Die bornische Adelsversammlung

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    Wie groß ist die bornische Adelsversammlung?

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  • Meines Wissens unbekannt, denn es gibt eine so enorm große Anzahl von Brückenbaronen...

    Einziger wirklicher Anhaltspunkt sind die Geflügelten, die aus bornischen Adligen bestehen und 99 Mitglieder zählen - und das nur aus Sewerien, dem abgelegensten und am dünnsten besiedelten Teil des Bornlandes. Ich denke, man kann also getrost davon ausgehen dass es eine hohe dreistellige, vielleicht sogar vierstellige Anzahl ist.

  • So wie ich das verstanden habe ja aber auch nur Bronnjaren, die Land besitzen (und sei es noch so klein). Eigentlich muss nicht jeder der Geflügelten Land besitzen, oder? Kann er nicht auch ein Nachgeborener sein?

    Aber deine Schätzung kommt mir trotzdem gut vor, habe mir nämlich auch eine höhere dreistellige Zahl vorgestellt.

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  • Also die Geflügelten sind die jeweils 32 Vasallen der Häuser Notmark, Ouvenstamm und Ilmenstein. Bei denen ist definitiv auszugehen das sie Landbesitz haben. Aber auch diese sind ja nicht zwangsläufig die einzigen Adligen Seweriens die Landbesitzer sind.

    Ich denke auch das die Adelsversammlung 400-700 Mitglieder hat. Was aber auch nicht heißt das die alle in Festum zugegen sind wenn eine Versammlung ansteht. Möglicherweise lassen sich auch etliche ärmere oder anderweitig gebundene (zB krank) Barone durch Grafen oder ähnliche vertreten. (siehe die Hansetage der deutschen Hanse im Mittelalter)

  • Bronnjar ist, wer bornischer Adliger ist und seinen Stammbaum auf einen Theaterritter zurückführen kann. Ob dahinter ein auch nur taschentuchgroßes Land steht und welcher Titel (die besagen eh wenig), ist dabei egal. Wichtig ist die Abstammung, nicht Landbesitz. Weshalb auch bornische Adlige ohne diese Herkunft keine Stimme in der Adelsversammlung haben.

  • Ich glaube mich dunkel erinnern zu können, dass es gerade bei den landlosen Bronnjaren nicht unüblich ist dieses Stimmrecht in der Adelsversammlung auch zu versilbern, indem man es gegen Entgelt einem anderen Bronnjaren überlässt.

  • Also haben auch Nachgeborene eine Stimme in der Versammlung? Das sprengt doch dann aber irgendwie alle Proportionen, oder?

    Bornland hat 150.000 Einwohner.

    Es ist an Osteuropa angelehnt, das einen sehr hohen Anteil an Adel an der Gesamtbevölkerung aufwies (Polen 10%).

    Selbst wenn nur die Hälfte noch eine direkte Linie zu den Theaterrittern nachweisen kann und wie sagen, dass gut 20% des Adels noch nicht völljährig ist, sind es ein riesiger Haufen an Wahlberechtigten.

    Selbst bei einer Schätzung von 7,5% Adelsanteil wären das noch 4.500 wahlberechtigte Adlige.

    Vielleicht denke ich da einfach zu viel drüber nach :/

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  • Was meinst du mit Nachgeborene? Jeder, der nachweislich von einem Theaterritter abstammt (und natürlich Familienoberhaupt ist) ist nominell Bronnjar und stimmberechtigt.

  • Genau das meine ich. Die bisherigen Antworten haben den Anschein erweckt, dass jeder Adlige (mit TR-Stammbaum) an der Adelsversammlung teilnehmen darf. Aber ich hatte nämlich auch eigentlich gedacht, dass Nachgeborene (alle Adlige, die nicht Familienoberhäupter sind, also Geschwister, Kinder, etc.) nicht wählen dürfen.

    Also Haus A mit Hausherrin B darf mit einer Stimme an der Adelsversammlung teilnehmen, obwohl B noch die Kinder C, D, E und F hat. Egal wie alt diese sind, nur mit Landbesitz (=Haus-/Zweigoberhaupt) kommt ein Sitz in der Adelsversammlung

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  • Nein, nicht nur Familienoberhaupt. IldsB heißt es, dass man sich da familiär begegnen kann, wie z.B. Tjeika von Notmark und ihr Vater. Beide hatten eine Stimme in der Versammlung. Man kann die Stimme auch durch enterben nicht verlieren.

  • Was meinst du mit Nachgeborene? Jeder, der nachweislich von einem Theaterritter abstammt (und natürlich Familienoberhaupt ist) ist nominell Bronnjar und stimmberechtigt.

    Muss man dafür nicht auch den adligen Titel geerbt haben?

    Ja, aber den Titel erbt ja sowieso jeder legitime Nachkomme.

  • Allein der Titel ist allerdings keine Grundlage, denn dann würde nur der Titelträger dort Platz und Stimme haben. Das hat aber jeder, weshalb man sich da inner-familiär durchaus über den Weg laufen kann.

  • Muss man dafür nicht auch den adligen Titel geerbt haben?

    Ja, aber den Titel erbt ja sowieso jeder legitime Nachkomme.

    Klassisch wird der Titel nur an einen Erben vererbt. Also von den Kindern eines Barons ist nur einer Baron.

    Eben nicht. Bornland != Mittelreich, da kommen ja die ganzen bornischen "Brückenbarone" her.

  • DLdsB, S. 43: "Das Erbrecht im Bornland ist von Familie zu Familie unterschiedlich: Je nach der ursprünglichen Herkunft des Hauses - der Theaterorden hatte Mitglieder aus vieler Herren Länder - erbt mal nur das älteste, mal nur das jüngste Kind, mal alle Nachkommen zu gleichen Teilen, mal jedes Kind nur halb so viel wie das nächstältere."

    Über den Sitz in der Adelsversammlung heißt es auf der gleichen Seite: "Über einen gewichtigen Teil seines Erbes kann der Adlige aber nicht nach Belieben verfügen : das Stimmrecht in der Adelsversammlung. Nach der Großen Einung steht es allen leiblichen (und erwachsenen) Nachkommen eines Theaterritters zu."

    Also ja, die Adelsversammlung müsste immens groß sein.

  • Über den Sitz in der Adelsversammlung heißt es auf der gleichen Seite: "Über einen gewichtigen Teil seines Erbes kann der Adlige aber nicht nach Belieben verfügen : das Stimmrecht in der Adelsversammlung. Nach der Großen Einung steht es allen leiblichen (und erwachsenen) Nachkommen eines Theaterritters zu."

    Das klärt die Frage ja eigentlich. Auch wenn wir bestimmt keine klare Zahl festmachen können, ist die Adelsversammlung aufgrund dieser Regel immens. Selbst wenn wir annehmen, dass ein nicht geringer Teil wegen hohen Alters, beschwerlichem Weg oder irgend was anderem mal nicht zur Versammlung kommen:

    Die Adelsversammlung sollte jedes Mal mindestens viele hundert Teilnehmer haben und mMn in "guten Jahren" an der Tausender-Grenze kratzen.

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