Ich beschäftige mich gerade intensiver mit den Antimagier nach DSA 5 und bin unsicher, wie ich die Zauberstilsonderfertigkeiten und die daraus abgeleiteten erweiterten Sponderfertigkeiten bewerten soll?
Zauberstilsonderfertigkeit: 2 FP mehr (bis 18) bedeutet manchmal (nicht immer) einen QS mehr. Beim Armatrutz sind das 3 min mehr Wirkdauer. Beim Gardianum und Dämonenschild 3 oder 4 Punkte Schildstärke mehr. , beim Ablativum 3 QS mehr Absorption. Das klingt beim Ablativum viel, bei Gardianum/Dämonenschild okay, beim Armatrutz unnütz. Also alles in allem nicht so schlecht, aber ich kann statistisch nicht einschätzen wie oft man wirklich auf 1 QS mehr kommt.
Magischer Schutzschild: ist das nicht totaler Blödsinn? 2 AsP gegen 1 TP? Gardianum und Ablativum als Alternativen haben 1 Aktion Zauberdauer. Zumindest der Antimagier sollte die ja eh im Repertoire haben.
Selbstkontrolle: Klingt ein bisschen so als hätte jemand die gute Idee gehabt und wollte aber in allem Eifer möglichst nicht den Verdacht aufkommen lassen, er würde den Spieler damit bevorteilen. Unterdrückung eines Zaubers für QS/2 Kampfrunden. Wovon die Erste für die Willenskraftprobe draufgeht und in der letzten wirkt er schon nicht mehr? Oder interpretiere ich den Regeltext falsch? Also bei perfekt gelungener Willenskraft-Probe hat man eine Aktion gewonnen, bei alles von QS1-4 passiert quasi nichts relevantes?
Erweiterter Gedankenschutz: das kann ich wirklich nicht einschätzen. Potentiell ist ein Punkt Erschwernis bei DSA 5 ja relativ viel. Aber der Magier muss den Zauber kommen sehen und sich konzentrieren und erhält auch noch Betäubung.
Was denkt ihr darüber? Schätze ich da etwas falsch ein?