Da ich viele Fragen zu Zaubermelodien habe, schreibe ich nicht in den Kleinigkeiten sondern als eigener Thread.
Ablauf:
Erst wird eine Probe auf singen/musizieren abgelegt, je nach melodie ist das vorgeschrieben welche oder kann vom helden gewählt werden.
Dann wird anhand der QS dieser ersten Probe ermittelt wann die Wirkung einsetzt: 3-(QS/2)KR bzw Minuten, bei Kurzen KR bei Langen minuten und grundsätzlich wenigenstens eine Aktion.
Dann erfolgt die Fertigkeitsprobe auf die Melodie.
oder Bestimmt die 2. Probe die Zeit bis zur Wirkung?
Muss man außerhalb von Initiative/Kmapfrunden auch mehrer Proben ablegen bis die 5 Minuten erreicht sind um damit die Wirkung 5 Minuten lang anhält?
Z.b Melodie des Einlulens da diese Kurz ist 30 Proben um 5 Minuten die wirkung zu erzielen?
Details
In den Regeln heißt es zu Zaubermelodien: "Wird die Melodie innerhalb dieser Zeit frühzeitig und freiwillig vom Zauberbarden beendet, bricht die Zauberwirkung ab und der Barde muss die vollen AsP-Kosten zahlen. Eine unfreiwillige Unterbrechung kann kompensiert werden."
Ist mit "dieser Zeit" der Zeitraum gemeint, bis die Wirkung einsetzt?
Was bedeuten "kompensieren?"
"Eine Zaubermelodie dauert 5 Minuten." - das verstehe ich als maximal Mögliche "Ritualdauer".(Melodien gelten ja als Rituale) So wie hier schon diskutiert.
Gilt die Wirkung auch für die Zaubernde Person, ist ersie Zuhörer*in?
Vor allem Ohrenbetäubender Klang wäre dann sehr nutzlos.
Nächste Frage:
"
Überschreitet die Zauberbarde diese Grenze, bricht die Musikmagie ab, es sei denn, bei einer Melodie ist explizit genannt, dass er sich während der Melodie weiter entfernen darf oder dass die Wirkung nach dem Ende des Vortrags noch anhält. In beiden Fällen kann der Radius verlassen werden, im zweiten Fall jedoch erst, wenn die Melodie erfolgreich beendet wurde."
Was ist erfolgreich beenden?
Entschuldigt für diesen ganzen Haufen fragen, aber ich kann es mir wirklich nicht aus Quellstudium herleiten.
Ist Zaubermelodien ein Anwendungsgebiet oder jede Melodien ein Eigenes? Ich frage hier in Hinblick auf Fertigkeitspezialisieserungen.