Magier ohne Gildensiegel. Möglich oder der sichere Tod?

  • Olport (Rauswurf aus der Grauen Gilde)

    Mit den gildenlosen Thorwalern meinst du die Olporter?

    Ich versteh deine Frage nicht :P Edit: Ja ich mein die Olporter - jetzt hat es klick bei mir gemacht.... Alles Thorwaller-Pack halt :P

    Mendena weis ich nicht genau, wie das Sigel aussieht (sollte aber in SoG stehen), aber Elburum hat z.B. das Zeichen Belkelels als Siegel...

    Along the shore the cloud waves break,
    The twin suns sink behind the lake,
    The shadows lengthen
    In Carcosa.

  • In den schon grafisch umgesetzten Siegeln ist das eben unklar.
    Dabei heist es zumindest deutlich : " Aus seinem Gilden- und Akademiesiegel kann man die Gildenzugehörigkeit , seine Heimatakadekademie, seinen Titel und manchmal Ayszeichnungen und Vorstrafen herauslesen..."
    Hab auch nun die Gildensymbole gefunden:
    - Weiß: weißes Pentagramm auf Gold
    - Grau: schw. Auge auf Hexagramm
    -Schwarz: weiße Hand auf Schwarz .
    Zwei Siegel wären ja unsinnig, aber welche Akademie zu welcher Gilde gehört weis man ja automatisch wenn man die Akademie kennt dazu, also dan egal, ok.
    Sollen die persönlichen Daten dan vielleicht unsichtbar sein ? Und nur unter Anwendung von zb einem leichten "Analys Arcanstruktur " sichtbar ?

    Die allgemeine Kenntnis von Siegeln ist eben wie bei Adelswappen, nur das es deutlich weniger Akademien gibt und die größeren und nahen schon sehr bekannt sein werden.

  • Die schwarze Gilde trägt das Akademie-Siegel zum Beispiel oft links. Gildenzugehörigkeit muss man ja erst mal nicht beweisen. Wenn man was anstellt, das einen aus einer der Gilden wirft, wird die eigene Akademie wahrscheinlich mitziehen und ebenfalls einen Rauswurf durchführen. Bei der Schwarzen ist das wahrscheinlich nicht der Fall, die ist aber intern auch so zerstritten und wird von den Mitgliedern ignoriert, dass es eh schon fast wieder egal ist...
    Freiwiliges austreten kann ich mir nicht vorstellen - da nimmt man sich alle Vorteile und bekommt nur Nachteile. Man kann verstecken, ein Magier zu sein, aber sich vor einer Gildenzgehörigkeit zu drücken macht in der Regel keinen Sinn...

    Along the shore the cloud waves break,
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    The shadows lengthen
    In Carcosa.

  • Die schwarze Gilde trägt das Akademie-Siegel zum Beispiel oft links.

    Wird in nahezu jeder Publikation explizit betont, dass das nur ein inneraventurisches Gerücht ist - gerade Mitglieder der schwarzen Gilde tragen ihr Siegel gerne überall, nur nicht in der Hand. Wird allerdings empfindlich geahndet, wenn man mal zu einem Konvent oder so will.


    Ja, aus einem Magiersiegel lässt sich Akademie, Gilde und Magiertitel ablesen. Nein, gildenlos zu sein ist nicht der sichere Tod, im Gegenteil: man unterliegt keiner einzigen der vielen Einschränkungen. Der einzige Nachteil ist, dass man sein magisches Können nicht als Dienstleistung anbieten darf.

  • Der einzige Nachteil ist, dass man sein magisches Können nicht als Dienstleistung anbieten darf.

    Und man nicht der Gildengerichtsbarkeit unterliegt, was wiederum heißt, man wird von Magie-Unbegabten gerichtet, die nicht einmal verstehen, was man da gemacht hat. Das wiederum bedeutet bei Missbrauch harte Strafen bis hin zum Tod. Je nach Einsatz der Magie.

  • Das Siegel nicht in der Hand zu tragen wird in dem inneraventurischen Text dazu reichlich übertrieben.
    ( Den Brauch mit Links oder Rehts gibts unverbindlich wohl schon auch. )
    Das müssen schon irgendwie durchgeknallte Existenzen eher aus dem Bereich außerhalb von Akademien sein.
    Welcher Magier mit Verstand und Selbstachtung würde mit dem Zeichen seines Ranges und seiner Würde herumalbern. Dafür hatt er jahrelang gelernt und es verschafft Prestige. Und welche Akademie will sich mit Scherzbolden lächerlich machen ?

    Wo genau steht geschrieben das ein Nichtakademiker mit Magie kein Geld verdienen darf ? .
    Das wäre ja Einseitig zur sonstigen Erlaubnis.
    Ich habs mal so gemacht das es zb externe zu erwerbende Erlaubnisscheine gibt.

  • @Qirin

    Das steht in WdZ S. 298 unter der Status der Magier. Magier haben gerade im Mittelreich und dem Horasreich eine richtige Vormachtstellung in diesen Dingen. In vielen anderen Regionen (Tulamidenlande) oder in ländlichen Bereichen wird das vielleicht eher geduldet (Stichwort: Kräuterhexe im Dorf).

    Ausnahmen sind vor allem Scharlatane, die zu den Gauklern gerechnet werden, und Alchimisten, deren Erzeugnisse häufig als interessant, aber wenig magisch beurteilt werden. Alchimisten, gerade die in den Gilden organisierten, mussten sich ihre Rechte aber sehr hart gegen die Gilden erkämpfen (Quelle fehlt gerade).

  • Alchimisten zählen zudem als Zunft, und die sind in Städten extrem einflussreich.

    Nicht-Magier dürfen schon mit Magie Geld verdienen. Nur eben nicht als Magie bezahlt.
    Heilung beispielsweise muss ganz normal als "Wundversorgung" o.ä. berechnet werden, egal ob das jetzt mit Akohol und Verband, oder BALSAM und KLARUM PURUM gemacht wurde. Die beiden Zauber kann ein Magier schonmal mit einigen Dukaten abrechnen. Ein Wundarzt ist - mit Glück! - bei einigen Silber...

  • In einer offiziellen Quelle, ich weiß nicht mehr wo, wurde erwähnt, dass sich eine Schülerin Thomeg Atherions ungewöhnlich weit entblößen musste, um ihr Siegel "an rasierter Stelle" vorzuzeigen. Von Sanktionen stand da nichts. Daher kann ich einige der voranstehenden Antworten nicht nachvollziehen.

    Egal, was die Frage ist - Schokolade ist die Antwort!

  • Das steht auf jeden Fall im Compendium Salamandris unter Gildensiegel - aber der Schreiber wirkt schon etwas verschnupft über diese Tatsache und dass man doch eigentlich etwas dagegen unternehmen müsse.

    "Verschnupft" ist ja verständlich, aber seeehr weit weg von "empfindlich geahndet".

    Solange das Siegel ähnlich leicht vorzeigbar ist wie an der Hand (z.B. Wange?), sollte es keine ernsten Probleme geben.

    Egal, was die Frage ist - Schokolade ist die Antwort!

  • In einer offiziellen Quelle, ich weiß nicht mehr wo, wurde erwähnt, dass sich eine Schülerin Thomeg Atherions ungewöhnlich weit entblößen musste, um ihr Siegel "an rasierter Stelle" vorzuzeigen. Von Sanktionen stand da nichts. Daher kann ich einige der voranstehenden Antworten nicht nachvollziehen.

    Die Stelle ist das WdZ S. 260

    »Wir haben einige Überschreitungen des § 1 CodAlb festgestellt, der die Verhehlung des Gildensiegels bei expurgico verbietet. Immerhin jeder sechste Besucher des Allaventurischen Konvents trug das Siegel nicht in einer Handfläche. Da waren Siegel auf Stirn, Wange, Hinterkopf, Schulter und Brust. Abgemahnt oder festgenommen werden mussten ein Gerasimer, der es auf der Fußsohle trug, Thorwaler, deren Siegel in der Fülle von Hautstechereien untergingen, und vor allem ein Meridianer, der uns doch tatsächlich die Zunge herausstreckte und das darauf applizierte Sigulum präsentierte. Gerüchteweise hörte ich von Siegeln um den Bauchnabel und filigranen Zeichen auf den Fingernägeln. Am meisten Aufsehen erregten eine Schülerin Thomeg Atherions, die sich unerwartet weit entblößte, um das Siegel an rasierter Stelle vorzuzeigen, sowie der Meister selbst, der sein Legitimationszeichen als schimmernde Linien in der Iris des linken Auges trägt.«
    —Draconiterin Tanit Neethling-Stoerrebrandt, Ingerimm 1020 BF


    Welcher Magier mit Verstand und Selbstachtung würde mit dem Zeichen seines Ranges und seiner Würde herumalbern.

    Das hat weniger mit rumalbern, denn mit Stolz und eingebildet sein zu tun. Exzentriker sind ja gerade unter Künstlern und Genies weit verbreitet. Und ein eingebildeter Magier dürfte sich für Beides halten.

    "Er hat die Grenzen der Unwissenheit erweitert. Im Kosmos gibt es vieles, von dem wir überhaupt nichts ahnen."
    Die beiden Männer sonnten sich in dem herrlichen Gefühl, weitaus weniger zu wissen als gewöhnliche Leute, die nur von gewöhnlichen Dingen nichts wussten.

  • Die Stelle ist das WdZ S. 260
    »Wir haben einige Überschreitungen des § 1 CodAlb festgestellt, der die Verhehlung des Gildensiegels bei expurgico verbietet. Immerhin jeder sechste Besucher des Allaventurischen Konvents trug das Siegel nicht in einer Handfläche. Da waren Siegel auf Stirn, Wange, Hinterkopf, Schulter und Brust. Abgemahnt oder festgenommen werden mussten ein Gerasimer, der es auf der Fußsohle trug, Thorwaler, deren Siegel in der Fülle von Hautstechereien untergingen, und vor allem ein Meridianer, der uns doch tatsächlich die Zunge herausstreckte und das darauf applizierte Sigulum präsentierte. Gerüchteweise hörte ich von Siegeln um den Bauchnabel und filigranen Zeichen auf den Fingernägeln. Am meisten Aufsehen erregten eine Schülerin Thomeg Atherions, die sich unerwartet weit entblößte, um das Siegel an rasierter Stelle vorzuzeigen, sowie der Meister selbst, der sein Legitimationszeichen als schimmernde Linien in der Iris des linken Auges trägt.«
    —Draconiterin Tanit Neethling-Stoerrebrandt, Ingerimm 1020 BF

    Danke, das meinte ich.

    Soweit ich weiß, wurde Thomeg bisher nicht expurgiert, und bei der Schülerin wird eine solche Maßnahme nicht erwähnt, obwohl man das wohl als Verhehlung betrachten könnte, wenn sie sich erst entblößen muss.

    Bleibt festzuhalten, dass ungewöhnliche Stellen zwar zu Diskussionen führen, aber zumindest jedes unverhehlte Tragen wohl eher unproblematisch ist.

    Egal, was die Frage ist - Schokolade ist die Antwort!

  • Ja, auf den Text bezog ich mich und es ist einfach albern wenn eine Magierin mit dadurch höherem SO vor der Stadtwache oder dem Biblothekar einer Akademie sich auszieht und ihre Achsel oder Schamgegend präsentiert. Das scheint mir wenn eher ein Akt der Rebellion gegen gewisse Strukturen als normal zu verwenden. Wenn die Magierin darauf verzichtet in einige mittelreihische Akademien eingelassen zu werden geht das ja.
    Ansonsten ist das ein Rangabzeichen und auch gesetzlicher Ausweis.

    Bei den Nichtakademikern gibts eben keine genannte Regelung. Da habe ich mir mal Lizenzen von Akademien oder Hesindetempeln gedacht. Zb mit "Analys Arcanstruktur " feststellen genannter Zauber und nur diese dan zum Gewerbe erlauben. Zb Heiler, Illusionisten vom Jahrmarkt usw.

  • Zitat

    "Abgemahnt oder festgenommen werden mussten..."


    Das schließt für mich alle Nachgenannten ein. Auch genannte Exhibitionistin. Gerade bei der kann ich mir einen längeren Aufenthalt in einer Gildenzelle und eine emmpfindliche Geldstrafe vorstellen. Sowie dass das Gildensiegel gleich vor Ort an korrekter Stelle zwangsnachgetragen wird.

  • Du meinst also Thomeg Atherion wurde auf festgenommen? Das glaube ich nicht.
    Das festnehmen ist das Verb des einen Satzes und nicht der nächsten Sätze.

    "Er hat die Grenzen der Unwissenheit erweitert. Im Kosmos gibt es vieles, von dem wir überhaupt nichts ahnen."
    Die beiden Männer sonnten sich in dem herrlichen Gefühl, weitaus weniger zu wissen als gewöhnliche Leute, die nur von gewöhnlichen Dingen nichts wussten.

  • Das schließt für mich alle Nachgenannten ein. Auch genannte Exhibitionistin. Gerade bei der kann ich mir einen längeren Aufenthalt in einer Gildenzelle und eine emmpfindliche Geldstrafe vorstellen. Sowie dass das Gildensiegel gleich vor Ort an korrekter Stelle zwangsnachgetragen wird.

    Nun, belegen lässt es sich anhand dieser Quelle nicht, und ich stimme Freibierbauch zu: die Aussage gilt nur für die im gleichen Satz Nachgenannten. Aber wenn Zunge und Fußsohle nicht akzeptabel sind, dann wohl auch nicht der Schambereich.

    Thomeg Atherion wird man nicht belangen, weil er zu mächtig ist, und seine Schülerin wird vermutlich durch Fürsprache des Meisters in diesem Fall davongekommen sein. Nachahmenswert ist es nicht.

    Egal, was die Frage ist - Schokolade ist die Antwort!

  • Das schließt für mich alle Nachgenannten ein. Auch genannte Exhibitionistin. Gerade bei der kann ich mir einen längeren Aufenthalt in einer Gildenzelle und eine emmpfindliche Geldstrafe vorstellen. Sowie dass das Gildensiegel gleich vor Ort an korrekter Stelle zwangsnachgetragen wird.


    Dürfen Gildenangehörige nicht nur von einem eigenen Gildengericht abgeurteilt werden? Auf dem Treffen sollten dazu genügend Magier der linken Hand zugegen sein die das gildenrechtliche Gericht zur Aburteilung der Angeklagten bilden können. Die Exhibitionistin wird als Schülerin Atherions der schwarzen Gilde angehören - und die schwarze Gilde wird dieses "Vergehen" eh als Nichtigkeit bewerten (Ich denke da an eine hochgezogene Augenbraue von Meister Atherion).

    Und ein Gildensiegel kann einfach so schnell nachgetragen werden? Braucht man dazu nicht einen magischen Siegelstock - Pendant zum Erzheiligtum jeder Akademie, das wie der Augapfel gehütet wird? Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Gilde der linken Hand überhaupt eine korrekte Stelle benannt hat - dem Codex Albyricus wird ja auch nur rudimentär gefolgt...

  • Nicht in allen Fällen ist ein Gildenmagier nur vom Gildengericht verurteilbar. Es gibt auch Gerichte wo die Forderung der Magier auf taube Ohren trifft.

    Per noctem ad lucem.
    Durch die Nacht zum Licht.
    ____

    Pardona? Ist das nicht ein Kochrezept?