Wieviele Spezialmanöver sind erlaubt?

  • In einem anderen Thema kam die Frage auf wieviele Spezialmanöver erlaubt seien.

    Die Frage habe ich hiermit gewissermaßen ausgegliedert.

    Was bereits klar ist:

    - Beidhändiger Kampf verbietet Spezialmanöver nur beim Angriff mit beiden Waffen.

    - Es gibt Sonderfälle in denen man zwei Aktionen für Attacken hat. Werwölfe z.B.

    - Es gibt defensive Spezialmanöver, die z.B. an eine Parade gekoppelt sind.

    - Das GRW erlaubt ein Spezialmanöver je Handlung.

    (Handlungen schließen laut GRW auch Verteidigungen ein)

    - Jemand erwähnte, dass im Kompendium I in einem Kasten stehen würde, dass nur ein Spezialmanöver je Kampfrunde erlaubt sei.

    Auf der Suche nach diesem Kasten habe ich lediglich die selbe Formulierung wie aus dem GRW gefunden: Ein Spezialmanöver je Handlung.

    Für mich ist damit eigentlich recht klar, dass durchaus mehrere Spezialmanöver pro Kampfrunde möglich sind.

    Beispielsweise ein Angetäuschter Angriff und als Verteidigung in Folge Binden.

    Oder ein Werwolf, der mit der ersten Attacke das Spezialmanöver Anspringen benutzt und mit der zweiten Attacke direkt Verbeißen.

    Habe ich irgendwas übersehen?

  • Zitat von Kompendium I Seite 161 Kasten Manöver Binden

    Wie üblich, darf pro KR maximal ein Basismanöver mit einem Spezialmanöver kombiniert werden. Ob das Spezialmanöver eine PA oder AT ist, ist hierbei egal. Das Binden unterliegt somit auch als ein Spezialmanöver mit PA den üblichen Voraussetzungen.

    Das ist die fragliche Textstelle.

    Kannte ich bisher auch nicht, da ich Binden bisher immer nur überflogen habe.

    Passt aber absolut nicht zum normalen Regeltext der so also im GRW wie auch an vielen anderen Stellen steht.

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜

    Einmal editiert, zuletzt von Kha (14. November 2019 um 18:32)

  • Im Normalfall bin ich der Meinung, dass weiterführende Regeln Basisregeln überschreiben.

    Das ist aber ein Infokasten bei einer SF, der sich auf eine nicht existierende Regel bezieht und so mit sich selber im Konflikt ist.

    Mir scheint es sinnvoller diesen Kasten als fehlerhaft zu bezeichnen statt diverser Textstellen in mehreren Büchern.

    Wenn wir "KR" durch "Handlung" ersetzen und davon ausgehen, dass nur ein falsches Wort verwendet wurde könnte der Kasten nur nochmal darauf hinweisen, dass es bei maximal einem Basismanöver und einem Spezialmanöver pro Handlung bleibt.

    Falls also jemand mehrere defensive Spezialmanöver in einer Handlung verwenden möchte wie Windmühle und Binden wird das somit unterbunden.

    Einmal editiert, zuletzt von Ricordis (14. November 2019 um 19:21)

  • Mit demKasten stimmt etwas nicht. Riposte z.B. steht schon im GRW, dort war keine weitere Erklärung nötig (es hieß einfach max.1 Basis- + Spezialmanöver pro Handlung). Daher stellt sich die Frage nach Riposte+WIndmühle+Binden in einer PA garnicht.

    Einzige Erklärungen wären, eine nachträgliche Änderungen, die sich aber mit der Einleitung zum Thema KSF im Kompendium selbst beißt (und daher unwahrscheinlich ist) und bei früheren und späteren Publikationen keine Anwendung findet (Gegenhalten erlaubt explizit mehrfachanwendung in der selben KR).

    Was eigentlich gemeint sein könnte: die nächste AT nach Binden darf kein Sezialmanöver nutzen (was Binden ähnlicher zu Windmühle machen würde, bei der Windmühle muss die AT nur direkt in Anschluss erfolgen, so dass man einsprechend (s)eine Aktion aufheben muss, Binden kann auch in der nächsten KR erfolgen, solange es die nächste Aktion ist und man nicht hinauszögert), dann ist dieser Kasten aber extrem schlecht geschrieben.

    Oder der Kasten ist eine fehlerhaft formulierte, unnötige Dopplung der Regeln (1 Manöver je Typ pro Handlung), welche an der stelle mehr verwirrt als hilft. Tatsächlich klären kann das nur die Redax.

  • Wird der Begriff KR im RGW nicht equivalent zu Handlung verwendet?

    Ich meine es gibt doch keine Möglichkeit wie ein Held eine ganze Handlung in der KR gewinnen kann, wenn man also die KR auf 1 Abenteurer runter bricht ist man bei seiner Handlung.

    Zitat von RGW S. 226

    Kampfrunde
    Kämpfe sind oftmals unübersichtlich und komplex und nicht selten werden sie um Leben und Tod geführt.

    Entsprechend benötigten Spieler und Meister eine klare Übersicht, wann welcher Beteiligte was tun kann. Daher wird das Gefecht in einzelne Zeiteinheiten, sogenannte Kampfrunden, unterteilt. Jede Kampfrunde dauert etwa 2-5 Sekunden, gerade soviel Zeit, um einen kurzen Schlagabtausch oder eine andere Handlung auszuführen.

    Zitat von RGW S.227

    Kampfrunde (KR): Die Dauer eines Kampfes wird in Kampfrunden bemessen. Eine Kampfrunde dauert 2-5 Sekunden. Jeder im Kampf Beteiligte kann innerhalb dieses Zeitraums handeln, d.h. seine Aktion und Verteidigung sowie eine freie Aktion ausführen.

    Das ließt sich für mich so:

    Die KR ist die Summe aller Handlungen, der am Kampf Beteiligten. Alle Handlungen passieren in den gleichen 2-5 Sekunden.

    Wenn die Regel im Kompendium

    Zitat von Kompendium I Seite 161 Kasten Manöver Binden

    Wie üblich, darf pro KR maximal ein Basismanöver mit einem Spezialmanöver kombiniert werden. Ob das Spezialmanöver eine PA oder AT ist, ist hierbei egal. Das Binden unterliegt somit auch als ein Spezialmanöver mit PA den üblichen Voraussetzungen.

    Das ist die fragliche Textstelle.

    Kannte ich bisher auch nicht, da ich Binden bisher immer nur überflogen habe.

    Passt aber absolut nicht zum normalen Regeltext der so also im GRW wie auch an vielen anderen Stellen steht.

    bezieht Sie sich natürlich nur auf den Abenteurer der das Manöver Binden anwendet und dieser darf natürlich nur 1 Basismanöver und 1 Spezialmanöver pro KR kombinieren, da seine Handlung Teil der KR ist.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Binden ist aber ein Parade Spezialmänover und Paraden kann man ja mehrere machen. Und seine eigene Aktion hat man auch noch. Somit kann Handlung nicht das gleiche sein wie Kampfrunde.

    Pro Handlung wäre die Kombi Basis und Spezialmänover sowohl bei AT und PA in der gleichen Kampfrunde möglich.

    Pro KR müsste man sich entscheiden ob man das Spezialmänover bei AT oder PA verwendet und könnte sonst nur Basismanöver einsetzen.

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜

  • (Spezialmanöver)

    Regel: Die Heldin kann sich bei einem Angriff des Gegners nach dessen gelungener AT entscheiden, statt auf PA zu würfeln, ein Gegenhalten- Manöver zu starten (beim Ausweichen ist dieses Manöver nicht einsetzbar). Dazu muss eine Probe auf AT gewürfelt werden. Gelingt die AT, so hat die Heldin den Angriff abgewehrt. Misslingt die Probe, so konnte nicht pariert werden und der Gegner verursacht zusätzlich zu seinem üblichen Schaden +2 TP. Nach jedem Gegenhalten- Manöver erhält die Heldin 1 Stufe Betäubung. Gegenhalten zählt in diesem Sinne als eine Verteidigung und erschwert nachfolgende Verteidigungen. Weitere Verteidigungen in der selben KR sind wie üblich erschwert, gleich ob dazu wieder Paraden, Ausweichen oder erneut Gegenhalten verwendet wird.

    Allein Gegenhalten widerspricht der Tatsache. Wahrscheinlich muss es an dieser Stelle wirklich die Redaktion klären, ob man tatsächlich keine Riposte mehr machen kann, wenn man in der selben KR schon einen Todesstoß gemacht hat (und umgekehrt) und die Mehrfachverwendung von Gegenhalten eine Ausnahme ist, da man immer noch das selbe Manöver benutzt.

    Spätestens bei Basismanövern stimmt der Kasten nicht, denn BHK und Ausfall lassen einen für jede AT unterschiedliche Basismanöver wählen. Klingensturm sagt an, dass keine unterschiedlichen Manöver gewählt werden dürfen. Wirbelangriff und Rundumschlag geben leider keine Auskunft. Außer natürlich BHK und AUsfall sind auch wieder ausnahmen und Klingensturm zählt noch als die selbe "Handlung".

  • Wird der Begriff KR im RGW nicht equivalent zu Handlung verwendet?

    [...]

    Zu der Frage, wie Handlungen sich zu Kampfrunden (KR) verhalten, habe ich mal die Definition/Beschreibung aus dem Regelwerk noch zitiert. Explizit ist nicht jede Handlung in einer KR abgeschlossen, so dass diese länger dauernden Handlungen eine direkte Zuordnung zu einer KR ausschließt. Auch würde ich daraus lesen, dass mehrere Handlungen [edit:] pro Person/Wesen [edit-Ende] pro KR möglich sind, da sowohl bei Aktionen als auch Verteidigungen die Rede davon ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiro (16. November 2019 um 11:33)