Die Zwölfe zum Gruße!
Ich war gerade dabei einen neuen Charakter zu erstellen, als ich auf den Vorteil natürliche Waffen gestoßen bin, der ja für einige Rassen verfügbar ist. Ich fand das sehr interessant. Doch ich bin mir nicht sicher, wie natürliche Waffen im Kampf gegen Bewaffnete zu behandeln sind. In meiner Frage geht es explizit um Klauen oder Krallen.
Das WdS veranschlagt ja für den Kampf waffenloser Kämpfer gegen Bewaffneter AT/PA-Abzüge in Höhe von -1/-2 und für parierte Schläge ohne die SF Eisenarm den halben Schaden der Waffen. Mit Eisenarm immer noch den halben Schaden als TP(A). Außerdem würde selbst eine gelungene Attacke eines waffenlosen Kämpfers halben Waffenschaden für ihn bedeuten, wenn er von einem Bewaffneten pariert wird.
Ich frage mich nun ob ein Kämpfer mit natürlichen Waffen eben überhaupt als "waffenlos" bezeichnet werden kann und ob es in den Regeln irgendwelche Anhaltspunkte dafür gibt, ob die Abzüge auch für einen Kämpfer mit natürlichen Waffen gelten. Es macht meiner Meinung nach nämlich wenig Sinn, wenn die harten Klauen eines Wesens auf ein Schwert treffen, den gleichen Schaden zu veranschlagen, wie wenn eine bloße Faust die auf eine entsprechende Waffe trifft.
Wie seht ihr das?
Gruß Golgario