(Da bei DSA bisher immer der ältere Hintergrund für einen Neudruck herangezogen wird, selten verändert, sondern - leider - eher gekürzt, wird sich an der Geswtzgebund niochts geändert haben. Auch weil ich nirgends gelsenhabe, das Rohaja die letzten Gesetze (von Reto) überarbeitet habe. Daher gilt weiterhin die Rechte und Gesetze seit teils DSA2. DSA5 erfindet ja nicht DSA neu, nur die Regeln.)
Es ging mir ja gerade nicht darum, dass diese Quellen ungültig oder veraltet sind, sonder um die OT Verfügbarkeit für den Meister dieser Runde... wir können hier jetzt schön grübeln und debattieren, Quellen nachschlagen und uns schlau machen. Aber wir haben keine Infos überden Erfahrungsschatz des Meisters und die von ihm eingesetzten Quellen.
Bei Verbrechen durch Magie wird Vorsatz unterstellt. Selbst wenn es also keinen Tötungsvorsatz gab, der Antagonist jedoch starb, reden wir erstmal von Mord.
Wobei sich aus der beschriebenen Situation heraus von diesen drei Sachverhalten:
- Die Magier haben vorsätzlich einen Ignifaxius auf eine Person gewirkt.
- Der Magier haben vorsätzlich eine andere Person getötet.
- Der Magier haben eine andere Person ermordet.
nur der erste zwingend ergibt und der letzte imho nicht zutrifft, höchstens der zweite unterstellt werden könnte bzw. vor Gericht zu diskutieren wäre.
Punkt 1 schließt hier Punkt 2 halt mit ein, der Mann ist schließlich tot und beide Magier haben einen Flammenstrahl eingesetzt, was auf eine gemeinschaftliche Tötung hinaus läuft.
Punkt 2 und 3 wurde ja schon diskutiert, ob in Aventurien hier überhaupt rechtlich unterschieden wird.
Defakto hat er die Mordfrage auf Seite eins schon beantwortet:
Die Stadt wollte uns tatsächlich auf dem Schafott sehen, unsere Gilde konnte dann das strafmaß auf 12 jahre Verbannung herunterhandeln.
Die restlichen strafen sind von der weißen Gilde ausgesprochen worden.
Da hier vom Weltlichen Recht her die Todesstrafe gefordert wurde, lautete die Anklage wohl auf Mord.
Alles anzeigenIch verfolge diesen Thread jetzt schon einige Zeit und sitze hier nur noch kopfschüttelnd vor dem Bildschirm. Ganz wertfrei gefragt: spielt ihr tatsächlich so DSA?
Der ganze Sachverhalt, so wie er sich darstellt, klingt für mich einfach nach ganz normaler Heldenarbeit. Helden werden von Mr. X angegriffen. Helden finden heraus was Mr. X vorhat und vereiteln den finsteren Plan in letzter Sekunde. Hurra. Feuerwerk. Abenteuer zuende. Warum soll da jetzt jemand bestraft werden? Im Höchstfall fällt die Belohnung etwas geringer aus, weil man Mr. X nicht lebend geschnappt hat.
Aber ich spiel mal das Bestrafungsspiel mit und frage mich... Warum sollten die Magier überhaupt bestraft werden? Benötigt es nicht dazu zunächst einmal eine Anklage? Und wer sollte eine solche Anklage überhaupt vorbringen? Wenn ich das richtig verstanden haben, hat doch niemand außer den Helden den Vorgang beobachtet, oder?
Gehen die Magier hin und zeigen sich selber an? Mit welchen Worten?
“Ich habe die Zerstörung eines jahrhundertealten Heiligenbildnisses verhindert, leider kam dabei der Frevler durch meinen Flammenstrahl zu Tode. Tut mir wirklich leid! Indianerehrenwort“
Da kriegen die ja eher ne Strafe, weil sie die Zeit des zuständigen Richters verschwendet haben, als für den Tatbestand an sich.
Unter philosophischen Gesichtspunkten interessant, fände ich ja folgende Frage: Wenn zwei Magier gleichzeitig, unabgesprochen und ausdrücklich ohne Tötungsabsicht denselben Zauber wirken, der einzeln abgefeuert niemals tödlich wäre... Gibt es dann überhaupt einen Mörder? Und wenn ja, wer von den beiden ist es? Und kann man überhaupt das überhaupt zweifelsfrei feststellen?
Über die Auftragslage der Abenteurer wissen wir ja nichts und ja wenn ein Weißmagier der S&S-Akademie, ohne Befugnisse der Republik, in Belhanka einen freien Bürger tötet, sollte dies rechtliche Konsequenzen haben... schließlich hat der Magier hier weder Stand, noch besondere Rechte und muss sich dem entsprechend verhalten!
Seine Gildenzugehörigkeit verleiht ihm lediglich das Ansehen eines niederen Adligen, nicht aber auch die Befugnisse.
Anklage lautet also hier wie folgt:
Republik Belhanka gegen Weißmagier X und Y.
Gemeinschaftliche Tötung des Bürgers Z mittels Magie.