In Summa liegt also ein weitgehendes Verbot der Blutmagie mit Eigenblut näher als eine Erlaubnis der Praxis, verpönt (und verpönter als die Verbotenen Pforten) ist sie allemal.

  • Da VP zu der Blutmagie zählt, kommt es wohl öfters zu Verwechslungen - warum sonst sollte VP bie allen Gilden "erlaubt" sein, Blutmagie mti Eigenblut aber eher nicht? Das ist ja schon so aus DSA3-Magie herauszulesen.

    Die EWrklärung hbae ich ja schon dazu gegeben:

    Verbotene Pofrten zaubert mit (gespeicherten) Lebeskraft = sofort und nicht erkennbar.

    Blutmagie mit vergossenen (offenen) Blut = klar erkennbar, da das Blut irgendwo drinn gesammelt werden muß.

    Bei WdZ sind leider manche Texte aus DSA3 verkürzt wiedergegeben worden.

    Aber Blut ist ja auch -manchmal -ein Bestandteil von Zaubertränken; Blutmagie wird -seltsamerweise- in beiden Artefaktbänden nicht erwähnt.

    Interessant der Schlußsatz zur Blutmagie in Borbarads Box; S.18: "Da die Beschwörer und Nekromanten so viele Opfer zur Verfügung haben, ist die Kenntnis um die Verbotenen Pforten nur wenig verbreitet." Hm ist also Blutmagie insgesamt bekannter als die Variante VP?

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Zurück zur Anfangsfrage wie "böse" VP ist.

    Druiden unterscheiden in erster Linie nicht zwischen LeP und AsP, für sie ist alles ein Teil Sumus, wodurch ich der VP generell erstmal keine Bösheit zuordnen würde.

    Da es sich hierbei aber um eine Form der Blutmagie handelt, ist sie in manchen Kreisen wie oben erklärt verpönt bis verboten.

    Jedoch ist sie nur schwer für Dritte ersichtlich, wodurch man sich eher weniger der Gefahr aussetzt verurteilt zu werden.

    Wenn du das Leben eines anderen mit Balsam+VP rettest, werden dir die wenigsten einen Strick daraus drehen und es eher als eine Übertragung der Lebensenergie abstempeln.