Irgendwie wiedersprechen sich (meiner meinung nach) die regeln beim feststellen, wann ein Zauber mißlungen ist. Zitat MWW S. 13 [Ein Held kann etwas nach der Hälfte des Zauberdauer bemerken, dass seine Zauberprobe misslingen wird (auch wenn die Probe erst zum Ende der Zauberdauer gewürfelt wird) und den Spruch abbrechen, ...] S. 14 [Die Probe wird immer am Ende der Zauberdauer gewürfelt]
Mal angenommen mein Spruch dauert 20 Aktionen. Also würfel ich in der 20. Aktion meine Probe --> mißlungen - und nun stelle ich fest, dass ich es schon in der 10. Aktion hätte bemerken können, dass mein Spruch fehlschlägt, trotzdem habe ich die zweiten 10 Aktionen verschwendet (und der Ork neben mir hat mich schn fast totgehaun in den 10 AKtionen)
wie ist es nun richtig