Bestrafung für Weißmagier?

  • Da muss ich kurz mal drauf eingehen. Ob Totschlag oder Mord, beides ist vorsätzlich. Das ist nicht der Unterscheidungspunkt in unserem Rechtssystem.

    Eine rechtmäßige Hinrichtung ist auch vorsätzlich und weder Mord noch Totschlag. Feinde im Krieg zu töten ist ebenfalls vorsätzlich, aber weder Mord und Totschlag. Leute im Duell aufs dritte Blut zu töten ist auch vorsätzlich, aber weder Mord noch Totschlag (solange das Duell legal ist). Und ohne modernes staatliches Gewaltmonopol gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Situationen, in denen ein freier Bürger jemanden anderen rechmäßig und mit voller Absicht (also Vorsatz) töten darf, ohne dass es Mord oder Totschlag ist.

    Der Abatz vergleicht das Töten mit dem Fulminictus mit dem Töten mittels eines Messers und will darauf hinaus, dass beides gleich behandelt wird. Aber genau so wenig wie das absichtliche Töten mit einem Messer wirklich immer Mord ist (da gibt es zig Stellen und Situationen, die das anders sehen), wird das für den Fulminictus gelten.

    Leider scheint keine dieser Situationen hier zuzutreffen.

  • Ich würde hier ja auch davon ausgehen das eine Person die eine Gebäude mit Personen drin angezündet hat

    1- selber Vorsätzlich einen Mord begehen wollte

    2- wenn das Gebäude sich noch in der Stadt befunden hat einen Großbrand riskiert hat

    und für beide Punkte würde in meinem Aventurien diese Person als Vogelfrei gesetzt werden. Und vermutlich sogar noch ein Kopfgeld bekommen.

    Bei mir wäre also eher die Frage des zeitlichen Ablaufs relevant: Wann war der Brandanschlag und wann ist er ums Leben gekommen.

    Und selbst wenn es nah beisammen lag wenn die Helden beweisen könnten das er vorher versucht hat Sie zu ermorden würde ich sie vermutlich mit einer Verwarnung der Akademie davonkommen lassen.

    Denn jede Stadt wird Brandstifter Hängen oder froh sein wenn er entsorgt worden ist! Es gibt wenige größere Gefahren für alte Städte.

    Im übrigen bin ich der Meinung ,dass wir ein zweites Aventurisches Elementarium Groszes Elementharium benötigen... :)

    Nunc est bibendum!

    Jetzt hat es Rom zuweit getrieben....

  • ok. Ich nehme mal zur Kenntnis:

    die große Foristen-Mehrzahl würde es ganz anders machen als ich.

    Stark verwundert fasse ich als Gegenrede nur noch einmal zusammen, wie ich es handhaben würde.

    Wenn ich auf einem Con meistere. Einen Gegenspieler präsentiere, der versucht die Helden zu töten. Der versucht die gerade erst wieder entdeckte heilige Reliquie der lokalen Schutzpatronin zu zerstören. Und von zwei Weißmagiern im letzten Moment durch Tötung davon abgehalten wird.

    Dann würde sich in mir kein Argwohn regen. Kein Argwohn. Keine Anklage. Nein.

    Der Gegner ist weder von hohem Stand, noch besonders gut vernetzt. (Davon wüssten wir doch inzwischen Wedekind ?)

    Er ist bereit zu morden und er vergeht sich gegen die Stadt und die Götter. Er gehört aufgehalten und in bester Rollenspielmanier heißt das oft: vorsichtshalber getötet. Weiß man denn mit welchen Waffen oder welcher Unterstützung er sich hätte wehren wollen?

    Der arme Mann,... wollte doch nur spielen!

    Wenn der Gegenspieler-Charakter ein Fake von mir als Meister ist; nur scheinbar für das lebensbedrohliche Feuer verantwortlich ist; nur scheinbar an einer Zerstörung der Freske interessiert; und der ihn bedrängenden Übermacht verwundert und hilflos gegenüber steht - dann werfe ich natürlich einen interessierten Blick auf die Handlungen der Helden; dann ist die Aufgabe in dem Abenteuer eine ganz andere, nämlich herauszufinden, dass man vorschnell geurteilt hat und Gefahr läuft einen Unschuldigen zu töten!

    In diesem angenommenen Setting muss ich als Meister aber bis zur finalen Konfrontation registriert haben, dass die Heldengruppe ahnungslos ist. Wenn sie das macht, was Heldengruppen immer machen, ist der Meister, der sie in diese offenbar unzureichend geteaserte Falle hineintappen lässt, ein Arsch. Und zwar einer, der keine Ahnung von eher schwer zu berechnenden Con-Gruppen hat.

    Natürlich kann ich den Getöteten post mortem zum Schwager des Stadtrates und Geliebten der Göttin machen, die Macht des surrealen Codex Albyricus ausspielen und zwei Weißmagier hinrichten lassen. Solche Meister des erhobenen Zeigefingers traf ich durchaus. Die würden im Rausche ihrer Befugnisse und moralischen Überlegenheit gleich der auf Irrwegen wandernden Gruppe eine Kompanie Orks und einen fallenden Stern auf den Kopf werfen.

    Also... *Gedankenspiel zuklapp* zurück zu der Annahme der Gegner war ein normaler Gegner - i.e. bereit zu töten und kurz vor Vollendung seines Masterplans.

    Entweder - so wird sich die Gruppe das hoffentlich ausrechnen können - ist er sowieso bereit sein Leben zu geben, oder er hat einen narrensicheren Fluchtplan oder er verfügt über komfortable Ressourcen, die er den Verteidigern der Freske im nächsten Moment entgegenwerfen wird. In jedem dieser Fälle ist ein sofortiger Angriff die richtige Entscheidung und würde von meiner Gruppe, die wahrlich ganze Abende mit wenn-dann-falls-vielleicht-lieber-doch-nicht-oder-Debatten verbringen kann, in ungefähr 100% der Probedurchläufe genau so durchgeführt.

    Wenn... denken wir die Sache weiter: wenn die Weißmagier beschlossen hätten, dass dies zwar ein Bösewicht - aber weder ein Dämon noch ein Schwarzmagier ist und deshalb auch nicht ihr Problem (so spiele ich allerdings Schwarzmagier!) - und eine Intervention unter diesen Umständen gerade für sie juristisch bedenklich bis lebensgefährlich, und wenn infolge dieser Zurückhaltung die Gegnerpartei ihrerseits den Erstschlag übt, z.B. mit Todesfolge für einen Fernkämpfer, einen Geweihten, einen Magier - dann wäre ich als Mitspieler nicht so glücklich über den Spielverlauf. Gerade im Spiel mit Fremden würde ich nämlich vermuten, dass die stille Übereinkunft eher "druff!" ist.

    Aber hey, ja: die Magier hätten sich defensiv/abwartend aufstellen können! Also... vielleicht. Genau genommen hätten sie sich wahrscheinlich mit Gardianum gegen Schadenmagie schützen können et c'est ca. Sie hätten natürlich wenigstens abwarten können, bis der Gegenspieler seinerseits versucht sie zu töten - zum Zauber ansetzt oder ein geheimes Handzeichen zum Sniper macht - whatever. Ach ooops,.... das hatte er ja bereits versucht.

    Also in meinen Augen ist die Konfrontation zu 100% so verlaufen, wie es zu erwarten war.

    Ich wechsle daher zur Betrachtung des Nachganges

    Eine Con-Runde ist eine Glücks- und Vertrauensgeschichte.

    Der Meister vertraut darauf (oder: sehr viel aufwendiger und mE selten kontrolliert er) , dass die mitgebrachten Helden keine überdimensionierten Dosenöffner Supermonchis sind. Die Spieler ihrerseits haben zwei Optionen: a) sie spielen instant Con-Charaktere, deren Ableben und auch Bestrafung natürlich vergleichsweise irrelevant ist. Dass dies nicht der Fall war, beweist dieser Thread. Also b) die Spieler vertrauen dem Meister ihre zu Hause hochgespielten Helden an. Option c) und nach meinen Einsichten in dieser Debatte würde ich sie b) fortan immer vorziehen: der Spieler spielt einen Clon eines heimischen Charakters und entscheidet sich - pauschal oder ggf. hinterher - gegen eine Auswirkung des Con-Spiels auf seine heimatliche Vorlage.

    Die Spieler der beiden Weißmagier befinden sich offenbar in der Kategorie b) - AP, Beutestücke und Nachwirkungen des Con-Abenteuers

    werden mit nach Hause genommen. Dazu meine zugehörigen Erwartungen aus Sicht der heimatlichen Gruppe:

    - Ein Charakter mit einem Platz in meiner Runde sollte nicht tot vom Con nach Hause kommen.

    - Schwerlich kann er zwischen zwei Abenteuer-Kapiteln kurz am anderen Ende der Welt gewesen sein; das liegt allerdings in der Verantwortung des Spielers.

    - Er sollte nicht mit einer Sternenaxt 1W20+20 selbstapportierend zurückkommen, und nicht blind oder einarmig.

    - Er sollte nicht mit Rollenspiel-Ballast zurückkehren. "Dragenfeld gut und schön, aber ich muss jetzt erst einen Dispens des kleinen Gildenkonvents abwarten, ehe ich die Kunst der Zauberei wieder ausüben darf." "Ach, das Reichssiegel,... ooops, das liegt jetzt am Grunde des kleinen Mhanadi von Bielefeld!" "Ähm... geht das Abenteuer auch in einer anderen Stadt vielleicht? Aus Belhanka bin ich gerade mal für 12 Jahre verbannt."

    - Sehr wohl darf ein Charakter mit kleinen Gaben und Lackschäden wiederkommen: ein Elenviner Vollblut des Gestüts Grötzentrutz, grundausgebildet, Tatzelwurmgeruch, Spezielle Erfahrungen o.ä.m.

    Da Wedekind hier im Forum suggestiv nur nach schärferer Strafe fragt und nicht nach einer milderen, möchte ich eine Entlastung des von mir diskreditierten Meisters in Betracht ziehen: evtl. ist nicht er es, der eine scharfe Auslegung des Codex für hohe Rollenspielkunst hält, sondern die Spieler der Weißmagier selber haben die Debatte entfacht. Er hätte dann aber nach meinem Geschmack die Auswirkungen seines Abenteuers trotzdem im Zaum halten können auf einem Niveau, das die Herkunftsrunde der Charaktere nicht belangt.

    Würde ein Rundenmitglied bei mir mit entsprechendem Strafauftrag von der Con zurückkehren, würde ich ihn wählen lassen, sofern das dort gespielte Abenteuer in unseren Zeitstrahl passt:

    - AP und materielle wie immaterielle Mitbringsel gelten. Bei einem Abenteuer in Belhanka ist Dein Magier nicht zugelassen.

    - Du legst Deinen aus Belhanka verbannten Zauberer in Dein Con-Portfolio und spielst hier mit der Version, die nie dort war.

    Wenn der Charakter gerade nicht aktiv gespielt wird, fände ich ihn für die Zukunft ebenfalls in der Con-Schublade gut aufgehoben.

    Ich habe ganz gerne Charaktere am Tisch, deren Vita auch an diesem Tisch entsteht.

  • Spielte die Handlung wirklich in Aventurien? Irgendwie habe ich meine Zweifel daran. Ja, bei Magie wird immer Vorsatz unterstellt, das ist richtig. Aber der Vorsatz an sich kann vollkommen gerechtfertigt sein. Hier wollte jemand das Eigentum der Büger von Belhanka zerstören, welches über viele Generationen Bestand hat. Da ist es vollkommen egal, ob der Mann mit dem Schwert enthauptet, einem Dolch von Hinten erstochen, durch Hunde zerfleischt oder eben durch Magie zum Tode gebracht wurde. Der Vorsatz ist hierbei sogar gefordert von der Gesellschaft! Natürlich hätte es auch eine Festnahme getan, aber wer mit einer solche Intention ins Feld zieht, wird keine Unterstützung erhalten, wenn er bei dem Versuch ihn daran zu hindern zu Tode kommt.

    Einzig, wenn der Bilderstürmer von hohem Stande wäre und/oder es irgend einen Zweifel an seiner Intention gäbe, könnte es hier zu einer Anklage und damit Verurteilung kommen. Dies kann ich aber aus dem Eingangsbeitrag nicht ersehen. Meiner Meinung nach wird vom SL hier ein modernes Rechtsverständnis mit einem Aspekt aus der aventurischen Rechtssprechung vermischt. Eigentlich hätten die Magier eine Belohnung verdient, dafür, dass sie einen (potentiellen) Straftäter aufgehalten haben. Ich finde daher die Bestrafung unlogisch und gemessen am fantastischen Realismus unrealistisch.

    Einmal editiert, zuletzt von Scoon (9. Oktober 2019 um 12:28)

  • Ich sehe das auch so das in der Tendenz der gute Mann durch vorangegangene und geplante Taten sein eigenes Grab geschaufelt hat.

    Wenn ich für jeden Dieb den ich erschlage Blutgeld zahlen müsste oder aus Regionen verbannt werden würde dann hat sich das mit dem Heldenwesen in Aventurien schnell erledigt.

    Damit möchte ich nicht sagen das die beiden Weißmagier richtig oder gar intelligent gehandelt haben. Teilweise eher im Gegenteil. Aber sie dafür so zu bestrafen halte ich für überzogen!

    Im übrigen bin ich der Meinung ,dass wir ein zweites Aventurisches Elementarium Groszes Elementharium benötigen... :)

    Nunc est bibendum!

    Jetzt hat es Rom zuweit getrieben....

  • Lese hier grade interessiert mit und möchte auch mal eine kurze Einschätzung meinerseits abgeben:

    Ich würde den beiden Adepten der weißen Gilde zwar eine gewisse Übereifrigkeit unterstellen, besagten Bürger direkt mit einem Ignifaxius von seinen Handlungen abzubringen - hier wären andere Zauber ggfs. sinnvoller oder gar ein kräftiger Stabhieb; dennoch wären beide für mein Verständnis straffrei.

    Der Bürger stellt sich mir so dar, dass er in der Stadt einen Brandanschlag auf ehrenwerte gelehrte Herren und ihre Begleiter verübt hat. Ein Weißmagier aus Gareth, der ggfs. noch Offizier des Reiches oder gar selbst aus besserem Hause (evtl. adelig?) ist, würde ich schon als respektable Person betrachten.

    Des Weiteren war besagter Bürger dabei ein heiliges Fresko, bzw. göttliches Bildnis zu zerstören und/oder zu entweihen. Ich würde das immerhin als götterlästerlich und wider die 12-göttliche Ordnung begreifen.
    Was, außer niedere gar namenlose Interessen, könnte hier Antrieb gewesen sein?

    Ich würde die Helden für ihren heroischen Einsatz wider Brandstifter, Kriminelle und Frevler sogar belobigen. Eine Gruppe setzt sich für die Stadt ein, besiegt den Bösewicht, der die Stadt oder Teile davon anzünden wollte und rettet ein göttliches Relikt.

    Den Bürger ordne ich da unter Kollateralschaden ein. Zeugenaussagen von zwei Gildenmagiern, die seine Schandtaten bekunden reichen meiner Auffasssung nach für Straffreiheit.

    Interessante Frage: Waren Adelige oder Geweihte anwesend? Ist in der Gruppe sonst noch ein Held von hohem Stande? Was sagten diese aus?

    Hier könnte ich mir folgende Verteidigung vorstellen: "Geehrte Stadtoberen! Meine rechtschaffenen Gefährten haben in den Untiefen einen Halunken gestellt, welcher uns nicht nur in tödlicher Absicht angegriffen hat, sondern auch - bei den Zwölfen! - ein heiliges Götterbildnis aus alten Tagen entweihen und zerstören wollte. Der wohlgelehrte Herr Flammarcus Hesindibus Praiowill, sah sich gezwungen gegen diese Schandtat seine magischen Kräfte einzusetzen. Leider war besagter Halunke von schwacher Statur und ruhet nun in Borons Hallen! Mögen die Götter über ihn Gericht halten. Wir übergaben seinen Körper dem Borontempel und werden den Herrschaften sogleich den Weg zu besagtem Kulturschatze leiten, bei Hesinde!"

    P.S: Ich gebe zu eine gewisse Bias für die arme und gescholtene Zunft der Magier wohnt meinen Gedanken inne ;)

    "Pertinatia sapientiaque ad cognitionem cursus sunt."

  • "Wetl. Gerichte können Gildenz. nur in deren Anwesenheit verurteilen ... Zudem ist bei jeder Anklage, die über Bagatellvergehen hinausgeht, die Gilde zu benachrichtigen.

    In rein welt. Angelegenheiten - Belästigung, Diebstahl - sind auch Z. den örtl. Gesetzen unterworfen und werden vom Richter etc. abgeurteilt.

    Bei mag. Vergehen im engeren Sinne wir der CA zu Rate gezogen. Zwar dürfen auch hier welt. Vertreter des Gesetzes Z. arretieren und bestrafen, doch bemühen sich landauf, landab, die Schiedsleute, den 'gefährl. Maigerhexer' vor ein Tribunal seiner Gilde oder einer Kirche zu stellen, wo er gewiß besser aufgehoben sei, zudem die weiße Gilde (!) auch Recht und Pflicht hat, verhaftete Mitglieder gegen ein hohes Lösegeld auszulösen.

    Sämtl. Gilden sind wiederum sehr darauf erpicht, 'vor der eignen Tür zu kehren', um das Ansehen der Maigerzunft nicht zu beschädigen, und schicken u.a. die Pfiele des Lichts aus um Jagd a<uf Abtrünnige zu machen.

    * Argelionsrecht: Die Tötung eines Menschen durch Kampfzauber etc. werden nur nach dem Effekt der Tat behandelt: Egal ob eine Mensch durch Messer oder Donnerkeil zu Tode kommt, es ist stets Mord, der durch örtl. Gesetze geahndet wird - und dem Z. stets Vorsatz unterstellt wird.

    Als welt. Strafen sind überliefert: profane Verweise, Karzer- und Turmhaft, Arbeitsdienste, Geldstrafen oder Güterenteignung, ebernso Stadtverbannung" (innerhalb von 11 Std. und wohl auf Lebenszeit). (CS53ff, 2000)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Der Bürger stellt sich mir so dar, dass er in der Stadt einen Brandanschlag auf ehrenwerte gelehrte Herren und ihre Begleiter verübt hat. Ein Weißmagier aus Gareth, der ggfs. noch Offizier des Reiches oder gar selbst aus besserem Hause (evtl. adelig?) ist, würde ich schon als respektable Person betrachten.

    Trotzdem Ausländer. Und vielleicht ein Offizier des Nachbarreiches zu sein, mit dem es immer wieder Spannungen gibt, wird eher nur bedingt helfen.
    Aber ja, ein gewisses Maß an Respekt sollten beide in Anspruch nehmen können, wenn sie entsprechenden SO haben.

    Des Weiteren war besagter Bürger dabei ein heiliges Fresko, bzw. göttliches Bildnis zu zerstören und/oder zu entweihen. Ich würde das immerhin als götterlästerlich und wider die 12-göttliche Ordnung begreifen.
    Was, außer niedere gar namenlose Interessen, könnte hier Antrieb gewesen sein?

    Fresko eines Heiligen, nicht heiliges Fresko. Das Ding war einfach nur ein Bild irgendwo unter der Stadt. Und der wahrscheinlichste Grund, es zerstören zu wollen, dürfte darin liegen, dass es Dinge zeigt, die in Vergessenheit geraten sind und laut Meinung mancher auch bleiben sollen. Und vermutlich den Heiligenlegenden nicht ganz entsprechen.

    Wobei wir natürlich immer noch fast nichts über das Opfer wissen. Wenn das wirklich der Antagonist eines Abenteuers war, das sich mit Intrigen uralter Vergangenheit beschäftigt, wird das wohl kaum ein einfacher Handlanger gewesen sein, sondern vermutlich auch eher Oberschicht. Und einheimische Oberschicht obendrein.

    Aber wir kennen auch nicht die Hintergründe des Abenteuers, jedoch werden sicherlich auch die SCs irgendwelche lokalen Auftraggeber/Gönner haben, die sich stark machen könnten, wenn sie denn wollten.

    Natürlich ist das mit der Brandstifterei auch nicht irrelevant. Da haben Städte ziemlich ein Problem mit. Wenn denn genug Zeugen dafür da sind, dass der Typ damit zu tun hatte, sollte ein Strafmaß für die Magier arg milde ausfallen. Aber auch das kommt wieder auf die Umstände an.

    Einmal editiert, zuletzt von Satinavian (9. Oktober 2019 um 19:38)

  • Tja, wo kein Opfer, da keine Tat. ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Eine Anklage bei vorsätzlicher Tötung eines Freien finde ich durchaus gerechtfertigt. Das es zur Verurteilung kam, lag scheinbar an;

    A) schlechter Verteidigung

    B) unzureichendem Hintergrundwissen

    und

    C) Situationsbedingten Zeugenaussagen

    Wenn der NSC wirklich kurz davor war, das Bildnis anzustecken müsste die Anwendung von schnellen Kampfzaubern durch aus durch einen gewieften Advocatus rechtfertigen lassen.

    Ansonsten würde die Anklage das Mittel der Feuerzauber sicherlich als übertrieben brutal und leichtsinnig, was das wohl aller Anwesenden angeht, dargestellen, um einen Schuldspruch zu erzielen.

    E.C.D. hat die Punkte der Verteidigung ja schon gut zusammengefasst.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Die heutige Gesetzgebung in Ländern wie insbesondere Deutschland ist keinesfalls mit aventurischer Gesetzgebung zu vergleichen. Weder sind die Gesetzte ähnlich eindeutig, noch vollständig.

    Häufig ist das allgemeine sittliche und moralische Verständnis deutlich eher ausschlaggebend als der konkrete Wortlaut eines Gesetzes, falls zu einer speziellen Situation überhaupt ein passendes Gesetz vorliegt. Ich wage z.B. zu bezweifeln, dass überall in Aventurien juristisch klar zwischen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, wahlweise mit Todesfolge oder ohne, fahrlässiger und grob fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Tötung, Mord usw. unterschieden wird.

    Ebenfalls von großer Bedeutung, noch mehr als heute, sind, neben Ansehen und Vermögen einer Person, ihr Stand. Wenn der Ritter dem Bauern eine Ohrfeige verpasst oder der Grande seinen Sklaven ersticht, jeweils weil er einen gerade mal dumm angeschaut hat oder aus ähnlicher Nichtigkeit heraus, kann beides in einigen Regionen Aventuriens völlig legal, straffrei oder bestenfalls eine Lappalie sein.

    Konkret zur Eingangs beschriebenen Situation ist zwar korrekt, dass der Angelegenheit nachgegangen wurde, doch scheint mir die Strafe übertrieben. Gewiss waren die Flammenstrahlen kein Versehen, sondern vorsätzlich und bei vollem Bewusstsein abgefeuert worden und daher bestand auch gewiss eine Absicht zur Körperverletzung, doch rechtfertigt dies allein noch keinen Tötungsvorsatz und erst recht keinen Mord. Zudem sind der Stand der Magier, der Einfluss ihrer Gilde, die erlebte Vorgeschichte mit dem Verstorbenen usw. zu berücksichtigen.

    Vor diesem Hintergrund erscheint mir die Strafe ingame sogar eher zu hart als zu weich.

    Außerdem ist das Vorgehen offgame vor dem Hintergrund der Spielabsicht zu betrachten.

    Wenn SCs bei solch einem Vorgehen bereits derart große Strafen zu erwarten haben, muss sich die SL nicht wundern, wenn demnächst einige Abenteuerelemente nicht mehr funktionieren. Sollte z.B. die stereotype Dame in Nöten von den Banditen überfallen werden, könnten die SCs geneigt sein, die Kapuzen tiefer in ihr Gesicht zu ziehen und weiterzugehen. Denn was könnte ihnen alles geschehen, sollte einer der Banditen verletzt oder gar getötet werden, eventuell sogar mit Magie, obwohl die SCs hier doch gar keine richterliche oder anderweitige Befugnis besitzen. Solange die Banditen die Dame nur berauben, aber zumindest nicht übermäßige Gewalt einsetzen oder anderweitig zudringlich werden, könnten sie, abhängig vom Gemüt des Richters vielleicht nicht einmal mit Nothilfe durchkommen.

    Plots, welche sogar im Sinne von Recht und Moral ganz offen gegen geltende Herrschaftsstrukturen vorgehen, z.B. "Hilfe, meine Geliebte und nun frisch verheiratete Ehefrau wurde vom Baron zur Ersten-Nacht-Vergewaltigung entführt.", wären der Kollaps entsprechend geprägter Gruppen, solange sie sich nicht gänzlich für einen Weg als dem Gesetz ferne Vigilanten entscheiden, welches wieder gänzlich neue Herausforderungen mit sich bringt.

    Zumindest der nächsten Schändung von Tempeln, Relikten usw. werden diese Magier wohl mit einem Schulterzucken zusehen: "Soll der Efferdtempel doch brennen, ich gehe dafür keine drei Jahre mehr in den Steinbruch."

  • Wie du schon sagst, die Dame in NÖTEN - und zudem sind Banditen in einigne Regionen Avneturiens "Freiwild". Da sieht die Situation schon anders aus.

    Und hier ist unser Problem, wir wissen noch immer nicht wer diese Kunstfrevler war. Obwohl ich ja alles bekannte zu Zauberei und Schadne zitiert habe - und diese biedne Weißmagier dürfen sich auf ein tüchtiges Nachsitzen freunen. Weißmaiger den so locker der Kampfzauber sitzt, haben irgendwie ihren Beruf verfehlt - oder sind Schüler von Galotta. ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Wie du schon sagst, die Dame in NÖTEN - und zudem sind Banditen in einigne Regionen Avneturiens "Freiwild".

    Die Dame in Nöten war hier im übertragenen Sinn dein großes Feskenbild der Stadtheiligen Xaviera und zudem sind in einigen Regionen Aventuriens Ketzer und Häretiker Freiwild.

    Weißmaiger den so locker der Kampfzauber sitzt, haben irgendwie ihren Beruf verfehlt

    Diese Einschätzung hängt ganz deutlich vom Spielstil ab. Nicht nur von Gruppe zu Gruppe, sondern mit den Jahren auch in derselben Gruppe kann sich dieser nämlich erheblich unterscheiden bzw. verändern.

    Dazu gehört rein exemplarisch auch das Ausmaß der Wertschätzung des Lebens, allen Lebens oder bestimmten Lebens. Eine Gruppe schlachtet sich nahezu gewissenlos, aber außerordentlich erfolgreich durch die Reihen der Gegner, feiert jeden gelungenen Hammerschlag und ingame dafür noch als Helden gefeiert, denen Geld, Ansehen, Herzen und Unterhosen nur so zufliegen. In der anderen Gruppe wird selbst Borbarad in der Opferrolle analysiert, jedes Lebewesen, sei es auch noch so verderbt oder anderweitig gefährlich, geschont, geheilt und psychiatrisch behandelt, so weit dies irgend möglich ist, jeder Tote ist ein Versagen der Gruppe und das Ziel die ökumenische, ökologisch saubere und durchweg kooperative Gemeinschaft.

    Zwar bewegen sich die meisten Gruppen zwischen diesen Extremen, doch eben nicht einheitlich und meist nicht unter Aussparung der genannten Extreme. Da wird die hübsche, aber bösartige Elfendame deutlich eher verschont als der hässliche Ork.


    Im Grunde möchte ich hinaus auf:

    • Die eingangs genannte Strafe ist möglich, aber nicht zwingend und imho sogar abwegig, ingame und offgame.
    • Jede Gruppe hat das Recht, für sich eigene Kriterien festzulegen, auch wenn diese mitunter sehr verschieden sind.
    • Jede dieser Entscheidungen hat deutliche Auswirkungen, nicht allein auf die Spielwelt als solche, sondern eben auch auf das Spiel am Tisch, insbesondere das zukünftige Verhalten der SCs. Dies sollte bei solchen Festlegungen bedacht werden, um sich nicht unnötig das eigene Spiel zu sabotieren.
    • Gerade auch deshalb sollte auf Cons eine größere Toleranz herrschen.
  • Weißmaiger den so locker der Kampfzauber sitzt, haben irgendwie ihren Beruf verfehlt - oder sind Schüler von Galotta. ;)

    Da kann ich mich Aristeas nur anschließen. Genau das hätte ich in meinem Aventurien von einem Weißmagier erwartet. Ein Schüler Galottas hätte ihn evtl. auch gegrillt, oder aber einige schöne Experimente mit ihm gemacht. Der Täter hat sich an Volk und Stadt strafbar gemacht. Kriegt man ihn lebend, gut, kriegt man ihn tot, auch in Ordnung. Mit einem Mordversuch und dem Ziel der Zerstörung von Stadteigentum hat er sich schwer strafbar gemacht und kann keinerlei Gnade erwarten, wenn man versucht ihn von der Zerstörung abzuhalten. Ein Weißmagier der hier das Risiko eingeht, dass der Täter weiter mordet oder aber seine Zerstörungsabsichten in die Tat umsetzt, hat in meinen Augen, die Verhältnismäßigkeit von den Rechten eines Straftäters zur Sicherung der Gemeinschaft nicht richtig verinnerlicht. Aber jedem nach seinem Duktus. =)

  • Alles - wie Strafe etc. gehandhabt wird, speziell bei Zauberkundigen - habe ich bereits ztiert.

    Das Weißmaiger (u.a. die Pfeile) gegen andere Zauberkundige nicht zimperlich sind, ist ja bekannt - immerhin jagen sie ja Abtrünnige.

    Aber diesmal war der (vermutliche?) Täter, der angeblich ein Bildnis - womit auch immer - zerstören wollte, anscheiend nur ein verwirrter Barbar, der unrechtmäßig mit zwei (!) Flammenzaubern - wozu gibt es den berühmten Donnerkeil? - sinnlos ermordet wurde. Odedr gab es noch weitere - nicht gserade aus dieser wilden Heldnegruppe - Zeugen?

    Wenn ein, dann haben beide Magier im Nmane Praios und Hesinder ihre Fertigkeiten willkührlich mißbraucht und einen Unschuldigen ermordet!

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Weißmagiern wird ganz allgemein schon aufgrund ihres Standes und Rufes Glauben geschenkt. Sollte dies hingegen außer der Gruppe niemand mitbekommen haben, würde dies ihre Glaubwürdigkeit nicht schmälern, sondern vielleicht sogar steigern, hätten sie die Leiche auch einfach verschwinden lassen können.

  • Weißmagier sind die Zauberkundigen die Praios (den Gott der Ordnung und des Rechts) am nächsten stehen ... wie war das mit Leiche verschwinden lassen? Sind hier lauter Galottas? Kein Wunder das kurzzeitig jedem Hofmagier ein Praoit zur Seite - natürlich nur beratend - gestellt wurde. ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Aber diesmal war der (vermutliche?) Täter, der angeblich ein Bildnis - womit auch immer - zerstören wollte, anscheiend nur ein verwirrter Barbar, der unrechtmäßig mit zwei (!) Flammenzaubern - wozu gibt es den berühmten Donnerkeil? - sinnlos ermordet wurde. Odedr gab es noch weitere - nicht gserade aus dieser wilden Heldnegruppe - Zeugen?

    Nicht vermutlich, nicht angeblich. Der Täter drohte damit das Bildnis der Stadtheiligen zu zerstören. Da ist kein Hinweis zu finden, dass der Mann in irgend einer Weise verwirrt gewesen ist. Um so mehr, da er zuvor einen Brandanschlag auf die Beiden Adepten verübt hat. Brandstiftung ist in früheren Zeiten ein schweres Vergehen gewesen. In Städten noch einmal um vieles mehr! Ein Mordversuch macht die Handlung der Weißmagier schlußendlich vollkommen legitim. Das Wörtchen "nur" ist in diesem Fall ein unzutreffender Euphemismus. Die Flammenzauber waren vollkommen rechtmäßig. Als Zeugenaussagen reichen die Berichte der Adepten, um so mehr, da es sich um Anhänger der weißen Gilde handelt. Das ist ja gerade der Gewinn aus den ganzen harten Auflagen und Einschränkungen, dass man ein höheres Ansehen hat und mehr Vertrauen genießt. Einzig wenn der Antagonist einen gleichwertigen oder höhern Stand hatte und jemand aus dieser Kaste die Aussagen der Adepten in Frage stellt, kann es zu einem Prozess kommen.

  • Ich gebe euch Recht, dass das Opfer selbst versucht hat, sie umzubringen und das Bild zu schänden / stehlen. Dennoch war er nicht verurteilt, er war gerade nicht "Freiwild". Dafür bedarf es eines entsprechenden Urteils der Gerichtsbarkeit.

    Hier wären auch andere Mittel möglich gewesen, zu verhindern, dass dem Bild etwas geschieht, so wie bereits aufgezählt. Es wäre demnach im Sinne Praios gewesen, diesen Frevler festzunehmen, ihn der Gerichtsbarkeit und dem Urteil des Gottes der Gerechtigkeit zuzuführen. Dieses Recht obliegt aber nicht den Weißmagiern, sondern den von Praios dazu Berufenen. Die Weißmagier wissen das und halten sich auch daran.

    Zitat von Scoon


    Ein Mordversuch macht die Handlung der Weißmagier schlußendlich vollkommen legitim.

    Warum sollte es das? Das ist Selbstjustiz. Sie waren keiner konkreten Bedrohung ausgesetzt und Selbstjustiz ist dem Herrn Praois ein Gräuel.

    Zitat von Scoon

    Das ist ja gerade der Gewinn aus den ganzen harten Auflagen und Einschränkungen, dass man ein höheres Ansehen hat und mehr Vertrauen genießt.


    Weißmagier mit Doppelmoral. ich wusste es schon immer, das Ansehen durch die Auflagen nehmen wir - die Auflagen selbst, uns an das Recht zu halten, ignorieren wir.

    Auch Adlige dürfen nicht willkürlich morden. Ich weiß nicht, wo diese Vorstellung herkommt. Es gibt diesen lustigen Spruch, wo kein Kläger, da kein Richter. Es ist eine Frage der Beweise. Offenkundig haben die Weißmagier hier aber zugegeben, was passiert ist oder ijemand hat es sonst noch beobachtet.
    Der Stand ist meines Erachtens nur eine Frage der Beweiskraft. Glaube ich dieser Person eher als dem Bettler? Ja, definitiv. Darf die Person dann gegen alle Gesetze verstoßen, wenn jemand niederer Schicht das Opfer ist - keinesfalls.

  • Der Flammenstrahl ist ein offener und ehrlicher Angriff, dem sogar ausgewichen werden kann. Im Gegensatz zum heimtückischen Fulminictus zB

    Das Portfolio der Weißmagier kennen wir nicht, aber Hellsicht, Heilung, Antimagie - die typischen weißmagischen Magiefelder retten manche Situation einfach nicht.

    Die Zauberer mussten durchaus davon ausgehen, dass sie das Bildnis schützen sollten und sich selber schützen mussten.

    Welches dem Flammenstrahl überlegene weißmagische Konzept schlägt man denn vor? Gerne mit Link. Ist irgendwie an mir vorbei gegangen...