Zaubertänzerin, die freie Aktion und Kompensation

  • Zum Grusse Magiebegabte

    Zwei Fragen die wir in unserer DSA Gruppe nicht klären konnten zum Thema Zaubertänzerin.

    Ich beziehe mich dabei auf:

    Aventurische Magie I s.57

    1)Zaubertänze im Detail: 6.Punkt

    2)Zaubertänze im Detail: letzter Punkt.

    1)Die Regel "ein unfreiwilliger Tanzabbruch kann kompensiert werden" Die Asp?`Wie viel denn? 100%? 50%?

    Oder ist mit Kompensation das gemeint: "dass man den Tanz nächste Runde weiterführen kann, ohne erneute probe. jedoch die vergangene Zeit von der Wirkungszeit abgezogen wird"?

    2) Es wird explizit bei den Regeln zu Zaubertänzen erwähnt "das in jeder Kampfrunde die freie Aktion für die Tänze aufgewendet werden muss"

    Heisst das nun, dass wenn man das gemacht hat, noch eine normale Aktion zur Verfügung steht? Oder einfach nur unglücklich formuliert?

    Danke im Voraus <3

    Wir wären auch froh wenn ihr uns erklären könntet, was die Grundlage eurer Antwort ist, damit wir in Zukunft solche auf den ersten Blick einfachen Dinge selbst herausfinden können.

    (habe es deshalb nicht in schnellefrage/schnelleantwort thread gepostet, da wir besonders bei der freien aktion/aktion rumdiskutierten von "ja klar sonst sind Tänzer quasi nutzlos" zu "nein das wär voll overpowered")

    4 Mal editiert, zuletzt von DarkLady (19. Juni 2019 um 17:11)

  • 1.) Ich verstehe das so, dass man bei einem freiwilligen Abbruch des Zaubertanzes, z.B. weil man einfach stehen bleibt, immer noch die vollen AsP-Kosten bezahlen muss.

    Wenn der Tanz jedoch durch Fremdeinwirkung abgebrochen werden, z.B. weil ein Gegner den Tänzer umgeworfen hat, so muss man nur die halben AsP-Kosten zahlen.

    Begründung: Im ersten Punkt wird ausgesagt, dass Zaubertänze regel-technisch Rituale sind.

    2.) In jeder KR hat ein Charakter 1 Aktion, 1 freie Aktion und x Reaktionen / Verteidigungen zur Verfügung. Ein Zaubertanz beansprucht 1 freie Aktion pro KR, also hat du nur noch die Aktion und Reaktionen / Verteidigungen.

    Du kannst die Aktion allerdings auch wie eine freie Aktion benutzen, z.B. um dich zu bewegen oder einen Satz zu rufen.

    Kalkulationstabelle für Schadenberechung - Link

  • Gerade das Aufrechterhalten nur mittels einer freier Aktion vermittelt mir wunderbar, dass der Zaubertänzer alles mögliche in seinen Tanz einfließen lassen kann. Bei einer Vorführung kann dann parallel zum Tanz noch betört oder eingeschüchtert werden oder vielleicht sogar ein Diebstahl.

    Oder man kämpft nebenher. Stichwort: Säbeltanz.

  • Also ich hab mir das jetzt auch nochmal durchgelesen, ich halte es für sehr wahrscheinlich das wirklich nur die freie Aktion gemeint ist. So stark sind die Tänze nicht als das die die reguläre Aktion rechtfertigen würden. Außerdem hat man bei den Tänzen das Problem das man die, wenn man sie im Kampf tanzen will auch die Selbstbeherrschungen schaffen muss wenn der Tänzer getroffen wird.

    Das mit der Kompensation bezieht sich denke ich auf den letzten Punkt. Du kannst die unfreiwillige Unterbrechung mittels Selbstbeherrschungsprobe kompensieren wobei dann Wirkungsdauer etc. entsprechend der Regeln im letzten Punkt angepasst wird. Das bezieht sich, denke ich, nicht auf die Asp-kosten die vorher besprochen wurden. Das macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn. Warum sollte ein Freiwilliger Abbruch kosten verursachen wenn die unfreiwillige Unterbrechung kostenlos wäre?!