Kleinigkeiten schnell geklärt (Hintergrund)

  • Wurden während der Priesterkaiser-Zeit alle Geweihten anderer Gottheiten verfolgt, oder nur die von Rondra und Hesinde?

    Vor allem Rondra und Hesinde, da sie als politische Widersacher galten, dazu Swafnirgeweihte der Thorwaler. Bei dem Rest hing es glaube ich, davon ab, ob sie die herrschende Roller der Praioskirche anerkannten oder aufbegehrten (Ingerimm und Efferd könnte ich mir bei letzterem gut vorstellen).

  • 335 BF kommt es zum Erntefestmassaker durch die Sonnenlegion an Anhänger*innen der Rondra-Kirche. Anlass war die Ermordung von Prinz Rude. Im selben Jahr wird die Swafnir-Verehrung verboten. 336-337 wird der Theateritterorden bekämpft. 339 wird der Rur-Gror-Glaube verboten. 439 BF treten die Amazonen öffentlich gegen die Priesterkaiser auf und fordern den Widerstand, 452-455 gibt es große Feldzüge, um ganz Aventurien dem Praiosglauben zu unterwerfen.

    Der Orden der göttlichen Kraft hat aber auch über die Priesterkaiserzeit hinaus in anderen Kirchen gegen "Dunkelsinn" ermittelt. Konkrete Beispiele konnte ich aber nur im Kampf gegen Rondra-, Hesinde-, Swafnir- und Rur-Gror-Gläubige finden. Bei der Hesindekirche ist besonders die Heilige Ancilla hervorzuheben, die ihre Kirche durch diese finstere (eher grelle) Zeit geleitet hat.

  • In "Die letzte Bastion" auf S. 27 heißt es, dass auch "die 'ungläubigen' Tulamiden (die in der Mehrzahl an Rondra, Phex und Hesinde glaubten" zu unterwerfen getrachtet wurden."

    Aber auch die Tsa-Kirche hatte so ihre Probleme mit den Priesterkaisern: "Die letztgenannte Bulle wird später von den Priesterkaisern gegen die Tsa-Geweihten ausgelegt." (WdG, S. 17)

    Ansonsten wurde eigentlich alles verfolgt, das magiebegabt und/oder andersgläubig war: Magiern, Druiden, Hexen, Elfen, Zwerge, Rondra-Anhänger und sämtlichen anderen Glaubensrichtungen (Swafnir, Rur & Gror, )

  • Liefert Raschtuls Atem oder eine andere Quelle einen Brauch wie das Pferd eines Novadi nach dem Tod behandelt wird? Verwertet man Leder und Haar für Ausrüstung oder wird die Würde des Tiers auch nach dem Tod hochgehalten?

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Kennt jemand eine Erwähnung der Sahabiyat al'Qamar außerhalb von Auf gemeinsamen Pfaden? Aus rein "wissenschaftlichem" Interesse frage ich mich, ob diese für dieses Buch erfunden wurden und ob sie danach irgendwo von offizieller Seite noch einmal aufgegriffen wurden.

  • Folgst du dem Pfad Hadjin – Wiki Aventurica, das DSA-Fanprojekt und schlägst in WdH233f nach, findest du nur die reinen Männerclubs.

    Falls nicht im Aranienband eine genauere Erwähnung zu finden ist, muß ich annhemen das dies eine nachträgliche Ergänzung ist; einer der kleineren Orden.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • @Windweber In Aventurisches Götterwirken II gibt es die DSA5-Beschreibung des Ordens auf den Seiten 230-233.

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

    „Knie nieder! - Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde, sei tapfer und aufrecht, auf das Gott dich lieben möge, sprich stets die Wahrheit, auch wenn dies den eigenen Tod bedeutet, beschütze die Wehrlosen, tue kein Unrecht, dies sei dein Eid (ohrfeigt Balian) Und das ist dafür, dass du ihn nicht vergisst.“ - Königreich der Himmel

    DSA5-Waffenstatistik

  • Liefert Raschtuls Atem oder eine andere Quelle einen Brauch wie das Pferd eines Novadi nach dem Tod behandelt wird? Verwertet man Leder und Haar für Ausrüstung oder wird die Würde des Tiers auch nach dem Tod hochgehalten?

    Meines Wissens nach findet sich in Raschtuls Atem dazu keine Angabe, allerdings würde es mich beim bekannten Pragmatismus eines Wüstenvolkes wundern, wenn man Pferde nach ihrem Tod nicht nutzen würde.

  • Ich habe die Theorie, dass die Sahabiyat al'Qamar der gleiche weibliche Hadjinim-Orden ist (rein weiblicher Orden, früher bei Palmyramis, Phex genießt besondere Verehrung), der in "Verschworene Gemeinschaften" auf S. 13 bei den Amazonen quasi im Vorbeigehen mal kurz erwähnt wird, allerdings unter dem Namen Faruhahim und mit dem Vermerk, dass die heute nur noch eine Ordensburg im Raschtulswall haben, Phex und Rondra als Liebespaar ansehen und Feinde von jeglichem Echsentum sind und suchen dieses zu bekämpfen und zu vernichten.

    Gibt man "Faruhahim" in die Suchfunktion, wird man auch auf das Phex-Vademecum verwiesen (leider ohne Seitenzahl), und dass sie auch Fayar genannt werden, sucht man nach Fayar, wird auf den Artikel der Sahabiyat al'Qamar verwiesen.

  • Die freundschaftliche Beziehung zu Keshal Rondra wird in VG auch erwähnt.

  • Gibt es in DSA5, vielleicht im Dornenreich oder in einem Magieband ausführliche Informationen über Majunas? Die Quellen zu Zaubertänzer*innen im Allgemeinen und Majunas im Besonderen sind in DSA4 vergleichsweise sehr knapp und irgendwie faszinieren sie mich.

  • In Magie I und in der RSH Dornenreich gibt es jeweils eine kurze Professionsbeschreibung, aber nichts ausführliches

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜

  • Phex-V, S.97: Einst waren die Sahabiyat al’Qamar aranische Achmad’Sunni, die Rondra huldigten. Doch als diese ihnen bei einem Angriff auf ihre Burg

    im Raschtulswall nicht beistand, betete die oberste von ihnen, welche sie Al’Ahmar nennen, zu Feqz, dass er ihre Burg verbergen möge. Und so geschah es. Seitdem kann niemand mehr ihre Burg Mah’bahar finden ...

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Nach ewig langer Abwesenheit mal wieder eine Frage:

    Es gibt ja anerkannte Adelsbastarde, soweit mir bekannt ist dann mit Bastardbalken im Wappen. Was passiert jetzt eigentlich, wenn ein solcher anerkannter Bastard einen (nieder)adligen Partner heiratet und ein eheliches Kind zeugt? Muss das Kind dann auch einen Bastardbalken tragen oder nicht? Oder gibt es sozusagen einen halben Balken um anzuzeigen, dass der Träger zwar selbst ehelich geboren ist, aber einer Bastardlinie entstammt?

    Daran angelehnt: zählt die eheliche Geburt oder Zeugung? Also wenn jemand 1 Monat nach der Eheschließung geboren wird, ist er/sie dann ein eheliches Kind mit vollen Rechten?

    Noctum Triumphat

  • Irdische Betrachtungen (wird in Aventurien ähnlich sein):

    Bastarde sind vom Stand ihrer Mutter, dürfen aber, wenn es durch einen König erlaub war das Wappen des Vaters, samt Bastardfaden zeigen. Hier würde ich für Aventurien vermutend ergänzen: Sind nicht automatisch im Stand der Mutter, sondern im Stand des niederen Adels (kann ja auch sein, dass der Vater niedriger ist). Aebr das ist eien Vermutung, um die Gleichberechtigung in Aventurien abzubilden.

    Nun hängt der Stand des Sohnes von dem des Rangniederigen Elternteils ab. War er/sie eine Bürger/in, ist das Kind ebenfalls Bürger. War sie/er eine Unfreie/r, ist das Kind ebenfalls unfrei.

    Ein niederadliger Bastard eines Hochadigen/er ist Niederadel.

    Irdisch zählt die eheliche Geburt. Außer die Kinder wurden nicht anerkannt (was aber schwierig war, galten doch alle Kinder in der Ehe, als Kinder der Ehe). Eine Hochschwangere wurde daher kaum geheiratet...

    Ausnahmen: Ist die Linie des Vaters ohne Tronerben, kann der Bastard nachrücken.

    Nietzsche und Amazeroth - Also sprach Zarathustra (zweiter Teil):

    Was erschrak ich doch so in meinem Traume, dass ich aufwachte? Trat nicht ein Kind zu mir, das einen Spiegel trug?

    "Oh Zarathustra - sprach das Kind zu mir - schaue Dich an im Spiegel!"

    Aber als ich in den Spiegel schaute, da schrie ich auf, und mein Herz war erschüttert: denn nicht mich sah ich darin, sondern eines Teufels Fratze und Hohnlachen.

  • Die Beschreibung des Vorteils "Adlig" im WdH246 "Hierunter fallen auch anerkannte uneheliche Kinder von Adligen; diese müssen einen Mindest-Sozialstatus von einem Punkt weniger als oben genannt aufweisen" erweckt bei mir den Eindruck, als ob anerkannte Bastarde dieselben Privilegien erhalten wie andere mit einer adligen Abstammung, aber freilich selten ein adliges Erbe antreten können.

    Das heißt: "Der Held entstammt einer lokalen Herrscherfamilie; er hat Anspruch auf einen entsprechenden Titel (in der mittelländischen Regel auf den Titel als ‘Edler’ und auf ein korrektes ‘von und zu’, nicht jedoch z.B. auf den Baronstitel, den ja nur sein Vater oder seine Mutter tragen dürfen) und unterliegt in manchen Bereichen nicht mehr der gewöhnlichen Gerichtsbarkeit."

    Das heißt, der anerkannte Bastard kommt in den Stand des adligen (also höherstehenden) Elternteils, wenn seine Abstammung auch ein kleiner Makel ist (SO-Vorraussetzung -1; der SO muss aber nicht unbedingt geringer sein als der seiner ehelichen Halbgeschwiester!). Das uneheliche Kind eines Grafen kann dennoch gesellschaftlich deutlich über dem ehelichen Kind eines Junkers stehen.

    Das eheliche Kind eines anerkannten Bastards wäre damit Abkömmling zweier Adliger und müsste darum nicht mit einem Makel dargestellt durch den Bastardbalken im Wappen bedacht werden.:/

    Ob die Zeugung oder die Geburt zählen, könnte ich mir sehr gut als Streitpunkt verschiedner Regionen und Perioden vorstellen. Wo erzkonservative Werte eines vorherrschenden Travia-Glaubens gelten, gilt sicher die Zeugung. Andernorts kann man die Hochzeitsnacht vielleicht durchaus vorverlegen, gerade wo eher Rahja das Sagen hat.;)

  • Ein legitimes Kind ist ein legitimes Kind, auch wenn das Elternteil ein anerkannter Bastard ist, so würde ich das halten. Der anerkannte Bastard eines/einer Adeligen ist ja selber auch Adliger, da eben anerkannt, und sein Kind dann ebenfalls.

    Daran angelehnt: zählt die eheliche Geburt oder Zeugung? Also wenn jemand 1 Monat nach der Eheschließung geboren wird, ist er/sie dann ein eheliches Kind mit vollen Rechten?

    Eine interessante Frage. Beim Traviabund (bei einer adligen Hochzeit im MR zwingend zumindest zusätzlich auch in Travias Namen) geht es ja darum, die Legitimität der Kinder und damit die Erbfolge zu sichern.

    Bei einem Monat etwa weiß die Frau vielleicht erst seit ganz kurz, dass sie schwanger ist (oder kann es vermuten), vielleicht auch noch gar nicht. Man sieht de Schwangerschaft nicht, und wenn sie es nicht rumerzählt, denkt man sich bei einem Kind 8 Monate nach der Hochzeit bei der Geburt auch nicht unbedingt etwas.

    Bei schon einigen Monaten weiter in der Schwangerschaft mag das anders aussehen.

    Aber WdG hat dafür tatsächlich einen Hinweis, S. 27: "während die Priesterschaft der Travia den Eid für die Erblegitimation besiegelt (der übrigens auch nachträglich geschlossen werden kann). Auch dann verlangt die Travia-Kirche den Schwur der ehelichen Treue, gehört diese doch zu ihren wichtigsten Glaubensidealen, von dem sie nicht abzurücken bereit ist."

    Man kann also die Erblegitimation auch später besiegeln. Geschieht das, kann niemand an der Rechtmäßigkeit zweifeln.