Ich sehe das eher so: bei der Weihe wird durch menschlich-liturgisches Wirken eine Seele soweit "angehoben" dass sie direkt und unmittelbar von der Gottheit geprüft, bewertet und an "Geist und Seele verändert wird" (Ordinationstext in DSA 4.1.) damit der Geweihte fürderhin Karma sammeln und wirken kann. Das ist der Kern der Weihe. Wenn jetzt aber Menschen andere Menschen ebenso an "Geist und Seele verändern" können und das umdrehen können sehe ich nicht was an der Weihe so "besonders" sein soll. Das war in DSA 4 schon unstimmig und es ist traurig das es unstimmig bleibt.
Ich würde es so interpretieren, dass zur Weihe eben das Menschliche und das Göttliche zusammenarbeiten muss - und mit der Exkommunikation wird das gewährte Vertrauen der menschlichen Seite zurückgezogen, die Brücke also auf der einen Seite eingerissen, ohne die auch die andere nichts tun kann (sofern nicht die Gottheit die Fähigkeiten einseitig via Großem Wunder wiederherstellt, aber ob das so geht, ist nach unterschiedlichen Quellen unterschiedlich zu bewerten).
Ich würde aber zustimmen, dass nur die weihende Kirche die Ordination eines Geweihten entfernen kann.
Was im Übrigen die Ursprungsfrage nach Gründen für eine Exkommunikation angeht, würde ich gerade die Umkehrversion von sapientia235 wählen: Es wurde kein kirchliches Vergehen begangen, sondern ein weltliches, was mit dem Glauben nichts zu tun hatte, beispielsweise Veruntreuung, Diebstahl, Geheimnisverrat oder ähnliches.
Der Geweihte könnte durchaus noch die Ideale der Gottheit vertreten, aber wenn die Kirche sich nicht mit aller Macht von ihm distanziert, droht ein massiver Ansehensverlust - und das heißt dann halt Exkommunikation. Nehmen wir zum Beispiel einen als Kämmerer eingesetzten Hesindegeweihten, der ein paar Dukaten aus der Kasse seiner Herrin abzweigt, um damit je nach Stimmung der Kampagne wahlweise den Erwerb seltener Bücher, das lokale Waisenhaus, eine Liebschaft oder die eigene Alkoholsucht zu befriedigen. Nichts davon widerspricht grundlegend dem Moralkodex der Hesindekirche. Das Ganze fliegt irgendwann auf, aber Herrscherin und Hesindekirche sind sich im Prinzip einig, dass aus einer öffentlichen Gerichtsverhandlung alle beschädigt hervorgehen würden - also kommt die Kirche für den Schaden auf und wirft den Geweihten im Anschluss hochkant raus.