"Jeder der drei Adligen wählte später aus seinen Lehensfamilien zweiundreißig Reiter aus, und jeder dieser Reiter wurde mit einem Flügelpaar ausgestattet, das den ursprünglichen Schwingen nachgestaltet war. Es wird bis in unsere Tage an das älteste Kind des Flügelträgers weitervererbt." (S.749)
"Sie hat keinen Erben. In einem solchen Fall fallen die Flügel - und damit das Recht, sie zu tragen - beim Tod des letzten Trägers an das Haus Ilmenstein zurück, auf daß das Oberhaupt des Hauses beides von neuem vergibt. ... Wenn die Junkerin einen anderen Nachfolger benannt hätte, so hätte ich ihren Wunsch wohl berücksichtigen müssen, ... aber sie hat ausdrücklich gewünscht, daß du ihre Nachfolgerin sein sollst." (S.770)
Damit dürften die klaren Regeln für die Flügelträger benannt sein.