Jein, laut 1988 (S.19f) erhält jeder Krieger nach verlassen seiner Akademie einen "Kriegerbrief" und damit das Recht eine Ritterrüstung zu tragen. "Außerdem besitzen K. das verbriefte Recht, einen ZH zu führen, sie sind auch die einzigen Avent., die an diesen schwer zu führenden Waffen ausgebildet werden (S.61 = Krieger & Rondragew.)
Vorraussetzung fürn Krieger: MU12, KK12 (fürn Thorwaler: MU11, KK13, AG7)
Fürn Zwerg: GE12, KK12, GG8 (fürn Streuner: MU13, GE13)
Es gab zu diesem Zeitpunkt nur als Zweihänder: Bastartschwert, Rondrakamm, Zweihänder, Tuzakmesser.
(Bei DSA1 konnte der Abenteurer später die Laufbahn eines Geweihten, Druiden oder Hexe einschlagen.)