Bestrafung für Weißmagier?

  • (Da bei DSA bisher immer der ältere Hintergrund für einen Neudruck herangezogen wird, selten verändert, sondern - leider - eher gekürzt, wird sich an der Geswtzgebund niochts geändert haben. Auch weil ich nirgends gelsenhabe, das Rohaja die letzten Gesetze (von Reto) überarbeitet habe. Daher gilt weiterhin die Rechte und Gesetze seit teils DSA2. DSA5 erfindet ja nicht DSA neu, nur die Regeln.)

    Es ging mir ja gerade nicht darum, dass diese Quellen ungültig oder veraltet sind, sonder um die OT Verfügbarkeit für den Meister dieser Runde... wir können hier jetzt schön grübeln und debattieren, Quellen nachschlagen und uns schlau machen. Aber wir haben keine Infos überden Erfahrungsschatz des Meisters und die von ihm eingesetzten Quellen.

    Bei Verbrechen durch Magie wird Vorsatz unterstellt. Selbst wenn es also keinen Tötungsvorsatz gab, der Antagonist jedoch starb, reden wir erstmal von Mord.

    Wobei sich aus der beschriebenen Situation heraus von diesen drei Sachverhalten:

    1. Die Magier haben vorsätzlich einen Ignifaxius auf eine Person gewirkt.
    2. Der Magier haben vorsätzlich eine andere Person getötet.
    3. Der Magier haben eine andere Person ermordet.

    nur der erste zwingend ergibt und der letzte imho nicht zutrifft, höchstens der zweite unterstellt werden könnte bzw. vor Gericht zu diskutieren wäre.

    Punkt 1 schließt hier Punkt 2 halt mit ein, der Mann ist schließlich tot und beide Magier haben einen Flammenstrahl eingesetzt, was auf eine gemeinschaftliche Tötung hinaus läuft.

    Punkt 2 und 3 wurde ja schon diskutiert, ob in Aventurien hier überhaupt rechtlich unterschieden wird.

    Defakto hat er die Mordfrage auf Seite eins schon beantwortet:

    Die Stadt wollte uns tatsächlich auf dem Schafott sehen, unsere Gilde konnte dann das strafmaß auf 12 jahre Verbannung herunterhandeln.

    Die restlichen strafen sind von der weißen Gilde ausgesprochen worden.

    Da hier vom Weltlichen Recht her die Todesstrafe gefordert wurde, lautete die Anklage wohl auf Mord.

    Über die Auftragslage der Abenteurer wissen wir ja nichts und ja wenn ein Weißmagier der S&S-Akademie, ohne Befugnisse der Republik, in Belhanka einen freien Bürger tötet, sollte dies rechtliche Konsequenzen haben... schließlich hat der Magier hier weder Stand, noch besondere Rechte und muss sich dem entsprechend verhalten!

    Seine Gildenzugehörigkeit verleiht ihm lediglich das Ansehen eines niederen Adligen, nicht aber auch die Befugnisse.

    Anklage lautet also hier wie folgt:

    Republik Belhanka gegen Weißmagier X und Y.

    Gemeinschaftliche Tötung des Bürgers Z mittels Magie.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Über die Auftragslage der Abenteurer wissen wir ja nichts und ja wenn ein Weißmagier der S&S-Akademie, ohne Befugnisse der Republik, in Belhanka einen freien Bürger tötet, sollte dies rechtliche Konsequenzen haben... schließlich hat der Magier hier weder Stand, noch besondere Rechte und muss sich dem entsprechend verhalten!

    Seine Gildenzugehörigkeit verleiht ihm lediglich das Ansehen eines niederen Adligen, nicht aber auch die Befugnisse.

    Anklage lautet also hier wie folgt:

    Republik Belhanka gegen Weißmagier X und Y.

    Gemeinschaftliche Tötung des Bürgers Z mittels Magie.

    Eine in meinen Augen sehr fragliche These. Nahezu jeder Mensch der die Zerstörung eines höheren Gutes der Stadt zu verhindern versucht hätte, hätte im Nachhinein von der Stadt die Legitimation für die dafür durchgeführte Niederstreckung des Straftäters erhalten. Ob ein Krimineller mehr oder weniger tot ist, interessiert niemand. Ob ein Jahrhunderte altes Kulturgut unwiderbringlich zerstört wird oder erhalten bleibt, liegt indessen zu 100% im Interesse der Stadt. Es ist ja nicht wie in unserer Zeit, da ein solches Kunstwerk wieder restauriert werden könnte, die Herstellung Allgemeingut wäre, welche schnell realisiert werden kann oder ein Menschenleben so unendlich viel mehr Wert als solche Dinge hätte.

    Verstehe mich nicht falsch, ich will Dein Aventurien nicht in Frage stellen, aber für meine Empfindung klingen diese Schlüsse ziemlich unplausibel und würden mir die Immersion auf Grund fehlender Ingamelogik nehmen. In unserem Aventurien, hätte der Brandstifter bei dem Versuch der Zerstörung des Bildes der Stadtheiligen sein Leben gelassen und die SCs wären für diese Tat gelobt und belohnt wurden. Schließlich will man, dass auch in Zukunft Straftäter gestellt werden, bevor sie weiteren Schaden anrichten können, an statt das sich potentielle Helfer zurück halten, um nicht einem Rechtsverständnis des irdischen 21. Jahrhunderts zum Opfer zu fallen.

    Wedekind

    Es wäre wirklich schön, wenn Du noch ein wenig mehr Details zur Streitfrage eröffnen würdest. Danke!

  • Bei Verbrechen durch Magie wird Vorsatz unterstellt. Selbst wenn es also keinen Tötungsvorsatz gab, der Antagonist jedoch starb, reden wir erstmal von Mord.

    Wobei sich aus der beschriebenen Situation heraus von diesen drei Sachverhalten:

    1. Die Magier haben vorsätzlich einen Ignifaxius auf eine Person gewirkt.
    2. Der Magier haben vorsätzlich eine andere Person getötet.
    3. Der Magier haben eine andere Person ermordet.

    nur der erste zwingend ergibt und der letzte imho nicht zutrifft, höchstens der zweite unterstellt werden könnte bzw. vor Gericht zu diskutieren wäre.

    Punkt 1 schließt hier Punkt 2 halt mit ein, der Mann ist schließlich tot und beide Magier haben einen Flammenstrahl eingesetzt, was auf eine gemeinschaftliche Tötung hinaus läuft.

    Nein, Punkt 1 schließt keinesfalls Punkt 2 zwingend mit ein. Beispielsweise in dem besprochenen Fall trifft nur Punkt 1 zu. Die Magier hatten nicht den Vorsatz, die Person zu töten, folglich handelt es sich um keine vorsätzliche Tötung. Tatsächlich ist die Tötung bloß fahrlässig.

    Punkt 2 und 3 wurde ja schon diskutiert, ob in Aventurien hier überhaupt rechtlich unterschieden wird.

    Selbstverständlich wird auch in Aventurien zwischen vorsätzlicher Tötung und Mord unterschieden. Jeder Fall von Notwehr und Nothilfe mit Todesfolge, jede auf einem rechtmäßigen Urteil beruhende öffentliche Hinrichtung und viele weitere Fälle der vorsätzlichen Tötung werden in Aventurien gewiss nicht als Mord betrachtet.

    Defakto hat er die Mordfrage auf Seite eins schon beantwortet:[...]

    Da hier vom Weltlichen Recht her die Todesstrafe gefordert wurde, lautete die Anklage wohl auf Mord.

    Es muss Mord gewesen sein, weil sonst die Strafe unangemessen wäre?

    Die Schlussfolgerung ist unzulässig, insofern beispielsweise die Möglichkeit eines ingame erfolgten Fehlurteils oder offgame vorliegender Fall von spezieller Vorstellung der SL vorliegt. Dies ist doch gerade Teil der zentralen Frage, welche hier diskutiert wird: Waren die Strafen angemessen oder nicht?

    Über die Auftragslage der Abenteurer wissen wir ja nichts und ja wenn ein Weißmagier der S&S-Akademie, ohne Befugnisse der Republik, in Belhanka einen freien Bürger tötet, sollte dies rechtliche Konsequenzen haben...

    Ich stimme insofern zu, als der unnatürliche Tod eines Bürgers durchaus Aufmerksamkeit, Ermittlungen und ggf. ein Verfahren rechtfertigt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch unbedingt dieses Urteil zu erwarten ist, denn Magier hin oder her, kennt Aventurien durchaus legale Gründe für die Tötung eines anderen Menschen. Einen Brandstifter und Ketzer davon abzuhalten, weiteres Unheil anzurichten, könnte ingame allein schon aufgrund des Stellenwerts des Zwölfgötterglaubens und des Lebens der übrigen Bürger genügen, um dessen Tötung juristisch zu rechtfertigen, offgame kommt die Absicht hinzu, einen Helden™ spielbar zu halten.

  • Naja, wer einen Igni auf eine Person haut, nimmt ja deren Tod mindestens billigend in Kauf. Ist für mich ein bißchen wie die Leute, die RL oder in anderen Systemen argumentieren, sie hätten den Typen da drüben, nur mit der 9mm als Warnung 'anschießen' wollen, daß dabei die Arterie zerrissen wurde, war ja nicht abzusehen...

    Oder ist das dann so eine Nummer wie 'der Igni hatte ja aber nur 4W6, davon hätte der Typ gar nicht sterben können' ?

    ROMANES EUNT DOMUS !

  • Wobei sich aus der beschriebenen Situation heraus von diesen drei Sachverhalten:

    1. Die Magier haben vorsätzlich einen Ignifaxius auf eine Person gewirkt.
    2. Der Magier haben vorsätzlich eine andere Person getötet.
    3. Der Magier haben eine andere Person ermordet.

    nur der erste zwingend ergibt und der letzte imho nicht zutrifft, höchstens der zweite unterstellt werden könnte bzw. vor Gericht zu diskutieren wäre.

    Punkt 1 schließt hier Punkt 2 halt mit ein, der Mann ist schließlich tot und beide Magier haben einen Flammenstrahl eingesetzt, was auf eine gemeinschaftliche Tötung hinaus läuft.

    Nein, Punkt 1 schließt keinesfalls Punkt 2 zwingend mit ein. Beispielsweise in dem besprochenen Fall trifft nur Punkt 1 zu. Die Magier hatten nicht den Vorsatz, die Person zu töten, folglich handelt es sich um keine vorsätzliche Tötung. Tatsächlich ist die Tötung bloß fahrlässig.

    Definitiv falsch, wie hier schon mehrfach belegt wurde besagt der Codex Albyricus eindeutig, dass ein verbrechen mittels Magie IMMER als vorsätzlich gilt!

    Auch im letzten Moment als beide Magier den Spruch des jeweiligen anderen vernommen haben hätten sie den Zauber abbrechen können!

    (Regeltechnisch in der 2ten von 2 Aktionen.

    Der Zauber hätte als fehlgeschlagen verbucht werden müssen: halbe ASP Kosten, keine Wirkung)

    (Diese Regelung setzt natürlich wissen aus älteren Editionen vorraus)

    Punkt 2 und 3 wurde ja schon diskutiert, ob in Aventurien hier überhaupt rechtlich unterschieden wird.

    Selbstverständlich wird auch in Aventurien zwischen vorsätzlicher Tötung und Mord unterschieden. Jeder Fall von Notwehr und Nothilfe mit Todesfolge, jede auf einem rechtmäßigen Urteil beruhende öffentliche Hinrichtung und viele weitere Fälle der vorsätzlichen Tötung werden in Aventurien gewiss nicht als Mord betrachtet.

    Notwehr und Nothilfe sind meines Erachtens nach,

    von aventurischem Recht her keine "vorsätzliche Tötung", nach unserem Rechtsverständniss, da sie in Aventurien schlicht und einfach gar keine Verbrechen sind.

    Aber wie ich oben schon schrieb: Verbrechen die durch Magie geschehen, sind immer vorsätzlich!

    Und hier herrschte keine der von dir angegebenen Situationen.

    Über die Auftragslage der Abenteurer wissen wir ja nichts und ja wenn ein Weißmagier der S&S-Akademie, ohne Befugnisse der Republik, in Belhanka einen freien Bürger tötet, sollte dies rechtliche Konsequenzen haben...

    Ich stimme insofern zu, als der unnatürliche Tod eines Bürgers durchaus Aufmerksamkeit, Ermittlungen und ggf. ein Verfahren rechtfertigt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch unbedingt dieses Urteil zu erwarten ist, denn Magier hin oder her, kennt Aventurien durchaus legale Gründe für die Tötung eines anderen Menschen. Einen Brandstifter und Ketzer davon abzuhalten, weiteres Unheil anzurichten, könnte ingame allein schon aufgrund des Stellenwerts des Zwölfgötterglaubens und des Lebens der übrigen Bürger genügen, um dessen Tötung juristisch zu rechtfertigen, offgame kommt die Absicht hinzu, einen Helden™ spielbar zu halten.

    Da sind wir einer Meinung, denn wie ich schon vor einiger Zeit schrieb:

    Eine Anklage bei vorsätzlicher Tötung eines Freien finde ich durchaus gerechtfertigt. Das es zur Verurteilung kam, lag scheinbar an;

    A) schlechter Verteidigung

    Defakto hat er die Mordfrage auf Seite eins schon beantwortet:[...]

    Da hier vom Weltlichen Recht her die Todesstrafe gefordert wurde, lautete die Anklage wohl auf Mord.

    Es muss Mord gewesen sein, weil sonst die Strafe unangemessen wäre?

    Die Schlussfolgerung ist unzulässig, insofern beispielsweise die Möglichkeit eines ingame erfolgten Fehlurteils oder offgame vorliegender Fall von spezieller Vorstellung der SL vorliegt. Dies ist doch gerade Teil der zentralen Frage, welche hier diskutiert wird: Waren die Strafen angemessen oder nicht?

    Meine Schlussfolgerung bezog sich auf die Anklage, nicht die Tat!

    "Die Stadt wollte uns tatsächlich auf dem Schafott sehen,[...]"

    lässt wohl die Schlussfolgerung zu, dass Belhanka auf Mord plädiert hat.

    Eine in meinen Augen sehr fragliche These. Nahezu jeder Mensch der die Zerstörung eines höheren Gutes der Stadt zu verhindern versucht hätte, hätte im Nachhinein von der Stadt die Legitimation für die dafür durchgeführte Niederstreckung des Straftäters erhalten. Ob ein Krimineller mehr oder weniger tot ist, interessiert niemand. Ob ein Jahrhunderte altes Kulturgut unwiderbringlich zerstört wird oder erhalten bleibt, liegt indessen zu 100% im Interesse der Stadt. Es ist ja nicht wie in unserer Zeit, da ein solches Kunstwerk wieder restauriert werden könnte, die Herstellung Allgemeingut wäre, welche schnell realisiert werden kann oder ein Menschenleben so unendlich viel mehr Wert als solche Dinge hätte.

    Verstehe mich nicht falsch, ich will Dein Aventurien nicht in Frage stellen, aber für meine Empfindung klingen diese Schlüsse ziemlich unplausibel und würden mir die Immersion auf Grund fehlender Ingamelogik nehmen. In unserem Aventurien, hätte der Brandstifter bei dem Versuch der Zerstörung des Bildes der Stadtheiligen sein Leben gelassen und die SCs wären für diese Tat gelobt und belohnt wurden. Schließlich will man, dass auch in Zukunft Straftäter gestellt werden, bevor sie weiteren Schaden anrichten können, an statt das sich potentielle Helfer zurück halten, um nicht einem Rechtsverständnis des irdischen 21. Jahrhunderts zum Opfer zu fallen.

    Wedekind

    Es wäre wirklich schön, wenn Du noch ein wenig mehr Details zur Streitfrage eröffnen würdest. Danke!

    Das Problem das ich hier sehe, ist folgendes:

    Nach wessen ingame Aussage ist der tote NSC denn ein Krimineller?

    Der der SCs, richtig?!

    Ich als Ermittler würde stutzig werden, eine Gruppe und ein Fremder finden in einem Dungeon einen Schatz und der Fremde kommt nicht wieder lebendig zurück!

    Das sich die eingeschworene Abenteurergruppe nun untereinander deckt, ist doch nicht weiter verwunderlich und sie hatten alle Zeit der Welt sich abzustimmen!

    Bei mir gehen Behörden und Institutionen erstmal vom schlechten im Menschen aus. Bei euch wohl nicht.

    Allerdings hat bei mir die weißen Gilde, im und um das Liebliche Feld, recht hohen Einfluss und ein ebenso hohes Ansehen, den Magiern wäre bei mir wahrscheinlich nichts passiert, außer einer saftigen Rüge und den Geldschulden für die Verfahrenskosten.

    Ich erwarte halt das meine Spieler sich auch moralischer, wie rechtlicher Konsequenzen bewusst wären...

    So wie ich die meisten meiner Gruppen kenne, hätten sie den Leichnam wohl verschwinden lassen. In Belhanka hätten sie erzählt, der Mann sei Riesenamöben oder Asseln zum Opfer gefallen. Dann 2 Städte weiter und unabhänig von einander, hätten sie gebeichtet, dass sie einen üblen Schurken getötet haben, der ein heiliges Bildniss zerstören wollte, die Tat aber dennoch schwer auf ihrem Gewissen lastet...

    Hier wurde die Moral der Weißmagier wohl höher gewertet, so dass sie in der Stadt direkt gestanden haben was passiert ist.

    Jedem da seine Spielweise!

    Ich find es nicht übertrieben, dass es zur Untersuchung und Anklage kam, denn rechtlich hatten die Magier keine Befugnisse (die uns bekannt wären). Es gibt auch keine Entlastungs- und/oder Leumundszeugen, die für die Helden aussagen könnten. Und auch die meisten Indizien, die Ihre Geschichte hätten bestätigen können, sind wohl mit dem Toten in Rauch aufgegangen!

    Beim Verfahren selbst wurde aber Schindluder getrieben, den hier hätten viele Dinge aufgeführt werden können, die einen geplanten Mord unwahrscheinlich hätten wirken lassen.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Mal eine begleitende Frage wenn die Bauersfrau meine Heldengruppe Aufsucht um Ihnen den Auftrag zu geben ihre Tochter zu retten die nach ihrer Aussage entführt wurde müssten wenn ich dich richtig verstehe die Helden also erst zum Junker(o.ä.) rennen um sich die Legitimation zu holen die Entführer auch erschlagen zu dürfen.

    Denn wenn sie es nicht täten würde in deinem Aventurien Anklage gegen sie wegen Mordes oder Totschlags erhoben?

    Und zwar so lange bis sie mit Zeugen belegen können das die erschlagenen auch wirklich Entführer sind?

    Ich finde auch das Helden sich nicht wie die Axt im Walde aufführen sollten aber für vieles was im Laufe eines Abenteuers geschieht gebe ich Ihnen einen rechtlichen kleinen Vorteil.

    Denn sonst machen meine Spieler bald garnichts mehr. Klar der Ritter der den Entführer erschlägt dem wird vielleicht noch geglaubt aber den Weißmagiern ja schon nicht mehr.

    Finde ich für meinen Spielflow zu anstrengend.

    Wenn es nichts mit der Story zu tun hat und der Streuner bei einem Einbruch nebenbei noch die Familie umgebracht hat.... andere Geschichte! Dann trifft ihn die Macht des Gesetztes mit aller Härte und es werden vielleicht sogar seine eigenen Mitreisenden auf ihn angesetzt. ;)

    Im übrigen bin ich der Meinung ,dass wir ein zweites Aventurisches Elementarium Groszes Elementharium benötigen... :)

    Nunc est bibendum!

    Jetzt hat es Rom zuweit getrieben....

  • Das Problem das ich hier sehe, ist folgendes: Nach wessen ingame Aussage ist der tote NSC denn ein Krimineller? Der der SCs, richtig?!

    Tja, genau genommen wissen wir das nicht. Es gibt von Wedekind leider noch keine Informationen dazu, ob der Brandanschlag und die Identität des Täters öffentliche Bekanntheit erlangte.

    Zitat von Sturmkind

    Ich als Ermittler würde stutzig werden, eine Gruppe und ein Fremder finden in einem Dungeon einen Schatz und der Fremde kommt nicht wieder lebendig zurück!

    Moment, was? Wo kommt das denn her? Davon hat Wedekind nichts geschrieben. Es ging lediglich darum das Kunstwerk vor der Zerstörung zu bewahren.

    Zitat von Sturmkind

    Das sich die eingeschworene Abenteurergruppe nun untereinander deckt, ist doch nicht weiter verwunderlich und sie hatten alle Zeit der Welt sich abzustimmen! Bei mir gehen Behörden und Institutionen erstmal vom schlechten im Menschen aus. Bei euch wohl nicht.

    Ich gehe von einer dem Mittelalter ähnlichen Rechtssprechung aus und da hat der Stand einen ganz erheblichen Einfluss auf die Glaubwürdigkeit. Insofern wäre es auch wichtig zu wissen, welchen Stand der Antagonist hatte. Ist er bürgerlichen oder niedrigen Standes und spricht sich niemand von seinen Angehörigen für ihn aus, gibt es keinen Grund die Aussage der Adepten anzuzweifeln, um so mehr, da beide aus der weißen Gilde kommen.

    Zitat

    Ich find es nicht übertrieben, dass es zur Untersuchung und Anklage kam, denn rechtlich hatten die Magier keine Befugnisse (die uns bekannt wären). Es gibt auch keine Entlastungs- und/oder Leumundszeugen, die für die Helden aussagen könnten. Und auch die meisten Indizien, die Ihre Geschichte hätten bestätigen können, sind wohl mit dem Toten in Rauch aufgegangen!

    Die Untersuchung ist Gerechtfertigt, immerhin haben die Weißmagier den Vorfall ja selbst gemeldet. Die Anklage ist in meinen Augen nicht gerechtfertigt, es sei denn er hat einen bestimmten Ruf oder Stand oder es sind andere Umstände nicht bekannt. Dem Toten wird die Zerstörung eines Heiligenbildes (in einer Welt, da es die Götter gibt!) vorgeworfen und dies von (mutmaßlich) höhergestellten Personen, welche für ihre rechtstreue bekannt sind. Wenn da nicht jemand von gleichen oder höheren Stande gegen die SCs klagt, wird es keine Anklage geben. Wenn der Antagonist als Brandstifter bekannt ist schon gar nicht. Gerade weil es kein Rechtsstaat und keine Polizeistrukturen gibt, sondern eine Aristokratie bzw. Monarchie ist und es nur ein rudimentäres Stadtbüttelsystem gibt, ist die Befugnisfrage hier relativ unbedeutend.

  • Zitat von Eisenhower

    Mal eine begleitende Frage wenn die Bauersfrau meine Heldengruppe Aufsucht um Ihnen den Auftrag zu geben ihre Tochter zu retten die nach ihrer Aussage entführt wurde müssten wenn ich dich richtig verstehe die Helden also erst zum Junker(o.ä.) rennen um sich die Legitimation zu holen die Entführer auch erschlagen zu dürfen.

    Denn wenn sie es nicht täten würde in deinem Aventurien Anklage gegen sie wegen Mordes oder Totschlags erhoben?

    Und zwar so lange bis sie mit Zeugen belegen können das die erschlagenen auch wirklich Entführer sind?

    Du gehst halt schon von Anfang an davon aus, dass die Heldengruppe sich wie die Axt im Wald verhält und sobald sie den Entführer findet, erstmal kurzen Prozess macht. Dass man die Frau auch befreien könnte, ohne alles direkt umzubringen, findet sich nicht in deiner Überlegung? Dennoch käme es hier auf den Fall an. Wie gesagt, Tötungen können gerechtfertigt sein. Beispiel: Die Heldengruppe geht gegen den Entführer / die Entführer vor. Diese stellen sich ihnen in den Weg und greifen die Helden an -> Notwehr. Sie treffen letztlich auf den Anführer der Entführer, der der Frau eine Waffe an den Hals hält und sagt, wenn ihr nicht verschwindet, töte ich sie -> Nothilfe.

    Der Punkt ist doch der, wenn die Entführer tatsächlich keine Entführer sind oder sich ihnen ergeben hätten, wenn man sie fragt, dann seh ich da keine Notwendigkeit zu. Wenn deine Spielcharaktere dann noch Weißmagier sind, die das Gesetz und die Ordnung normalerweise achten, dann wäre ein "Wir schnetzeln uns durch alles durch"-Verhalten nicht angebracht.

    Aristeas Die Tötung ist laut Codex tatsächlich vorsätzlich, das schließt Fahrlässigkeit aus. Außerdem glaube ich nicht, dass man im Mittelalter die Unterscheidung zwischen fahrlässig / vorsätzlich überhaupt getroffen hat. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung im Mittelalter wäre mir jedenfalls neu.

  • Picard

    Ich glaube Eisenhower ging es eher um die aufgestellte These, dass die SC keine Befugnisse für ihr handeln hatten. Das haben die SC tatsächlich in den seltensten Fällen ganz unabhängig wie sie vorgehen, zumindest wenn man aktuelle irdische Maßstäbe ansetzt. Wenn das gewaltsame Verhindern einer Straftat dermaßen geächtet wäre, weil es gegen die Befugnisse der SCs geht, wie es hier teilweise postuliert wird, dann wären viele Plots überhaupt nicht denkbar, ohne sich immer wieder mit dem Recht konfrontiert zu sehen. Abgesehen davon denke ich, dass Du die Situation sehr stark mit heutigen moralischen und juristischen Maßstäben betrachtest. Zu Zeiten, wo Lynchjustiz keine Ausnahme darstellt, hat ein Straftäter kaum noch Rechte. Sicher, Folter sollte man auch dann nur noch zweckgebunden einsetzen (z.B. um Informationen zu erlangen), aber selbst davor ist kein (potentieller) Straftäter durch irgendwelche Menschenrechte geschützt. Wer eine Person (auch nur scheinbar) entführt, muss immer damit rechnen erschlagen zu werden, statt das man ihm seine Rechte vorliest, bevor man ihn in Gewahrsam nimmt.

  • Naja, wer einen Igni auf eine Person haut, nimmt ja deren Tod mindestens billigend in Kauf. Ist für mich ein bißchen wie die Leute, die RL oder in anderen Systemen argumentieren, sie hätten den Typen da drüben, nur mit der 9mm als Warnung 'anschießen' wollen, daß dabei die Arterie zerrissen wurde, war ja nicht abzusehen...

    Etwas billigend in Kauf nehmen oder etwas fahrlässig verursachen oder etwas mutwillig bzw. vorsätzlich anstellen, sind drei verschiedene Angelegenheiten. Außerdem ist in Aventurien, anders als in der realen Welt, der Schaden einer Handlung häufig deutlich besser einzuschätzen. Beispielsweise ist ein einziger Schwerthieb gegen eine junge, gesunde Frau in Aventurien praktisch nie tödlich, ebenso wenig der Ignifaxius im Rahmen gewisser Anzahl von W6 tödlich ist.

    Oder ist das dann so eine Nummer wie 'der Igni hatte ja aber nur 4W6, davon hätte der Typ gar nicht sterben können' ?

    Dies vermute ich. Beide Magier werden einen Ignifaxius im Rahmen von 3W6 bis vielleicht 6W6 gewirkt haben, bloß kamen zusammen dann vielleicht 10W6 heraus und dann fielen noch viele 5en und 6en.


    Definitiv falsch, wie hier schon mehrfach belegt wurde besagt der Codex Albyricus eindeutig, dass ein verbrechen mittels Magie IMMER als vorsätzlich gilt!

    Im Grund habe ich bereit auf den vorherigen Seiten dargelegt, weshalb dieser Absatz aus dem WdZ diesbezüglich weitgehend egal ist. Vielleicht wird dies noch einmal etwas verständlicher:

    Richtig ist, dass:

    • Zaubernden stets Vorsatz unterstellt wird; siehe WdZ, Seite 300.

    Falsch ist, dass:

    1. jeder Zauber oder dessen Wirkung strafbar ist.
    2. Vorsätzliche Handlungen, egal ob Zaubern oder andere Handlungen, stets strafbar wären.
    3. jede rechtswidrige Handlungen stets bestraft würden.

    An konkreten Fragen verdeutlicht:

    • Wurde der Ignifaxius vorsätzlich gewirkt? - Ja.
      In Folge kann der Magier sich z.B. nicht auf einen Unfall berufen, um von vornherein eventuellen Strafabsichten zuvorzukommen. "Ich wollte eigentlich einen Flim Flam wirken, doch dann ist mir dummerweise ein Ignifaxius aus der Tasche gefallen.", wird, so WdZ, garantiert von keinem Gericht legal operierenden anerkannt werden.
    • Wurde die Person absichtlich/vorsätzlich getötet? - Nein.
      Die laut WdZ zwingende Annahme eines Vorsatzes erstreckt sich auf das Wirken des Zaubers, aber nicht auf alle daraus resultierenden Folgen. Ob dies eventuell dennoch ein Vorsatz vorliegt oder nicht, entscheidet im Zweifel das Gericht. Diese Entscheidung kann jedoch gegen Vorsatz sprechen.
    • Ist jede Tötung eines Menschen, wahlweise vorsätzlich oder nicht, automatisch Mord oder anderweitig strafbar? - Nein.
      Angemessene Notwehr und Nothilfe mit Todesfolge, jede legale Hinrichtung, in einigen Regionen ggf. die Tötung eigener Sklaven usw. sind legal, lässliche Vergehen oder anderweitig straffrei.

    Notwehr und Nothilfe sind meines Erachtens nach,

    von aventurischem Recht her keine "vorsätzliche Tötung", nach unserem Rechtsverständniss, da sie in Aventurien schlicht und einfach gar keine Verbrechen sind.

    Aber wie ich oben schon schrieb: Verbrechen die durch Magie geschehen, sind immer vorsätzlich!

    Falsch ist: Etwas sei keine vorsätzliche Tötung, weil es kein Verbrechen sei.

    Richtig ist: Nicht jede vorsätzliche Tötung ist ein Verbrechen.

    Deshalb ist auch dein letzter Satz hier ohne Bedeutung. Weder ist das Geschehene ein Verbrechen noch folgt aus Vorsatz zwangsläufig die Strafbarkeit einer Handlung.

    Meine Schlussfolgerung bezog sich auf die Anklage, nicht die Tat!

    "Die Stadt wollte uns tatsächlich auf dem Schafott sehen,[...]"

    lässt wohl die Schlussfolgerung zu, dass Belhanka auf Mord plädiert hat.

    Dies kann sein, bedeutet jedoch weder, dass die Anklage gerechtfertigt, noch, dass die Verurteilung angemessen war. Weder sind aventurische Gerichtsurteile stets makellos noch hätte hier tatsächlich ein aventurisches Gericht entschieden. Entschieden hat vor allem eine SL im Rahmen einer Con-Runde und hier diskutierte die Frage lautet doch gerade, ob inwiefern diese Entscheidung korrekt war.

    Allerdings hat bei mir die weißen Gilde, im und um das Liebliche Feld, recht hohen Einfluss und ein ebenso hohes Ansehen, den Magiern wäre bei mir wahrscheinlich nichts passiert, außer einer saftigen Rüge und den Geldschulden für die Verfahrenskosten.

    Wie schon geschrieben, gegen die Aufnahme einer Ermittlung und ggf. auch gegen einen Prozess habe ich nichts einzuwenden. Im Gegenteil hätte mich eher gewundert, wenn alle zuständigen Institutionen der Stadt den Tod eines ihrer Bürger einfach so hingenommen hätten.

    Mir erscheint jedoch das Urteil verkehrt und auch deine Lösung ist imho nicht ideal. Die SCs sind Weißmagier, vielleicht lassen sich zumindest für einige Vorkommnisse weitere Zeugen finden, die SCs haben sich wie es scheint sogar selbst bei den Behörden gemeldet und nicht z.B. die Leiche entsorgt oder sich eine Geschichte über Monster unter der Stadt einfallen lassen, die Brandstiftung und das Kunstwerk / religiöse Reliquie spielen eine wichtige Rollen und dergleichen Punkte mehr. Anbei muss ich den Schatz überlesen haben. So oder so, auf dieser Basis zu einer Verurteilung der Magier zu kommen und sei es auch nur ein Bußgeld, scheint mir ingame und offgame verkehrt. Eher wäre imho eine Belohnung oder zumindest Belobigung zu erwarten gewesen.


    Ich finde auch das Helden sich nicht wie die Axt im Walde aufführen sollten aber für vieles was im Laufe eines Abenteuers geschieht gebe ich Ihnen einen rechtlichen kleinen Vorteil.

    Denn sonst machen meine Spieler bald garnichts mehr. Klar der Ritter der den Entführer erschlägt dem wird vielleicht noch geglaubt aber den Weißmagiern ja schon nicht mehr.

    Finde ich für meinen Spielflow zu anstrengend.

    Genau dies meinte ich, als ich zuvor schrieb, dass dies offgame schlicht sehr anstregend wird, viele Abenteuer unmöglich werden oder zumindest gänzlich anders verlaufen sowie in Konsequenz die SCs zur Ignoranz, Opportunismus und Vigilantismus neigen werden, eher im Schatten operierende Antihelden und auf jeden Fall weit weg vom offiziellen aventurischen Heldenbild.


    Du gehst halt schon von Anfang an davon aus, dass die Heldengruppe sich wie die Axt im Wald verhält und sobald sie den Entführer findet, erstmal kurzen Prozess macht. Dass man die Frau auch befreien könnte, ohne alles direkt umzubringen, findet sich nicht in deiner Überlegung?

    Ein zentraler Punkt, welcher in diesem Zusammenhang aufgeworfen wurde, zuletzt wieder von Sturmkind, ist die Beweisbarkeit und die übliche Vorgehensweise aventurischer Gerichte. Sollten diese prinzipiell voreingenommen sein und jedwede Tötung als Mord verstehen, ist dies ein Problem. Selbst falls die SCs äußerst vorsichtig vorgehe, kann es zu einem Kampf und Toten kommen, ganz zu schweigen von unbefugtem Betreten, Bedrohung, Einbruch, Körperverletzung usw.


    Die Tötung ist laut Codex tatsächlich vorsätzlich, das schließt Fahrlässigkeit aus. Außerdem glaube ich nicht, dass man im Mittelalter die Unterscheidung zwischen fahrlässig / vorsätzlich überhaupt getroffen hat. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung im Mittelalter wäre mir jedenfalls neu.

    Im Wdz steht:

    Zitat von WdZ, Seite 300

    Die Tötung eines Menschen durch Kampfmagie, zum Diebstahl verleitender IMPERAVI, Einbruch mittels FORAMEN, Belästigung durch NACKEDEI oder ähnlich zweckorientierte Anwendungen werden nur nach dem Effekt der Tat behandelt, allerdings wird Zaubernden stets Vorsatz unterstellt: Egal ob ein Mensch durch ein Messer oder einen FULMINICTUS zu Tode kommt, es ist stets Mord, der durch örtliche Gesetze geahndet wird.

    Diesen Text interpretiere ich dahingehend, dass:

    1. eine Tat durch die Verwendung magischer Mittel nicht straffrei gehalten wird. Genannt werden mehrere Beispiele:
      1. Die Anstiftung zum Diebstahl erfüllt auch dann noch den Straftatbestand der Anstiftung, wenn das Gegenüber, statt mit Geld oder Drohungen, mittels Imperavi angestiftet wurde.
      2. Ein Einbruch bleibt ein Einbruch, egal ob Dietriche, ein Brecheisen oder der Foramen das Werkzeug der Wahl waren.
      3. Ob dem Herren auf dem Marktplatz überraschend von hinten die Hose herunter gezogen wird oder die Hose dank des Zaubers Nackedei fällt ist hinsichtlich der Strafbarkeit ohne Belang.
      4. Gleichgültig ob Fulminictus oder Messer, wenn die Tötung mittels Messers ein Mord ist, dann ist sie unter vergleichbaren Umständen auch mittels Fulminictus ein Mord.
    2. das Wirken eines Zaubers nie versehentlich geschieht, der Vorgang des Zauberns ist stets vorsätzlich.

    Andersherum gilt dies jedoch nicht:

    1. Eine legale Handlung wird nicht zwangsläufig illegal, bloß weil magische Mittel genutzt wurden. Beispiele:
      1. Eine legale Hinrichtung mittels Axt wird nicht zwangsläufig illegal, bloß weil statt der Axt ein Ignifaxius genutzt wird.
      2. Ist das Aufbrechen einer Tür mittels Brecheisen legal, weil z.B. eingeschlossene Personen aus einem Haus gerettet werden sollen, darf wohl ebenso legal auch der Foramen genutzt werden.
      3. ...
    2. Eine vorsätzliche Handlung muss weder zwingend ein Zauber noch strafbar sein.

    Wobei sicherlich Ausnahmen vorkommen:

    • Beispiele zum obig genannten ersten Punkt:
      1. Die Verwendung des Talentes "Überreden (Feilschen)" ist bei Verhandlungen auf dem Markt üblich und völlig legal. Die Verwendung des Bannbaladin wird jedoch vermutlich zumeist als eine unlautere Einflussnahme gewertet. Wobei dies insbesondere bei Elfen dennoch nicht zu einer Verurteilung führen muss.
      2. Schminke, ansehnliche Kleidung, ein Bad und ein Friseurbesuch sind vor dem ersten Date gewiss zulässig. In streng praiosgläubigen Gemeinden könnte, obwohl vermutlich dennoch straffrei, ein Attributo (Charisma) als anstößig gelten und ein Liebeselixier sogar bestraft werden.
      3. ...

    Noch einmal eine Erläuterung zu möglichen Auswirkungen des zweiten Punktes bzw. des Unterstellung des prinzipiellen Vorsatzes:

    1. Ein Jäger repariert oder spielt anderweitig am Dorfrand mit deiner Armbrust herum. Die SL verlangt ein Probe, welche verpatzt wird. In Folge löst sich versehentlich ein Bolzen, trifft und tötet eine Bewohnerin.
      -> Hier könnte der Jäger dies als Versehen beschreiben, weder wollte er den Bolzen abfeuern noch die Bewohnerin treffen oder gar töten, und würde, abhängig von den weiteren Umständen, zwar kaum straffrei ausgehen, aber z.B. eher milde aufgrund von fahrlässiger Tötung verurteilt werden.
    2. Ein Magier übt vor dem Dorf die Gesten und Formel des Ignifaxius ohne AsP-Einsatz, eine reine "Trockenübung" für Anfänger. Nun scheint der SL vielleicht passend, dennoch eine Probe auf den Ignifaxius ablegen zu lassen und es fällt ausgerechnet dreimal die 20, ein Patzer. Die SL entscheidet nun, dass der Magier aufgrund der sich mittlerweile einstellenden Müdigkeit kurz nicht aufpasst und sich doch ein vollwertiger Ignifaxius entfaltet. Die Flammenlanze trifft und tötet eine Bewohnerin.
      -> Im Grunde ist die Situation identisch zu der obigen. Aufgrund der Gesetzgebung wird das Wirken des Ignifaxius nicht als Versehen anerkannt, sondern als mit Vorsatz geschehen. Zwar wird dennoch das Urteil nicht zwingend Mord lauten, aber dennoch die Strafe wohl höher ausfallen als zuvor beim Jäger.

    Anbei bin ich zwar vermutlich ebenso wenig ein Experte für das Recht im europäischen Mittelalter, welches ohnehin keinesfalls einheitlich war, doch gehe ich durchaus davon aus, dass verschiedene Formen der Tötung unterschieden werden. Eine Tötung als Folge eines Unfalls wird gewiss nicht oder weniger hart bestraft worden sein als eine absichtliche Tötung und diese weniger hart als eine absichtliche Tötung aus niederen Beweggründen heraus, ganz unabhängig davon, ob in jedem Fall das juristische Fachvokabular bereits die passenden Begriffe dafür hatte.

  • Oder ist das dann so eine Nummer wie 'der Igni hatte ja aber nur 4W6, davon hätte der Typ gar nicht sterben können' ?

    Dies vermute ich. Beide Magier werden einen Ignifaxius im Rahmen von 3W6 bis vielleicht 6W6 gewirkt haben, bloß kamen zusammen dann vielleicht 10W6 heraus und dann fielen noch viele 5en und 6en.

    Nur kurz zur Anmerkung: Der Thread hat einen DSA5 Tag, also macht ein Ignifaxius 2W6 + (2xQS) TP.

    Ansonsten entwickelt sich dieser Thread in eine Richtung, die für mich nichts mehr mit "Spaß an DSA" zu tun hat. Aber wenn ihr gerne Law & Order Aventurien spielt, dann have fun! :thumbsup:

  • WALL OF TEXT..... :)

    ich wollte in der Tat nur damit ausführen das Helden in seltenen Fällen legitimiert handeln. Wenn selbst bei vorsichtigstem Handeln etwas passiert und die Helden dann zur Rechenschaft gezogen werden warum sollten sie dann überhaupt handeln?

    Ich sag es mal überspitzt... lieber stirbt hier und da mal ein NSC als das meine Spieler gar nichts mehr machen.

    Wobei ich mir auch eine Runde wo alles ganz genau genommen wird vorstellen kann. Also ein schönes heimliches Stadtabenteuer ;)

    Im übrigen bin ich der Meinung ,dass wir ein zweites Aventurisches Elementarium Groszes Elementharium benötigen... :)

    Nunc est bibendum!

    Jetzt hat es Rom zuweit getrieben....

  • Zitat von Aristeas

    Gleichgültig ob Fulminictus oder Messer, wenn die Tötung mittels Messers ein Mord ist, dann ist sie unter vergleichbaren Umständen auch mittels Fulminictus ein Mord.

    Meiner Meinung nach steht das halt genau nicht im WdZ.

    Zitat von WdZ

    Die Tötung eines Menschen durch Kampfmagie, zum Diebstahl verleitender IMPERAVI, Einbruch mittels FORAMEN, Belästigung durch NACKEDEI oder ähnlich zweckorientierte Anwendungen werden nur nach dem Effekt der Tat behandelt, allerdings wird Zaubernden stets Vorsatz unterstellt: Egal ob ein Mensch durch ein Messer oder einen FULMINICTUS zu Tode kommt, es ist stets Mord, der durch örtliche Gesetze geahndet wird

    Wenn ein Mensch durch Kampfmagie stirbt, ist dies stets vorsätzlich. Von Fahrlässigkeit kann hier also keine Rede sein. Da steht halt nichts von unter welchen Unständen, da steht explizit drin, dass nur nach dem Effekt der Tat gehandelt wird, was hier der Tod des Menschen ist. Das ist dann stets Mord.
    Das ist meine Interpretation. Da scheinen wir dann wohl unterschiedliche Ansichten zu vertreten.

    Scoon Woher kommt dein Bild des Mittelalters? Ich bin da etwas überrascht, weil ich ein gänzlich anderes Bild des Mittelalters erlernt habe.

  • Picard

    Oh, das sind viele Quellen über viele Jahre hinweg. Einige Seiten im Internet, Geschichtsbücher, Zeitschriften, Wikipedia und natürlich wird auch der ein oder andere Film meine Sichtweise beeinflusst haben.

  • Wenn ein Mensch durch Kampfmagie stirbt, ist dies stets vorsätzlich. Von Fahrlässigkeit kann hier also keine Rede sein. Da steht halt nichts von unter welchen Unständen, da steht explizit drin, dass nur nach dem Effekt der Tat gehandelt wird, was hier der Tod des Menschen ist. Das ist dann stets Mord.

    Hast du meinen vorherigen Beitrag überhaupt gelesen? Ich habe darin, um diese ständige Wiederholung dieses Missverständnisses zu beheben, ziemlich ausführlich erläutert (Eisenhower schreibt schon: WALL OF TEXT), weshalb dies falsch ist.

    Mir scheint, einige hier wissen schlicht nicht, was Wörter wie z.B. Vorsatz und Mord bedeuten. Selbst die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen ist nicht zwingend ein Mord, ist nicht einmal zwingend strafbar. Warum dies so ist und weshalb diese vermeintlichen Feinheiten selbst im aventurischen Rechtssystem bekannt sein müssen, selbst falls es vielleicht nicht begrifflich sauber differenziert, sowie welche Fälle und Feinheiten es sonst noch gibt... -> Siehe meinen vorherigen Beitrag/Post.

  • Aristeas

    das Zitat aus WdZ sagt doch aus:

    Das Zauberern nach "dem Effekt der Tat" in diesem Fall, Tötung eines Menschen, "immer Vorsatz unterstellt wird".

    Nicht dem "Umstand der Tat", oder der "Motivation zu der Tat".

    Effekt der Tat = Der Antagonist ist tot.

    Also handelt es sich hier um vorsätzliche Tötung.

    Warum also schreibst du letzte Seite:

    Wobei sich aus der beschriebenen Situation heraus von diesen drei Sachverhalten:

    1. Die Magier haben vorsätzlich einen Ignifaxius auf eine Person gewirkt.
    2. Der Magier haben vorsätzlich eine andere Person getötet.
    3. Der Magier haben eine andere Person ermordet.

    nur der erste zwingend ergibt und der letzte imho nicht zutrifft, höchstens der zweite unterstellt werden könnte bzw. vor Gericht zu diskutieren wäre.

    Punkt 1 schließt hier Punkt 2 halt mit ein, der Mann ist schließlich tot und beide Magier haben einen Flammenstrahl eingesetzt, was auf eine gemeinschaftliche Tötung hinaus läuft.

    Nein, Punkt 1 schließt keinesfalls Punkt 2 zwingend mit ein. Beispielsweise in dem besprochenen Fall trifft nur Punkt 1 zu. Die Magier hatten nicht den Vorsatz, die Person zu töten, folglich handelt es sich um keine vorsätzliche Tötung. Tatsächlich ist die Tötung bloß fahrlässig.

    #Hervorhebungen durch mich#

    Die Gleichung in WdZ ist eindeutig:

    Effekt der Tat + Magie = Vorsatz

    In dieser Situation:

    Tötung Antagonist + 2x Ignifaxius = Vorsatz

    Also kannst du Fahrlässigkeit völlig aus der Gleichung streichen! Wenn es Quellen gibt die dem widersprechen dann liefere sie, bitte.

    Allerdings gebe ich dir Recht, dass das Bildniss als religöser Kulturschatz, in Aventurien gleich hoch oder höher einem Menschenleben gewertet werden könnte/sollte und somit hier eine Nothilfe zur Straffreiheit führen könnte/müsste.

    Der Punkt ist halt auch wie auf den Live-Cons Magie geregelt ist. Ist die Formel für den Ignifaxius ledeglich:

    "Ignefaxius Flammenstrahl!"

    oder werden hier noch alte Formeln verwendet:

    "Ignifaxius Flammenstrahl, gleißend Feuer, schmelze Stahl!"

    Ich frage nur wegen Reaktionszeit zum abbrechen.

    Scoon

    Zitat von Sturmkind

    Ich als Ermittler würde stutzig werden, eine Gruppe und ein Fremder finden in einem Dungeon einen Schatz und der Fremde kommt nicht wieder lebendig zurück!

    Moment, was? Wo kommt das denn her? Davon hat Wedekind nichts geschrieben. Es ging lediglich darum das Kunstwerk vor der Zerstörung zu bewahren.

    Ja stimmt, ich hatte nicht mehr auf dem Schirm, das es eine Live-Con war, da ist es wahrscheinlicher, das auch die SCs eher zusammen gewürfelt waren.

    Auf Dungoen bin ich gekommen da auf Seite 1 Wedekind von "Tunneln unter Belhanka" sprach und deshalb gehe ich auch von einem abgeschiedenen Ort aus.

    Reliquie/Kunstwerk ist doch auch eine Form Schatz oder?!

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

    5 Mal editiert, zuletzt von Sturmkind (24. Oktober 2019 um 05:03) aus folgendem Grund: Umformulieren/Ergänzt

  • Hast du DSA Drakensang 1 gespielt?

    Hier gibt es 2 Ansätze auf Banditen, wie deine beschriebene Entführerbande ist eine "lebendig oder tot" Belohnung ausgesetzt! Du kannst die Banditen Embleme eine Feldwebel sozusagen "verkaufen".

    Anfangs wird dir sogar verweigert dich in die Ermittlungen zum Tod eines alten Freundes einzumischen, bis du der Hauptfrau der Stadtwache bewiesen hast das du rechtschaffene Motive hat und Sie dich als "unordentlichen Ermittler" anstellt!

    Das ist eines der besten Beispiele an denen ich mich orientiere, wenn es um Befugniss Überschreitung einer Abenteurer Runde geht.

    Ich bespiele mein Aventurien seit 12 Jahren als eine riesige Sandbox!

    Bei mir hat sich nie jemand beklagt das die Untersuchungen langweilig oder spielflow störend wären, da man eher fiebert; "wie kann mich aus der Schlinge winden"?

    Ich übertreibe es ja auch nicht, ich finde ja, wie der allgemeine Tenor hier, auch das eine Verurteilung übertrieben ist, aber ich sehe ein das es in der von Wedekind beschriebenen Situation durchaus zu einem Fehlurteil kommen kann.

    Im P&P würde ich sowas den Würfeln in die Schuhe schieben, in Live-RP schiebe ich es auf zu hastig gefällte Entscheidungen, die sehr einseitig durchdacht wurden.


    Scoon

    Das weißt du doch nicht, je nach Größe des Kunstwerks hätte man dieses gleich mitnehmen oder später es später in einen Tempel schaffen können. Auf jeden Fall aber erhoffte man sich für die Entdeckung eine Belohnung irgend einer Form.

    Ob das Bildniss nun an Ort und Stelle bleibt oder nicht.

    Oder missverstehe ich deinen 2-Zeiler gerade völlig?

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    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Sturmkind

    Ein Fresco ist ein Gemälde, welches auf den feuchten Putz eines Gebäude aufgetragen wird. Das kann man definitiv nicht mitnehmen. =D Abgesehen davon wurde nirgendwo etwas von einer BElohnung geschrieben. Gut möglich, dass die SCs alleine darunter sind, um den Antagonisten an der Zerstörung zu hindern. Wissen wir halt nicht.