@ Kaernaun:
Nicht ganz. Bei den Ausführungen zum Kaisertum S. 21 f. ist davon nicht die Rede (wohl aber von Frauen und der Änderung BF 1014). Bei den allgemeinen Ausführungen zu den Erbansprüchen S. 25 liest man "nur mit Einverständnis des Lehnsherren". Wenn man nunmehr selber der Lehnsherr ist....
Daher kommt es wohl darauf an, wie sehr die einflussreichsten Hochadligen und die Praioskirche da auf der Seite von Rohaja stehen.
Es gab ja auch mehrere Kaiser auf dem Thron, die merkwürdige Eigenschaften hatten. Bardo und Cella als Zwillinge auf "ausdrücklichen Wunsch Pervals" (trotz Verbots von Frauen auf dem Kaiserthron) oder Rude I mit seinen sieben Ehefrauen...
Daher ist es eine Frage des Durchsetzungsvermögens. Und: Wer die Insignien (v.a. Raulskrone) innehat und vom Praiosgeweihten gesalbt wurde IST Kaiser. Egal von wem er nun abstammt.