Ausgang der Frage:
Alles anzeigenUnd solange es für Positive Effekte nicht auch eine solches Buff-Äquivalent von Zuständen gibt, sind sowohl der S. 272 Kasten als auch meine Auslegung nicht falsch.
"Wenn mehrere anhaltende übernatürliche Effekte", das umfasst nicht nur Stärkungen, sondern alle andauernden Wirkungen. Das Beispiel findet man nicht S. 285, sondern S. 258 (ist aber mit dem anderen Kasten identisch). Zu übernatürlichen Effekten gehören auch Dinge wie eine übernatürliche Furchtaura (welche sich nicht mit dem Horriphobus summieren würde).
Hm ja da stolper ich auch irgendwie immer mal wieder.
(Gehört vielleicht auch in ein eigenes Thema)
Was sind "anhaltende übernatürliche Effekte"?
1. Effekte die mir direkt sagen +/-1 auf Attribut/AT/PA etc. (Fände ich offensichtlich)
2. Ausgelöste Zustände/Mentale wie z.B. "Furcht". Welche vielleicht sogar in gewisser weiser Magisch aufrecht erhalten werden. Zustände die nur die Wirkdauer über da sind.
3. Physische Zustände wie Brennen, Betäubung.
Also Zustände die nach Zustandsregeln abgebaut werden und nicht nach Wirkdauer.
(Zählen diese überhaupt dann noch als übernatürlich nachdem sie angerichtet wurden?)
Was sind eure Meinungen dazu?
Mir fällt da Spontan das Beispiel mit dem Wasserpfeil ein.
Ein erklärungsansatz war:
Alles anzeigenWas sind "anhaltende übernatürliche Effekte"?
Spontan würde ich sagen, dass dies alle Effekte sind die über einen Zeitraum wirken und nicht sofort abgehandelt sind.
Dazu gehören auf jeden Fall Modifikationen (wie 1.) und anhaltende Zustände (2.), aber auch Dinge wie Beherrschungen oder Verwandlungen. So würde meiner Meinung nach der Kasten auch im Fall von zwei Gestaltwandlungen greifen: Wenn der per Wolfstatze verwandelte Elf beispielsweise ein Verwandlungselexier trinkt, würde auch hier nur der stärkere Effekt (beide haben den gleichen übernatürlichen Effekt: Verwandlung in ein Tier) wirken. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob es in diesen zwei Spezialfällen möglicherweise Sonderregeln gibt (diese haben dann natürlich Vorrang).
Bei 3. ergibt sich das Problem normalerweise nicht, da man einen Status entweder hat oder nicht hat, aber man kann ihn nicht doppelt haben. Entweder man ist "blind" oder man ist es nicht.
Generell gibt es zwar nur eine Wirkung (die sich nicht stapeln lässt), aber der zweite oder weitere Effekte werden nicht aufgehoben. Wenn beispielsweise der stärkere Effekt endet, aber der schwächere bislang unterdrückte noch wirkt, unterliegt man nun diesem (z.B. wenn der stärkere Furchtzauber früher endet als der schwächere Furchtzauber). Der schwache Effekt ist nicht einfach verschwunden oder beendet, sondern wurde nur überlagert.
In Streitfällen hat der SL das letzte Wort (ob z.B. die Betäubung magischer oder natürlicher Art ist), wie im Beispiel mit dem Archofaxius. RAW Hinweise gibt es da nicht und man kann nur spekulieren, ob man einfach "durch die Wucht des Treffers benommen ist"(und deshalb die Stufe bekommt) oder ob es an der speziellen übernatürlichen Wirkung des elementaren Erzes liegt.
Streitfälle wird es bei DSA immer geben. Es gibt einfach viel zu viele Möglichkeiten.
Also wie sieht das bei euch aus? Oder habt ihr gar passende Regelstellen für uns?