Kriegerbriefe und Gerichtbarkeit

  • Moin,

    ich habe hier ein kleines Problem mit Gareth und die Gerichtsbarkeit bei einem Thorwalschen Krieger aus Prem.

    Folgende Situation:
    Die Gruppe hat einen Auftrag von Thorn Eisiniger (Rat der Helden) angenommen, eine der Diebesbanden (Almadaner oder Tobrier) auszuschalten. Die Gruppe entschied sich die Almadaner zu schwächen und mit den Tobriern die Almadaner einfach zu überrennen. Guter Plan, ist auch aufgegangen, nur das dabei ein Teil des Stadtviertels in Mitleidenschaft gezogen wurde, ein Haus niederbrannte und es etliche Tote zu beklagen gibt durch diesen Bandenkrieg, darunter auch Unschuldige Anwohner.

    Jedenfalls endete es damit, das die Stadtwache unter der Führung einer Kor-Geweihten (Ja, ich weiß das das sehr unüblich ist, gerade weil ich die Regionalbeschreibung von Gareth rauf und runterlese, aber ich fand es schön wenn man von Söldner zu Söldner reden kann anstatt einen genervten Hauptmann vor einen zu haben) die Gruppe in "Untersuchungshaft" bringen soll. Besagter Untersuchungshaft ist ein gesichertes Anwesen mit etlichen Wachen, kein Gefängnis oder Schuldturm (der ist vor allem voll da die Tobrier da jetzt alle drin hocken).

    Die Kor-Geweihte nahm die Waffen der Gruppen ab, der Thorwalsche Krieger weigerte sich jedoch, weil er ein Krieger ist. Kriegerbrief wird jedoch überprüft, weil kann ja jeder fälschen, ne.

    Durch mehreres Hin- und her diskutieren hat der Krieger die Geweihte attackiert, was darin endete das er jetzt bewusstlos in eine Zelle verfrachtet wird.

    Jetzt ist natürlich die Frage diese Situation vor Gericht aussieht, wenn ich mir das Regionalband so ansehe wird das ziemlich schwierig werden, wenn ich die ganzen Beweispunkte vor gehe. Angeführt wurde der Mob der Tobrier auch vom besagten Thorwalschen Krieger und Ihn einfach "hängen" lassen möchte ich auch nicht, schließlich hat die Gruppe es geschafft eine Bande auszuschalten und die andere zu schwächen, um endlich dieser Ungerechtigkeit einhaltzugebieten.

    Also daher frag ich mal:

    Wie sieht die Gerichtsbarkeit bei Kriegern im Allgemeinen aus? Schutz der Schwachen entfällt den Prinzipientreue der Kriegerschule aus Prem, weil es kaum Informationen gibt. Es gibt gute Erwähnungen im Westwind-Buch, aber die sind auch nur wenige. Ich habe mir auch Wiki-Aventurica zur Hilfe genommen und bekannte gefragt, was denn dort so drin steht (ich besitze nämlich nicht alle Bücher).

    Wie sieht es mit Ausländischen Kriegern aus? Gilt da überhaupt eine Gerichtsbarkeit oder zählt man als Fremder und kann somit mal eben Jahre im Schuldturm verbringen, oder wird man in das Heimatland ausgeliefert wo potenzielle Konsequenzen warten?

    Allgemein ist Thorwal was Ihre Prinzipien betrifft sehr merkwürdig, Sie sind das Söldnervolk schlecht hin. Manche benehmen sich wie ein Elefant im Porzellan-Laden, andere dagegen sind laut Buch die nettesten Menschen die man treffen kann.

  • Gerichtsbarkeit sieht für Krieger aus wie für jeden anderen auch. Krieger gelten als Respektspersonen, sie erhalten also in der Regel einen ordentlichen Prozess und werden angehört. Es gibt meines Wissens nach diesbezüglich keine Sonderrechte für Krieger.

    Die Sache mit der Prinzipientreue (die man bei dem Krieger trotzdem vermuten würde) ist der Grund weshalb Herrscher akzeptieren, dass Krieger quasi jederzeit Waffen tragen. Wenn die Wache auf der Straße einen Streuner mit einem Andergaster antrifft, dann wird sie ihm den vermutlich abnehmen. Bei einem Krieger geht man jedoch davon aus, dass er rondrianischen Prinzipien folgt und deswegen ist die Wache eher geneigt Krieger auch in voller Kampfmontur auf den Straßen umherlaufen zu lassen.

    Ich kenne mich mit Gareth nicht so gut aus, aber du könntest den Helden einen Rechtsgelehrten (sprich Anwalt) stellen. Entweder stellt Thorn Eisinger den, oder ein unbekannter Gönner, der über das Resultat der Aktion sehr glücklich ist. Zur Verteidigung könnte dieser dann z.B. den offiziellen(?) Auftrag als mildernden Umstand anführen. Das Ergebnis der Verhandlung könnte dann z.B. statt Körperstrafen eine hohe Geldstrafe sein (Tat zum Wohle der Stadt, aber Schaden muss ersetzt werden). Je nach dem wie vermögend die Helden sind, könnten für sie auch die selben Gönner, die schon den Anwalt gestellt haben, einspringen.

  • Verhaftet, also werden die Waffen abgenommen. Da kannst du Krieger oder aldig oder beides sein, wenn du in Gewahrsam genommen wirst, dann nimmt man dir die Waffen ab. Gerade als Thorwaler ist der Kriegerbrift für dich doch eh nur eine Lappalie wegen der anderen, da für dich ja sowieso jeder gleichbehandelt werden sollte.

  • Ich hab mal ein bisschen im Klingentänzer gestöbert, wo die Akademie näher beschrieben wird.

    Erstens: Die Überprüfung eines Premer Kriegerbriefs gestaltet sich etwas schwierig, weil Prem keine Kriegerbriefe verteilt. Stattdessen gibt es eine Tätowierung des Unterarms, die aber in Metropolen wie Gareth vermutlich ungefähr genauso anerkannt ist.

    Zweitens: Die Prinzipientreue der Akademie wird wie folgt beschrieben:

    Spoiler anzeigen

    Ausprägung der Prinzipientreue
    Die Ehrenhaftigkeit eines Thorwalers hat etwas mit Mut zu tun
    und der Bereitschaft, sich in der Ottajasko einzufügen und sei-
    nen Teil zur Gemeinschaft beizutragen. Keiner der Abgänger
    der Schule würde seine Mannschaft im Stich lassen. Diese Le-
    bensbünde und Kampfgemeinschaften bilden die Familie, die
    Gemeinschaft und den selbstgewählten Lebensraum. Zudem
    wäre es der eigenen Ehre zutiefst abträglich, sich feige aus einem
    Kampf zu schleichen. In den vielen Übungsstunden haben sie
    ihre Fähigkeiten einzuschätzen gelernt und sich ein gutes Selbst-
    vertrauen aneignen können, das sie einen Kampf einschätzen
    und gewinnen lässt.
    So äußert sich die Prinzipientreue auch für die Abgänger der
    Premer Schule in diese Richtung. Ihre Loyalität gilt in erster
    Linie Prem und darüber hinaus der gesamten Region orwal,
    auch wenn die Eigenständigkeit der einzelnen Orte aus denen
    die Zöglinge stammen, durch die Ausbildung nicht in Frage ge-
    stellt wird. Doch spätestens seit den horasischen Überfällen und
    Greueltaten im Norden ist man näher zusammen gerückt und
    sieht sich nicht zuletzt durch das Vorbild des großen Hetmanns
    Tronde als Einheit.
    Das höchste Gut von Swafnirs Kindern ist die Freiheit, ihr Leben
    selbstbestimmt in die Hand zu nehmen. Schon in der Geschichte
    der orwaler spielte dieser Aspekt eine zentrale Rolle. Und an
    diesem Ort, wo Rondra selbst in den Freiheitskampf eingegri en
    hat, wird dies immer wieder beschworen. Die Verteidigung der
    Freiheit sowohl einzelner Menschen als auch des gesamten thor-
    walschen Volkes gilt den Abgängern als bedingungslos zu unter-
    stützendes Ziel ihres Lebens.

    Ansonsten hat sapientia schon recht - Kriegern wird grundsätzlich Ehrenhaftigkeit unterstellt, aber sie genießen darüber hinaus keine Sonderrechte wie es bei Magiern der Fall ist.

    Wie sieht es mit Ausländischen Kriegern aus? Gilt da überhaupt eine Gerichtsbarkeit oder zählt man als Fremder und kann somit mal eben Jahre im Schuldturm verbringen, oder wird man in das Heimatland ausgeliefert wo potenzielle Konsequenzen warten?

    Im Heimatland warten relativ sicher keinerlei juristische Konsequenzen auf den Krieger - wer sollte ihn da auch anklagen?

    Interessant wäre, welchen SO der Krieger hat (Prem hat da ja mit 5-10 eine ordentliche Spanne). Je höher dieser liegt, desto eher könnte man ihn als einem Ortsansässigen gleichrangig ansehen. Auch wäre die Frage, ob die Gruppe schon ein paar Leumundszeugen gesammelt hat, die jetzt vielleicht die allgemein gute Gesinnung bezeugen könnten.

    Im Prinzip gibt es ja zwei unterschiedliche Anklagepunkte:

    Einerseits der Amoklauf der Tobrier unter teilweiser Führung des Thorwalers. Da hat der Richter einen sehr großen Handlungsspielraum, zwischen "Der Thorwaler hat ja selbst (vermutlich) niemanden umgebracht und ist für die Taten der Anderen nicht verantwortlich" bis zu "Der Thorwaler hat die aufgestachelt, also steht er dafür gerade".

    Andererseits der Widerstand gegen die Korgeweihte. Da hat er vermutlich insoweit Glück, als dass die Geweihte die Sache mit dem Kampf der beiden als abgegessen sehen könnte - er hat sich gewehrt, er hat auf die Schnauze bekommen, fertig. Wenn sie das natürlich nicht so betrachten möchte, sieht es übel für den Krieger aus, denn bei Widerstand gegen die Staatsgewalt kennen die meisten Richter kein Pardon.

    Ebenfalls irgendwo glücklich ist, dass das Ganze im Auftrag des Rats der Helden passiert ist. Der will vermutlich nicht seinen Ruf durch die Charaktere in den Dreck gezogen sehen, wird sich also für eine schnelle Abwicklung des Verfahrens einsetzen - je nachdem, wie du deine Runde weiter leiten willst, kann ich mir zum Beispiel vorstellen, dass die Charaktere schlicht (evt. nach einer größeren Geldbuße) aus der Stadt geworfen werden.

    Verhaftet, also werden die Waffen abgenommen. Da kannst du Krieger oder aldig oder beides sein, wenn du in Gewahrsam genommen wirst, dann nimmt man dir die Waffen ab. Gerade als Thorwaler ist der Kriegerbrift für dich doch eh nur eine Lappalie wegen der anderen, da für dich ja sowieso jeder gleichbehandelt werden sollte.

    Ganz so direkt würde ich es nicht sehen. Insbesondere bei Adligen ist Justiz auch immer Diplomatie - wo ein Niemand bis zum Prozess ins nächste Loch geworfen wird, mag ein Adliger auch mit einem Ehrenwort, die Stadt (oder das Haus) nicht zu verlassen, davonkommen, ohne entwaffnet zu werden. Die Möglichkeit der Unschuld besteht ja durchaus und dann möchte man den hohen Herrn möglichst wenig vor den Kopf gestoßen haben.

    Jeder Mensch ein Magier!
    Avatar by Tacimur

  • Wie sieht es mit Ausländischen Kriegern aus? Gilt da überhaupt eine Gerichtsbarkeit oder zählt man als Fremder und kann somit mal eben Jahre im Schuldturm verbringen, oder wird man in das Heimatland ausgeliefert wo potenzielle Konsequenzen warten?

    Jeder ist der örtlichen Gerichtsbarkeit und Gesetzen unterworfen. Einzige mir bekannte Ausnahme sind die Ucuriaten, die erhebliche Sonderrechte besitzen. Bestimmte Gruppierungen oder Rassen haben bisweilen besondere Abmachungen (z.B. bezüglich Verurteilung oder Überstellung), aber nicht die Krieger als Berufsstand.

    Die besonderen Rechte der Krieger umfassen beispielsweise das Führen privilegierter Waffen, das Tragen einer Ritterrüstung und die Teilnahme an den meisten Turnieren.

    Wichtig für Deinen Fall vor Gericht ist, dass der Krieger "unabhängig von der ursprünglichen Herkunft" das Anrecht auf eine angemessen respektvolle Behandlung (dieses Recht kann er einfordern) hat und üblicherweise wird seinem Wort Beachtung geschenkt. Damit ist er also kein einfacher Ausländer.

    Für die "moralische Integrität" (die hinter den o.g. Behandlung steckt) bürgt übrigens die Brief ausstellende Akademie (welche den Brief bei schweren Verfehlungen deshalb auch wieder wegnehmen kann) (KT S. 12).

    Grundsätzlich ist jeder Gerichtsfall weitgehend offen und entsprechend viel Handlungsspielraum hast Du auch als SL. Prestige, Verbindungen, ein großer Name uvm. haben dabei großes Gewicht und vor allem Bestechung ist ein wichtiges "Instrument" um ein "gerechtes" Urteil zu finden.

    Letztendlich hast Du als SL in meinen Augen die freie Wahl beim Ausgang des Abenteuers. Vielleicht solltest Du gar nicht so viel voraus planen, sondern erst mal abwarten was die Kameraden zur Entlastung tun. Man kann wie gesagt an vielen Stellen ansetzen und "Recht und Gesetz" sind bei weitem nicht die einzigen Punkte, die zum endgültigen Urteil führen.

    Du solltest meiner Meinung nach auf jeden Fall den schlimmsten Ausgang und die wahrscheinliche Anklage vor Augen führen (als aufständischer Führer hingerichtet) und wenn die Helden dann nicht aktiv werden passt etwas nicht. ;)

    Da der festgesetzte Held wohl nicht viel machen kann, könntest Du dem Spieler für die Zwischenzeit doch mal einen NSC (z.B. seinen Anwalt) zum Spielen übergeben. So kann der Spieler aktiv an der Rehabilitation arbeiten und bleibt auch beim Rollenspiel nicht außen vor.

    Am Ende sollte dann weitgehend das Rollenspiel über das Urteil und eine eventuelle Strafe entscheiden.

    Edit: Im Mittelreich haben übrigens selbst die heimischen Adeligen nur das Recht auf eine angemessene Bewaffnung. Je nachdem wo man sich gerade befindet, kann es ziemliche Unterschiede geben. Es ist also nicht so, dass der kleine adelige Held überall mit seinem Zweihänder rein marschieren darf "weil er doch Adelgier" ist. Das man entwaffnet wird, wenn man festgesetzt wird (wie von Pack_master ausgeführt) sollte auch klar sein.

    Einmal editiert, zuletzt von x76 (12. November 2018 um 00:21)

  • Moin,

    das Gericht war in meiner Runde etwas stark chaotisch durch meine eigene Verwirrtheit über die Garether Gesetzesregeln, das ich vieles durcheinander gebracht habe.

    Ich habe mir eine passende Strafe für die Gruppe ausgedacht, Sie dürfen für die Begräbniskosten der 19 Personen inkl. Abfindung der geschädigten Familien um den Verlust aufkommen. Die zwei Kämpfer, u.A. der Thorwalsche Krieger, werden dann für mehrere Stunden an den Pranger gestellt um eine Symbolische Bestrafung fortzuführen, obwohl Sie einen guten Dienst getan haben, haben Sie gegen das Gesetz verstoßen. Weiterhin trägt die gesamte Gruppe die Prozesskosten vom Richter, Staats-Advocaten und inkl. der ganzen angehenden Schriftgelehrten.

    Der Krieger hat sich leider sehr schlecht benommen aufgrund seiner Prinzipientreue: Freiheit, die darin resultierte das er Wachen, Mitspieler und noch einmal die Kor-Geweihte angegriffen hat. Aufgrund dieser Angriffe hat der Garethische Richter entschieden, das die Strafe härter sein wird und in Namen der Rechtssprechung wird die Akademie darüber informiert, das die Person sich unehrenhaft verhalten hat und es gibt eine große Auflistung an Verstößen mit dem Hinweis darauf, den Krieger seinem Brief zu entziehen. Oder das Tattoo unkentlich zu machen. Darüber hinaus gibt es eine mehrwöchigen Aufenthalt im Schuldturm, damit er "herunter kommt".

    Damit gilt das Thema als erledigt für mich :) Ich bedanke mich für eure Einwürfe die habe ich mir alle mal Stichhaltpunkteartig nieder geschrieben, falls es für sowas nochmal kommen sollte ;)

  • Aufgrund dieser Angriffe hat der Garethische Richter entschieden, das die Strafe härter sein wird und in Namen der Rechtssprechung wird die Akademie darüber informiert, das die Person sich unehrenhaft verhalten hat und es gibt eine große Auflistung an Verstößen mit dem Hinweis darauf, den Krieger seinem Brief zu entziehen. Oder das Tattoo unkentlich zu machen.

    Nur kurz zur Klärung: Ein Garether Richter hat erstmal keine Befehlsgewalt darüber, wie und ob eine Thorwaler Akademie ihre Krieger maßregelt - der Richter kann also höchstens darum ersuchen. Wie man in Thorwal dann handelt, steht auf einem anderen Blatt. Da ist wiederum alles von "Das war unehrenhaft und eines Premer Kriegers nicht würdig" über "Der Kerl ruiniert uns unseren Ruf, weg mit der Mitgliedschaft" bis zu "Uns doch wurscht, was irgendein ferner Garether über einen unserer Jungs mault" drin.

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    Avatar by Tacimur

    Einmal editiert, zuletzt von Cifer (15. November 2018 um 23:18)

  • Wer in Gefangenschaft mehrfach die Wachen und Diener des Gerichts attackiert wird üblicherweise zum Tode verurteilt, im mindesten Falle aber ernsthaften Schand- und Körperstrafen unterzogen und danach verbannt.

    Für seine IHK Mordbubenschulung dürfte sich ein Gericht hingegen kaum interessieren.

    Ihm ein Schandmal in sein Hautbild zu brennen liegt hingegen sehr wohl im Rahmen der Möglichkeiten des Gerichts. Gerade weil es dem Gericht gleichgültig sein kann, was irgendein Säufer in Thorwal gesagt hat. Ein Gericht das ihn vom Leben zum Tod zu befördern vermag kann auch eine Menge dazwischen anweisen.

    Dramaturgisch wäre es aber wohl produktiver ihm einen Fürsprecher zu verpassen und ihn zur Teilname an einer Strafexpedition oder Pilgerfahrt zu verpflichten. ;)