Schreckgestalt in DSA5

  • Hallo,

    ich weiss jetzt auch nicht genau unter welcher Rubrik ich diese Frage einordnen soll und ob die Frage nicht schon irgendwo gestellt wurde... Ich bitte um Nachsicht, ggf. verschieben oder einen Link an entsprechende Stelle. Gesucht und nichts gefunden ... ;) Tue mir da noch etwas schwer teilweise mit dem konvertieren.

    Ich möchte ein DSA4 AB nach DSA5 konvertieren. Läuft soweit, leider komm ich mit "Schreckgestalt 1/2" nicht so 100% auf ein Ergebnis für DSA5.

    DSA4:

    Zunächst in WdZ S. 235 nachgeschlagen, da steht dann grob:

    Schreckgestalt 1:

    Dass das Wesen die Eigenschaft auch haben muss.

    Dann soll eine Mutprobe, modifiziert um den Wert des Wesens abgelegt werden (ggf. auch Angst vor...)

    Bei Misslingen wird 1W6 von den Eigenschaften des Helden abgezogen

    Schreckgestalt 2:

    Entsprechend HORRIPHOBUS mit 1W6 ZfP.

    DSA5:

    Also nachgeschlagen:

    Zu 1. "Schreckgestalt" gibt es in DSA5 gar nicht. Das entsprechende Wesen hat höchstens das Talent "Einschüchtern" sehr hoch.

    Zu 2. Den HORRIPHOBUS (modifiziert um SK) habe ich nachgeschlagen und der hat den Status Furcht (QS) zur Folge.

    ==> Also wird sich wohl die Schreckgestalt in Status Furcht äußern.

    In DSA5 würde ich jetzt vorgehen:

    Schreckgestalt 1 nach DSA5:

    Einschüchtern, Vergleichsprobe (GRW S.25) mit Willenskraft des Helden. Die Differenz in QS = Stufe Furcht (so konkret mit Furcht konnte ich es aber nicht finden)

    Schreckgestalt 2 nach DSA5:

    HORRIPHOBUS (nach GRW S. 293) anwenden mit SK modifiziert in 1W6 TaW = Stufe Furcht.

    Meine Fragen:

    Habe ich das so korrekt interpretiert/konvertiert?

    Der Weg über Einschüchtern Vergleichsprobe in Ordnung?

    Talentwert über Horriphobus mit 1W6 in Ordnung so?

    hafgan

  • Hi Nostradamus,

    das habe ich auch gesehen. Aber da komme ich zu dem Problem, dass mein Wesen gar kein Schreckgestalt hat. In Deinem Link steht ja:

    Zitat

    Schreckgestalt I: Wesen mit dieser Eigenschaft besitzen eine Aura der Furcht oder eine Angst einflößende Gestalt. [...]

    So kam ich ja zu meiner o.g. Improvisation. Das AB spricht von Schreckgestalt, die das Wesen in 5 nicht mehr besitzt... Ich könnte es dem Wesen natürlich andichten. Aber wenns da eine richtige Regel gibt dann würde ich die nehmen.

    hafgan.

  • Ich verstehe das Problem nicht.

    Ist das Wesen (welches denn überhaupt?) in 5 schon geregelt, aber es gefällt dir nicht, weil es "Schreckgestalt" nicht mehr hat?

    Oder gefällt dir die 5er Regel zur "Schreckgestalt" nicht?

    Was hindert dich daran es so zu bauen, wie es für deine Zwecke als Meister am passendsten erscheint? :)

  • Es handelt sich in diesem Fall um einen Dharai aus Staub und Sterne.

    Ich bin völlig zufrieden mit der Ungeheuer-Beschreibung aus DSA5 und ich würde auch die DSA5 Regeln anwenden.

    Im AB (DSA4) wird jedoch immer wieder Bezug (sogar schon explizit im Vorwort) darauf genommen, dass die Helden nach Schreckgestalt 1/2 bedroht fühlen sollen. Das wollte ich nach DSA5 Regeln umsetzen.

    Im Bestiarium hat der Dharai keine Schreckgestalt und frage daher ob man dies nun über Einschüchtern und Furcht machen sollte. Oder ob ich was übersehen habe. Ansonsten kann ich natürlich improvisieren und mir was zurecht schustern. Aber vielleicht ist das ja geregelt und ich finde es nur nicht.

  • Im Abenteuer "Gefangen in der Gruft der Königin" gibt es erstmalig Wesen mit Schreckgestalt und der dazugehörigen neuen Panikregel. Bei einer Begegnung mit einem Wesen mit Schreckgestalt I muss beispielsweise eine Willenskraftprobe -1 abgelegt werden, misslingt diese erhält man eine Stufe Furcht. Jetzt kann es passieren, dass der Erschrockene noch in einen Panik-Zustand verfällt. Genaue Regeln habe ich jetzt aber nicht parat.

  • Jetzt kann es passieren, dass der Erschrockene noch in einen Panik-Zustand verfällt. Genaue Regeln habe ich jetzt aber nicht parat.

    Dafür aber die Regelwiki: Panik-Regeln

    Sind ein paar interessante Ansätze dabei aber es ist auch recht kleinteilig.

    Wenn der Dharai im Bestiarium keine Schreckgestalt besitzt, du aber der Meinung bist das er eine besitzen sollte, dann gib sie ihm einfach.

    Kreaturenwerte sind immer nur Beispiele, nicht jedes Wesen ist exakt so wie sein nächster Verwandter. Wolf1, 2 und 3 sind nicht identisch, warum sollten es also ihre Werte sein (außer man will es übersichtlich für den Spielleiter halten, dann hat jeder Wolf im Rudel die selben Werte).

    Und grad Dämonen sind aus und im Chaos geboren, da ähneln sich eh keine 2.

    Vielleicht wurde dein Dharai von einem recht mächtigen Beschwörer gerufen der ihm diese Fähigkeit verliehen hat? Verbesserungen sind dabei ja auch möglich.

    Ich sehe da absolut kein Problem einen Dharai mit Schreckgestalt auftauchen zu lassen.

  • Es handelt sich in diesem Fall um einen Dharai aus Staub und Sterne.

    Ich bin völlig zufrieden mit der Ungeheuer-Beschreibung aus DSA5 und ich würde auch die DSA5 Regeln anwenden.

    Im AB (DSA4) wird jedoch immer wieder Bezug (sogar schon explizit im Vorwort) darauf genommen, dass die Helden nach Schreckgestalt 1/2 bedroht fühlen sollen. Das wollte ich nach DSA5 Regeln umsetzen.

    Im Bestiarium hat der Dharai keine Schreckgestalt und frage daher ob man dies nun über Einschüchtern und Furcht machen sollte. Oder ob ich was übersehen habe. Ansonsten kann ich natürlich improvisieren und mir was zurecht schustern. Aber vielleicht ist das ja geregelt und ich finde es nur nicht.

    @Psiren hat eigentlich schon alles Wichtige dazu gesagt. Falls du dich aber buchstabengetreu an die derzeit erschienenen DSA5-Regeln halten möchtest, wird dir nur das Talent "Einschüchtern" bleiben. Der Dharai hat einen Fw von 12 bei 20/10/12 in diesem Talent. Die Eigenschaftswerte kannst du zurnot noch verbessern lassen, sofern der Beschwörer über genug QS verfügte, wovon ich jetzt mal - falls ich das AB noch richtig in Erinnerung habe - ausgehe. :cool: Leider sollen wohl erst in Aventurischer Magie III Beschwörungen ausführlich behandelt werden. Ich könnte mir vorstellen, dass man dann auch unter Aufwendung von weiteren QS andere Fertigkeiten/Fähigkeiten für beschwörbare Wesen freischalten kann.

  • Danke Euch! Die Antworten haben mir geholfen!

    Es ging mir genau darum erstmal zu verstehen, was das offizielle Regelwerk her gibt und nichts übersehen habe. Durch geringe Anpassung (Dharai bekommt Schreckgestalt) kann ich das offizielle Regelwerk doch anwenden.

    Psiren, nach lesen der Regeln gebe ich Dir völlig Recht, es wirkt etwas "kleinteilig". Es muss wohl doch einige Male gewürfelt werden bis klar ist, wer alles, wie lange und in welche Panik gerät. Aber ich werde es mal ausprobieren und wenn ich das Gefühl habe, dass das die Spieler langweilt, werde ich improvisieren...

    Danke

    hafgan

  • Ich würde es schlichtweg so halten: Dämonen sind, ähnlich wie Untote, Drachen oder heranrollende Lawinen aufgrund ihres Aussehens, Auftretens und ihrer potentiellen Wirkung für die Umwelt allgemein und einen selbst im Besonderen auch ohne magisches Zusatzelement bedrohlich.

  • orkenspalter 30. Juli 2018 um 17:13

    Hat das Label DSA 5 hinzugefügt.
  • In 4.1 wirkt bei ALLEN Dämonen bei der ersten Begegnung eines Charakters Schreckgestalt I, das verkompliziert das ganze ein wenig. Ist diese "Sonderregel" weggefallen, wiei ch vermute?

  • In 4.1 wirkt bei ALLEN Dämonen bei der ersten Begegnung eines Charakters Schreckgestalt I, das verkompliziert das ganze ein wenig. Ist diese "Sonderregel" weggefallen, wiei ch vermute?

    Ja, zumindest in den bisher erschienenen Publikationen ist davon keine Rede mehr.

  • Ich gehe stark davon aus, dass in den nächsten Publikationen Dämonen, bestimmte Untote, o.ä. abscheuliche Wesen Schreckgestalt haben werden. Das Regelelement war einfach zu Beginn noch nicht enthalten, lässt sich doch aber problemlos auf bisherige passende Ungeheuer anwenden.