Wappenrecht

  • Hallo Zusammen,


    ich habe eine kurze Frage bezüglich Wappen:

    Es gibt ja diverse Vorschriften bezüglich dem Aussehen von Wappen, habe jedoch nirgendwo eine Regelung gefunden wer alles eines führen darf.
    Wer darf im Mittelreich alles eins führen, was berechtigt einen dazu und muss ich dieses anmelden, wenn ja wo ?


    Konkret geht es darum, dass mein Weißmagier von Schwert und Stab die Ehre Zuteil bekommen hat in das Register der rondragefälligen Recken aufgenommen zu werden, was einen ja dazu berechtigt den Löwen im Wappen zu führen.

    Aber reicht das alleine um bereits ein Wappen führen zu dürfen oder braucht es dafür noch mehr ?



    Gruß


    Bigappel

  • Als Adliger des MR steht man, bzw. die Familie, in der mittelreichischen Wappenrolle. Es gibt aber auch Wappen, die von Kirchen oder anderen Institutionen vergeben werden dürfen.

    Wird jemand in den Adelsstand erhoben, erhält er ein Wappen oder darf sich auch selber eines gestalten, wobei man sich nicht wahllos alles nehmen darf was gefällt. Einige Figuren sind allerdings frei verfügbar.

    Dieses Wappen wird erst von den lokalen Herolden, dann von den kaiserlichen erfasst. Steht es schließlich in der Wappenrolle des Wappenkönigs, ist es rundum rechtsgültig und anerkannt.

    Aber auch Kirchen, bzw. einzelne Tempel können in besonderen Einzelfällen als Ehre erlauben, das Symboltier als oder im Wappen zu tragen. Sich das Recht selber herausnehmen darf man nicht.

    Im Falle des Registereintrages wüsste ich nicht, dass damit Recht oder Ehre eines Wappens der Rondra-Kirche einhergeht. Der Registereintrag selber ist bereits eine große Ehre, eingetragen und offiziell, der erste von drei Schritten zu einer möglichen Heiligsprechung.

    Man kann das Tragen eines Wappen damit verbinden, wenn man möchte.

    Wenn also ein Tempel der Rondra oder gleich der Schwertbund als Institution erlaubt, einen Löwen im Wappen zu tragen, ist das offiziell und man darf sich ein Wappen gestalten, dass den rondrianischen Löwen zeigt, aber ich vermute mal, abgewandelt.

    Zumindest im Adel wiederum ist es so, wenn ein Provinzherr jemanden in den Adelsstand erhebt, ist es für diesen eine große Ehre, das Wappen des Provinzherren abgewandelt im eigenen Wappen zu haben.

    Eine Quelle zur aventurischen Wappenkunde, in der beschrieben wird, welche Farben und Figuren wie benutzt werden dürfen, Vorstellung verschiedener Wappen, und wer wie Wappen verliehen darf, findet sich in der Geographia Aventurica, S. 164-169.