Gerichtsverfahren gegen Sohn eines Barons in Albernia

  • Liebe Forenfreunde,

    in unserer Stammtischspielrunde hat der Sohn eines albernischen Barons gegen seinen Vater integriert, um als "Thronerbe" schnellstmöglich auf seines Vaters Stuhl zu kommen. Dabei hat er sich mit Rittern der Baronie verbündet und sich mit der Nachtschwarzen zusammengetan. Die Helden vermuten, dass er einen Pakt mit ihr geschlossen hat. Zudem werfen sie ihm vor, dass er ein Geweihter des Namenlosen ist.

    Der Sohn wiederum reagiert mit gegenläufigen Vorwürfen. Die Gefolgsleute des Barons sind gespalten, wem sie glauben sollen.

    Eigentliche Hintergründe

    Tatsächlich ist der Sohn mit der Nachtschwarzen verbündet aber paktiert weder mit der Nachtschwarzen noch ist er ein Geweihter des Namenlosen. Tatsächlich arbeitete er aber willentlich mit der Nachtschwarzen und deren Gefolge zusammen. Dass tatsächlich ein Namenlosgeweihter mit an Bord war, hat der Sohn erst sehr spät erfahren. Wegen der Informationslage können viele Ritter gar nicht wissen, dass der Sohn Dreck am Stecken hat.

    Was davon noch ans Licht kommen wird, wird sich zeigen.

    Jedenfalls ist es den Helden gelungen den Sohn dingfest zu machen und wollen nun gegen ihn vor ein ordentliches Gericht ziehen.

    1. Meine Fragen zu den Formalitäten: Wer würde diesen Fall von hoher politischer Brisanz in Albernia verhandeln? Wer ist für den Fall zuständig? Der Graf von Abagund? Oder der albernische Provinzherr?

    Abgeliefert haben sie den Sohn jedenfalls mal in Havena, wo sie bei der (zum damaligen Zeitpunkt) Königin ein Stein im Brett haben.

    2. Wie würdet ihr so einen Gerichtsprozess (mit Verleumdung, gegenseitigen Vorwürfen, Lügerei, unklarer Sachlage etc.) inszenieren? Ist ein Praiot anwesend in Albernia oder eher ein Efferdgeweihter (oder beides? Oder gibt es deswegen Streit?) etc.

    3. Wie wird auf die Forderung eines Gerichtskampfs reagiert? OT gesagt ist der Sohn kampfstärker als der klageführende Held. Vielleicht ein Schwimmwettkampf?

    Wie gehts weiter?

    Ein bisheriger Verbündeter des Sohns hat seinerseits kein Interesse aufzufliegen und will den Sohn deswegen vergiften - was natürlich auch kein gutes Licht auf die Helden werfen würde.

    Mit der Lizenz zum Mähen.

    Einmal editiert, zuletzt von Albinosheep (28. Oktober 2019 um 15:31)

  • Zu 2: Etwas ähnliches findest du im zweiten Answin-Roman. So lange es keine eindeutigen Beweise gibt, lassen beide Seite ihre Leumundszeugen auftreten. Wer am Schluss mehr Einfluss oder politisches Gewicht hinter sich hat, gewinnt. Die Aussage von landesfremden Herumtreibern ist dabei weniger wert als die des örtlichen Grafen, auch wenn der nichts mit der Sache zu tun hat.

  • Phex zum Grusse!

    Zu 1) Da ist wohl der Herr Graf zuständig. Eigentlich wäre wohl der Herr Vater zuständig, aber da es schon an der großen Glocke hängt, wird er es wohl dem Herrn Graf zuschieben.


    Zu 2) Wird wohl so sein wie Frankie schon ausführte.

    Ohne totschlagende Argumente oder die Anklage des Herrn Vater, könnte die Sache durchaus im Sande verlaufen. Es sei denn die Königin mischt sich als Leumund zugunsten der (vagabundierenden) Helden ein.

  • ad 1)

    Rechtsprechen könnte der Graf, wie jeder Adlige prinzipiell über seine Lehensleute rechtsprechen kann. Je nachdem wie brisant ihm die Sache erscheint kann er aber auch die beiden (nahezu gleichrangigen) Streithähne am Schopfe in die (alb.) Hauptstadt schleifen.

    Da der Sohn dort nun bereits abgeliefert wurde, wird die Sache vermutlich auch dort verhandelt, denn es sind neben der kleinen Familienintrige auch Untersuchungen wegen schwerer Häresie anhängig, da wird vermutlich auch der Klerus das Verfahren nicht ins Landidyll zurück überweisen wollen. Da die Exekutive (in diesem Fall die Helden) bereits eine Vorauswahl der Judikative getroffen hat, dürfte es einem nachrangigen Kläger&Richter schwer fallen, den Fall in seinen Zuständigkeitsbereich wieder runter zu ziehen. (Es sei denn Havena wünschte es aus irgend welchen Gründen.)

    Allg. in Albernia und auch speziell im Abagund, ist der beste Feind des Vaters leicht ein guter Freund des neidischen Sohnes vergl. Av.Jahrbuch 1035 und Hinweise unter 2) - nebenbei: "zu damaligen Zeiten" - wann spielt Ihr?

    ad 2)

    Wenn der Vorwurf der Paktiererei mit der Erzdämonin der Tiefe in der Verhandlung eine Rolle spielt, werden beide Kirchen ein Interesse am Fall zeigen. Gehör findet nach Adam Riese nur die Efferdkirche - Praios wird mit mittelreichischer (-nordmärkischer) Hegemonialmacht assoziiert und nicht geliebt und eher nicht gefragt. Hingegen kann der Praiostempel im Setting zwei Funktionen wahrnehmen: 1: in Fragen "Götterurteil" könnte der Angeklagte auf die Kirchen der Rondra (evtl. bereits im Abagund eine relevantere Größe als Efferd) & Praios zurückgreifen, also von alten Häusern (Ritteradel) an den Tisch geholt werden, wenn der neue Adel (thorwalscher Art, z.B. Graf des Abagund) ganz bei Efferd steht. (oder anders herum, wir wissen nicht um welchen Baron es geht). Und andererseits könnte man der Praioskirche die unangenehme Aufgabe des Verurteilens und Richtens zuspielen. Womit sich der Groll der Freunde_des_Sohnes weniger gegen Grafen- oder Fürstenkrone richtet. Die Praioskirche wäre wahrscheinlich sogar noch gebumfidelt und würde gar nicht merken, dass sie missbraucht wird.

    Zur Inszenierung: dies ist (hoffentlich) mehr eine Auseinandersetzung im albernischen Adel als zwischen den Helden und dem selbigen. Wenn die Runde belesen ist oder bereit sich zu belesen (Jahrbuch, Siebenwindküste, versunkene Geheimnisse) können die Gerichtsparteien von je einem Spieler vertreten werden. (etwa: rondrianischer Freund des Sohnes weiß von Heldentaten im Bürgerkrieg zu berichten; Efferdgeweihte sieht Verderbtheit des Paktes und möchte ihn gerichtet sehen. ["Ein Schwert steht dem Adel zu!" - denn wer weiß ob nicht dunkle Mächte des Meeres eine Hinrichtung durch Ersäufen vereiteln wollten...]; ein Magierheld als Vertreter der Gilden (der damit leben muss, dass sich in Havena niemand so recht für seine Meinung interessiert); der anklagende Held... als anklagender Held; der SL als Vater, Sohn und Richter... usw)

    Am Ende werden Indizien und Beweise auf den Tisch kommen müssen. Das sollte der Runde klar gemacht werden. Und deren Beschaffung würde ich ausspielen und ermöglichen. (Zeugen, die den Sohn in der Unterstadt sahen, ein in den Gemächern des Sohnes verstecktes Traktat Darion Paligans über die Schwäche Efferds und Charyporoths überlegene Macht u.s.w.) Denn sie geben letztendlich Ausschlag, wie das Urteil ausfällt. Ohne Beweise gehen Vater und Sohn streng zur Königstreue gemahnt mit dem Status quo nach Hause. Durchaus möglich.

    ad 3)

    Einen Gerichtskampf Marke Gottesurteil würde ich nicht spielen. Entweder es kostet tatsächlich möglicher Weise einen Helden das Leben oder es ist ein Triumph im Streit ohne Leistung der Spieler & Helden (die Götter und der SK werden's schon richten). Gerade wenn eine Einflussnahme der Nachtblauen befürchtet wird, sollten auch mindestens Helden, eigentlich aber auch Spieler das Schwimmduell nicht weniger fürchten als den traditionellen Zweikampf.

    Klingt nach einem interessanten Abenteuer, das ordentlich aus versunkener Siebenwind-Literatur (oder älteren Büchern) schöpfen kann.

    Dafür einen :thumbup:

  • Ich sage schon einmal allen, die mich mit ihrem Beitrag unterstützen DANKESCHÖN!

    Ein Missverständnis hat sich eingeschlichen: Mit der Nachtschwarzen war nicht Charyptoroth gemeint sondern die dunkle Fee aus der Muhrsape. xD
    Allerdings stellt sich bei der Nachtschwarzen sowieso die Frage, was sie ist. Gebietet über Wasser, ertränkt gerne ihre Opfer, verfügt angeblich über Untote und soll mit dem Namenlosen verbandelt sein. Alles klar. xD

    Mit der Lizenz zum Mähen.