Waffenbeschränkungen, Dispens und Bannschwerter für Magier

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    Gelten die Beschränkungen für Waffen und Rüstungen für Magier noch? Ich habe dazu nichts finden können.

  • Gelten die Beschränkungen für Waffen und Rüstungen für Magier noch? Ich habe dazu nichts finden können.

    Zitat von Basisregelwerk S. 365

    Neben ihrem Stab und ihrem Dolch dürfen Gildenmagier keine andere Waffe tragen, außer sie haben eine besondere Erlaubnis ihrer Gilde erhalten, einen

    sogenannten Dispens. Dieser wird so gut wie nie ausgestellt, außer bei der Akademie Schwert & Stab zu Gareth. Rüstungen sind ebenfalls verboten, allenfalls ein Gambeson ist gestattet, mehr aber auch nicht.

    So gesehen sind die Regeln sogar etwas strenger, da weniger differenziert geworden. Das mit den Nimmer-Dispensen kann aber so nicht 100%ig stimmen, da der Perricumer Archetyp von Haus aus ein Bann-Langschwert hat.

    Andererseits ist auch kein Problem gildenlos zu sein. :)

  • Wurde der Vorteil der Akademie Schwert & Stab denn mittlerweile irgendwie in Regeln gefasst? Ich meine die Prinzipientreue oder einen anderen, gleichwertigen Nachteil kann man sich ja auch so nehmen. So gesehen ist der Dispens bestenfalls and die besagte Prinzipientreue gebunden. Ich könnte mir auch Verpflichtungen oder ähnliches vorstellen, welche zum Audruck bringn, wie man an den Dispens gekommen ist.

  • Die Dispen sind meisten im Kasten "Ausrüstung&Tracht" bei den Professionen zu finden.

    Neben Akademie Schwert&Stab zu Gareth (im GRW, AMA 1) mit dem Langschwert habe ich auch bei den Akademien Andergaster (AMA 2) den Hirschfänger und bei den Bethanern (AMA 2) und Perricum(AMA 1) das Bannschwert gefunden.

    Kleidung weicht ebenfalls manchmal vom Codex ab.

  • Wurde der Vorteil der Akademie Schwert & Stab denn mittlerweile irgendwie in Regeln gefasst? Ich meine die Prinzipientreue oder einen anderen, gleichwertigen Nachteil kann man sich ja auch so nehmen. So gesehen ist der Dispens bestenfalls and die besagte Prinzipientreue gebunden. Ich könnte mir auch Verpflichtungen oder ähnliches vorstellen, welche zum Audruck bringn, wie man an den Dispens gekommen ist.

    Aventurische Magie I S.203

  • Ich versteh es nicht wieso diese sinnlosen Nörgeleien sein müssen. Ich glaub außer in DSA1 und 2 gab es nie "Regeln" dazu.

    Dort steht alles was man wissen muss.

    Wenn man sich erhofft es kommt die Regel "Wenn du einen Charackter aventuriengerecht versuchst zu spielen notiere dir den Nachteil XYZ für 90AP" dann gibt es dies nicht und wird es auch nie geben.

    Bei allen Schulen stehen grob Dispense, Tracht, Prinzipien dran. Spiel es aus oder lass es halt.

    Sowohl Gregorey als auch Erastäus von Salvunk haben inhaltlich Gut korrekt und mit Quellenangabe geantwortet.

    Da stellt sich mir eher die Frage:

    Erastäus von Salvunk

    Was soll mir die Wiederholung des Flufftextes (den ich schon kenne) sagen?

    Was soll die Frage, wenn du die Antwort doch scheinbar schon kennst?

  • Wurde der Vorteil der Akademie Schwert & Stab denn mittlerweile irgendwie in Regeln gefasst? Ich meine die Prinzipientreue oder einen anderen, gleichwertigen Nachteil kann man sich ja auch so nehmen. So gesehen ist der Dispens bestenfalls and die besagte Prinzipientreue gebunden. Ich könnte mir auch Verpflichtungen oder ähnliches vorstellen, welche zum Audruck bringn, wie man an den Dispens gekommen ist.

    Ist es überhaupt ein Vorteil?

    Erstens kann laut AMA 1 jeder Gildenmagier ein "Bannschwert" als weiteres Traditionsarthefakt haben. Dort wird neben der kurzen Dolchvariante auch die mittellange Langschwert Variante und die langer Zweihandschwertvariante angeführt.

    Der einzige Unterschied liegt eher darin, dass Bannschwerter im Allgemeinen eher selten sind, aber bei den oben genannten Akademien zur Standardausstattung gehören und diese auch damit umgehen können.

    Zweitens darf man auch nicht vergessen, dass man erst etliche AP investieren muss ehe man wirklich Vorteil eines (Bann-)Schwertes zu tragen kommt. Über die Steigerung der Kampffertigkeit bis hin zu den Sonderfertigkeiten Beihändig, um die Mali von führen von Stab und Schwert auszugleichen, kommen da schon etliches zusammen, die dann natürlich bei andere Stelle fehlen.

  • Gregorey

    So weit ich mich erinnere, waren Bannschwerter keine richtigen Schwerter und wenn sie es waren bedurften sie ebenso eines Dispenses. Es ist nur insofern ein Vorteil, als das Du etwas nutzen kannst, was andere nicht nutzen können. Bei steigenden AP kommt es dann immer mehr zur Wirkung.

  • Punkt 1) Bannschwert ist in DSA 5 ein Traditionsartefakt eines Gildenmagiers (AMA 1 S.11 und S.18). Damit hat jeder Gildemagier das Recht eines zu Tragen und ist schon bei den Kosten der Tradition mit drinnen.

    Punkt 2) In AMA 1 auf S.28/29 ist der ganze Hintergrund und Regeln zu den Bannschwerter. Dort werden die drei Varianten als Regeln niedergeschrieben (Dolch/Langschwert/Zweihandschwert) und nur im Flufftext darauf hingewiesen, dass die die größere Varianten eher seltener sind als die Dolch/Kurzschwert Variante. Zudem sind 3 der Bannschwertzauber direkte Verbesserungen gegen Dämonen/Wesen, also wird man wohl auch direkt diese damit bekämpfen.

    Punkt 3) Bzgl. Dispens habe ich in DSA 5 bis jetzt zwei Dinge gefunden. Dolche und Kurzschwerter scheinen durch den Codex ohne einen Dispens abgedeckt zu sein (Rüstkammer Streitende Königreiche, S. 7 Hirschfänger) und Andergaster Magier, die in der Armee dienen können in seltenen schwerere Waffen Tragen (Streitende Königreiche S. 145, über Ausrüstung und Tracht).

    Wer als Gildenmagier kein Dispens hat, um ein Langschwert oder Zweihänder zu tragen, muss damit auf die Bannschwert Variante zurückgreifen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gregorey (16. August 2018 um 20:08) aus folgendem Grund: Seitenzahl ausgebessert

  • Gregorey

    Das sind Ritualinstrumente, welche Boni für die Be- und Entschwörung geben. Zum Kämpfen sind die im eigentlichen Sinne nicht gedacht. Natürlich kann man sie auch so Fertigen, dass sie sich als Waffen eignen, dann braucht man aber wieder einen Dispens, um sie auch führen zu dürfen.

    Edit: Ok, ich habe mir das nochmal angeschaut. Das ist wieder ein Retcon. Die Sache mit dem Dispenz ist damit wirklich gegessen. Schwerter für alle Magier! Endlich Zweihänder schwingende Magier! Wie ich es vermisst habe! =D

    Nein, mal ehrlich. Rüstungen und Schusswaffen sind immer noch nicht drin. Die begrenzten AP werden wohl das ihre tun und dennoch finde ich die Lösung unelegant.

    Edit2: Wobei auch in AM nicht drin steht, das man diese Teile ohne Dispens bekommt. Je nach Sichtweise sind sie somit frei verfügbar oder auch nicht. Was ich mich frage: Wenn man schon ein Bann-Zweihänder zulässt, warum dann nicht auch ein Bann-Andergaster? Ich meine, die Teile sind nun mittlerweile definitiv darauf ausgerichtet im Kampf eingesetzt zu werden. Warum dann bei Schwertern aufhören?

    3 Mal editiert, zuletzt von Scoon (15. August 2018 um 16:38)

  • Gregorey

    Das sind Ritualinstrumente, welche Boni für die Be- und Entschwörung geben. Zum Kämpfen sind die im eigentlichen Sinne nicht gedacht. Natürlich kann man sie auch so Fertigen, dass sie sich als Waffen eignen, dann braucht man aber wieder einen Dispens, um sie auch führen zu dürfen.

    schau mal bitte in AMA 1 Seite 28 und 29 Bannschwert des Adepten , Bannschwert des Magus und Klinge wieder Wesenheit.... Auf Seite 29 ist sogar noch eine Tabelle die die Werte für Bannschwerter in Form eines Dolchs , eines Langschwert und eines Zweihandschwert angeben. Da willst du wirklich sagen das nicht damit gekämpft wird? Ob das ganze extra einen Dispens benötigt kann man schwer einschätzen einerseits verbietet der Codex ja erst mal Waffen die länger sind als ein Dolch zum anderen würden die Regeln es erlauben das Magier Traditionsartefakte mit sich führen

  • Die Regeln erlauben auch, dass Gildenmitglieder sich Schusswaffen und Plattenrüstungen aus der Liste kaufen - tragen und nutzen dürfen sie diese deswegen noch lange nicht. ;) Ich finde es eindeutig, dass Bann-Langschwerter und -Zweihänder (auch Banndergaster) dispensiert werden müssen.

  • Die Regeln erlauben auch, dass Gildenmitglieder sich Schusswaffen und Plattenrüstungen aus der Liste kaufen - tragen und nutzen dürfen sie diese deswegen noch lange nicht. ;) Ich finde es eindeutig, dass Bann-Langschwerter und -Zweihänder (auch Banndergaster) dispensiert werden müssen.

    Da sprechen die offizellen Regel allerdings anders. Bannschwerter (als Dloche/Langschwerter/Zweihänder) sind Traditionsartefakte in DSA 5 und jeder Gildemagier (und Quabalyamagier) kann diese nützen. Ich habe alle Relevante Regelstellen schon mal oben gepostet gehabt.

    Punkt 1) Bannschwert ist in DSA 5 ein Traditionsartefakt eines Gildenmagiers (AMA 1 S.11 und S.18). Damit hat jeder Gildemagier das Recht eines zu Tragen und ist schon bei den Kosten der Tradition mit drinnen.

    Punkt 2) In AMA 1 auf S.28/29 ist der ganze Hintergrund und Regeln zu den Bannschwerter. Dort werden die drei Varianten als Regeln niedergeschrieben (Dolch/Langschwert/Zweihandschwert) und nur im Flufftext darauf hingewiesen, dass die die größere Varianten eher seltener sind als die Dolch/Kurzschwert Variante. Zudem sind 3 der Bannschwertzauber direkte Verbesserungen gegen Dämonen/Wesen, also wird man wohl auch direkt diese damit bekämpfen.

    Punkt 3) Bzgl. Dispens habe ich in DSA 5 bis jetzt zwei Dinge gefunden. Dolche und Kurzschwerter scheinen durch den Codex ohne einen Dispens abgedeckt zu sein (Rüstkammer Streitende Königreiche, S. 7 Hirschfänger) und Andergaster Magier, die in der Armee dienen können in seltenen schwerere Waffen Tragen (Streitende Königreiche S. 145, über Ausrüstung und Tracht).

    Wer als Gildenmagier kein Dispens hat, um ein Langschwert oder Zweihänder zu tragen, muss damit auf die Bannschwert Variante zurückgreifen.