Die EU-Urheberrechtsreform

  • Was neu ist, Thomas hätte im Vorfeld mit der Band Verhandlungen führen müssen, bzw. Anstrengungen in diese Richtung unternehmen müssen. Kann er das nicht nachweisen ist er ebenfalls haftbar. Wie diese Anstrengungen aussehen wird nicht weiter beschrieben, kann also beliebig sein (im guten wie im schlechten).

    Das bleibt tatsächlich abzuwarten. In den Erwägungsgründen (siehe auch letzter Abschnitt dieses Posts) steht aber dazu ein kurzer Absatz drin. Thomas müsste alle Schritte unternommen haben, die ein "diligent operator" unternehmen würde, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden (38b). Auch soll wieder die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Wenn wir also über eine kleine Band reden, bei der man davon ausgehen kann, dass Thomas sie nicht kennen kann, dann kann man ihm das danach nicht vorwerfen. Vor allem wenn der Hauptweck des Forums nicht in der Diskussion über Musik von kleinen Bands liegt.

    Und das gilt natürlich auch nur, wenn Art. 13 überhaupt gilt.

    Welches Problem löst diese Richtlinie, was macht sie konkret besser? Im Moment sehe ich Vorteile lediglich für Verlage und Verwertungsgesellschaften. Ich sehe keine Verbesserungen für diejenigen, die die Inhalte schaffen (z.B: die beschriebene Band).

    Doch sie bringen Vorteile für die Urheber, aber nicht in Deutschland. Soweit ich weiß, ist die Gesetzgebung in anderen Ländern deutlich schlechter für Urheber als hier bei uns. Deswegen mag es für uns so aussehen, dass sie erstmal nichts bringt, sondern nur Verschlechterungen bringt. Im Prinzip wird ein Teil des deutscher Urheberrechts damit in die EU exportiert.

    Bei uns kommt jetzt neu hinzu, dass die Verwertungsgesellschaften mehr Rechte bekommen, was man dann kontrovers diskutieren kann (wurde weiter oben zum Teil schon mal kurz gemacht).

    Und es ist ein Versuch die großen Plattformen dazu zu bringen, sich mehr um solche Dinge zu kümmern. Welche kleine Band ist schon in der Lage überhaupt eine Urheberrechtsklage anzustreben? Vor allem dann, wenn derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begeht, vielleicht noch aus einem anderen Land stammt? Zumindest innerhalb der EU werden die Gesetzgebungen jetzt zumindest aneinander angepasst (wenn auch nicht komplett vereinheitlicht), so dass solche Klagen auch für kleine Urheber leichter möglich sind.

    Zudem sollen die Staaten Mechanismen etablieren, um solche Urheberrechtsverletzungen auch außerhalb von Gerichten beilegen zu können. Wie das dann im einzelnen aussehen wird, wird wieder spannend, aber zumindest dürfte es das für kleine Urheber vereinfachen.

    Vor allem konnte sich z.B. Youtube bisher immer schön zurücklegen und jede Menge Geld für diese Urheberrechtsverletzungen einstreichen, ohne sich irgendwie verantwortlich fühlen zu müssen. Auch das ist also ein Versuch die großen Player dazu zu zwingen, etwas mehr Rücksicht auf die kleinen zu nehmen. Mal schauen, wie gut das am Ende klappen wird, aber zumindest Youtube scheint das Ganze ja schon sehr nahe zu gehen. Immerhin sind die ganzen "Gerüchte" wie das Internet mit Uploadfiltern aussehen wird zuerst von Youtube ausgegangen, soweit ich das mitbekommen habe.

    Die Richtlinie bietet auch allgemein etwas mehr Rechtssicherheit für verschiedene Institutionen im Umgang mit Urheberrecht im Internet. Es gibt ja auch spezielle Artikel zur Presse, zu Bildungs- und Forschungseinrichtungen und zu "cultural heritage institutions" durch die "Harmonisierung des Rechts innerhalb der Union". Der englische Passus dafür kommt in einer Menge der Erwägungsgründe vor. Davon hört man nur bisher gar nichts, bzw. sehr wenig (im Bereich der Presse mit den kleinen Vorschauen).

    Allgemein sind die Erwägungsgründe ganz interessant und tragen ne Menge zum Verständnis bei (war auch bei der DSGVO schon so). Da steht z.B. auch ne ganze Menge zum möglichen Prozess der Lizensierung drin.

    Und die sollen dann ja auch bei der Übertragung in nationales Recht und vor allem bei möglichen Gerichtsurteilen mit herangezogen werden (auch wenn sie erstmal keine Rechtsgrundlage sind)

  • Urherberrecht fängt schon beri unserem Avatar an. Und für mich die Frage, ob ich die Genehmigung für das Bild habe nichts neues, weswegen ich dieses selbst erschaffen habe. Meine alten Avatare stammen aus dem Internet, irgendwo gefunden ...

    Was das Copyright angeht ... klar, schön wenn Europa sich dafür einsetzt und Autoren und Verlage "besser" schützen möchte ... und was ist mit dem Rest der Welt? Achja, dann werden fremde Sachen eben gespeert, wie so manche Videos, wo leider Gema-geschütze Musik im Hintergrund läuft.

    Die Regeln für edin weltoffenes Internet sollten besser nue aufgestellt werden, und nicht öfters eingeschränkt.

    Verbote sind selten nützlich ... oder warum wurde auf dme Schulhof Doom "verteilt", weil es in Deutschland verboten war?

    Und Lücken gibt es im Internet auch ...

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Hach... die GEMA-Sache wieder. Das war übrigens ein Urheberrechtsstreit nach deutschem Recht (das bisher von allen so viel besser gemacht wurde als die EU-Richtlinie). Und Youtube hat super PR betrieben, dass die GEMA als die Bösen da stehen und nicht diejenigen, die hier die Rechte von Künstlern verletzt haben...

    und was ist mit dem Rest der Welt?

    Hmm... müsste ich dann nicht auch jede nationale Gesetzgebung verweigern? Also z.B. das Verbot der Todesstrafe? Wird ja sonst auch gerne gemacht, selbst in den freiheitlichen USA.

    Tut mir leid das jetzt so sagen zu müssen, aber diese Einstellung halte ich für sehr naiv. Solange wir keine einheitliche Weltenregierung haben (und die wird wohl nicht so schnell kommen), sind alle Gesetzgebungen und Versuche die Rechte einzelner zu schützen immer räumlich begrenzt. Früher sogar auf rein nationale Ebene. *Sarkasmus* Da frag ich mich dann schon, warum sich Lichtenstein überhaupt mit Gesetzgebung befasst. */Sarkasmus*

    Wenn es danach geht, dann müssten wir alle Gesetze komplett abschaffen und wir kehren zum Recht des Stärkeren zurück. Das wird glaub ich weltweit im Zweifelsfall anerkannt.

    Und das Internet als Raum zu betrachten, der nicht regional Rechten unterworfen sein soll wird nur dazu führen, dass es ziemlich bald gar keinen kleinen Kreativen mehr gibt. Entweder weil sie nach sehr kurzer Zeit kein Geld mehr dafür haben oder erst gar nicht damit anfangen. Über das bisherige (übrigens rein nationale) Urheberrecht hier in Deutschland hat sich ja auch keiner in der Weise aufgeregt, dass es ein freiheitliches Internet einschränkt, obwohl es dort genauso gilt wie im Offline Bereich.

    Und allgemein Versuche etwas zu Regeln abzulehnen, nur weil es Lücken gibt... naja, das führt auch nur wieder dazu, dass ich alle staatliche Gewalt ablehnen muss oder eine absolute Herrschaft wünsche, die alles (inklusive meiner Gedanken) lückenlos kontrollieren kann.

  • Doch sie bringen Vorteile für die Urheber, aber nicht in Deutschland. Soweit ich weiß, ist die Gesetzgebung in anderen Ländern deutlich schlechter für Urheber als hier bei uns. Deswegen mag es für uns so aussehen, dass sie erstmal nichts bringt, sondern nur Verschlechterungen bringt. Im Prinzip wird ein Teil des deutscher Urheberrechts damit in die EU exportiert.

    Bei uns kommt jetzt neu hinzu, dass die Verwertungsgesellschaften mehr Rechte bekommen, was man dann kontrovers diskutieren kann (wurde weiter oben zum Teil schon mal kurz gemacht).

    Theoretisch ja, praktisch nein.

    Es stimmt zwar, dass viele Länder laxere Vorschriften als Deutschland haben, es stimmt aber auch, dass zumindest das englischsprachige Internet eh von den US-Gesetzen dominiert ist, die jetzt nicht deutlich laxer sind. Copyrightverletzung beanstanden -> Content wird entfernt ist tatsächlich jetzt schon quasi-Standard, dafür sorgt der DMCA. Und ja, bei den großen Plattformn tun das auch jetzt schon Bots. Die Seiten, die bewußt versuchen, laxe Gesetzgebung auszunutzen, um mit illegalen Inhalten Geld zu verdienen, sitzen nicht in der EU. Denn so lax sind die Gesetze da nirgendwo. Tonga ist hingegen recht beliebt.

    Außerdem, wenn es bur darum ginge, Deutsches Recht EU-weit zum Vorbild zu nehmen, würde das hier keinen auf die Straße locken, für Deutschland würde sich ja dadurch nicht das Geringste ändern. Deshalb richtet sich der Protest ja auch hauptsächlich gegen Artikel 13 hierzulande. Das Leistungsschutzrecht finden zwar hierzulande auch viele bescheuert, aber das haben wir hier ja sowieso, egal, was das EU-Parlament beschließt. Nur funktioniert es halt nicht, da alle Verlage Google und Konsorten die Textschnippsel kostenlos zur Verfügung stelen, um nicht aus den Suchmaschienenergebnissen zu fliegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Satinavian (13. März 2019 um 08:40)

  • Wie im Zitat erwähnt, wird ja auch nur ein Teil des deutschen Rechts zum Vorbild genommen, nicht alles.

    Aber bisher mussten die die Urheberrechtsverletzungen immer zuerst entdeckt und dann beanstandet werden. Und bis das passiert ist, hat sich die Plattform erstmal ne goldene Nase daran verdient, wenn es überhaupt entdeckt wird.

    Jetzt geht es um den Versuch das bereits im Vorfeld bis zu einem gewissen Grad zu unterbinden, was theoretisch erstmal sinnvoll ist, vor allem für kleine Urheber.

    Dass vor allem gegen Artikel 13 auf die Straße gegangen wird, ist aus meiner Sicht völlig logisch, aber auch nicht unbedingt richtig. Da wäre es mal interessant zu wissen, wieviele von den Demonstranten tatsächlich die komplette Richtlinie gelesen haben (Artikel + Erwägungsgründe im englischen Original) und sie verstanden haben. Die meisten ziehen ihre Informationen vermutlich aus Youtube Videos und Youtube zeichnet das natürlich im schlechtesten Licht. Immerhin richtet sich der Artikel 13 in erster Linie gegen diese Plattform. Und wenn ich mich nicht ganz irre, dann haben sie bereits Werbung dagegen gemacht, als der Text noch nicht einmal geleakt worden war.

    Und ganz leider kann es mit dieser Richtlinie wieder passieren, dass die Großen auf die gleiche Art und Weise raus kommen, wie beim Leistungsschutzrecht. Aber das werden wir erst in etwa zwei Jahren erfahren, zusammen mit der Frage, ob der deutsche Gesetzgeber aus diesem Fehler gelernt hat oder nicht.

    Und bevor jetzt gleich wieder der Protest kommt. Um unter Art. 13 zu fallen halte ich die Hürden immer noch für sehr sehr hoch, so dass die kleinen Plattformen/Foren/etc. vermutlich erstmal gar keine Änderung spüren werden.

  • Aber bisher mussten die die Urheberrechtsverletzungen immer zuerst entdeckt und dann beanstandet werden. Und bis das passiert ist, hat sich die Plattform erstmal ne goldene Nase daran verdient, wenn es überhaupt entdeckt wird.

    Jetzt geht es um den Versuch das bereits im Vorfeld bis zu einem gewissen Grad zu unterbinden, was theoretisch erstmal sinnvoll ist, vor allem für kleine Urheber.

    Genau. Bisher musste ein Rechteinhaber nach Urheberrechtsverletzungen suchen und diese beanstanden. Was Aufwand ist und sich für viele nicht lohnt.

    Jetzt muss jeder Seitenbetreiber alle Uploads nicht nur nach Verletzung der Rechte eines Urhebers durchsuchen, sondern nach allen, was jedesmal noch viel mehr Aufwand ist als die Urheber früher hatten. Die mussten schließlich nur nach ihrem eigenen Krempel suchen.

    Wie sollen kleinere Seiten das stemmen ? Das ist schlicht unmöglich.

    Und ich teile deinen Optimismus, dass "kleine Platformen" nicht unter Artikel 13 fallen, so überhaupt nicht. Wenn es so wäre, wäre jeglicher Schutz der Urheber, den Artikel 13 verspricht, trivial zu umgehen. Uploader illegalen Materials müssten bloß auf kleinere Anbieter ausweichen - was die meisten sowieso schon tun.

    Einmal editiert, zuletzt von Satinavian (13. März 2019 um 11:21)

  • Was ich mit "dem Rest der Welt" meinte, gilt die EU-Regeln dann "nur" für deutsch -pardon - euorpäischsprachige Seiten oder nur für Seiten auf europäischen Servern? Heißt, Amazon brauchte sich nicht daran halten ... oder Asien?

    Wer - und wie - will man dies kontrolliere? Och, die Inkassosbüros lauern bestimmt schon. Die sind schon am Start seit es das Internet gibt - hab selbst vor Jahren mit denen wegen einen Dailer zu tun gehabt - bis der Gesetzgeber endlich einschritt.

    Ein Gesetz das wirklich den Copyright für Autoren, FIlmmacher und Musikern schützen soll, sollte sorgfältig formuliert werden. Ähnlich wie es bereits bei WikiAventurica u.a. geklärt wurde.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Die RiLi gilt nach Umsetzung für jeden, der im Gebiet der EU Inhalte geschützter Rechte verbreitet. D.h., auch Amazon, Youtube & Co. muss sich daran halten, wenn sie sich an EU-Bürger wenden und ihre Inhalte für EU-Bürger erreichbar sind.

  • Was ich mit "dem Rest der Welt" meinte, gilt die EU-Regeln dann "nur" für deutsch -pardon - euorpäischsprachige Seiten oder nur für Seiten auf europäischen Servern? Heißt, Amazon brauchte sich nicht daran halten ... oder Asien?

    Außereuropäische Server sind außen vor, außer die Betreiber machen darüber Geschäfte mit europäischen Endkunden.

    Das läuft vermutlich genauso wie bei der DSGVO.

  • Ok, ich fand gerade meinen "Antowrt" -> https://www.faz.net/aktuell/wirtsc…#lesermeinungen

    Kann ich dann in Zukunft auch die Post verklagen das sie Haß- und Erpressungesbriefe verteilt?

    Ach, ich höre schon wie sich die Anwälte die Hände reiben ...

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Jetzt muss jeder Seitenbetreiber alle Uploads nicht nur nach Verletzung der Rechte eines Urhebers durchsuchen, sondern nach allen, was jedesmal noch viel mehr Aufwand ist als die Urheber früher hatten. Die mussten schließlich nur nach ihrem eigenen Krempel suchen.

    Wie sollen kleinere Seiten das stemmen ? Das ist schlicht unmöglich.

    Das stimmt insoweit als sie das in einem für sie zumutbaren Ausmaß machen müssen. Das hatte ich weiter oben schon mal für den Orkenspalter erwähnt und ist in den Erwägungsgründen zu finden (38b). Von Youtube kann man erwarten, dass sie das in großem Umfang machen. Von kleineren Plattformen im Umfang ihrer Größe und ihres Publikums (Art. 13, 4a (1), wenn ich mich gerade richtig erinnere. Ich habe den Text grad nicht mehr vor mir). Und vermutlich dann auch in ihrem Bereich. Eine Plattform, die in erster Linie Musikvideos ihrer User zeigen möchte, sollte mit allen größeren Musiklabels sprechen. Oder zumindest den Versuch unternehmen eine Lizensierung zu bekommen. Sobald das Geschehen ist, müssen die Labels erstmal alle relevanten Informationen bereit stellen, ansonsten bleibt alles beim alten Recht.

    Und ich teile deinen Optimismus, dass "kleine Platformen" nicht unter Artikel 13 fallen, so überhaupt nicht. Wenn es so wäre, wäre jeglicher Schutz der Urheber, den Artikel 13 verspricht, trivial zu umgehen. Uploader illegalen Materials müssten bloß auf kleinere Anbieter ausweichen - was die meisten sowieso schon tun.

    Natürlich fallen auch kleine Plattformen unter Artikel 13, zumindest solange sie den Kriterien der Definition in Art. 2 entsprechen (Den Absatz weiß ich grad nicht mehr genau, aber es ist der letzte dieses Artikels). Und wie gesagt, die Hürden dafür sind groß. Und selbst wenn sie das tun, dann gelten ja noch die Ausnahmen für die neuen Plattformen (Jünger als 3 Jahre bzw. weniger als 10 Millionen € Umsatz).

    Theoretisch können die Uploader ausweichen. Aber die eventuell erste Strafe müssen sie trotzdem zahlen. Es ändert sich ja nichts daran, dass der Uploader immer noch haftbar sein wird. Und einmal gefundene Rechtsverletzungen werden dann vielleicht auch weiter gesucht, auch auf kleineren Plattformen. Die meisten Uploader können sich dieses Spielchen nicht allzu oft finanziell leisten. Und wenn es um monetäre Vergütung geht, dann bieten die kleinen Plattformen viel weniger Anreiz für solche illegalen Uploader. Zumal dann auch die erste Strafe bereits deutlicher ausfallen dürfte.

    Komplette Sicherheit gibt es nur, wenn man das Ganze so aufzieht, wie es gerade von allen Schwarzmalern betrieben wird. Niemand darf erstmal irgendwas hochladen, außer man hat die ausdrückliche Erlaubnis (in 3facher Ausfertigung, wir sind ja schließlich in Deutschland ;)). Aber genau in diesem Sinne lese ich diese Richtlinie im Moment nicht. Dann hätte sie auch viel einfacher und kürzer ausfallen können und man hätte direkt ein geltendes EU-Recht daraus gemacht.

    Für beide Sachen gilt: Da steht sehr oft was von Verhältnismäßigkeit in der Richtlinie. Und zumindest in Deutschland hat das bisher einigermaßen funktioniert, auch in anderen Rechtsbereichen.

    Aber am Ende gilt auch hier: Abwarten was die konkreten Gesetze besagen, also in eineinhalb bis zwei Jahren.

    Was ich mit "dem Rest der Welt" meinte, gilt die EU-Regeln dann "nur" für deutsch -pardon - euorpäischsprachige Seiten oder nur für Seiten auf europäischen Servern? Heißt, Amazon brauchte sich nicht daran halten ... oder Asien?

    Wer - und wie - will man dies kontrolliere? Och, die Inkassosbüros lauern bestimmt schon. Die sind schon am Start seit es das Internet gibt - hab selbst vor Jahren mit denen wegen einen Dailer zu tun gehabt - bis der Gesetzgeber endlich einschritt.

    Ein Gesetz das wirklich den Copyright für Autoren, FIlmmacher und Musikern schützen soll, sollte sorgfältig formuliert werden. Ähnlich wie es bereits bei WikiAventurica u.a. geklärt wurde.

    Das bleibt abzuwarten. Immerhin sagst du ganz richtig, dass das sorgfältig formuliert werden sollte. Genau deswegen ist das bisher nur eine Richtlinie und eben kein Gesetz. Für die genau Formulierung haben die Staaten dann zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie Zeit. Da sollte sich also vermutlich noch was machen lassen.

    Das gilt auch für den Wirkungsbereich.

    Um nochmal die DSGVO aufzugreifen: Die gilt ja theoretisch auch nur innerhalb Europas und für europäische Bürger. Aber gerade durch den letzten Zusatz gilt sie auch weltweit, sobald es um die Daten von Europäern geht. China kann mit den Daten seiner Einwohner immer noch umspringen, wie es will. Aber sobald sie Daten von Europäern sammeln müssen sie sich an die europäischen Gesetze halten.

    Und hier können die Staaten das dann immer noch so formulieren, dass das deutsche Urheberrecht für alle deutschen Kreativen weltweit gilt. Das muss man abwarten, bzw. man müsste mal schauen, wie das im Moment ist.

    Kann ich dann in Zukunft auch die Post verklagen das sie Haß- und Erpressungesbriefe verteilt?

    Ach, ich höre schon wie sich die Anwälte die Hände reiben ...

    Ja, kannst du machen. Wenn du nachweisen kannst, dass die Post die Briefe gelesen hat.

    Und ganz ehrlich. Die großen Plattformen lassen doch jetzt bereits alle Uploads automatisiert überprüfen, immerhin müssen sie die Sachen ja kategorisieren und verschlagworten, damit die jeweilige Suchmaschine möglichst viele Begriffe hat um das gewünschte Video zu zeigen. Zumindest die großen Plattformen wissen also auch jetzt bereits relativ genau, was in den jeweiligen Uploads drin ist.

  • Theoretisch können die Uploader ausweichen. Aber die eventuell erste Strafe müssen sie trotzdem zahlen. Es ändert sich ja nichts daran, dass der Uploader immer noch haftbar sein wird. Und einmal gefundene Rechtsverletzungen werden dann vielleicht auch weiter gesucht, auch auf kleineren Plattformen. Die meisten Uploader können sich dieses Spielchen nicht allzu oft finanziell leisten. Und wenn es um monetäre Vergütung geht, dann bieten die kleinen Plattformen viel weniger Anreiz für solche illegalen Uploader. Zumal dann auch die erste Strafe bereits deutlicher ausfallen dürfte.

    Die Uploader müssen eh schon Strafe zahlen, wenn sie erwischt werden. Für die ändert sich schon mal gar nichts.

    Änderungen ergeben sich nur für die Hoster wirklich.

  • Die Post speichert nichts und veröffentlicht auch per Brief nichts digital. Insofern sind Briefe und sonstige Postsendungen außen vor, weil das schon vom Sinn und Zweck der RiLi her nicht erfaßt wird. Und dann dürfte es sich bei den Haß- und Erpressungsbriefen auch um die Inhalte der Personen handeln, die sie geschrieben haben - mal unterstellt, das wäre ein irgendwie schützenswerter Inhalt ... Es werden also keine fremden Urheberrechte verletzt.

  • Der Rechteinhaber-Lobby ist nichts zu blöd. Sie wirft dem UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit (!) fehlende Neutralität vor, weil sein Statement einen Link zum Text von #Artikel13 auf der Webseite einer Grundrechtsorganisation enthält.

    Zitat von HerrNewstime

    Demo in Nürnberg: Am 16. März findet ab 13:30 Uhr in Nürnberg (Kornmarkt 5) ein weiterer Protest gegen Artikel 13 statt! #NieMehrCDU

  • Wenn ich mir das mal vorstelle ... vermutlich wäre dann so ewin Projekt wie der DereGlobus nie zustandegekommen, weil wir im Forum unser Wissen "austauschen" mußten; auch wenn die damalige (!) Redaktion uns einiges erlaubte (Verwendung von Plänen etc.). Nur vieles lief intern im Forum ab ... das inzwischen dank DSGdingsda geschlossen ist.

    Natürlich bin ich für Schutz des Copyright - laßt uns dann aber mit vollständigen Werken (Film, Buch, Musik) beginnen.

    Wenn das "irgendwie" klappt, kann man isch um die Bruchstücke (inkk. Zitate, Musikausschnitte etc.) kümmern.

    Wenn ich bedenke was bereits alles in diesem Unsinn, Schwachsinn, Blödsinn und sonstige Sinne gezeigt /zitiert wurde ... und wer weiß im Internet bei all dem herumfliegenden Zeug was frei oder copyright ist?

    Ist diese Planung im Sinne der Bürger? Wird mal wieder der leichteste Weg gewählt auf Kosten aller? Gut, Mißbrauch muß bestraft werden - aber den Besitzer eines Parkplatzes mit Strafe zu drohen, wenn dort ein gestohlenes Auto abgestellt wird ... nunja.

    Hab noch was: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia…berrechtsreform

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

    Einmal editiert, zuletzt von zakkarus (13. März 2019 um 18:01)