Bestrafung für Weißmagier?

  • Effekt der Tat + Magie = Vorsatz

    In dieser Situation:

    Tötung Antagonist + 2x Ignifaxius = Vorsatz

    Also kannst du Fahrlässigkeit völlig aus der Gleichung streichen!

    Wenn du davon ausgehst, dass nicht nur die Anwendung des Zaubers als vorsätzlich gewertet wird, sondern auch stets alle daraus resultierenden Folgen - dies gibt der Text imho nicht eindeutig vor -, führt dies zu einigen seltsamen Situationen.

    Beispielsweise angenommen, am späten Abend steht in einem kleinen Dorf die Sonne bereits sehr tief und der Magier läuft durch die mittlerweile dunklen Gassen zu seiner Herberge. Um besser sehen zu können, wirkt er einen Flim Flam. Heller als jede Fackel leuchtet ihm die kleine und an sich völlig harmlose Lichtkugel den Weg; für den Magier ein völlig normaler Vorgang, ohne jede böse Absicht. Anders als in der großen Stadt, ist solch ein Phänomen hier in Kuhkaffhausen jedoch ein Kuriosum. Entsprechend misstrauisch, ob der obskuren Klänge der auf Bosparano gewirkten Formel, eilt die Nachtwache heran. Angesichts des für sie völlig unerwartet und nahezu übergangslos hell erstrahlenden Lichts, lässt die Nachtwache tollpatschig ihre Öllampe fallen. Zu Beginn des nächsten Tages sind eine Scheune und zwei Wohnhäuser abgebrannt, einiges Vieh und zwei Menschenleben verloren sowie das komplette Dorf um seinen Schlaf gebracht.

    Imho ist dies eine Verkettung von unglücklichen Ereignissen und, ob straffrei für den Magier oder nicht, in keinem Fall vorsätzliche Brandstiftung, Sachbeschädigung und Totschlag oder gar Mord, wie dies nach einer derartigen Auslegung des WdZ der Fall sein müsste.

    Ja, dieses Beispiel ist auf einigen Ebenen nicht mit dem Beispiel der zwei Ignifaxii identisch, und ja, gewiss gibt es bessere und weniger konstruierte Beispiele, jedoch zeigt dieses Beispiel die Folgen einer solchen Auslegung des WdZ, welches an dieser Stelle ohnehin nicht absolut wortwörtlich zu verstehen ist bzw. etwas unglücklich formuliert, wie z.B. hinsichtlich der Formulierung des Mordes deutlich wird.

    Außerdem, d.h. selbst falls bezüglich des originären Beispiels dieses Threads, die Auslegung des umfassenden Vorsatzes gewählt werden sollte, handelt es sich eben bloß um eine vorsätzliche Tötung und nicht um Mord. Anders als Mord ist eine vorsätzliche Tötung jedoch nicht in jedem Fall strafbar. Weshalb wir hier:

    Allerdings gebe ich dir Recht, dass das Bildniss als religöser Kulturschatz, in Aventurien gleich hoch oder höher einem Menschenleben gewertet werden könnte/sollte und somit hier eine Nothilfe zur Straffreiheit führen könnte/müsste.

    übereinkommen. Dieser religiöse Kulturschatz sollte den Verlust des Lebens, insbesondere da der Tote die Bedrohung war, aufwiegen.


    Hier gibt es 2 Ansätze auf Banditen, wie deine beschriebene Entführerbande ist eine "lebendig oder tot" Belohnung ausgesetzt! Du kannst die Banditen Embleme eine Feldwebel sozusagen "verkaufen".

    Anfangs wird dir sogar verweigert dich in die Ermittlungen zum Tod eines alten Freundes einzumischen, bis du der Hauptfrau der Stadtwache bewiesen hast das du rechtschaffene Motive hat und Sie dich als "unordentlichen Ermittler" anstellt!

    Dies wäre imho auch eine Option. Die SCs werden aufgrund der Erklärung und ihres Standes erst einmal freigelassen, haben sich jedoch im Laufe folgender Abenteuer zu beweisen. Wichtig diesbezüglich ist jedoch, dass dies im Interesse der Runde und insbesondere der SL ist, die sich immerhin die dafür passenden Abenteuer ausdenken muss, und Con-Runden damit allgemein Probleme haben.

    Vielleicht noch einmal ganz allgemein als Empfehlung zu Con-Runden:

    1. Seid Nachsichtig als Spieler und als SL. Akzeptiert insbesondere, dass nicht jeder euren Spielstil teilt.
    2. Sprecht das Con-Abenteuer mit eurer Runde ab. Nicht immer passt das auf der Con erlebte Abenteuer in die heimische Runde, beispielsweise weil die Belohnung viel zu hoch ist, der SC gestorben, Shafir noch leben sollte usw. In Folge könnte das Abenteuer und dessen Verlauf rückwirkend geändert oder sogar völlig gestrichen werden.

    Ein diesbezüglich recht extremes Erlebnis hatte ich in einer Shadowrun-Runde. Das Abenteuer dieser SL bestand daraus, dass alle SC in eine Bar zur Besprechung mit ihrem MR- Johnson (üblicher Deckname für generische Auftraggeber) eingeladen wurden - soweit normal, wenn auch etwas unkreativ. Statt nun jedoch einen Mr. Johnson vorzufinden, wurden, unter Missachtung aller geltenden offiziellen Regeln, von einer spontanen Übermacht alle SCs gnadenlos erschossen, gesprengt oder anderweitig umgebracht. Die SL empfand dies als unglaublich kreativen Plot, um den Spielern mal zu zeigen, dass ihre SCs nicht allmächtig sind und jederzeit von einer SL umgebracht werden können. Vermutlich hat sich die SL diese Zote für die Con aufgehoben, weil er für selbige in der heimischen Runde verhauen worden wäre. Im Anschluss, die SL packte bereits ihre Sachen, sahen sich zuerst einige Spieler etwas verwirrt an. Als einer der Spieler seinerseits ein Basisregelwerk herausholte und, zur Verwirrung der vorherigen SL, unangekündigt einen neuen Run / Abenteuer startete mit den Worten: "Nachdem eure Charaktere aus diesem völlig wirren Albtraum aufgewacht sind,...".

  • Habe heute Date4n in der Gareth-Box nachschlagen müssen - auch da gibt es ein ganzes Kapitel zu Gesetzen und Strafen - und in Gareth unterscheidet man wie jemand zu tode kam, u.a. aus affekt ermordet.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)