Elementare und ihre Elemente

  • Uns bleibt nur auf präzisere Regeln zu warten, manches selbst zu regeln oder uns auf das verlassen, was z.B. in Abenteuern steht. So ist in dem neuesten Heldenwerk ein Luftdschinn in einem Silberring mit einem leicht bläulich schimmernden Coelestin gebunden. Grundsätzlich scheint man also in DSA5 auch Luftdschinne in Ringe binden zu können. Und dort gibt es auch einen Erzdschinn, der in einen Ring mit dem fingernagelgroßen Granat gebunden ist. Da scheint sein Gewicht keine Rolle zu spielen. Wie genau das aber möglich wird, welche SF man ggf. braucht, ob neue Dienste dafür genutzt werden, wir wissen es nicht.

    Elementare können Gegenstände beseelen, das war schon immer so. Das ist aber nicht das selbe wie wenn ein Element sich in seinem Element verbirgt, das konnten sie schon immer auf Befehl des Beschwörers, da sind zumindest die DSA 4 Beschreibungen eindeutig. Regeln um einen Elementar an einen Gegenstand zu binden gab es selbst in DSA 4.1 nach meinem Wissen nicht, der einzige Regeltext dazu der mir einfällt ist ein Zauberpatzer bei der Artefaktherstellung.

  • Regeln um einen Elementar an einen Gegenstand zu binden gab es selbst in DSA 4.1 nach meinem Wissen nicht, der einzige Regeltext dazu der mir einfällt ist ein Zauberpatzer bei der Artefaktherstellung.

    Da irrst Du Dich. In WdZ S. 182 wird dies über den Dienst Bindung abgebildet.

  • In SRD auf Seite 17 gibt es da eine kleine Passage zu. (Ist aber kein 4.1, sondern 4, oder? Mich vewirrt das manchmal etwas):

    Zitat von SRD

    Es ist jedoch auch möglich, die gerufene Wesenheit direkt in das Artefakt einzubinden:

    Nach Vorbereitung des Artefakts per ARCANOVI wird die entsprechende Wesenheit herbeigerufen / beschworen. Nun kann der Artefaktschöpfer die Wesenheit ohne Instruktion, Bitte oder Wunsch in das Artefakt fahren lassen oder aber mitsamt einem solchen Dienst (entsprechende Probe, evtl. AsP-Aufwand). Die Berechnung der Gesamt-AsP und pAsP erfolgt wie gewohnt, wobei eventuelle an die Wesenheit entrichtete AsP nur zu einem Viertel angerechnet werden.

    Im ersten Fall kann der Anwender des Artefakts bei Auslösung der erscheinenden Wesenheit einen Dienst abverlangen (natürlich mit den entsprechenden Proben und Kosten), während bei der zweiten Variante die Wesenheit bei Auslösung sofort mit der Erfüllung der einst gestellten Aufgabe beginnt. Da sich das Wesen tatsächlich im Artefakt befindet und nicht erst aus seiner Sphäre herbeieilen muss, erscheint es in jedem Fall sofort und nicht erst nach Verzögerung wie bei manchen Beschwörungen. Ein solches Artefakt kann nur von der gebundenen Wesenheit besessen sein.

    Danach geht es noch kurz um diesen Effekt in wiederaufladbaren Artefakten, aber die Idee sollte klar sein.

    EDIT: Darf man hier solche Regelpassagen eigentlich posten? Das steht schließlich nicht in der Regelwiki.

  • Gut dann gibt es die Regeln für die Bindung von Elementaren in Artefakte, aber das ist trotzdem was anderes als die Fähigkeit des Elementars sich in seinem Element zurückzuziehen, oder nicht?

  • Ja, das ist was anderes. Unterscheidet sich praktisch nicht davon, ein Artefakt zu bauen, das den Beschwörungszauber auslöst.

    Allerdings erlaubt es, bei der Artefakterschaffung den Dienst festzulegen, was gerade für Plotdevice-Artefakte extrem nützlich ist. So kann man nämlich dienstbare Kreaturen in Heldenhände geben, die allerdings nur eine ganz bestimmte Aufgabe erfüllen und zu nichts anderem mißbrauchbar sind.

  • Timonidas

    Auch das ist eine Frage, die sich nicht sicher beantworten lässt. Es ist in den Texten nirgendwo festgelegt, ob sich das Elementar auf Wunsch einfach nur in einem (passenden) Objekt einnistet oder dies evtl. ein anderer Vorgang ist. In DSA4 (nicht 4.1) war der Dienst Bewegung noch klarer ausformuliert und beinhaltet die Bewegung sowohl durch das eigene, als auch durch die anderen 5 (oder 6) Elemente.

    Satinavian

    Hast Du einen Beleg für diese Aussage?

  • Für welche davon brauchst du einen Beleg ? Der Test aus SRD steht schon oben. Was bitte denkst du ist "oder aber mitsamt einem solchen Dienst" sonst als ein Artefakt mit Elementar zu erstellen, der nichts macht als der Artefakterschaffer wünschte und niicht etwa das, was der Benutzer will ? Oder geht es dir um darum, dass dies Artefakteschaffung ist ? Dann sollte doch die Phrase "Nach Vorbereitung des Artefakts per ARCANOVI" Klarheit schaffen.

    Weiterhin hat DSA4 nirgendwo Regeln, die bei "Bindung an" ein Einfahren in den Gegenstand erlauben. Dafür gibt es den Dienst "Besessenheit von Objekten", den man aber nicht mit Artefaktbesessenheit verwechseln darf und den Elementarwesen tendentiell eher nicht können.

  • Natan, das sehe ich anders... Es wird nicht das Elementarwesen gebunden, es wird die Matrix und die Astralanergie des Zaubers gespeichert... Das heisst das Gewicht des Wesens spielt keine Rolle, da es einfach noch nicht da ist... (Merkmal Spähren..!)

    Ansonsten möchte ich abermals auf meinen Hinweis zurückkommen, dass bis auf Eis - Elementare die einzelnen Elementare nur schwer (bis sehr schwer - Erz) vom Kampf gegen Lebewesen zu überzeugen sind...

  • Satinavian

    Ich meinte einen Beleg dafür, dass nach den Regeln die Bindung eines Elementars nicht darüber geschieht, dass sich das Elementar in das entsprechende Element zurück zieht. Ich habe das Regelwerk zu DSA4 gerade nicht zur Hand, aber in DSA4.1 ist die Bindung in ein Objekt klar als Dienst geregelt.

    Dirk_74

    Das mit dem schwer bis sehr schwer ist relativ. Auf der einen Seite steht der Fluff, der dies genau so beschreibt, auf der anderen Seite hast Du die Regeln, welche das nur ungenügend abbilden. In DSA5 besteht dieser Aspekt gar nicht mehr, weil Du die Elementare entweder zwingst oder sie sich leicht überzeugen lassen (je nachdem ob sich die Redax irgendwann festlegt die Setzung aus DSA3/4(.1) zu übernehmen oder nicht). In DSA4(.1) gibt es Modifikatoren, welche jedoch begrenzt sind, so dass ein guter BEschwörer (nach den Regeln) selbst ein Humuselementar vom Meuchelmord überzeugen kann. ?(

  • DSA5

    Ein jeder Haderer darf sich auch vorstellen, dass Elementarwesen eine ganz eigene Art der Überzeugung bedurfen und folglich eben jene Überzeugungsarbeit Teil des Rituals und nicht dem danach sei.

    Wir könnten also annehmen, dass eine misslungene Probe auf Dschinnenruf nicht zwangsläufig ein misslungener Zauber (im Sinne einer wie auch immer gewobenen Matrix) ist, sondern auch eine dürftige Überredungskunst anzeigen kann.

    Beschwörer: Oh, Dschinn den ich gerufen habe! Erfülle mir drei Wünsche!

    1. Gib mir ein Schwert aus reinem Sternenstahl!

    2. Töte diese drei tumben, talentlosen Tagediebe!

    3. Lass mich mit meinem Argument recht behalten!

    Dschinn: Nein.

    Und der Dschinn verpuffte.

  • Natan

    Beschwörung und Überzeugen sind in DSA3/4(.1) regeltechnisch getrennt. Deswegen gibt es ja die zwei Proben dafür. Dein Vorschlag die Beschwörungsprobe auch als gescheiterte Überzeugungsprobe zu interpretieren, macht in meinen Augen die Beschwörungsregeln nicht einfacher, sondern unverständlicher. In DSA5 hingegen ist eine solche Interpretation hingegen durchaus plausibel.

  • In DSA5 hingegen ist eine solche Interpretation hingegen durchaus plausibel.

    So würde ich das auch interpretieren, zumal sowohl der Dschinnenruf als auch der Elementare Diener eine Teilprobe auf CHarisma (!) verlangen. Und die QS gibt ja an, wie viele Wünsche der Dschinn / Elementargeist bereit ist zu erfüllen - mit einer verhauenen CH- Teilprobe kommt man da, gerade bei niedrigem FW nicht weit.

  • Satinavian

    Ich meinte einen Beleg dafür, dass nach den Regeln die Bindung eines Elementars nicht darüber geschieht, dass sich das Elementar in das entsprechende Element zurück zieht. Ich habe das Regelwerk zu DSA4 gerade nicht zur Hand, aber in DSA4.1 ist die Bindung in ein Objekt klar als Dienst geregelt.

    Du meinst den Dienst "Bindung" aus WdZ S. 182 ? Da steht nicht ein einziges Wort von Einfahren in den Ort, die Person oder das Objekt, an das das Wesen gebunden ist.

    Außerdem möchte ich noch mal klarstellen, dass hier die Rede von "Bindung an", nicht "Bindung in" ist. DSA4.1 gibt eben keinerlei klare Regelung, um Dinge wie Dschinnenlampen zu erlauben, ohne den Arkanovi zu bemühen und ggf. pAsP zu verbrauchen.

  • Satinavian

    Richtig, dass steht nicht dort, Dort steht nur, dass das Objekt eine der Mächtigkeit des Wesens entsprechende Größe besitzen muss. Ob das Elementar nun bei der Bindung an den Gegenstand in diesen einfährt oder was genau passiert ist dort nicht definiert. Deswegen widerspreche ich Dir, dass es sicher geklärt ist, ob die Bindung an ein Objekt, das einfahren in das Objekt bzw. das zurückziehen/aufgehen im Element des Objekts beinhaltet oder eben nicht.