Wann exkommunizieren aventurische Kirchen?

  • Ich sehe das eher so: bei der Weihe wird durch menschlich-liturgisches Wirken eine Seele soweit "angehoben" dass sie direkt und unmittelbar von der Gottheit geprüft, bewertet und an "Geist und Seele verändert wird" (Ordinationstext in DSA 4.1.) damit der Geweihte fürderhin Karma sammeln und wirken kann. Das ist der Kern der Weihe. Wenn jetzt aber Menschen andere Menschen ebenso an "Geist und Seele verändern" können und das umdrehen können sehe ich nicht was an der Weihe so "besonders" sein soll. Das war in DSA 4 schon unstimmig und es ist traurig das es unstimmig bleibt.

    Ich würde es so interpretieren, dass zur Weihe eben das Menschliche und das Göttliche zusammenarbeiten muss - und mit der Exkommunikation wird das gewährte Vertrauen der menschlichen Seite zurückgezogen, die Brücke also auf der einen Seite eingerissen, ohne die auch die andere nichts tun kann (sofern nicht die Gottheit die Fähigkeiten einseitig via Großem Wunder wiederherstellt, aber ob das so geht, ist nach unterschiedlichen Quellen unterschiedlich zu bewerten).

    Ich würde aber zustimmen, dass nur die weihende Kirche die Ordination eines Geweihten entfernen kann.

    Was im Übrigen die Ursprungsfrage nach Gründen für eine Exkommunikation angeht, würde ich gerade die Umkehrversion von sapientia235 wählen: Es wurde kein kirchliches Vergehen begangen, sondern ein weltliches, was mit dem Glauben nichts zu tun hatte, beispielsweise Veruntreuung, Diebstahl, Geheimnisverrat oder ähnliches.

    Der Geweihte könnte durchaus noch die Ideale der Gottheit vertreten, aber wenn die Kirche sich nicht mit aller Macht von ihm distanziert, droht ein massiver Ansehensverlust - und das heißt dann halt Exkommunikation. Nehmen wir zum Beispiel einen als Kämmerer eingesetzten Hesindegeweihten, der ein paar Dukaten aus der Kasse seiner Herrin abzweigt, um damit je nach Stimmung der Kampagne wahlweise den Erwerb seltener Bücher, das lokale Waisenhaus, eine Liebschaft oder die eigene Alkoholsucht zu befriedigen. Nichts davon widerspricht grundlegend dem Moralkodex der Hesindekirche. Das Ganze fliegt irgendwann auf, aber Herrscherin und Hesindekirche sind sich im Prinzip einig, dass aus einer öffentlichen Gerichtsverhandlung alle beschädigt hervorgehen würden - also kommt die Kirche für den Schaden auf und wirft den Geweihten im Anschluss hochkant raus.

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  • Three times is the charm: Die Gläubigen wissen um die Existenz und Macht der Gottheiten und dass sie die Verantwortung aber auch Gestaltungsfreiheit für das alltägliche Klein-klein auf Dere und in ihren Kirchen besitzen. Dieser Pflicht kommen sie eifrig nach und nur selten regieren die Unsterblichen ihnen da rein. Im Gegensatz zu Vorgesetzten mit Kontrollzwang steht Micromanaging in Alveran nicht hoch im Kurs. ;)

    Cifer Interessant. Da gibt es aber wieder die Option von Buße und Belehrung und innerkirchlicher Konsequenzen, um nicht sinnlos jemand ansonsten qualifiziertes wegen Kleinkram einzubüßen.

  • Cifer Interessant. Da gibt es aber wieder die Option von Buße und Belehrung und innerkirchlicher Konsequenzen, um nicht sinnlos jemand ansonsten qualifiziertes wegen Kleinkram einzubüßen.

    Da spielt dann wiederum die Politik mit rein - wenn der Geschädigte mächtig genug ist, kann er durchaus eine permanente Entlassung fordern.

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  • Zu sehen ist aber, dass Geweihte die vom Pfad ihres Gottes abweichen, kein Karma mehr bekommen.

    Bei SC sehr weit verbreitet. bei NSC weniger. Nicht gar nicht, aber auch nicht da, wo einem SC schnell der Hahn zugedreht werden würden. man schaue sich den guten Dragosch Corrhenstein von Sichelhofen an. Kein Karma zugedreht, bekam ein Göttinnenurteil, das er verlor, und danach noch sein eigenes Kapitel im Rondrarium. Oder den ollen Jast Grausam, der zwar kein Geweihter war, aber zu Gunsten seines geweihten Bruders log, damit durchkam, ohne dass es dem Bruder schadete, im Gegenteil, der bekam ja halt später noch, wovon er dachte, es wäre sofort seines und daher seine Kirche spaltete.

    Lutisana war Söldnerin und wechselte alle Nase lang die Seiten, und das über einen langen Zeitraum, dazu war sie eine der Heerführerinnen der borbaradianischen Truppen. Ich sehe nicht, wo sie jemals der Rondra-Kirche nahe gewesen war.


    Ich denke allerdings auch, dass die Möglichkeit, dass die Exkommunikation/Ächtung von Geweihtenseite nur sehr selten auf einen anderen Geweihten gewirkt wird, und das dann nur nach sorgfältiger Prüfung der Lage, Gespräche mit dem Betroffenen und einem Kirchengericht. Den Geweihtenstatus und alles, was dazu gehört, ist ein großer Schritt, der ähnlich einschneidend sein dürfte, wie die Weihe überhaupt erst zu erhalten, und der nicht von ein oder zwei Geweihten (auch nicht Tempelvorstehern) zu leichtfertig beschlossen wird.

    Daher müssten da nicht nur entsprechende Vergehen, sondern auch entsprechende Einstellungen zum Vorschein gekommen sein.

    Die Weihe endgültig nehmen ist dazu so ungefähr die härteste Strafe, die es für einen Geweihten geben sollte.

    Ich fände es allerdings merkwürdig, wenn jemand von erst von Mensch (Beginn des Noviziats) dann Gottheit(Weihe) geprüft und für würdig befunden wird, um dann relativ zeitnah so sehr abzufallen, dass tatsächlich exkommuniziert wird, statt "nur" den Geweihtenstatus so ruhen zu lassen und den Betroffenen auf Buße (keinesfalls allein) zu schicken.

    Wenn ich es richtig verstehen, ist das ja der Grundgedanke in der Ausgangsfrage: Einen SC zu erstellen, auf den das zutrifft. Den Punkt halte ich besonders für fragwürdig, weil da zwischen Weihe und Fall nicht so viel Zeit liegen kann, in der dieser plötzliche Änderung eintreten kann.

    Zumal dann zwei höchstgradig wichtige und prägende Ereignisse vor Spielbeginn stattgefunden haben. So etwas dürfte im Spiel schwierig zu toppen sein.

    Die Option "politisch unbequem" sehe ich besser gelöst, wenn man diesen Geweihten in den kleinsten, unbedeutendsten Tempel irgendwo im Hinterland abstellt. Aber aus diesen Gründen die Weihe nehmen setze ich nicht als plausibel. Da wäre nämlich Eigennutz und Fehlverhalten auf der anderen Seite.