Weltliche exekutive und judikative von Geweihten?

  • Eine loretchnische Frage:

    Haben Priester - die ja im göttlichen Auftrag unterwegs sind - irgendwelche exekutiven oder judikativen Gewalten?

    Wenn ich mich also als Praisosgeweihter oder Draconiter (diese beiden interessieren mich besonders) ohne Absprache mit der örtlichen Obrigkeit/Wache entscheide, einen Schmugglerring zu zerschlagen, muss ich theoretisch vor Gericht dafür verantworten? Wie sieht es mit Todesfällen oder Verstümmelungen aus? Hinnehmbare Konsequenzen einer Entscheidung innerhalb meiner Befugnisse oder ein Grund, das die gesamte Stadtwache mir nachjagt?

    (Sollte die Region dafür entscheidend sein: Wir bewegen uns gerade in Mendena, wobei mich auch eine generelle Antwort sehr freuen würde.)

  • Rein instinktiv würde ich behaupten, dass Gardisten einen Praios-Geweithen glauben würden ohne viele Probleme zu machen. Beim Draconiter wird das villt schwerer, aber generell ist das eine Frage mit der sich jede Art von Held auseinandersetzen müsste.

    Generell ist die Rechtssprechung beim Adel, aber wenn ein Geweither des Gottes der Gerechtigkeit und Wahrheit jemanden ohne den Adel zu Fragen den Prozess macht sollte sich glaub ich keiner beschweren, außer der Praios-Geweithe selbst da er ja das Recht des Adels schützen muss, als Gebot seines Gottes, doch das ist ein anderes Thema.

    So viele Fragen, so wenig Zeit.

  • Was bedeutet da "Schmugglering zerschlagen"?

    Bei einem Praios-Geweihten gibt es das Gebot der Offensichtlichkeit und ist eher schwer mit Unterwandern/Schleichen usw. vereinbar. bei dem Draconiter handelt es sich um einen Hesinde-Orden, aber nicht zwangsläufig um Geweihte. Unabhängig von der Weihe würden die Garde (zumindest offiziell - evtl hatte einer die Hand aufgehalten) es begrüßen, wenn Straftäter gefasst und abgeliefert werden (manche auch, wenn manche direkt auf dem Boronanger abzuliefern sind, damit nicht zu viel Arbeit/Schreibkram/... für sie rausspringt). Sowohl Geweihte und auch bekannte Orden können Vorteile im Umgang mit den Gardisten und lokalen Machthabern haben, sofern auch der Glaube an die Gottheit dort vorherrscht.

    Sofern also bei der Aktion nicht den Interessen der Machthaber entgegenwirkt, hätten beide da keine Strafen zu fürchten. Ein in Ungnade gefallenen Adligen als Kopf der Gruppe könnte besser den offiziellen übergeben werden (auch egal ob Bauer Alrik oder Ihre Gnaden Praiodane die handelnde Person ist) - bei dahergelaufenen Söldner ist es wohl eher egal. Auch könnte entscheidend sein ob ein Kopfgeld ausgeschrieben wurde und unter welchen Bedingungen.

  • Geweihte haben grundsätzlich keinerlei judikative oder exekutive Gewalt - außer in Kirchenangelegenheiten.
    Ansonsten können Geweihte nur anklagen - ein Adliger hat dann zu richten.

    Julian Härtl
    Leichen pflastern seinen Weg - Nekromant lässt Einfahrt verschönern.

  • Was aber auch für andere Helden gilt. Wenn man da einen Präzedenzfall für die Spieler schafft, hat man eine Heldengruppe, die immer zur Garde rennt, statt das Abenteuer zu bestehen. Aus gamistischer Sicht bin ich daher dafür, dass solange das Ergebnis passt und die Vorgehensweise der Helden im Verhältnis zur Tat der Übeltäter steht, da fünfe grade sein zu lassen.

    "Die Kinder des 23. Ingerimm"

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  • Das kommt halt immer ganz drauf an.
    Wenn die Helden den enttarnten Namenlosgeweihten umbringen, wird kein Adliger die Miene verziehen.

    Hält jedoch Recht und Gesetz die Helden vom für sie offensichtlichen Feind ab - dann ist das durchaus auch ein Reiz, den man in einem Abenteuer behandeln kann.

    Diese Selbstjustiz mit der Legitimation "Aber wir hatten doch Recht" oder "Am Ende wurde doch alles gut" mag ich tatsächlich nicht leiden.
    Also - man kann natürlich Selbstjustiz ausüben, aber sich dann wenigstens bewusst sein, dass es Selbstjustiz ist, die eigentlich nicht gesetzmäßig ist.
    Kann natürlich jeder anders machen, ich mags halt nicht.

    Julian Härtl
    Leichen pflastern seinen Weg - Nekromant lässt Einfahrt verschönern.

  • Kommt auch immer drauf an was so andere überhaupt mitbekommen. Wir leben in einer Zeit in der auf der anderen Seite der Erdenkugel was passieren kann und nahezu sofort darüber informiert werden.
    Andererseits weiß kaum einer, was in der eigenen Stadt geschweige denn Nachbarschaft passiert.
    Wem von euch würde sofort auffallen, wenn der Nachbar nicht mehr da ist?

  • Das kommt halt immer ganz drauf an.
    Wenn die Helden den enttarnten Namenlosgeweihten umbringen, wird kein Adliger die Miene verziehen.

    Hält jedoch Recht und Gesetz die Helden vom für sie offensichtlichen Feind ab - dann ist das durchaus auch ein Reiz, den man in einem Abenteuer behandeln kann.

    Volle Zustimmung.

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  • Schattenkatze 20. September 2018 um 10:26

    Hat das Label DSA 5 hinzugefügt.
  • Grundsätzlich stehen Geweihte nicht über der weltlichen Gerichtsbarkeit, was bedeutet, dass sie sie weder vollumpfänglich übernehmen können, wenn sie es für passend halten, noch sie ignorieren dürfen, Kraft ihres Standes, noch sich aufgrund ihres Standes selber frei davon sehen können.

    Ich weiß nicht, ob und wenn inwieweit es für DSA 5 schon Vorgaben dafür gibt.

    Nach DSA 4 dürfen Geweihte durchaus Richter, oder Ankläger, oder Vollstrecker sein, aber niemals alles gleichzeitig. Sie dürfen Richter sein, aber nur, wenn ein weltlicher Richter außerhalb der Reichweite ist (die mit einigen Tagen, bzw. einigen Wochen Wartezeit bei einem Hochgericht, angegeben wird). Dafür steht ihnen, wenn sie sich vor der weltlichen Gerichtsbarkeit etwas zuschulden lassen kommen sollten, ein Kirchengericht zu (das nicht unbedingt freundlicher urteilt).

    Gerade als Praiot kennt man sich mit der Gesetzeslage gut aus und sollte wissen, dass man die örtliche Gerichtsbarkeit vielleicht informieren sollte über Umtriebe. Als Geweihter sollte da einem ohnehin Gehör geschenkt werden, ganz besonders einem Praios-Geweihten.

    Ansonsten geht man halt bei der "Zerschlagung" mit zur Hand und sollte wissen, dass man das nicht mit dem Ansinnen "Ich bin Geweihter, die sind böse, ich verurteile sie, meine Gefährten vollstrecken, passt" rangehen sollte.

    Davon abgesehen bekommt man vermutlich am Ende ein Schulterklopfen von der örtlichen Autorität und je nachdem ein "Hättet uns ruhig vorher Bescheid geben können" mit auf den Weg, wenn man da nicht zu brutal und/oder gesetzeswidrig vorging.

    Im Endeffekt kommt es immer auf die Situation und ihre Begleitumstände an, aber wenn man sich als Geweihter da nicht (zu) offensichtlich Macht anmaßt, die man nicht hat, sollt es wohl meist passen (AB basieren ja auf solchen Grundlagen^^).

  • Korgeweihte werden oft auf dem Schlachtfeld als Richter anerkannt.

    Und

    Efferdgeweihte auf Schiffen, übrigens.
    Aber das zähle ich auch mal als "Kirchenangelegenheit". :)

    Sie werden hier nicht nur anerkannt, sie werden als solche eingesetzt. Geweihte können für alle möglichen exekutiven oder Judikative Aufgaben eingesetzt werden - Borongeweihter Henker, Praiosgeweihter, Phexgeweihter Anwalt - aber sie dürfen nichts davon einfach nur deswegen machen, weil sie Geweihte sind. Sie müssen von der tatsächlichen weltlichen Gewalt erst für ihre Plichten benannt werden!

    In vielen (abenteuerrelevanten) Fällen wird man über die "Eigeninitiative" von Geweihten wohl hinweg sehen, vor allem, wenn erhebliche Gefahr im Verzug war. Allerdings haben sowohl der Adel als auch die Kirchen selbst ein Auge darauf, dass sich Kirchenleute nicht einfach Rechte herausnehmen, und werden durchaus aktiv, wenn Geweihte sich daneben benehmen. Man denke an die dunkle Zeit...

    Along the shore the cloud waves break,
    The twin suns sink behind the lake,
    The shadows lengthen
    In Carcosa.

  • Eine loretchnische Frage:

    Haben Priester - die ja im göttlichen Auftrag unterwegs sind - irgendwelche exekutiven oder judikativen Gewalten?

    Wenn ich mich also als Praisosgeweihter oder Draconiter (diese beiden interessieren mich besonders) ohne Absprache mit der örtlichen Obrigkeit/Wache entscheide, einen Schmugglerring zu zerschlagen, muss ich theoretisch vor Gericht dafür verantworten? Wie sieht es mit Todesfällen oder Verstümmelungen aus? Hinnehmbare Konsequenzen einer Entscheidung innerhalb meiner Befugnisse oder ein Grund, das die gesamte Stadtwache mir nachjagt?

    (Sollte die Region dafür entscheidend sein: Wir bewegen uns gerade in Mendena, wobei mich auch eine generelle Antwort sehr freuen würde.)

    Allgemein gesprochen existiert in Aventurien keine Rechtsstaatlichkeit. Der Normalfall ist: Es ist erlaubt, wofür dich keiner verknackt und was keinen interessiert. Wenn die Schmuggler keine Schutzmacht haben, die sich für deren Rechte einsetzt, kannst du mit denen defacto machen, was du willst - dafür musst du dich allenfalls vor deinem Gewissen verantworten. Wenn sie Bürger irgendeiner Stadt sind, ist das schon schwieriger. Und wenn du mit dürftiger Beweislage einen Patrizier oder gar Adligen angehst, kann das gaaanz übel enden. Nicht unbedingt mit deiner Verurteilung, aber der eigentlich zuständige Adlige könnte sich mit deiner Kirche einigen, dass dein Eifer dich doch ideal dafür geeignet macht, in Zukunft die Heiden zu bekehren, sagen wir auf … Yetiland oder so.

    Die nominelle Rechtslage ist so, dass du als Geweihter dann Rechtsbefugnisse hast, wenn innerhalb vernünftiger Zeit (also ggf. mehrerer Tagesreisen) keine Staatsmacht aufzutreiben ist. Das ist angesichts der geringen aventurischen Distanzen eher selten der Fall. Die Praioskirche nimmt außerdem unilateral für sich in Anspruch, zu richten, wenn sie die lokale Staatsgewalt nicht als praiosgewollt anerkennt - das ist natürlich in erster Linie in den Schwarzen Landen gegeben, bei Mendena käme es also auf den Zeitpunkt an.

    Beim Schmugglerring gibt es im Prinzip zwei Optionen:
    Entweder der Ring ist schon bekannt und wurde als vogelfrei abgeurteilt (inklusive Blanko-Urteilen in Abwesenheit Marke "jeder, der zur Bande des Roten Alrik gehört ..."). Dann kannst du mit denen im Prinzip machen, wie du willst.
    Oder aber sie wurden noch nicht verurteilt, dann solltest du sie idealerweise festsetzen und der Obrigkeit übergeben. Wenn sie sich dabei wehren und jemand umkommt ... tja nun, Pech. Du bist Geweihter (idealerweise des wahrheitstreuen Götterfürsten), du sagst, dass ihre Taten offensichtlich ungesetzlich waren und du lediglich vorhattest, sie der rechtmäßigen Herrschaft zu übergeben, deine Aussage übertrumpft die von ein paar Landstreichern, fertig.


    Sternenfaenger

    In den genannten Sonderfällen (Efferdgeweihte auf Schiffen, alle Geweihten abseits der Zivilisation) ist meines Erachtens die Einsetzung automatisch und bedarf keiner weltlichen Autorität - wenn man eine solche hätte, bräuchte man den Geweihten ja nicht mehr. Dazu kommt natürlich innerhalb geordneter Fälle noch die ordentliche Einsetzung eines Geweihten in ein entsprechendes Amt (wobei ich Boronis kaum als Henker einsetzen würde, was ja kein gut angesehener Beruf ist).

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  • Ich glaube auch, dass sich auch keine_r der notorisch abergläubischen Seeleute gegen den Richtspruch von Efferdgeweihten auf fremden Schiffen wenden würden.

    Das kann man so von den meisten 12G-Aventurier sagen - was mich an der Satzung wundert ist, dass sie tatsächlich das Recht dazu haben. Wie sieht das denn im Thorwalschen Raum aus? Die haben ja z.B. hohen Respekt gegenüber Efferd- und natürlich Swafnir-Geweihten. Aber wenn ich mir einen Foggwulf vorstelle, wie der reagiert, wenn ihm ein Geweihter reinreden will - und das noch vor der ganzen Mannschaft...

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    In Carcosa.

    Einmal editiert, zuletzt von Sternenfaenger (20. September 2018 um 12:48)

  • Ich glaube auch, dass sich auch keine_r der notorisch abergläubischen Seeleute gegen den Richtspruch von Efferdgeweihten auf fremden Schiffen wenden würden.

    Das kann man so von den meisten 12G-Aventurier sagen - was mich an der Satzung wundert ist, dass sie tatsächlich das Recht dazu haben. Wie sieht das denn im Thorwalschen Raum aus? Die haben ja z.B. hohen Respekt gegenüber Efferd- und natürlich Swafnir-Geweihten. Aber wenn ich mir einen Foggwulf vorstelle, wie der reagiert, wenn ihm ein Geweihter reinreden will - und das noch vor der ganzen Mannschaft...

    Wenn der Kapitän clever ist, lässt er sich nicht "reinreden", sondern sieht die Bordgerichtsbarkeit (und nur um die geht es ja, nicht um die allgemeine Befehlsgewalt) schlicht von Anfang an und hoch offiziell als Teil der Pflichten des Geweihten. Peinlich wird es nur, wenn er Autorität behauptet, die später herausgefordert wird.

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    Einmal editiert, zuletzt von Cifer (20. September 2018 um 15:06)