Frage zur Anmeldepflicht von DSA-Larps

  • Die Zwölfe zum Gruße! :)

    Da wir gerade überlegen, ob wir die ein oder andere Sache aus dem P&P mal live ausspielen sollen, habe ich mich in den letzten Tagen mit dem Thema DSA-Larp beschäftigt. Dabei bin ich auf einen Passus gestoßen, den ich nicht verstehe bzw. nicht nachvollziehen kann und wollte daher mal die Larpfans hier um Rat fragen. Auf der offiziellen Seite der Aventurien-Kampagne findet sich folgender Hinweis:


    Wichtig! Jede DSA-Con – ob sie nun Teil der Kampagne ist oder nicht – muss an Ulisses Spiele über die Adresse larp@ulisses-spiele.de gemeldet werden. DSA-Cons dürfen keine kommerziellen Veranstaltungen sein (sofern nicht ein Lizenzabkommen vorliegt). Eine Eintragung auf dem oben genannten Kalender reicht als „Meldung an Ulisses “ aus.

    In den letzten Jahren haben wir mit unserem Verein Larps ausgerichtet, die beispielsweise auf der Welt der Dunkelheit (Vampire) basierten oder haben eigene Mittelaltersettings bespielt.
    Verstehe ich das richtig, dass wenn ich mein Larpevent inplay in Havena spielen lasse, ich dafür ne Lizenz brauche, bzw. das zumindest anmelden muss? Ist das wirklich so? 8o Und wenn ja, wieso? ^^
    Wie unterscheidet sich denn beispielsweise ein Larp, das in Aventurien spielt, von einer Tischrunde, die auf ner Pen and Paper Con in Aventurien spielt?

    - nicht mehr im Forum aktiv -

  • Bei der Nummer mit der Lizenz geht es darum, dass du nicht deinen Lebensunterhalt damit verdienen sollst Larps mit DSA Setting zu veranstalten. Die Larps, an deren Organisation ich bisher beteiligt war gingen immer +/- 0€ aus der Nummer raus, spätestens dann, wenn wir noch nen Kanister Met und nen Kasten Bier als Freigetränke rausgehauen haben. Anderes Beispiel, wenn du jetzt deine DSA-IT-Larp Taverne "Zum Schwarzen Keiler" aufmachst, und damit deine Brötchen als selbstständiger Gastronom verdienen willst, wäre ebenfalls ne Lizenz fällig

    Ulisses möchte als Inhaber der Marke, denke ich, einfach nur wissen, wann und wo Veranstaltungen mit ihrer Marke passieren. Da ist, denke ich, nix gegen einzuwenden.

    Was die P&P-Cons anbelangt, ich wette, die sollten ihre Veranstaltung auch anmelden bei Ulisses, wenn sie explizit mit "DSA-Runden" in ihren Ausschreibungen werben wollen...

  • Was die P&P-Cons anbelangt, ich wette, die sollten ihre Veranstaltung auch anmelden bei Ulisses, wenn sie explizit mit "DSA-Runden" in ihren Ausschreibungen werben wollen...

    Das würde ich jetzt eher bezweifeln.

    Jeder Mensch ein Magier!
    Avatar by Tacimur

  • Was die P&P-Cons anbelangt, ich wette, die sollten ihre Veranstaltung auch anmelden bei Ulisses, wenn sie explizit mit "DSA-Runden" in ihren Ausschreibungen werben wollen...

    Das würde ich jetzt eher bezweifeln.

    Wenn's Logo benutzt wird aufm Flyer oder sowas. Kann mir schon vorstellen, dass das den Verlag interessieren wird, wer und warum ihre Marken und Logos nutzt. Red Bull ließe das nicht einfach so mit sich machen. Da kriegst ganz bestimmt schnell Post vom Anwalt... ;)

  • Bei der Nummer mit der Lizenz geht es darum, dass du nicht deinen Lebensunterhalt damit verdienen sollst Larps mit DSA Setting zu veranstalten.

    Sinnvoll. Im Grunde wird also mit dieser Regelung der extremste Fall abgedeckt. Kann man nichts gegen sagen. :thumbup:

    Ulisses möchte als Inhaber der Marke, denke ich, einfach nur wissen, wann und wo Veranstaltungen mit ihrer Marke passieren. Da ist, denke ich, nix gegen einzuwenden.

    Mmh. Aber ich finde das trotzdem etwas komisch. Ist das allgemein üblich, bzw. bestehen auch andere Verlage/Publisher darauf? Es wäre ja was anderes, wenn ich die Marke nehme oder Elemente herausgreife und dann als Eigenkreation verkaufe. Will Paramount oder CBS auch wissen, wenn ich meine Starfleet Uniform auf nem Trekkie-Treffen überstreife, wo jemand Getränke verkauft? Oder J.K. Rowling, wenn ich mit Freunden ein Harry Potter Larp auf ner Burg veranstalte, deren Jugendherbergszimmer kostenpflichtig sind? Das hat doch mit Markensicherheit gar nichts zu tun?
    Bereitet das nur mir Unbehagen? Bei Filmvorführungen, Abspielen von Musik usw. ist mir schon klar, dass öffentliche Aufführung verboten ist, bzw. GEMA kostet.

    Aber ein Rollenspiel, das ich erworben habe und das, nun ja, den Zweck hat gespielt zu werden darf ich in der Live-Variante nur dann spielen, wenn ich mich dafür angemeldet habe? Ich verstehe ja, dass man verhindern möchte, wenn zwielichtige Gestalten Kasse machen wollen. Aber inwiefern unterscheidet sich ein öffentliches LARP von einem offenen Spielenachmittag im Rollenspielverein, bei dem man nen symbolischen Kleinstbetrag für Tee und Kakao in die Vereinskasse spendet?

    Müsste ich - überspitzt gefragt - auch ein DSA-Larp, das in Rakshazar spielt ebenfalls anmelden und ggf. genehmigen lassen, sogar dann, wenn ich ein Abenteuer aus meiner ureigenen Feder öffentlich ausspielen will, nur weil Regeln und Welt von DSA verwendet werden? :/

    Was die P&P-Cons anbelangt, ich wette, die sollten ihre Veranstaltung auch anmelden bei Ulisses, wenn sie explizit mit "DSA-Runden" in ihren Ausschreibungen werben wollen...

    Das fände ich echt hart. Da es nirgends erwähnt wird, gehe ich aber nicht davon aus, dass sowas angemeldet werden muss.

    Finde es generell etwas seltsam. :/ Ich plane gerade mit Freunden sowohl eine DSA P&P-Con als auch ein HeXXen-Larp im nächsten Jahr. Letzteres hatten wir auch mal Mirko Bader gegenüber erwähnt und wir haben nichts von irgendwelchen Auflagen gehört, wonach wir erst ne Erlaubnis bräuchten.

    Ist das womöglich ne einmalige Sache, die nur DSA betrifft? Und kann es womöglich sein, dass gar nicht Ulisses hinter dieser Vorgabe steckt, sondern Orkenspalter TV, als Organisatoren der Aventurien-Kampagne?
    Vielleicht kann NicoMendrek was zur groben Thematik sagen? Bin verunsichert. ;)

    - nicht mehr im Forum aktiv -

  • Zitat von Tharus84

    Aber inwiefern unterscheidet sich ein öffentliches LARP von einem offenen Spielenachmittag im Rollenspielverein, bei dem man nen symbolischen Kleinstbetrag für Tee und Kakao in die Vereinskasse spspende?

    Das eine ist Privatvergnügen, das andere eine Veranstaltung die ab einer bestimmten Größe offiziell angemeldet werden.

    Wir haben in Deutschland zwar die Versammlungsfreiheit, das heißt aber nicht das es bei sowas keine Richtlinien gibt und wenn dann noch ein Ticket verkauft wird bzw Eintritt zu zahlen ist könnte ich mir vorstellen das es komplizierter wird, hin oder her ob Gewinnabsichten oder nur die Kostendeckung das Ziel dieser Zahlung ist.

    Nur ne Vermutung aber es würde mich wundern wenn es hier keine Gesetze zu gibt.

    Wozu die Anmeldung? Keine Ahnung, ich kann verstehen wenn Ulisses da ne Art Überblick behalten möchte, eventuell auch einfach nur um im Falle des Falles einen Ansprechpartner zu haben?

  • Was die P&P-Cons anbelangt, ich wette, die sollten ihre Veranstaltung auch anmelden bei Ulisses, wenn sie explizit mit "DSA-Runden" in ihren Ausschreibungen werben wollen...

    Das würde ich jetzt eher bezweifeln.

    Wenn's Logo benutzt wird aufm Flyer oder sowas. Kann mir schon vorstellen, dass das den Verlag interessieren wird, wer und warum ihre Marken und Logos nutzt. Red Bull ließe das nicht einfach so mit sich machen. Da kriegst ganz bestimmt schnell Post vom Anwalt... ;)

    Wenn man das groß als "Die fantastische Red Bull Con" bewirbt, sicherlich. Wenn man irgendwo im Kleingedruckten "Auf dieser Veranstaltung werden Getränke wie Coca Cola, Apfelsaft und Red Bull verkauft" ... eher nicht.

    (Außerdem wäre da noch die Frage, inwiefern das Gebaren von Getränkeriesen ein Vorbild für einen kleinen Verlag sein sollte, der vermutlich eine andere Beziehung zu seinen Kunden/Fans pflegen möchte.)

    Jeder Mensch ein Magier!
    Avatar by Tacimur

  • Heyho! Wurde gerade in diesen Thread zitiert und mache es möglichst kurz.

    - Orkenspalter TV verwaltet für Ulisses die offizielle DSA-LARP-Kampagne.

    - Hinter der Kampagne steht kein kommerzielles Interesse weder von Ulisses noch von uns. Das wird auch von allen Mitgliederorgas der Kampagne erwartet.

    - Jeder darf so viele und so große DSA-Cons veranstalten wie er will - öffentlich oder privat. Es geht nur darum, dass es sich um keine kommerzielle Veranstaltung handelt. Kommerzielle LARPs werden immer häufiger - und auch Paramount oder Disney würden darauf achten, dass mit ihrer Marke nicht unerlaubt Geld gemacht wird. Deutlich strenger als Ulisses, würde ich vermuten.

    - Wer ein kommerzielles DSA-LARP veranstalten will, muss eine offizielle Lizenz von Ulisses erwerben (einen solchen Veranstalter gibt es momentan nicht).

    - In der Vergangenheit gab es solche Lizenznehmer, was zu einigen Unklarheiten und teils auch Stress unter Orgas geführt hat.

    - Ulisses will einfach den Überblick darüber behalten, wo Cons mit ihrer Marke veranstaltet werden. Und ja, das betrifft alle Settings im DSA-Universum - also auch das Riesland, Myranor, Uthuria, Tharun oder diese Insel aus den Rhianna-Romanen. Ich kann daran ehrlich gesagt nicht Verwerfliches finden.

    - Das Einzige, was ihr tun müsst ist, eine Mail an larp@ulisses-spiele.de zu schreiben. Das wird dann an mich umgeleitet. In der Mail muss nur stehen: "Ich veranstalte am X eine DSA-Con, die in Y spielt." Alternativ könnt ihr euch an den Codex Verein wenden, der die offizielle Conliste verwaltet. Wenn ihr da mit eurer Con nicht erscheinen wollt (da Einladungscon oä) ist das natürlich auch okay.

    - Wichtig ist, dass wir hier eine Unterscheidung machen zwischen Fan-Cons und Cons der Aventurien-LARP-Kampagne, für die es gewisse (kleine) Vorteile und Pflichten gibt. Mehr dazu auf der oben von euch zitierten Seiten, wobei die Kampagne leider lange nicht so lebendig ist, wie man sich das vorstellen könnte. In den letzen 15 Jahren wurde da viel versucht aber am Ende nicht sehr viel erreicht. Cons, die in die Kampagne eintreten, bekommen ein eigenes Logo und dürfen z.B. in Botenartikel behandelt werden. Alle anderen Cons sind pure Fanfiction. Die Unterscheidung ist auch deswegen wichtig, weil es auch schon Orgas gab, die den Eindruck erweckten, ihre nicht mit Ulisses abgesprochene Con seine offizielle Veranstaltung und die dortigen Geschehnisse kanonisch.

    Ich hoffe, das hat alle Fragen geklärt. Es ist wirklich alles viel entspannter, als es vielleicht wirken mag.

  • Das würde ich jetzt eher bezweifeln.

    Wenn's Logo benutzt wird aufm Flyer oder sowas. Kann mir schon vorstellen, dass das den Verlag interessieren wird, wer und warum ihre Marken und Logos nutzt. Red Bull ließe das nicht einfach so mit sich machen. Da kriegst ganz bestimmt schnell Post vom Anwalt... ;)

    Wenn man das groß als "Die fantastische Red Bull Con" bewirbt, sicherlich. Wenn man irgendwo im Kleingedruckten "Auf dieser Veranstaltung werden Getränke wie Coca Cola, Apfelsaft und Red Bull verkauft" ... eher nicht.

    (Außerdem wäre da noch die Frage, inwiefern das Gebaren von Getränkeriesen ein Vorbild für einen kleinen Verlag sein sollte, der vermutlich eine andere Beziehung zu seinen Kunden/Fans pflegen möchte.)

    Et kommt, meiner Meinung nach drauf an, wie das ganze aufgemacht ist, präsentiert wird. Ich bin kein Rechtsexperte.

    Ich würde ea so sehen, dass wenn beliebige Marke X offensichtlich dazu genutzt wird, um mehr Leute anzusprechen und dies durch Nutzung von Logos und Markenrechtlich geschützten Namen passiert, dann ist es meiner Meinung nach anmeldepflichtig. Der Inhaber der Marke wird es in vielen Fällen dulden, solange es den privaten Rahmen nicht übersteigt, kein Gewinn aus der Veranstaltung erwirtschaftet wird.

    Et wird dir niemand mitm Anwalt kommen, weil du RedBull oder Coke auf deine Getränkekarte setzt. Darum geht es nicht. Wenn das RedBull oder Coke Logo impliziert, dass dies eine von der Marke gesponsorte Veranstaltung ist, siehts anders aus.

    Ein Beispiel aus der Musikecke... stell dir vor das Logo deiner Marke taucht bei irgendnem Rechtsrock-Event auf oder sowas. Das die Typen da auch Coke trinken wird nicht zu verhindern sein. Aber wenn das Logo auf dem Plakat erscheint macht es nen falschen Eindruck, oder?

    (Is nu ein wenig extrem, aber du weißt worauf uch hinaus will)

    Ob es nun eine kleine oder große Marke ist sollte, wenn es darum geht sein Recht durchzusetzen keinen Unterschied machen. Das steht Ulisses dann genauso zu wie Redbull