In einem anderen Thema kam die Frage auf wieviele Spezialmanöver erlaubt seien.
Die Frage habe ich hiermit gewissermaßen ausgegliedert.
Was bereits klar ist:
- Beidhändiger Kampf verbietet Spezialmanöver nur beim Angriff mit beiden Waffen.
- Es gibt Sonderfälle in denen man zwei Aktionen für Attacken hat. Werwölfe z.B.
- Es gibt defensive Spezialmanöver, die z.B. an eine Parade gekoppelt sind.
- Das GRW erlaubt ein Spezialmanöver je Handlung.
(Handlungen schließen laut GRW auch Verteidigungen ein)
- Jemand erwähnte, dass im Kompendium I in einem Kasten stehen würde, dass nur ein Spezialmanöver je Kampfrunde erlaubt sei.
Auf der Suche nach diesem Kasten habe ich lediglich die selbe Formulierung wie aus dem GRW gefunden: Ein Spezialmanöver je Handlung.
Für mich ist damit eigentlich recht klar, dass durchaus mehrere Spezialmanöver pro Kampfrunde möglich sind.
Beispielsweise ein Angetäuschter Angriff und als Verteidigung in Folge Binden.
Oder ein Werwolf, der mit der ersten Attacke das Spezialmanöver Anspringen benutzt und mit der zweiten Attacke direkt Verbeißen.
Habe ich irgendwas übersehen?