1)
Kann man während der Golembeschwörung (vor der Anrufungsprobe aber bereits nach der Thesenkreation) noch dessen Werte verbessern und besondere Eigenschaften hinzukaufen wie es auch bei allen anderen Beschwörungen der Fall ist? WdZ lässt meiner Meinung nach darauf schließen, da nirgendwo explizit steht, dass dies nicht der Fall ist und sowohl für Chimären wie auch golembau eine nachträgliche Modifikation mit ZfP möglich ist (mit der jeweiligen SF). Und das, obwohl für beide Arten der Beschwörung eine These vorausgesetzt wird.
Oder muss man alle potenziellen Werteverbesserungen und besonderen Eigenschaften bereits während der Thesenkreation festlegen und die Sonderfertigkeiten erlauben es an diesem Punkt nur im Nachhinein zum dreifachen preis noch überschüssige ZfP loszuwerden?
Ich frage, weil es mir unersichtlich ist wie man außerhalb von 20+ Magiekunde TaP eine These für einen ansatzweise mächtigen Golem kreieren soll. Wenn man jetzt natürlich bei der Beschwörung selbst noch mit den ganzen Bonus ZfP* höhere Werte erreichen könnte, würde das ganze meiner Meinung nach schon viel mehr Sinn ergeben.
2)
Im Kasten auf WdZ S. 178: "nachträgliche Modifikation der Wesen" sind ja bereits feste preise für ATK-Mods etc. angegeben (und das bei der Überschrift) und im Fließtext darunter steht, dass die Vergabe von besonderen Eigenschaften zum dreifachen preis möglich ist.
Ich interpretiere das so, dass ich mit den nötigen Sonderfertigkeiten im Nachhinein durchaus die ATK/ GS/ etc. zum selben preis verbessern kann und unter anderem auch auch vor der Anrufungsprobe. Wobei sich die Preisverdreifachung nur auf die besonderen Eigenschaften (aka. zerbersten und co.) bezieht. Stimmt das? Oder liege ich falsch?
3)
Talentwerte von Golems: WdZ. 199:" Der Golem erhält für Dienste oder besondere Eigenschaften nötige Talente auf einem Startwert von 5. Eine Steigerung kostet 1 Punkt pro 3 angefangenen TaP."
Heißt das jetzt mein Golem mit dem Dienst Kampf bekommt automatisch ein Raufen/ Ringen Talent mit 5 TaP? Welches ich für 3 ZfP auf 8/ für weitere 6 ZfP auf 11/ für weitere 9 ZfP auf 14 steigern könnte? Wenn nein, wie sieht es dann aus, wenn meinem Kampfgolem per ZfP das Talent raufen für 4 Zfp (wie in Tabelle S. 178 angegeben) aktiviere? Gilt dies spätestens jetzt, als für dessen Dienst relevant und es wird alle 3 dazugekaufte TaP 1 ZfP teurer weitere TaP zu erwerben?
4)
Der Satz aus dem Kasten WdZ S.178: "Die Werte können maximal auf den anderthalbfachen Startwert
gehoben werden, mindestens jedoch um einen Punkt und Talente mindestens auf den Wert 5" worauf bezieht sich das "Startwerte"? Kann ein Zombie mit 8 ATK also maximal 12 ATK erhalten? Oder kann ein Zombie mit 8 ATK, welche bei der Anrufung auf 14 erhöht wurden, nun im Nachhinein noch auf max. 21 erhöht werden? Und was wären die Startwerte bei Golems? Die Grundwerte des Materials + Größenanpassung?