Die EU-Urheberrechtsreform

  • Ist das Internet dabei seine "kindliche Unschudl" zu verlieren - und erwachsen zu werden? Sprich: Zu WIssen was Recht und Unrecht ist?

    Vielleicht?

    Jedenfalls steht in der aktuellen CHIP (S.10-11) ein kurzer Beircht über 1-Jahr DSGVO, und dessen bisherige sytotternde Umsetzungen. Mir jedenfallss ist im Januar 2019 ein Bericht vorbeigegangen, denn da wurde Goggle "zu einer Geldstrafe von 50 Millionen Euro" verdonnert - nur aus Franklreich! "Die Schlagzahl der Verfahren und die Höhe der Strafgelder dürften sich 2019 weiter erhöhern, auch in Deutschland."

    Möglich das Goggle deswegen so "psissig" gegen weitere Internetregeln Europas vorgeht.

    Auf S.30-31 geht CHIP kritsch auf das "Wie Europa ihr eignes Internet bestalt" ein; nennt aber mal Zahlen, mit welchen die US-Konzerne (GAFA) bisher zu teils Milliarden Euro Strafen verdonnert worden sind. Aber: "Eine Mehrheit in der EU setzt auf immer neue Gesetze, statt die bestehenden energisch und zielgerichtet anzuwenden."

    Postiv hingegen kommt der kleine Artikel über "Auch die Kartellwächter veränddern das Internet" rüber, speziell gegen Facebook und in Zukunft gar möglich Google.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Ich habe den Begriff der Wahrheit nicht im Bezug auf den Gesetzestext benutzt sondern lediglich in einer Reaktion auf wahre Quellen.

    Der Text ist das einzige, das eine Rolle spielt, denn auch Gerichte werden auf dessen Grundlage ihre Urteile bilden und nicht anhand von ihren eigenen Motiven (im Idealfall).

    EDIT: Falls es aber andere Motive geben sollte, dann können wir sie eh nicht mit einbeziehen.

  • Sehen wir mal nach, was wir jetzt, fast zwei Wochen später und wo es keinen Sinn mehr hat, Lobbyarbeit zu betreiben, so an Meinungen zu der Reform finden. Ich werde mal bevorzugt englischsprachige Artikel suchen, da das weder in GB noch den USA ein emotionales Thema war, da nicht bzw. nicht mehr lange EU und es jetzt eher um Umsetzungen geht.

    https://blogs.lse.ac.uk/businessreview…-uncertainties/
    Medienwissenschaftler

    https://www.publicknowledge.org/news-blog/blog…r-your-internet

    kann nicht viel über die Qualität dieser Quelle sagen

    https://www.medianama.com/2019/04/223-eu…ax-divij-joshi/

    Jurist

    https://www.techradar.com/news/eu-copyri…-you-be-worried

    regulärer Journalist spezialisiert auf Technik.

    https://www.cnbc.com/2019/03/28/art…e-internet.html

    dito

    Ich habe erstmal Artikel ignoriert, die nur berichten, dass es die Reform gibt und dass sie umstritten ist, aber sich scheuen, selbst irgendwelche Vermutungen über Konsequenzen anzustellen.

    Was den Vergleich zur DSGVO angeht :

    Ja, Google und Facebook und alle anderen Firmen, die Geld mit Nutzerdaten verdienen, mochten und mögen die DSGVO auch nicht.

    Aber die meisten anderen Akteure, die gegen die neue Urheberrechtsreform gestritten haben, waren für strengere Datenschutzregeln eingetreten und haben oft die DSGVO begrüßt. Was übrigens auch die Vermutung, die Proteste zeigten nur, welchen Einfluss Google und Facebook hätten, Leute zu mobilisieren, deutlich widerlegt. Wenn Facebook 5 Millionen Unterschriften gegen Datenschutz hätte zusammentrommeln können oder hunderttausende auf die Straße hätte schicken können dagegen, dann hätten sie es definitiv getan.

  • orkenspalter 11. April 2019 um 06:34

    Hat den Titel des Themas von „Art. 13 bzw. Art. 11 der EU-Urheberrechtsreform“ zu „Die EU-Urheberrechtsreform“ geändert.
  • Die größte Freichheit an der ganzen Sache ist wohl, dass einzelne Politiker den Einfluss von großen Unternehmen als Gefahr für die Demokratie betitelt haben und dann auf der anderen Seite Proteste vollkommen ignorierten. Ohne mit dem Finger auf jemanden bestimmtes zu zeigen, aber Lobbyismus ist auch eine Gefahr für die Demokratie.

  • Eigentlich wollte ich mich hier nicht mehr äußern, will aber zumindest auf die Protokollerklärung der Bundesregierung verweisen. Dort steht z.B. unter Punkt 4 "Uploadfilter nach Möglichkeit zu vermeiden" und unter Punkt 6 "Denn die Regelungen zielen lediglich auf die marktmächtigen Plattformen, die große Massen von urheberrechtlich geschützten Uploads zugänglich machen und hierauf ihr kommerzielles Geschäftsmodell gründen, also auf Dienste wie beispielsweise YouTube oder Facebook."

    Auch wenn die rechtliche Bedeutung von Protokollerklärung noch nicht abschließend geklärt ist (soweit ich es in Erinnerung habe, hat der EuGH dies noch nicht abschließend bewertet), gehe ich derzeit trotz alle dem davon aus, dass Orkenspalter nicht von den möglichen Regelungen zu "Uploadfiltern" betroffen sein wird.

  • In der Tat.

    In der Protokollerklärung hat die Bundesregierung viele Bedenken adressiert und z.B. Foren und Blogs ausgenommen. Dummerweise ist das eben in der Richtlinie selbst anders, womit ich davon ausgehe, dass der Orkenspalter sehr wohl betroffen ist

  • Der Orkenspalter ist nicht kommerziell und somit nicht Ziel der Richtlinie - oder sollte es zumindest nicht sein. Richtlinien werden in nationales Recht umgesetzt, soweit ich weiß, da gibt es dann noch Gestaltungsspielraum.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Hier noch von Julia Reda auf Twitter dazu.

    Der vermutlich relevanteste Teil der #Protokollerklärung: Die Bundesregierung verspricht, die Definition betroffener Plattformen so auszulegen, dass #Artikel17 nur für marktmächtige Plattformen wie YouTube oder Facebook gilt, nicht für Diskussionsforen oder Nischenangebote.

    also ich für meinen Teil weiss nicht was ich von dem "Versprechen" halten soll. Höchst warscheinlich wird es nach der Europawahl nur heißen sie haben sich versprochen.

  • Die Bundesregierung verspricht, die Definition betroffener Plattformen so auszulegen, dass #Artikel17 nur für marktmächtige Plattformen wie YouTube oder Facebook gilt, nicht für Diskussionsforen oder Nischenangebote.

    Die Bundesregierung hat so manches versprochen und dann nicht gehalten, z.B. die Ablehnung von Uploadfiltern erst postuliert und dann maßgeblich gegen alle Proteste durchgedrückt. Wobei dies nur ein einziges von zahlreichen Beispielen ist, in welchen sich die Bundesregierung offen gegen Bügerinteressen stellt und ihre eigenen Versprechen bricht. Selbstverständlich wird dies nichts daran ändern, dass nicht wenige der jetzt klagenden CDU/CSU und SPD dennoch erneut wählen, nichts daran ändern, dass CDU/CSU und SPD den vermeintlich ach so unvorhersehbaren und unerklärlichen Vertrauensverlust beklagen sowie dies als willkommene Einladung betrachten, weiter Grundrechte zu bescheiden. Da muss ich nicht lange überlegen, um bereits jetzt zu wissen, was von diesen Absichtserklärungen nach der nächsten Wahl übrig bleiben wird, falls sie bei einer einmal beschlossenen Richtlinie überhaupt irgendeine rechtliche Relevanz haben sollten.

  • Ich glaube nicht, dass wir uns jetzt hier auf eine Parteidiskussion einlassen sollten, inklusive der Spekulation wer warum welche Partei wählen mag. Zumal diese Richtlinie ja nicht die einzige Aktivität der EU in der bald ablaufenden Parlamentsperiode war und üblicherweise Wahlentscheidungen nicht wegen eines einzelnen Punktes getroffen werden.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • üblicherweise Wahlentscheidungen nicht wegen eines einzelnen Punktes getroffen werden

    Dies ist nicht gänzlich korrekt. Tatsächlich reagieren recht viele Wähler nicht so besonnen und weitsichtig, wie dies vielfach wünschenswert wäre. Neben Wählen aus Tradition haben insbesondere kurz vor einer Wahl stattfindende Ereignisse einen erheblichen Einfluss. Aus diesem Grund wird Wahlkampf auch verstärkt kurz vor der Wahl geführt und eher unbeliebte Entscheidungen direkt nach der Wahl umgesetzt.

    Allerdings kommen mittlerweile auch immer mehr mittel- und evtl. sogar langfristige Elemente deutlicher zum Vorschein. Ein deutlicher Verlust an Stimmen ist definitiv bei der SPD zu bemerken, zu deutlich, zu oft und zu lange haben sie sich gegen ihr Klientel gestellt und als Steigbügelhalter der CDU positioniert, doch sind auch andere Parteien zunehmend betroffen. Wobei sicherlich weniger konkrete Entscheidungen das Bewusstsein der Wähler geprägt haben mag, als viel mehr die allgemeine Lage im Land, echt oder gefühlt spielt dabei kaum eine Rolle.

  • Interessant, dass Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott eines der Kernprobleme nicht in der Sache selbst sieht, sondern im Framing bzw. in der Benennung. Wären "Upload-Filter" stattdessen als "Starke-Urheber-Technik" oder "Gute-Urhe­ber­schutz-Verfahren" bezeichnet worden, wäre wohl erst gar kein Protest aufgekommen. Im Kern sind die Menschen folglich zu leicht zu beeinflussen und schlicht zu dumm, die Vorteile und Risiken derartiger technologischer Verfahren zur Inhal­te­klas­si­fi­ka­tion zu erkennen und angemessen zu bewerten.

    Gerpotts Argument, Upload-Filter seien bereits im prak­ti­schen Einsatz, ist inhaltlich korrekt, geht jedoch an vielen Punkten der zentralen Kritik vorbei. Während aktuell nur wenige sehr große Unternehmen im eher geringen Maß filtern und bereits dies für einige Probleme sorgt, sollen nun selbst kleine und kleinste Plattformen betroffen sein und das Filtern umfassend stattfinden. Die Dimension und das Ausmaß sind gänzlich andere. Zudem lauft dieses Argument doch im Kern raus auf: "An einigen Stellen ist es bereits mies, also jammert nicht, wenn es bald überall so und noch viel schlechter sein soll." Nur weil irgendwo etwas irgendwie ist, folgt daraus noch lange nicht, dass dies auch gut so wäre.

    Außerdem erkennen sowohl die Bundesregierung als auch Herr Gerpott die reale und anscheinend unvermeidliche Gefahr, dass markt­mäch­tige Platt­formen mittels ihrer etablierten Filter­tech­no­logie ihre Markt­macht weiter festigen, d.h. zukünftig nahezu allein bestimmen, was, wann, wie und wo veröffentlicht werden darf. In der Summe handelt es sich um staatlich gestützte Zensur seitens großer Konzerne. Wobei ich die Unterstützung der Staaten seitens der Konzerne hinsichtlich originär staatlicher Zensur nicht ausschließe, sondern geradezu erwarte.

    Im Abschnitt "Pauschal­li­zenz kein Ausweg", zugleich allerdings auch an zahlreichen anderen Stellen, erläutert Gerpott recht überzeugend, wie wenig von den Zusagen unserer Bundesregierung zu halten ist. Beinahe scheint es so, als rekrutiere sie sich allein aus unkundigem Urgestein aus der Zeit der ersten Rechenschieber oder anderweitig unfähigen, d.h. sachlich unfähig oder unfähig, sich auf der politischen Bühne angemessen durchzusetzen. Die Vermutung liegt nahe, dass nach all den Demonstrationen, inklusive Verhöhnung eben dieser Demonstrationen der Politik, nun vorerst die Wogen geglättet werden sollen.

    Interessant ist, weshalb Herr Gerpott davon ausgeht, die Idee der Bundes­re­gie­rung, Uploads auf Sharing-Platt­formen immer dann als erlaubt zu betrachten, wenn Nutzer mitteilen, dass sie Inhalte Dritter erlaub­ter­weise hoch­laden, keines­wegs dazu führe, dass Upload-Filter über­flüssig würden. Denn, so Gerpott, müssten bei diesem Verfahren die Platt­form­be­treiber bei Weige­rung von Nutzern eine entspre­chende Erklä­rung abzu­geben filtern. Dabei scheint mir Gerpott zu übersehen, dass solche Erklärungen schlicht zur Bedingung für eine Anmeldung bzw. einen Upload gemacht werden können. Für den anderen von Gerpott genannten Fall, dass Nutzer wieder­holt falsche Angaben machen, besteht schlicht die Möglichkeit, das Nutzerkonto zu löschen bzw. weitere Uploads dieses speziellen Nutzers generell zu unterbinden, gänzlich ohne jeden Filter.

    Korrekt ist zwar Gerpotts Aussage, dass Betreiber von Upload-Platt­formen zumeist betriebs­wirt­schaft­lich kein Inter­esse daran haben, Upload-Filter für eine dezi­diert poli­tisch ausge­rich­tete Zensur zu verwenden, doch übersieht er dabei gleich mehrere Punkte, abgesehen davon, dass er Zensur evtl. prinzipiell nicht als großes Problem bewertet. Betriebswirtschaftlich ist für die Betreiber vor allem, sich ihren Gewinn nicht durch zum einen unnötig teure Filter und zum anderen Klagen von Rechteinhabern schmälern zu lassen. Selbstverständlich werden dabei allerlei politische Aussagen zensiert werden, auch wenn das konkrete Ausmaß noch abzuwarten sein wird.

    Darüber hinaus ist jedoch politische Zensur nicht die einzige Form der Zensur. Prinzipiell das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geringer als finanzielle Partikularinteressen zu werten, ist mehr als bloß bedenklich.

    Insbesondere bleibt zu bedenken, dass derartige Technologie sehr leicht missbraucht werden kann. Wenn jemand in einem Kindergarten geladene Waffen an die Kinder verteilt, muss ich mit meiner Beschwerde ob eines derartig fahrlässigen Verhaltens doch nicht bis zu den ersten Todesfällen warten, um die Gewinninteressen der gerade in Deutschland recht starken Rüstungskonzerne nicht zu gefährden. Anbei hat Deutschland nun doch beschlossen, Waffenlieferungen wieder an folternde, mordende Diktatoren zu gestatten, so sie als europäisches Gemeinschaftsprojekt angemeldet sind.

    Richtig ist, dass die Zahl der Nutzer, die sich über aus ihrer Sicht zu Unrecht vorge­nom­mene Verwei­ge­rungen von Uploads oder Löschung beschweren, hoch sein wird und bei Over­blo­cking steigen wird. Doch wird dieses Problem insbesondere kleinere Anbieter betreffen, welche sich Überforderung und Ignoranz ausgesetzt sehen werden. Aus dem Internet als zwar auch einer Quelle für allerlei Unsinn, aber ebenso einer der letzten, wenn nicht einzigen Quelle sehr großer Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt, auch gegen die Interessen von Regierungen und Konzernen, droht hier in ihr Gegenteil verkehrt zu werden. Wer wirtschaftlich nicht relevant genug ist, evtl. sogar stört, wird schlicht eliminiert.

    Die Forderung, maschi­nelle Entschei­dungen durch Mitar­beiter zügig über­prüfen zu lassen, ist absurd. Ebenso könnte der Verzicht auf Uploadfilter damit begründet werden, dass Mitar­beiter Uploads zügig zu über­prüfen haben. Die Anzahl an Beschwerden wird hoch sein und hoch bleiben, höchstens durch die Verarmung des Angebots und Konzentration der ach so gefürchteten Meinungsmacht in den Händen weniger großer Anbieter.

    Schutz­soft­ware so zu opti­mieren, dass sie Upload-Wünsche nicht in exzes­siver Weise ablehnt, steht dem Bestreben entgegen, Klagen aufgrund von Verstößen gegen das Urheberrecht zu entgehen. Trotz aller Fortschritte in einer immer weiter technologisierten, digitalen Welt, kann jeder bloß halbwegs fähige Sachkundiger bestätigen, Schutz­soft­ware ist dämlich. Selbst falls sie tatsächlich intelligent wäre, vielleicht in ferner, ferner Zukunft sogar ähnlich intelligent wie ein durchschnittliches Meerschweinchen, hätte sie dennoch keinerlei Chance, sich mit Fragen der Karikatur, des Zitats usw. zu kümmern, mit welchen sich selbst studierte, erfahrene Juristen über Jahre vor Gericht beschäftigen können.

    Interessant ist, dass Herr Gerpott zwar präsen­tierte Fälle des fälschlichen Sperrens zugesteht, aber nicht als belast­bare empi­ri­sche Belege zulassen möchte. Noch interessanter ist jedoch, dass Gerpott zu dem Schluss kommt, dass Risiko eines Over­blo­ckings sei klar über­schätzt, obwohl ihm seiner Argumentation zur Folge dafür gleichsam jedweder belast­barer empirischer Beweis fehlt.

    Anbei hätte mich eine andere Einschätzung eines Sprechers einer School of Management auch gewundert, insbesondere einer solchen.

  • Richtig, School of Management sagt im Grunde bereits alles. Der Herr ist nicht bloß fachfremd, sondern zudem ganz klar in eigener Sache voreingenommen, eher wie ein Theologe, der über Quantenphysik fabuliert, um seinen Gottesbeweis zu untermauern.