Earthdawn 4te Edition Kompendium - Frage/Antworten

  • Moin zusammen,

    ich habe mal eine Frage zum Talent "Verteidigungshaltung" (SK:43). Der Regeltext lautet wie folgt:

    Zitat

    Der Adept verbessert seine Fähigkeit, physischen Angriffen zu entgehen, indem er seinen Rang in Verteidigungshaltung zu einer Talentprobe addiert, die die Körperliche Verteidigung erhöht (z. B. Akrobatische Verteidigung oder Kampfsinn). Der Bonus auf die Körperliche Verteidigung durch das entsprechende Talent gilt auch für Proben auf Hieb Ausweichen und Riposte gegen entsprechende Ziele. Verteidigungshaltung darf nur einmal pro Runde eingesetzt werden.

    Speziell den fett markierten Abschnitt verstehe ich noch nicht so ganz. Mir ist klar, dass die erhöhte KV den Mindestwurf für gegnerische Angriffe erhöht und somit indirekt Auswirkungen auf Talente wie z.B. Hieb Ausweichen hat. Inwiefern soll Verteidigungshaltung und z.B. Kampfsinn diese nun direkt verstärken (wenn überhaupt)? :?::cry:


    Danke schonmal und viele Grüße,

    Raggi

  • Ich schreibe mal rein, wie ich es verstehe. Und der Einfachheit halber benutze ich ein Beispiel.

    Du spielst einen Adepten mit Kampfsinn 6 und Verteidigungshaltung 4. Durch Kampfsinn ermittelst du gegen einen Gegner drei zusätzliche Erfolge. Gegen den Gegner steigt also deine körperliche Verteidigung und der erste Angriff um 8. Jetzt greift er an und du benutzt an der Stelle deine Verteidigungshaltung. Wodurch sich KV+8+4 ergibt.

    Oder aber du wartest einen Moment. Der Angriff geht durch und du versuchst mit Riposte zum Gegenangriff überzugehen. Dann würde Verteidigungshaltung direkt auf das Ergebnis der Riposte addiert erden. Um zu ermitteln, ob ein Gegenangriff gelingt, würde ich es allerdings wieder abziehen.

    Und jetzt gehe ich mir das Kompendium selbst holen.

  • Hey Bosheit

    öööhm, ich greife Dein Beispiel mal auf und stelle eine Gegenthese (so wie ich es verstehe):

    • Kampfsinn Stufe 6
    • Verteidigungshaltung Stufe 4

    Soweit ich weiß, werden Boni immer auf die Probenstufen und nicht auf deren Ergebnisse addiert. Das würde folgendes bedeuten:

    • Stufe der Kampfsinnprobe: 6+4 (+WAH)
    • Bei drei zusätzlichen Erfolgen ergäbe das +8 Körperliche Verteidigung und +8 Stufen Bonus auf den ersten Angriffswurf gegen den Gegner
      • so wie in Deiner Rechnung auch

    Jetzt glaube ich aber nicht, dass man anschließend noch den Rang von Verteidigungshaltung einfach auf die KV addiert. Wäre mir zumindest neu.:/

    Der letzte Teil, mit dem Hinzuaddieren des Ranges von Verteidigungshaltung zum Riposteergebnis ist auch das, was ich verstehe, was aber wie oben schon erwähnt keinen Sinn ergibt. Ich bin verwirrt :cry:

    Viele Grüße erstmal,

    Raggi

  • Nachtrag:

    Kann es sein, dass die folgendes meinen:

    • Stufe der Kampfsinnprobe: 6+4 (+WAH)
    • Bei drei zusätzlichen Erfolgen ergäbe das
      • +8 Körperliche Verteidigung
      • +8 Stufen Bonus auf den ersten Angriffswurf
      • +8 auf Riposte-Proben
      • +8 auf Hieb Ausweichen-Proben

    Alle Boni gelten entsprechend nur für den Gegner, gegen den die initiale Kampfsinnprobe geworfen wurde.


    Kann das sein?

    VG
    Raggi :)

  • Alles richtig :thumbsup:

  • Ich kenne Alchemie aus der alten Version nicht. Aber ich verstehe darunter die Herstellung kleiner magischer Gegenstände, Tränke und Blutamulette und vielleicht auch Gifte. Und ja, das findet sich alles bei Verzauberungen, die über Talentkniffe gehandhabt werden.

  • Wer interpretiert mir denn mal den Talentkniff Astrale Untersuchung? Heißt das, der Adept schaut auch im Astralraum, um Beweise zu finden?

    Ganz genau das :thumbsup:

    Ein schönes Beispiel für eine solche astrale Untersuchung für nicht Astralsichtige / Astraluntersuchende ist im 8. Earthdawn Roman ein theranisches (verbotenes) Artefakt, welches genau diese Fähigkeit besitzt (auch wenn der Besitzer scheinbar nicht hoch genug gewürfelt hat ^^:

  • Hallo,

    sagt mal wo liegt denn der Mehrwert von Astralangriff (S. 31) gegenüber Ätherwaffe (S. 32). Beide Talente kann der Schwertmeister ab Kreis 8 wählen.

    Beide ermöglichen Angriffe gegen Astralwesen (gegen die Mystische Verteidigung).

    Beide kosten 2 Überanstrengungen.

    Bei Beiden zählt die mystische Rüstung (Steht bei Astralangriff nicht explizit, aber Astralwesen dürften keine physische Rüstung haben).

    Aber Ätherwaffe wirkt auf die Waffe und ist folglich mit Zweitschlag kombinierbar und zusätzliche Erfolge erhöhen den Schaden zusätzlich zu Erfolgen aus der Angriffsprobe und all das wirkt auch gegen physische Gegner.

    Astralangriff gilt hingegen nur für einen Angriff und nur gegen Astralwesen.

    Mir fällt keine Situation ein, in der Ätherwaffe nicht die bessere Wahl wäre. Übersehe ich da etwas?

    Bei Ätherwaffe steht allerdings nichts von der Möglichkeit des blinden Zuschlagens. Ist es also nicht möglich (wäre unlogisch) oder fehlt da nur der Passus?

  • Ätherwaffe ist sowas wie Schwachstelle Erkennen, nur mit dem Zusatz, dass der Schaden durch z.B. Astralangriff gegen die Mystische Rüstung gerichtet ist und nicht die Physische.

  • Jop, Belenus hat Recht... mal kurz aus meiner Sicht zusammengefasst (Korrekturen gerne gesehen :gruntcool_1::(

    Astralangriff

    • Einzelner Nahkampfangriff (Standardaktion)
    • Stufe in Astralangriff als Probenstufe des Angriffs gegen die Mystische Verteidigung
    • Schadensprobe wie gehabt gegen die Physische Rüstung

    Ätherwaffe

    • Quasi-"Schwachstelle Erkennen" (Einfache Aktion)
    • Stufe in Ätherwaffen gegen die Mystische Verteidigung
    • Schadensproben mit betroffener Waffe gehen bis Ende der Runde gegen die Mystische Rüstung
    • Je zusätzlichen Erfolg +2 auf Schadensstufe (hier der Effekt wie bei Schwachstelle Erkennen)

    Es sind also von Grund auf erstmal zwei unterschiedliche Dinge, die aber miteinander kombinierbar sind. Möchtest Du gegen die Mystische Verteidigung und die Mystische Rüstung agieren, musst halt beide Talente zünden. :zwerghautelf:


    So versteh' ich das zumindest :iek:

    Einmal editiert, zuletzt von Raggok (13. Juni 2019 um 07:57) aus folgendem Grund: Ätherwaffe korrigiert