Elementarer Leibwächter

  • Hallo!

    Ich habe ein kleines Problem (oder eher mehrere) mit der Elementarbeschwörung in DSA 4.1. Ich habe mir einen Konzildruiden (Luft) erstellt und dachte mir, es wäre mal was anderes in Beschwörungen zu investieren. Allerdings werde ich aus einigen Dingen im WdZ nicht schlau. Ich dachte mir, nachdem ich die Wirkungsdauer des Dschinnenruf ("bis zur Erfüllung der Dienste") gesehen habe, dass es interessant wäre einen Druiden zu haben, der quasi einen magischen Leibwächter hat.

    Ich frage mich nun, ob das überhaupt umzusetzen ist und falls es möglich ist wie genau.

    Reicht es einfach den Dienst Schutz zu benutzen oder funktioniert dieser nur bei einer konkreten Gefahr? (Quasi: Schütze mich vor meinen Feinden, Dschinn! [auch wenn ich nicht weiß, wer mein nächster Feind sein könnte, sondern einfach der Nächste der mich angreift])

    Falls das nicht möglich ist: Welchen Dienst müsste ich wählen, wenn ich möchte, dass der Dschinn einfach mit mir mitkommt und auf den nächsten Dienst wartet? Bindung oder Gefolgschaft? Oder etwas ganz anderes, was ich übersehen habe? Und was bietet sich an, wenn mehrere Dienste möglich wären? Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht?

    Danke schonmal! :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von Golgario (11. September 2019 um 19:21)

  • Hallo, ich spiele einen Konzilsmagier und ich löse das Problem, indem ich einen beschworenen Dschinn in einen geeigneten Gegenstand binde (Basiskosten 2/Woche(4/Monat usw.)). Damit lässt sich der Dschinn auf Kommando hervorholen und dann kann der Befehl Schutz ausgesprochen werden. Schutz selbst so hoch zu bekommen ist bei dem ASP Wunschvolumen nur bis zu einer Stunde möglich (6*2*2).

    Also der einfachste Weg ist den Dschinn jeden Monat neu zu beschwören und dann zu binden.

    Ein weiterer Weg, der allerdings für einen Konzilsdruiden sehr, sehr langwierig wäre, ist die Möglichkeit, den Dschinn permanent als Artefakt zu haben (SRD S. 17).

  • Danke für die schnelle Antwort!

    Kann man den Dschinn eigentlich auch an meinen Charakter binden oder geht das nur mit Dämonen?

    Müsste ich dann eine erneute Kontrollprobe für den Dienst Schutz werfen?

    Und wie ist eigentlich der Einsatz von 4 ZfP* nach der Zauberprobe für "zusätzliche Dienste die über den Rahmen der AsP hinausgehen, die das Elementarwesen für seinen Beschwörer einzusetzen bereit ist" (Elementare Gewalten S. 149, links unten) zu verstehen? Kann ich dann einfach wild drauf los befehlen? Oder verrechne ich das mit den gesamten AsP des Dschinn? Oder verstehe ich die Passage vielleicht völlig falsch? Würde sich irgendwie seltsam anfühlen, das ganze System mit dem AsP-Volumen mit nur 4* ZfP umgehen zu können.