Kleinigkeiten schnell geklärt (Hintergrund)

  • Zwei Fragen zum Lehnswesen im Mittelreich:

    1. Steuern: nehmen wir ein Dorf - es gehört zu einem Junkergut, dieses zu einer Baronie, dieses zu einer Grafschaft und diese zum Kaiserreich. Wert reibt jetzt beim wem welche Steuern ein?

    2. Jagd: Angrenzend an Das Dorf ist ein Wald. Wer darf jagen? Der Junker, der Baron, der Graf und der Kaiser wie es ihm beliebt? Oder muss einer in dieser Kette trotzdem um Erlaubnis fragen, der Junker z.B. beim Baron?

  • Zu 2. zitiere ich da mal Herz des Reiches (S.24): "In ihrem Lehen besitzen Adelige das alleinige Jagdrecht." Also müssen auch Fürst und Kaiserin bei Baron oder Junker vorstelli gwerden, wenn sie in deren Wald jagen wollen (EDIT: Wahrscheinlich werden sich Baron oder Junker aber schon durch die Anfrage genötigt sehen wie selbstverständlich zur Jagd zu laden). Oft ist aber auch so, dass der Adelige sein Jagdrecht verpachtet, oder manche Tiere auch für Gemeine (und alle anderen) zur Jagd frei gibt.

    Zu 1. Hui das ist komplizierter als ich erst mal dachte. Den Zehnt (auch den Tempelzehtn) zahlt man in der Regel immer an die direkt übergeordnete Stelle in der Lehenspyramide. Die Dörfler zahlen also an ihren Junker. Dieser zahlt seinen Zehnt an den Baron. Und so weiter. Von dem einen Dorf kommt also relativ wenig ganz oben in derLehenspyramid an. Darüber hinaus gint es aber auch noch so späße wie den Kaisertaler (wird oft für mehrerer Jahre eingetrieben und geht wenn ich das richtig verstehe von ganz unten in der Lehenspyramide gleich ganz nach oben), Ritter- und Brautgeld (da wirds richtig deftig und als die Kaiserin geheiratet hat, dürften die meisten Junker und Barone bitterlich geheult haben. Kein Wunder, dass sie sich dann einen Tobrienfeldzug leisten konnte ...).

    Für die Dörfler relevanter dürften nach dem Zehnt aber Weingeld (haben Dörfler bei der Hochzeit zu entrichten), Sterbegeld (wird fällig wann immer jemand stirbt) und Bannergeld (für Freie die sich vom Jährlichen Waffendienst freikaufen wollen) sein. All das geht auch an den direkten Lehnsherren, also in deinem Beispiel dem Junker, dem das Dorf gehört.

    Einige Details zu den ganzen monetären Wirren findet man in den Aventurischen Boten 158 & 159 (Rubrik: Der Ringende Herr).

    Einmal editiert, zuletzt von Kearnaun (14. Januar 2019 um 03:48)

  • Einige Details zu den ganzen monetären Wirren findet man in den Aventurischen Boten 158 & 159 (Rubrik: Der Ringende Herr).

    Und - wenn auch etwas älter in der Ausarbeitung - gab es das auch mal auf der Thorwal-Standard-Seite "Zur Verwaltung eines Lehens in Aventurien". Das ist zwar mittlerweile off, aber ich habe das Dokument noch auf meiner Festplatte und könnte es daher weiter leiten.

  • Weder Efferd als Gottheit noch die Efferd-Kirche gilt irgendwie als magieablehnend.

    Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass individuell Geweihte es nicht gutheißen könnten, wenn Efferds Launen mittels Magie korrigiert werfen würden. Wenn ein Schiff untergeht, heißt es im Efferd-Vademecum, wird das als Entscheidung Efferds gesehen.

    Andererseits: Genau das vermögen auch einige Efferd-Liturgien (zumindest nach 4.1 z.B. die Anrufung der Winde). Ich würde also davon ausgehen, dass ein Schiffsmagier und ein Efferd-Geweihter an Bord ähnliche Ziele haben: Schiff und Mannschaft beizustehen.

    Explizite Feuerzauber dürften ein Problem wegen Feuer an sich darstellen.

    Im Vademecum habe ich nichts gefunden in Sachen Einstellung zu Magie allgemein oder Schiffsmagier insbesondere.

  • Vertragen sich Efferdgeweihte mit Schiffsmagiern?

    Ich denke die Geweihten stehen da drüber. Denn wenn es eine Entscheidung Efferds ist, dass ein Schiff untergeht, dann wird eine kleine sterbliche Schiffsmagierin das auch nicht ändern können, ne? Ihnen zu sagen sie dürften sich da nicht einmischen, würde auch bedeuten zu glauben sie könnten damit gegen Efferds Willen handeln. Aber gegen einen Gott anzaubern? Solange sich die Schiffmagierin keiner dämonischen Kräfte bedient, um sie da raus zu zaubern, wird es schon Efferds Wohlgefallen sein.

    I ♡ Yakuban.

  • Denn wenn es eine Entscheidung Efferds ist, dass ein Schiff untergeht, dann wird eine kleine sterbliche Schiffsmagierin das auch nicht ändern können, ne? Ihnen zu sagen sie dürften sich da nicht einmischen, würde auch bedeuten zu glauben sie könnten damit gegen Efferds Willen handeln. Aber gegen einen Gott anzaubern?

    Das halte ich nicht für aventurisch. Ich bin da prinzipiell bei Schattenkatze und glaube, dass das bei Efferd-Geweihten sehr individuell ist. Aber per se eine Abneigung gegen Magie aus dem Grund für überflüssig zu halten, weil Efferds Macht ja größer sei, halte ich für kurzsichtig. So mögen vielleicht systematische Theologen argumentieren, die in Gott etwas suchen, über das hinaus nichts Größeres gedacht werden kann und die versuchen, Allmacht zu formulieren. Für die Aventurier ist das doch aber grundsätzlich anders. Götter sind dort unsterbliche Wesen, die handeln, die sogar gegenseitig konkurrieren und deren Zorn bzw. Wohlwollen man sich als Sterblicher "verdienen" kann. Es mag vielleicht den einen oder anderen Gläubigen geben, der unerschrocken zum Ergebnis kommt, dass mit Magie nicht in Efferds Pläne hineingepfuscht werden könne und dass Efferd jeden magisch herbeigerufenen oder manipulierten Sturm etwa genau so gewollt hat. Andererseits gibt es sicherlich auch Geweihte, die darin durchaus eine Einmischung sehen. Je nachdem, ob Magie als etwas, das eigentlich nicht den Sterblichen seitens der Götter zugedacht ist, gesehen wird, halte ich das sogar für sehr wahrscheinlich für einige konservative Geweihte. Gerade bei einem Gott wie Efferd scheint mir der Gedanke, dass man diesen Gott durch Durchkreuzen seiner Pläne erzürnen kann, sehr passend. Dass Efferd dann doch das letzte Wort hat, ist dann doch noch immer nicht aufgegeben - schließlich zürnt Effert dann beim nächsten Sturm.

    Wäre es wirklich so, dass ein "Einmischen" in die Angelegenheiten der jeweiligen Götter prinzipiell nicht möglich erscheint (aufgrund von Allmachts-Konzepten), dann wären aventurische Religionen, so wie sie beschrieben sind, absurd. Ich würde da dem Volk ohnehin, aber auch einem großen Teil der Geweihten durchaus einen gewissen Aberglauben zutrauen. Und kompetente systematische Theologen können ohnehin zum Ergebnis kommen, dass Menschen durchaus Dinge in der Welt verändern können, ohne dass dem entsprechenden Gott so passt.

  • Havena ist ja eine efferd sehr nahe Stadt und auch sehr stark gegen Magie. Da wäre es durchaus möglich, dass auch die Kirche dort weniger verzeiht...

    Folgendes vermute ich:

    Generell würde ich sagen, dass sie den Schiffsmagiern eher kritisch gegenüberstehen, der ein oder andere sie vielleicht sogar als Konkurrenz sieht.

  • 1. Kann ein Magier seine Gilde eigentlich "einfach" verlassen?

    2. Würde die Führung ein Ottajasko von Vater auf Sohn übergehen oder gewählt?

    3. Ist eine Otta z.B. Asleif's Seeadler die von Ihm oder gehört Sie der Ottajasko?

    4. Stirbt nun der Vater wem gehört die Otta?

    2 Mal editiert, zuletzt von Eigeboren (14. Januar 2019 um 13:44)

  • 1. Die Weiße Gilde kennt (Laut WdZ, S. 261 und 262) keine Austrittsklausel. Zu Grauen und Schwarzen Gilde steht diesbezüglich nichts bei, ich entnehme dem, dass es da zumindest einfacher sein dürfte.

    Dann gibt es ja noch zusätzlich den Fall des Gildenwechsels, bei dem laut S. 262 beide Gildenräte einverstanden sein müssen.

    Und man kann natürlich ausgeschlossen werden.

    2. Hetleute werden auf Lebenszeit gewählt. Wenn sich die Kinder gut anstellen, kann es sicherlich sein, dass sie auch gewählt werden (so wie Tronde der oberste Hetmann nach seiner Mutter wurde). Aber sie erben es nicht und haben kein Anrecht auf den Posten.

    3. Soweit ich weiß, gehört die Otta dem Kapitän. Zumindest die Boote Phileassons und Beorns gehörten ihren Kapitänen, nicht deren Ottajaskos.

    4. Stirbt der Kapitän/Besitzer, mag es Vater oder Mutter sein, gehe ich davon aus, dass die Otta an das Kind geht, so es nicht jemand anderem vor dem Tode zugesprochen wird, EDIT: Oder der Besitzer damit verbrannt wird.

    EDIT Schattenkatze: Die Diskussion um den Gildenwechsel wurde ausgegliedert.

  • Havena ist ja eine efferd sehr nahe Stadt und auch sehr stark gegen Magie. Da wäre es durchaus möglich, dass auch die Kirche dort weniger verzeiht...

    Folgendes vermute ich:

    Generell würde ich sagen, dass sie den Schiffsmagiern eher kritisch gegenüberstehen, der ein oder andere sie vielleicht sogar als Konkurrenz sieht.

    Havena ist ein besonderes Pflaster, das dortige Magieverbot hat mWn nichts mit einer grundsätzlichen Ablehnung von Magie durch die Efferdkirche zu tun.

    Wenn es zu einem Sturm auf hoher See kommt, wehrt sich die gesamte Mannschaft gegen einen möglichen Untergang und legt nicht die Hände in den Schoß und "wartet ab, was Efferd entschieden hat". Wenn ein Schiffsmagier zur Mannschaft zählt, dann hilft er im Rahmen seiner Möglichkeiten, daran kann ich nichts efferdungefälliges erkennen. Aus keiner mir bekannten Publikation erinnere ich, dass Efferd bzw. die Efferdkirche ein Problem mit Schiffsmagiern hat. Sie stehen als Seeleute wohl genauso unter seinem Schutz wie profane Matrosen.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Wer unter einem Bronnjaren auf dessen Land lebt gilt allgemein als dessen Leibeigener.

    Gilt das für alle? Wie steht es um Freibauern, Hof/Hausmagier, Geweihten?

    Soweit das allgemeine, ein wenig spezieller: einer meiner Spieler möchte den Sohn einer Gestimmt Familie spielen, die Eltern besitzen ein Haus in der Stadt, also gehen wir Mal von Stadtrecht und -brief aus.

    Da die Familie finanziell wirklich grad so über die Runden kommt war die Idee das ihr 14 jähriger Sohn im Haus eines Bronnjaren arbeiten soll.

    Als Leibeigener würde ihm wohl eher kein Lohn zustehen, ein Arbeitsverhältnis mitsamt Lohnvertrag scheint mir jedoch definitiv zu modern für die Gegend.

    (Vermutlich haben die Eltern auch nicht wirklich mit regelmäßigen Geldbeträgen gerechnet sondern einfach gehofft das er dort ein besseres Leben haben könnte als bei ihnen).

  • Wie viele Einwohner (Schüler, Lehrer, Angestellte) hat eigentlich so eine Magierakademie?

    Im Speziellen bezieht sich die Frage auf die Akademie der Erscheinungen in Grangor (15k Einwohner).

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

    „Knie nieder! - Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde, sei tapfer und aufrecht, auf das Gott dich lieben möge, sprich stets die Wahrheit, auch wenn dies den eigenen Tod bedeutet, beschütze die Wehrlosen, tue kein Unrecht, dies sei dein Eid (ohrfeigt Balian) Und das ist dafür, dass du ihn nicht vergisst.“ - Königreich der Himmel

    DSA5-Waffenstatistik

  • Oh, ein Dienstverhältnis kann auch im Bornland durchaus denkbar sein. Das kann vom Dienstritter über den Schulzen zum Hofmagier oder Hofgeweihten reichen. Was auch immer dich der Bronnjar leisten kann (und auch im Bornland setzen die Magiergilden durch, dass ihre Mitglieder grundsätzlich frei sind und kaum ein Bronnjar dürfte auf die Idee kommen einen Geweihten als Leibeigenen zu beanspruchen). Kann aber durchaus sein, dass es keinen 'modernen' schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, sondern, dass das alles per Handschlag geregelt ist.

  • Wie viele Einwohner (Schüler, Lehrer, Angestellte) hat eigentlich so eine Magierakademie?

    Im Speziellen bezieht sich die Frage auf die Akademie der Erscheinungen in Grangor (15k Einwohner).

    Hängt oft von der Akademie ab. Für 4.1 gab es gute Quellenbücher und in "Horte magischen Wissens" steht drinne, dass Grangor pro Jahr nur 3 Schüler aufnimmt bzw. 3 Schüler pro Jahrgang hat und exakt 9 Lehrmeister hat(der Leiter ist halt ein Zahlenmysiker). Hausarbeit werden hauptsähclich von den Schülern erledigt, desalb dürften die Anzahl der Angestellten im einstelligen Bereich sein(im Buch sind nur 4 namentlich benant)

  • Vor der Weihe muss ein Leibeigener vom Lehnsherr freigesprochen werden (denn ohne Zustimmung eines Lehnsherren darf man fast gar nichts). Ist zwar in der Regel rein formell, aber notwenig. Geweihte selbst sind dann frei. Genau wie Magier und Freibauern (sagt schon der Name).

  • Wann heiraten Herzog Cusimo Garlischgrötz von Grangor und Prinzessin Heldora Grimberta vom Großen Fluss?

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

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    DSA5-Waffenstatistik

  • In welchem Alter tritt man normalerweise das Noviziat eines Zwölfgöttlichen Kultes an? Konkret im Rondrakult?

    Ominibus ceteris caesis solum is et eius legiones steterunt.