Ungewöhnliche Zeremonialgegenstände

  • Sehe ich es richtig, dass nicht allein die typischen Zeremonialgegenstände wie Rondrakramm, Schmiedehammer, Sonnenzepter, Korspieß etc. zu Ritualgegenständen geweiht werden können, sondern auch andere Waffen? Z.B. eine Rondrageweihte mit Anderhalbhänder oder Doppelkunchomer (Tulamidischer Raum) oder Langschwert, ein Ingerimmgeweihter mit Kriegshammer, ein Söldner mit Säbel oder ein Praiosgeweihter mit Streitkolben etc.. Die Beschreibung passender Gegenstand lässt da einiges an Interpretationsspielraum. Wie handhabt ihr das?

  • Laut GRW S.333 können alle Objekte von QS+4 Stein geweiht werden. Waffen zählen dann als geweihte Waffen, d.h. machen regulären Schaden gegen Dämonen z.B.

    Zu beachten ist, dass diese Objekte keinen Zermoniengegenstand ersetzten und die urspünglichen Zermoniengegenstände für deren Sonderfertigkeiten benötigt werden(siehe Aventurische Götter 1).

  • Geweiht ist nicht gleich Zeremonialgegendstand

    Derzeit sehen die Regeln vor dass nur diese besagten Gegenstände als Zeremonialgegendstand dienen.

  • Geweiht ist nicht gleich Zeremonialgegendstand

    Derzeit sehen die Regeln vor dass nur diese besagten Gegenstände als Zeremonialgegendstand dienen.

    Korrekt.

    Es gibt sogar eine Sonderfertigkeit die man explizit benötigt um so einen Gegenstand zu "erstellen".

    KaP_Zeremonialgegenstand

    Darin steht, dass es ein passender Gegenstand sein muss, was zur Zeit nur die vorgestellten sind. Es ist aber schon angekündigt und geplant, das weitere in AG 2 folgen werden.

  • Scoon

    Regeln:
    http://www.ulisses-regelwiki.de/index.php/Zer_Objektweihe.html

    https://www.ulisses-regelwiki.de/index.php/KaP_…gegenstand.html

    man sollte, aus meiner Sicht, nur stimmige Dinge weihen/zum Zermemonialgegenstand "versonderfertigkeiten". (S.232 AvG gibt einige Beispiele)

  • Wie gesagt "weihen" kannst du alles.

    Wenn es der heilige "Zahnstocher des rondragefälligen Zweikampfes" oder "die immerstinkenden silber Buchsen des Fuchses" dann kann man die weihen.

    Auch die "temporäre Objektweihe ist was tolles. Keine permanenten Kosten und stark wenn es gegen Dämonen geht.

    Nur sind das halt keine Zeremonialgegendstände bzw nicht dazu geeignet und muss auch sagen finde es auch gut so.

    Ingerimm ist halt der Gott des Handwerks und nicht der Gott des Schädelzermalmens.

  • Was aber gerade bei Rondra und Kor wenig Sinn ergibt, da dort bei weitem nicht alle Geweihten die "Standard"Waffe benutzen.

    Wie oben schon gesagt habe, bekommen die Geweihten Waffen die Fähgikeit gegen Dämonen den vollen Schaden zu haben.
    Dagegen haben sind Zeremonialgegenstands-Sonderfertigkeiten nur auf den jeweiligen Zeremonial Gegenstände geeicht: http://www.ulisses-regelwiki.de/index.php/SF_ZeremGgst.html

    Z.B. bei den meisten TG-Sonderferitgkeiten des Rondrageweihten dabei, dass es nur mit einem Rondrakamm gewirkt werden kann und dass der Effekt automatisch Endet, wenn man Waffe wechselt oder verliert( Blitz Schlag als Beispiel: http://www.ulisses-regelwiki.de/index.php/ZG_Blitz.html)

    Mit einer anderen Waffe als Zermoniengegenstand wäre laut RAW dann nur "Schutz wider Unheiliges" möglich: http://www.ulisses-regelwiki.de/index.php/ZG_SchutzUnheilig.html

  • Habe ich mich so missverständlich ausgedrückt? Mir ist klar was in den Büchern steht und damit auch, was der Unterschied zwischen einer geweihten Waffe und einem Zeremonialgegenstand ist. Das stand nie zur Frage. Was ich zur Frage gestellt habe, ist, wie ihr den Passus "passend" interpretiert. Denn das passende Zeremoniegegenstände nur die bisher vorgestellten sind, ist eine Annahme, die ich aber bisher noch nirgends bestätigt gefunden habe. Auch ich sehe die Probleme, welche Packmaster benannt hat.

  • Gregorey du hast Recht.

    @Lyral du hast Unrecht, nach den Regeln.

    1. ZG Sonderfertigkeiten sind nur auf die im AvG Gegenstände zu speichern. Für alles weitere gibt es noch keine Regeln.

    2. ZG kann alles werden, was die Regeln nicht ausschließen. Die Regeln schließen nichts aus, was geweiht wurde -> Es kann alles ZG werden das passt.

    1.2.-> Alles kann ZG werden, doch nicht alles kann die Sonderfertigkeiten "halten".

    Alternativ könnte man für eine harte Formulierung von "passend" argumentieren.

  • Im Rondravademecum wird IIRC betont, dass viele Geweihte gar keinen Rondrakamm benutzen. Im Korvademecum ist das nahezu fettgedruckt...

    Im Grunde gibt es nur 2 Bedingungen die erfüllt werden müssen:

    1) Zeremonialgegenstände können nur die vorgestellten sein.

    2) Ein Gegenstand der zum Zeremonialgegenstand gemacht werden soll, muss mit einer Objektweihe belegt werden.

    Im Grunde kann ein Rondrageweihter jede Waffe weihen lassen, soll es jedoch ein Zeremonialgegenstand sein muss es ein Rondrakamm sein.

    Ein Krieger mit Langschwert der eine Spätweihe durchläuft kann sich sein Langschwert natürlich weihen lassen.

    Möchte er jedoch einen Zeremonialgegenstand muss er sich neben seinem geweihten Langschwert von seinem Tempel einen Rondrakamm weihen und zeremonialisieren(?) lassen.

    (Gewährt die Rondrakirche einem Geweihten mehrere geweihte Waffen?)

    Wofür sind Zeremonialgegenstände eigentlich gedacht? Um bei Zeremonien unterstützend zu wirken, das sagt der Name aber auch das sie eine Erleichterung von 1 bei Zeremonien gewähren deutet darauf hin.

    Der Rondrakamm ist bei viele Zeremonien nun mal ein zentrales Element, nicht als Waffe, sondern als Reliquie.

    Ein Rondrageweihter der keine Zeremonien durchführt benötigt innerweltlich eigentlich auch keinen Zeremonialgegenstand.

    Als Spieler möchte man den eventuell dennoch, um die Vorteile bzw Effekte hiervon abstauben zu können.

    Stelle mir grade einen christlichen Priester vor, der statt mit der Bibel zu predigen das mit einem Comicbuch von Donald Duck macht.

    Ist halt persönlicher.

  • Psiren

    Wo steht, das

    Zitat von Psiren

    Zeremonialgegenstände können nur die vorgestellten sein

    können?

    Auch innerweltlich bekommt man die Möglichkeit die SF seine ZG einzusetzen und zwar außerhalb der Zeremonien. Daher macht es für einen SC ingame einen Unterschied, ob er diese auch da nutzen kann, wo er sie brauchen kann (zum Beispiel die verbesserte Parade).

  • "Jede Kirchentradition verfügt über einen eigenen Zeremonialgegenstand...Zusätzlich steht dem Geweihten durch den Zeremonialgegenstand auch noch die Nutzung von Sonderfertigkeiten offen, die nur in Kombination mit dem Zeremonialgegenstand funktionieren. Du findest die einzelnen Sonderfertigkeiten am Ende der Beschreibung der einzelnen Traditionen unter dem aufgeführten Zeremonialgegenstand. Die Sonderfertigkeiten folgen jeweils den beiden Aspekten der Kirchentradition. Der Geweihte muss die Sonderfertigkeit mit AP aktivieren und kann sie anschließend für den Gegenstand nutzen, ohne eine weitere Zeremonie ausführen zu müssen, um sie in den Gegenstand zu binden." Av. Götter 1, Seite 10 unter Zeremoninalgegenstand. Hervorhebung von mir gemacht.

    Wie man sieht ist immer von DEM Zeremonialgegenstand die die und nicht von EINEM. Ausserdem werden die jeweilgen Gegenstände bei den Zeremoniealgegenstände expizit genannt.

    Weitere Indizien sind die Ausrüstungskästen zu den jeweiligen Professionen.

    EDIT: Beispielsweise Korgeweither:

    Standeszeichen und Waffe des Korgeweihten istder Korspieß...Wenn er sich einer Söldnereinheit anschließt, führt und meistert der Geweihte üblicherweise auch deren Waffen. Eine Seitenwaffe ist ebenso üblich, um den guten Kampf an allen Orten fechten zu können.

  • Natan

    Punkt 1 ist meines Erachtens nicht richtig. Es gibt keine spezifisichen Regeln dazu, was ZG werden kann und was nicht.

    Punkt 1 beschäftigt sich nicht damit, was ZG werden kann.

    In Punkt 2 sage ich, was auch du sagst.

    Nach meiner Folgerung erkläre ich, warum es zu Meinungen wie Psiren kommt.

    Zitat
    Gregorey schrieb: "Jede Kirchentradition verfügt über einen eigenenZeremonialgegenstand...


    Wie man sieht ist immer von DEM Zeremonialgegenstand die die und nicht von EINEM."

    Hervorhebung durch dich ^^ Spaß bei Seite:

    Ich denke es ist durchaus möglich, dass es ,wie beim Bannstab und Bannschwert, auch mehrere Zeremonialgegenstände geben KANN. Momentan wurde nur einer pro Gottheit vorgestellt.

  • Ok, das Zitat von Gregorey ist tatsächlich ein Indiz dafür, dass es sich bisher nur auf den einen ZG bezieht. Mal sehen, ob sie mit dieser Setzung brechen. Ich selber halte es aus den Beschreibungen älterer Publikationen für möglich, wobei es dort keine so große Rolle gespielt hat.

  • Als kleiner Einwurf am Rande. Beispielsweise gibt es viele Rondrageweihte, die nicht mit einem Rondrakamm kämpfen, das ist soweit auch kein Problem. Trotzdem müssen sie über einen Rondrakamm als Zeremonialgegenstand verfügen um die Sonderfertigkeiten mit ihm zu nutzen.

    Demnach ist für diese Geweihte der Rondrakamm nichts anderes, als ein ziemlich unpraktischer und sperriger Ritualgegenstand, welchen er zusätzlich zu seiner eigendlichen Waffe mit sich führt. (Er kann ja auch auf dem Reittier befestigt sein oder sogar für Zeremonien in einer prunkvollen Holzkiste transportiert werden).

    Analog verhält es sich natürlich mit anderen Zeremonialgegenständen, welche zufällig auch Waffen sind.
    Mein geweihter Golgarit, packt seinen Zeremonial-Rabenschnabel ausschließlich im Kampf gegen Untote aus. Ansonsten benutzt er einen Zweihänder.

  • Jerong von Riva

    Ich vermute mal, dass man genau wie bei Ritualgegenständen, den ZG in der Hand behalten muss, um die SFn benutzen zu können. Steht nirgends, aber hätte ich mal so vermutet. Demnach würde es auch ein Unterschied machen, ob man den ZG auch in der Situation benutzen kann, in welcher man ihn anwenden möchte.

  • Tatsächlich wurde schon von offizieller Stelle bestätigt, dass mit weiteren Büchern, weitere ZG vorgestellt werden sollen.

    Ich glaube, dass es irgendwo in dem Produkt-Forum zum Thema AG1 war...bin mir gerade nicht sicher.