Der Hexenbesen ist offiziell ohnehin kein Ritualgegenstand.
Da nur mit einer magischen Paste bestrichen und nicht an die Hexe gebunden, teile ich zwar grundlegend diese Einschätzung, doch sieht dies WdZ zumindest begrifflich anders:
Zitat von Wege der Zauberei, Seite 117Hexen verfügen über [...] die Verzauberung des Hexenbesens bzw. eines ähnlichen hölzernen Ritualgegenstandes
Hervorhebung von mir.
Der Hexenbesen und auch andere mir Flugsalbe bestrichenen hölzernen Objekte werden zumindest an dieser Stelle des WdZ als Ritualgegenstände bezeichnet; sie können bloß nicht mit dem Apport belegt werden.
Anders ausgedrückt, wird der Hexenbesen zwar als Ritualgegenstand bezeichnet, ist jedoch ein Ritualgegenstand gänzlich eigener Art, insofern er nicht gebunden wird, kein Apport-Ritual zulässt usw.
Neben der Hexe selbst können daher sehr wahrscheinlich auch die anderen an der Herstellung der Salbe beteiligten Hexen mit dem Besen fliegen (vgl. früherer Beitrag). Ich gehe jetzt allerdings noch einen Schritt weiter und sehe es so, dass mit dem nötigen Wissen jeder dies könnte, der den Astralpunkt korrekt einspeisen kann. Das mit dem Fliegen lernt man dann schon ;D
Dem schließe ich mich den DSA4-Regeln gemäß an
Edit:
- Genau davon schrieb ich doch. Lies nochmal den zweiten Satz durch, welchen Du selber von mir zitiert hast. Der beschreibt genau, was Du in erstens beschreibst.
- Mag sein, aber sobald Du einen Schluss durchführst, ist es meines Erachtens schon nicht mehr RAW sondern RAI.
Aber egal, die "Was ist RAW vs RAI-Diskussion" sollten wir woanders weiterführen.
Der erste Punkt sollte kein Widerspruch sein. Ich wollte lediglich betonen, dass auch mir der erste Punkt allein nicht genügt hätte, sondern sich die Folgerung erst aus beiden Punkten gemeinsam ergibt. Wenn etwas überall verboten wird, das Verbot jedes Mal aufs Neue wiederholt wird, jedoch dann das Verbot an einer Stelle fehlt, muss dort das Verbot wohl nicht gelten. Gleiches gilt für Voraussetzungen, wenn sonst stets Voraussetzungen wie z.B. eine bestimmte Ritualkenntnis, eine Repräsentation, eine Probe auf eine Ritualkenntnis usw. genannt werden, doch dann plötzlich nicht, gibt es an dieser Stelle wohl keine derartigen Voraussetzungen. Schließlich käme auch niemand auf die Idee, das Führen eines Schwerts sei nur mit saturaischer Ritualkenntnis möglich, bloß weil nirgendwo explizit erlaubt wird, ein Schwert auch ohne diese Ritualkenntis zu führen; zugegeben ein zum besseren Verständnis überspitztes Beispiel.