Kleinigkeiten schnell geklärt (Hintergrund)

  • Frage zum aktuellen Stand: Maraskan und Dajin von Tuzak

    In "Im Namen der Schlange" erlangt Dajin von Tuzak ja das As'Haimas der Madahajida. Hat er damit schon etwas anfangen können? Wo steht er mit seinen aktuellen Plänen?

    Jeder Mensch ein Magier, jedes Wort ein Vorurteil

  • Dürfte bis jetzt nichts passiert sein.

    Wird ja definitiv Thema in der deuen Skrechu Kampagne für die dioe Echsensümpfe-RSH den Auftakt gegebn hat. Da könnte eventuell noch was drinstehen, die habe ich nicht gelesen. Ansonsten werden wir uns wohl bis zur Kampagne gedulden müssen.

    Recherchewütiger Historiker, der diese Sucht auch bei DSA schlecht ablegen kann. :confused2:

    Unverbesserlicher DSA 4.1 Regelwust-Apologet und bekennender Hartwurst-Spieler. :iek:

    "Eine Information ist Silber, eine Quellenangabe ist Gold." :idee:

    "Be critical about the media that you love." :lol2:

  • Gibt es genauere Informationen, was auf dem Münzspiegel der einzelnen mittelreichischen Münzen zu sehen ist?

    Ich würde sagen auf der einen Seite das Wappen des Mittelreiches auf der anderen ein Herrschergesicht im Profil, aber aktuell finde ich keine Quellen

    Meine Charaktere:


    Fin Brodiak, Svelttaler Kräutersammler mit Vogel

    Phelix Lassan, ein kleiner Dieb aus Albenhus

    Der Einstieg in eine kleine Geschichte von mir

  • Zu Münzen müsste was im Almanach stehen, wie zuvor in den Vorgängen (seit DSA2). Einmal das Gesicht des Kaisers; und nur die aktuelle mit der Kaiserin drauf haben vollen Wert.

    Jassu! (freundliche Begrüßung auf Ithasos)

    Pflicht des Historikers: Das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.
    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.
    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Gibt es genauere Informationen, was auf dem Münzspiegel der einzelnen mittelreichischen Münzen zu sehen ist?

    Ich würde sagen auf der einen Seite das Wappen des Mittelreiches auf der anderen ein Herrschergesicht im Profil, aber aktuell finde ich keine Quellen

    Bei allem unterhalb der Dukate dürfte es stark variieren. Je kleiner die münze, desto niedriger ist ja die Ebene, auf der sie geprägt werden dürfen. Ich habe gerade die Quellen nicht da, aber wenn ich es richtig im Kopf habe ist die Dukate Reichsebene, der Taler Provinzebene, der Heller Grafschaftsebene und der Kreutzer sogar noch niedriger.

    Daher dürfte es immer chaotischer werden, je kleiner die Müntze ist. Kanonisch gibt es jedenfalsl Abbildungen, die zeigen, dass ein Silbertaler aus Weiden anders aussieht als einer aus Almada.

    Bei den Dukaten müssten neben denen mit Rohajas Gesicht drauf( und einem Schwung alter abgegrabbelter mit Reto, Hal und Brin, die nicht mehr den vollen Wert haben) vor allem noch welche kursieren, die das Gesicht des inzwischen seit über 10 Jahren verstorbenen Gegenkiasers Selindian Hal tragen. Selindian hat zu sener Zeit eine sehr aggressive Müntzpolitik von Punin aus betrieben. (Wer alte Dukaten in die Müntze brachte erhielt den Geldwert mit Zinsen zurück, sodass ein stetiger Strom ungeprägt wurde, während er regierte).

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  • Im Lexikon sind mehrere Münzen abgebildet, darunter ein mittelreichischer Dukaten (noch mit Konterfei Hals), ein Silbertaler (mit dem Abbild einer Adeligen, die ich nicht identifizieren kann), ein Heller (ein Burgtor) und ein Kreuzer (ein Kelch).

    Laut dazugehöriger Beschreibung werden (wurden, mittlerweile) Dukaten in Beilunk, Gareth, Wehrheim, Havena und Punin geprägt. Die anderen Geldstücke dürfen von Grafen, Herzögen, Fürsten und Baronen geprägt werden. Daraus resultierend gibt es "eine gewaltige Fülle an Motiven, Wappen und Bildern auf den Münzen" (Lexikon, S. 269). Nur dem Dukaten wird 8n anderen Ländern wirklich vertraut.
    (Es stehen noch ein paar Sätze mehr zum Münzwesen dabei.)

  • Wie ist der Marbo-Kult nach dem Sternenfall an sein Wissen rund um seine Liturgien und Zeremonien gekommen ist? Ich gehe mal davon aus, dass es nicht bereits existierende Gebete waren, zumindest wohl nicht ausschließlich.

    Und wie haben diese sich unter den Geweihten verbreitet, den Austausch unter den Marbiden kann ich mir natürlich vorstellen, aber da ja auch gläubige Individuen erwählt wurden, welche bisher keine Marbiden waren, müssen diese ja auch irgendwie an ihr Wissen gekommen sein - göttliche Eingebung durch Visionen? Klang mir jetzt ein wenig zu stumpf

  • Lorenz4535 Es wurde alte Marbo-Tempel wiederentdeckt bzw. ausgegraben. (z.B. Heldenwerkabenteuer "Blick in rote Augen")

    In denen könnte man aus Inschriften oder alten Aufzeichnungen Wissen über Marbo-Zeremonien gesammelt haben.

    Kurz vorm Wahnsinn wird's nochmal lustig. 8o :thumbsup:


    Nicht die Taten machen einen Helden, sondern die Lieder, die man über ihn singt. (Wilhelm Auspitzer)

  • (z.B. Heldenwerkabenteuer "Blick in rote Augen")

    "Federfall", nicht "Blick in rote Augen", oder?

  • Beides sind Marbo-Abenteuer:

    In Federfall buddeltan definitiv einen Tempel aus. Rote Augen have ich nicht gespielt.

    Es gibt definitiv keine Primärliturgie für den Marbokult (zumindest noch nicht). Die Geweihten, die rumrennen entstehen wirklich durch auserwählt-sein.

    Aber ihre Liturgien erweitern werden sie garantiert durch alte Schriften. Einmal alles was der Sternenfall so zu Tage fördert, aber sicher auch viel Kram aus den dunklen Zeiten, der einfach in ganz anderem Licht erscheint, wenn man bereits geweiht ist und tatsächlich umsetzen kann, was da steht.

    Zumindest Stelle ich es mir so vor.

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  • Da mein Marbo-Geweihter ein paar Monate vor der Entdeckung des Tempels geweiht wurde (ging zeitlich nicht anders), habe ich für seinen Hintergrund festgelegt, dass ein marbogeweihtes Kind der Nacht (Vampir) ihm nach der Weihe alles Nötige beigebracht und sogar einen Marbodolch überlassen hat.

    Ich finde es naheliegend, dass einige marbogeweihte Kinder der Nacht bis heute überdauert haben.

  • Ich könnte mir auch vorstellen, dass diejenigen Marbo-Geweihten, die vor ihrer persönlichen Auswahl durch die Göttin im Dienst der Boron-Kirche standen (Marbo ist da aja eine akzeptierte Halbgöttin und wir verehrt) sich ihr liturgisches Wirken auch bei den Boronis abkucken bzw. die Riten der Boronkirche als "Sprungbrett" benutzen.

    Recherchewütiger Historiker, der diese Sucht auch bei DSA schlecht ablegen kann. :confused2:

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  • Ich hab eine Frage zum Thema Magie und Recht, nämlich wann das Verzaubern eines Menschen ein Verbrechen ist. Wenn z.B. ein Einflusszauber genutzt wird, um eine Person vom Angriff abzuhalten, gilt das grundsätzlich als Verbrechen oder würde als Lapalie abgetan werden? Konkret geht es um einen Magier, der einen Korgeweihten mit eiskalten Blick(DSA 5) auf Abstand gehalten hat und der Geweihte war natürlich nicht angetan als ihm klar wurde, dass seine Zweifel den Magier anzugreifen ein geistiger Trick waren.

  • Da hier universal ist: Der Codex Albyricus in DSA 4 gibt folgende Eckrahmen: Zum einem werden "zweckorientierte Anwendungen [...] nur nach dem Effekt der Tat behandelt, allerdings wird Zaubernden stets Vorsatz unterstellt". (WdZ, S. 300).
    Dazu ist verboten: "Einflussnahme durch Beherrschungs- oder Beeinflussungsmagie bei formellen Gesprächen (z.B. Geschäftsabschlüsse oder Audienzen)," (WdZ, S. 300) (Was so klingt, als wäre es sonst in Ordnung, was ich so eigentlich nicht kenne.)
    Die Beweislast liegt beim Kläger (was einem Geweihten durchaus zu Nachdruck helfen kann).

    Dann kommt es vielleicht auch noch drauf an, wo das geschehen ist. Der CA gilt nominell aventurienweit, faktisch nicht so wirklich.
    Auch die Kor-Kirche ist mit unterschiedlichen Einfluss und Bekanntheit je nach Region unterschiedlich aufgestellt.
    Und um was für einen Magier handelt es sich? Kann eventuell auch relevant sein.
    Falls es tatsächliche Notwehr des Magiers war, kann das auch Einfluss haben.

    Beeinflusst wird die Lage in diesem Fall dadurch, dass es sich um einen Geweihten handelt, die ähnlich wie Gildenmagier auch besondere Recht genießen.
    Ob ein Kor-Geweihter nun derjenige ist, der von ein Gericht zieht, käme vielleicht drauf an. Hingehen und auf's Maul hauen sollte er auch nicht tun, aber irgendwas dazwischen mag es geben, was adäquat erscheinen mag.

  • Dann kommt es vielleicht auch noch drauf an, wo das geschehen ist. Der CA gilt nominell aventurienweit, faktisch nicht so wirklich.
    Auch die Kor-Kirche ist mit unterschiedlichen Einfluss und Bekanntheit je nach Region unterschiedlich aufgestellt.
    Und um was für einen Magier handelt es sich? Kann eventuell auch relevant sein.
    Falls es tatsächliche Notwehr des Magiers war, kann das auch Einfluss haben.

    Beeinflusst wird die Lage in diesem Fall dadurch, dass es sich um einen Geweihten handelt, die ähnlich wie Gildenmagier auch besondere Recht genießen.
    Ob ein Kor-Geweihter nun derjenige ist, der von ein Gericht zieht, käme vielleicht drauf an. Hingehen und auf's Maul hauen sollte er auch nicht tun, aber irgendwas dazwischen mag es geben, was adäquat erscheinen mag.

    Schwarze Gilde, Vorfall war in Nostria und vorher wurde eine Leibwächterin, die den Korgeweihten vorher dummerweise zum Kampf gefordert hatte, weil sie sich beleidigt fühlte, schwer verwundet. Der eiskalte Blick erzeugt ja auch "nur" dass das Ziel denkt, der Zauberer wäre weit überlegen und meidet es entsprechend für eine Stunde. In WDZ hatte ich auch schon geschaut und abgesehen von den expliziten Beispielen wie Gedankenlesen, Verhandlungen etc. stand halt davor, dass Magie nach Effekt der Tat, aber unter der Annahme des Vorsatz geahndet wird. Ich sehe hier halt nicht viel mehr als eine Beleidigung oder Ehrverletzung des Korgeweihten, aber deshalb wollte ich nochmal nachfragen.

  • Der eiskalte Blick erzeugt ja auch "nur" dass das Ziel denkt, der Zauberer wäre weit überlegen und meidet es entsprechend für eine Stunde.

    Ich kann mir vorstellen, dass gerade ein Kor-Geweihter das nicht auf die leichte persönliche Schulter nimmt und ebenfalls nicht deshalb zur nächsten Gerichtsbarkeit rennt, sondern das als eine Art "Kampf" betrachtet (die Art, ohne die Waffe in die Hand zu nehmen). Erst recht, wenn alles, was davor stand, ein Duell zwischen ihm und einer Leibwächterin war, und es kein irgendwie gearteter Zusammenstoß mit dem Magier selbst war (?).

    CA in Nostria ist auch so semi-gültig, wie ich das verstehe.
    Rechtliche Handhabe dürfte schwer werden: Er müsste die Beweislast erbringen. Er ist Geweihter, das ist Vorteil für ihn, aber Kor-Geweihter, die in Nostria vermutlich recht unbekannt sind (der nächste Kor-Tempel liegt weit außerhalb der Landesgrenze). Im Gegenzug wird ein Schwarzmagier auch nicht die besten Karten haben.
    Zumal ich (in meiner persönlichen Warte) Kor-Geweihte nicht als diejenigen sehen, die vor Gericht ziehen und gerade solche Dinge lieber selber angehen.
    Viel (oder auch nur nennenswerte) rechtliche Grundlage sehe ich da ebenfalls nicht.

  • Ich hab eine Frage zum Thema Magie und Recht, nämlich wann das Verzaubern eines Menschen ein Verbrechen ist. Wenn z.B. ein Einflusszauber genutzt wird, um eine Person vom Angriff abzuhalten, gilt das grundsätzlich als Verbrechen oder würde als Lapalie abgetan werden? Konkret geht es um einen Magier, der einen Korgeweihten mit eiskalten Blick(DSA 5) auf Abstand gehalten hat und der Geweihte war natürlich nicht angetan als ihm klar wurde, dass seine Zweifel den Magier anzugreifen ein geistiger Trick waren.

    "Gebilligt, wenn auch nicht erlaubt, sind natürlich Zaubereien, die eine rechtschaffene Person in Notwehr oder Nothilfe ausführt." (WDZ S. 301).

    Dem drohenden Angriff durch einen Profikämpfer mit dem Zauber zuvor zu kommen, ist so ein Fall. Erlaubt ist es nicht, aber oft geht man straffrei aus.

    Letztendlich gilt in Nostria aber meist das ältere Schiedsgerichtsverfahren.

    Der Geschädigte verklagt den Täter, wobei der Fall möglichst lückenlos mit Zeugen und Beweisen vorgebracht werden sollte. Der Richter ist nur ein Schiedsmann. Dieser kann zwar eine "Lösung" anbieten, aber der Verlierer muss das Urteil nicht akzeptieren. In diesem Fall muss der Richter dem Gewinner die Erlaubnis zubilligen das Urteil mit Gewalt durchzusetzen, was in der Praxis oft zu langen Blutfehden führt. (GA S. 146)

    Für die Beweise und Zeugen spielt es sicher eine Rolle, ob der Zauberer auf verräterische Gesten, Formeln etc. verzichtet hat. Aber auch so hat das Wort eines Geweihten einen hohen Beweiswert (bei Kor in Nostria eher nicht ;) ).

    Letztendlich ist der Ausgang völlig offen und kommt nicht zu Letzt auf die Zeugen, Beweise, Stände und nicht zuletzt Bestechungsgelder an.

    Unabhängig davon wird meiner Meinung nach kaum ein Korgeweihter zum Richter rennen, sondern die gekränkte Ehre auf eigene Weise rächen. Egal welche Konsequenzen das hat.

  • Normalerweise erzeugt doch ein Angriff auf einen Geweithen das Mal des Frevlers.

    Aber uns fehlt der gesamte Hintergrund wie es zu diesem schicksalshaften Zusammentreffen gekommen ist, um die Situation überhaupt zu verstehen, noch wieso sich ein Schwarzmagier und ein Kor-Geweihter sich in diesem "Märchenland" verlaufen haben.

    PS: Ich wundere mich das die Leibwächterin nicht nur verprügelt wurde; wer ist so blöd und legt sich mit einem Kor-Geweihten an? Wo passierte das, in der Stadt? Und die Stadtsache guckte zu? Ich sag ja, es fehlt der Hintergrund dieses feigen Dramas.

    PS: Drohender Angriff? Rechtschaffend? Für mich klingt das eher die Gruppe hat ihn provoziert, und plötzlich Angst bekommen. :lach:

    Jassu! (freundliche Begrüßung auf Ithasos)

    Pflicht des Historikers: Das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.
    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.
    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

    Edited 2 times, last by zakkarus (February 9, 2025 at 8:52 AM).

  • Ich hab eine Frage zum Thema Magie und Recht, nämlich wann das Verzaubern eines Menschen ein Verbrechen ist. Wenn z.B. ein Einflusszauber genutzt wird, um eine Person vom Angriff abzuhalten, gilt das grundsätzlich als Verbrechen oder würde als Lapalie abgetan werden? Konkret geht es um einen Magier, der einen Korgeweihten mit eiskalten Blick(DSA 5) auf Abstand gehalten hat und der Geweihte war natürlich nicht angetan als ihm klar wurde, dass seine Zweifel den Magier anzugreifen ein geistiger Trick waren.

    Ich weiß, dass es keine wirkliche Antwort auf das Thema ist, aber aus Sicht des Korgeweihten sollte man sich die Frage stellen: Will er die Verantwortung für sein beeinflusstes Handeln wirklich auf den Magier schieben? Wäre es nicht seine eigene Aufgabe gewesen, sich der "finstheren Zauberey" zu erwehren und sich nicht beeinflussen zu lassen? Hat ihn da der Mut (und Kor) verlassen?
    Und selbst wenn er es wirklich auf den Magier schieben will - vor seinem Gott wäre es doch das einzig richtige, den Magier (körperlich) zu strafen oder mindestens ein Götterurteil zu folgen.
    Oder anders ausgedrückt: Würden die Parteien überhaupt vor ein "ordentliches Gericht" ziehen?

    Denn im Allgemeinen gibt es keine zentrale Strafverfolgung in Aventurien - wo kein Kläger, da kein Richter...