Kleinigkeiten schnell geklärt (Hintergrund)

  • Ziemlich detaillierte Frage:

    Im Aventurischen Boten 156 (Wahl des bornischen Adelsmarschalls) steht, dass der amtierende Ugo von Eschenfurt sich unbeliebt gemacht hat. Unter anderem bei den Händlern durch die "Entschuldung" des Adelsmarschalls.

    Ist damit gemeint, dass er die Schulden einfach gestrichen hat und nicht mehr bezahlt oder dass er erfolgreich Schulden zurückgezahlt hat und damit die Händler weniger Einfluss und Druckmittel haben? Gibt es da vorher eine entsprechenden Artikel, der von einer Entschuldung spricht?

    Power resides where man believe it resides. It's a trick, a shadow on the wall.

  • Hm, müßte auf AB153 zurückgehen, wo von Empörung geschrieben steht, das die Adelsmarschallswahl nicht - wie gewohnt - in Festum stattfindet. Andeutung dazu auch im AB144.

    Und im AB152 steht über die Verlegung der Adelsmarschallswahl vom Praios zum Firun.

    Und wenn ich das so überfliege, kann der gute Ugo nicht gerade eine große (positive) Lieistung vorweisen. ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Ähem, ich meine das Ugo gern über die Strenge schlug und sich feiern ließ ... ob er dies bezahlte ... muß ein Adelsmarschall bezahlen?

    Aber dazu steht sicherlich einiges - oder zur Person - in den Boten ab 144; bzw. wahrscheinlich auch der Theaterritter-K.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Ein Ork in Grangor:

    Einer meiner Spieler hat einen orkischen Zweitcharakter. Dieser ist aber unter Menschen sozialisiert worden und ein begabter Zimmermann, weshalb er in seiner Heimatstadt (Mittelreich) ein gewisses Ansehen hat.
    Nun wird er jedoch nach Grangor kommen. Ich kann schwer einschätzen, ob er dort extrem schief angeguckt und schlecht behandelt wird, weil er ja ein Monster sei (Liebliches Feld halt), oder ob Grangor duch Handel etc. so weltoffen ist, dass er natürlich auffällt, aber halt auch nur ein humanoides Wesen ist, solange er sich an die Regeln und Etikette hält.

    Irgendwelche Ideen, oder Recherchehinweise?

  • Da das liebliche Feld schon ewig nicht mehr unter Ork-Überfällen leiden musste, wie etwa diverse Provinzen des Mittelreichs, würde ich fast eher annehmen, dass er dort als Kuriosum angesehen wird (und eben nicht als mörderische Bestie, wie es ihm etwa in Weiden passieren könnte), vor allem wenn er gut sozialisiert ist und sich nicht aufführt wie ein Ork frisch aus dem Orkland. Mit Vorurteilen wird er zwar wohl trotzdem konfrontiert, aber wohl nicht im gleichen Maß bzw. auf die gleiche Art wie im Mittelreich.

  • Kuriosum klingt schonmal gut und interessant. Daraus ließen sich auch bestimmt gute Begegnungen basteln.
    Vielleicht ist es noch relevant, dass wir noch vor dem Dritten Orkensturm spielen, es somit ja auch seit geraumer Zeit keinen großen Krieg zwischen Orks und Menschen gegeben hat.

  • Hm, im Kosch, Weiden usw. gibt es immer Konflikte zwischen Menschen und Orks, auch schon vor dem Orkensturm. Und es leben ja auch viele menschlich-unsozialisiert Orks, die sich auf Raub spezialisierte haben …

    In Grangor kann es auch einfach sagt, dass die Menschen gefragt werden, ob sie nicht lieber ihren Ork an die Leine nehmen wollen.

    Orks fallen nicht unter den Codex Albyricus Er ist quasi Vogelfrei, man darf ihn versklaven, Mord an einem Ork wird nicht vom Gesetz geahndet … das kann das leben schwer machen.

  • Orks fallen nicht unter den Codex Albyricus

    Ist der Codex Albyricus nicht für die Regelung der Rechte und Pflichten von Gildenmagiern da? Was hat das dann mit einem Ork zu tun? Und warum ergibt sich daraus, dass er kein Rechtssubjekt sein kann aufgrund von den Gesetzen des Königreichs am Yaquir oder Grangors selbst? :/

  • Im Horasreich ist der primär einfach ein Freak. Wie man darauf reagiert kommt immer auf die Situation an, wenn er in Begleitung angesehener Leute unterwegs ist und sich entsprechend benimmt wird man davon ausgehen dass er im Wesentlichen ein gut trainiertes "Haustier" ist, viele werden vermutlich neugierig sein weil sie noch nie einen Ork gesehen haben, andere nervös Abstand halten.

    Aktiv gegen ihn vorgehen halte ich für unwahrscheinlich so lange er eben nicht offen aggressiv und wie ein Monster auftritt, aber wenn er Nachts alleine auf der Straße der Stadtwache in die Arme läuft kann es gut sein dass sie den erstmal einsperren und der Rest der Gruppe ihn dann am nächsten Tag wieder auslösen darf mit einer Ermahnung so ein Ding doch nicht alleine frei rumlaufen zu lassen.

    Ich würde es so darstellen dass man im Horasreich a) keine "kill on sight"-Einstellung gegenüber Orks hat wie in Weiden oder so, das liebliche Feld ist ja eine im Großen und Ganzen ziemlich friedliche Gegend zu der Zeit b) man sich für die zivilisatorische Spitze der Welt hält, man ist ja nicht so wie diese zurückgebliebenen Nordleute die alles erstmal kurz und klein hauen müssen was sie nicht verstehen aber c) ihn auch ganz klar nicht als "ebenbürtiges" Lebewesen wahrnehmen. Um es mal ganz hart zu formulieren: Als SL würde ich mir den Char anschauen, der am ehesten das Sprachrohr der Gruppe oder die Bezugsperson des Orks ist und mir überlegen "Wie würde man mit einem großen, potentiell gefährlichen Hund dieses Charakters umgehen?", denn das dürfte die Reaktion vieler Leute dort durchaus adäquat widerspiegeln denke ich.

  • Ork = Straßenräuber, so kennt man sie in ganz Aventurien. Ist aber ein Ork in Begleitung von Menschen unterwegs, gilt er vielleicht als "Haustier", "Sklave" oder Söldner. Man (Stadtwache etc.) wird Sichergehen das jene Gruppe auf ihren Ork aufpaßt und gegebenfalls für jeden Schaden den dieser verursacht aufkommen - wie bei einem Ochsen. ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Orks fallen nicht unter den Codex Albyricus

    Ist der Codex Albyricus nicht für die Regelung der Rechte und Pflichten von Gildenmagiern da? Was hat das dann mit einem Ork zu tun? Und warum ergibt sich daraus, dass er kein Rechtssubjekt sein kann aufgrund von den Gesetzen des Königreichs am Yaquir oder Grangors selbst? :/

    Nein, nicht nur. Da steht z.B. auch die Gesetze drin, die z.B. auf dem Tralloper Vertrag basieren, und die entsprechende Gegenstücke zu dem Lex Zwergia.

  • Weil es weiter oben gefragt wurde: https://de.wiki-aventurica.de/wiki/Codex_Albyricus

    Überwiegend für Gildenmagier relevant.

    Lex Zwergia https://de.wiki-aventurica.de/wiki/Lex_Zwergia und Tralloper Vertrag https://de.wiki-aventurica.de/wiki/Tralloper_Vertrag sind nicht Teil des Codex, sondern eigenständige Verträge. Elfen- und wohl auch Geodenmagie kann aber andererseits unter den Codex fallen.

    Mit der Frage nach dem Ork hat das aber wohl nur etwas zu tun, wenn dieser ein Schamane oder Blutkrieger wäre.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Aber wo wir gerade beim Thema sind: Der CA erlaubt Gildenmagiern das "alleinige" Recht, magische Dienstleistungen anzubieten.

    Gibt es Angaben dazu wie alleinig dieses Recht wirklich ist? Mal rein hypothetisch angenommen dem Fall, es gibt in einer Stadt eine angesehene und bekannte Hexe, die eben auch magische Heilung etc. als Dienstleistung anbietet, wäre der lokale Herrscher berechtigt dafür einen Dispens zu erlassen, oder würde das seine Rechtskompetenz überschreiten?

  • Aber wo wir gerade beim Thema sind: Der CA erlaubt Gildenmagiern das "alleinige" Recht, magische Dienstleistungen anzubieten.

    Gibt es Angaben dazu wie alleinig dieses Recht wirklich ist? Mal rein hypothetisch angenommen dem Fall, es gibt in einer Stadt eine angesehene und bekannte Hexe, die eben auch magische Heilung etc. als Dienstleistung anbietet, wäre der lokale Herrscher berechtigt dafür einen Dispens zu erlassen, oder würde das seine Rechtskompetenz überschreiten?

    Käme meinem Verständnis nach darauf an, wo man ist. In Horas- und Mittelreich, Bornland und Aranien wäre das denke ich nicht möglich, ist der Codex dort doch quasi ein Vertrag zwischen Gildenmagiern und Obrigkeit. Zumindest lese ich das so. Anderswo (v.a Nostria): Feel free.

    m2p

    Gruß

    T

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

    „Knie nieder! - Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde, sei tapfer und aufrecht, auf das Gott dich lieben möge, sprich stets die Wahrheit, auch wenn dies den eigenen Tod bedeutet, beschütze die Wehrlosen, tue kein Unrecht, dies sei dein Eid (ohrfeigt Balian) Und das ist dafür, dass du ihn nicht vergisst.“ - Königreich der Himmel

    DSA5-Waffenstatistik

  • Schwer zu sagen, eine (!) Möglichkeit wäre die folgende: die Hexe wäre durch den Dispens gedeckt, die Magiergilden könnten den lokalen Herrscher aber vor einem (Reichs-)gericht wegen Verstoßes gegen den Passus im Codex anklagen, der ihnen allein das Recht zusichert, magische Dienstleistungen gegen Entgelt anzubieten. Bis dieser Prozess dann entschieden ist, sind aber alle Beteiligten längst gestorben, außer es handelt sich um eine eigeborene Hexe...

    ;)

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Es steht halt in der Wiki noch dieser Passus

    "Regional existieren oft zusätzliche Vorschriften und Gesetze (darunter alte, die nie aufgehoben wurden), was eine Rechtsprechung für Magier verkompliziert."

    Was darauf hinweist dass auch untergeordnete Rechtsorgane grundsätzlich in der Lage sind, abweichende Regelungen zu erlassen.

    Damit einhergehend eine weitere Frage: Es ist mWn nicht zwangsläufig notwendig ein Magier zu sein um einer der Gilden anzugehören, oder habe ich das falsch in Erinnerung? Wäre es also für besagte Hexe theoretisch möglich, zB der Grauen Gilde beizutreten und so ihre Dienstleistungen legal anbieten zu können? Wenn ja, was für Auflagen wären dafür realistisch/plausibel?

  • Zitat von Tengwean

    In Horas- und Mittelreich, Bornland und Aranien wäre das denke ich nicht möglich, ist der Codex dort doch quasi ein Vertrag zwischen Gildenmagiern und Obrigkeit.

    In Aranien herrschen Hexen in vielen weltlichen Position und die Gildenmagier wurden nach den Magierkriegen rausgeworfen. Deshalb heißt die einzige Magierakademie Araniens auch Gauklerschule. Da sollte man in solchen Dingen lieber bei den Hexenzirkeln anfragen, wer welche Dienstleistung anbieten darf.

    I ♡ Yakuban.

  • Und wenn im Bornland der örtliche Bronnjar sagt "Die Hexe darf das", dann darf die das im Zweifelsfall auch. Interessant fand ich die Frage eben gerade in Bezug auf das Mittelreich (und weil mein Praiot das auf dem letzten LARP gefragt wurde und das dann auch nur in Hypothesen ausdiskutieren konnte weil ich schlichtweg keine definitive Antwort wusste)