Print/Pdf Kombos?

  • Gibt es irgendwelche Ideen, mal preislich attraktive Kombinationen anzubieten aus gedrucktem Buch und pdf-Datei?

    Aktuell ist die separate Kiste nicht wirklich attraktiv und ich zumindest sehe da auch keinen Grund, warum eine Kombination nicht deutlich günstiger sein könnte. Ein pdf ansich zu veröffentlichen verursacht minimalste Kosten und wenn jemand die Inhalte als Buch schon gekauft hat, kann man auch nicht mehr mit dem Wert der Schöpfung der Inhalte argumentieren.

    Es gibt ja z.B. Zeitschriften, die man als Papierversion abonniert und dann gegen einen geringen (!) Aufschlag zusätzlich elektronisch erhält. In manchen Fällen und Szenarien gibts das elektronische sogar letztlich ganz ohne Zusatzgebühr.

  • Das hängt so weit ich weiß mit der Mehrwertsteuer zusammen, die für Bücher und eBooks unterschiedlich ist (?), sein soll (?), gerade darüber diskutiert wird (?). Ich bin da jetzt nicht auf dem Laufenden. Aber das macht es schwer beides zusammen als Paket anzubieten, wie es früher mal der Fall war. Aber dann eben wegen dieser rechtlichen Sache nicht mehr gemacht wurde.

    I ♡ Yakuban.

  • Ich glaube eher, dass es an der Buchpreisbindung liegt. Ein digitales Buch ist immer noch ein Buch und darf wegen der Preisbindung nicht einfach unter einer gewissen Grenze verkauft werden. Deswegen sind ebooks in Deutschland auch totaler unsinn, da sie soviel wie ein gedrucktes Buch kosten müssen.

    Kombinierte rabattaktionen sind deshalb wohl nicht möglich.

  • Diesmal nicht. hexe hat recht. Ebooks, dazu gehören auch PDFs, und das gedruckte Buch unterliegen der Buchpreisbindung. Für ein Bundle bräuchte ich nur eine neue ISBN. Da aber das Ebook mit 19% Mehrwertsteuer (DE) besteuert wird und ein normales Buch mit 7% (DE) wird es nicht mehr gemacht. Wie will man/frau den Wert des Buches und den Wert des PDfs angeben.

    Es gab mal ein Vorstoß des EU-Parlament, auch die Ebooks mit dem verringerten Mehrwertsteuersatz zu versteuern, aber Tschechien hat im Ministerrat nein gesagt, weil sie das ganze System der Mehrwertsteuer überarbeitet wissen möchten. Es gibt ja diese Perlen, dass ein Esel anders besteuert wird, als ein Pferd.

    Ich verbreite nur auf Fakten basierende Gerüchte.
    Ludo Liubice Der Lübecker Spieleverein. Es werden auch Rollenspiele gespielt.

  • Na, ja, keine der bisherigen Antworten kann als simpel als "wahr" angesehen werden.

    Selbstverständlich ist es trivial, Bundles aus Produkten anzubieten, die unterschiedliche MSt-Sätze haben. Jeder, der schon mal in einem Hotel mit Frühstück übernachtet hat, weiss das. Die Übernachtung und das Frühstück sind ebenfalls unterschiedlich zu versteuern. Und das ist keine Raketenwissenschaft, wenn es sogar Omi-ihre-Pension hinbekommt.

    Und ebenso kann die Buchpreisbindung für jedes Buch nach 18 Monaten aufgehoben werden, wenn der Verlag das will.

    http://www.boersenverein-sasathue.de/de/323753

    Hier geht es also nicht um "es geht nicht", sondern man will nicht.

  • Hier geht es also nicht um "es geht nicht", sondern man will nicht.

    Lieber Fnurgaz,
    deine Schlussfolgerung ist leider - und das meine ich nicht böse - gequirrlter Mist und hat schon etwas von einer Unterstellung.
    Ulisses ist das Problem wiederholt und von mehreren Seiten angegangen und musste jedes Mal feststellen, dass es unter den rechtlichen Konstellationen leider nicht möglich ist.
    Man könnte ganz platt die These in den Raum stellen, dass ein Verlag Geld verdienen möchte, um weiterfunktionieren zu können, so dass er auch die Optionen zum Geldverdienen nutzt. Würde er das nicht wollen, kann er letztendlich den Laden dichtmachen.

    Pathfinder-Team

  • Ja, ich denke für Ulisses wäre es durchaus lukrativ, bei allen physischen büchern ein bundel zu bringen, dass vielleicht 5 oder 10 Euro teurer ist und dafür auch das PDF beinhaltet, von dem her zweifle ich stark daran, dass es am Willen scheitert.

    Es ergibt irgendwie keinen Sinn, dass das normale Buch den niedereren Satz hat als das Digitale. Aber naja, ich bin nur ein kleiner Lokalpolitiker und nichtmal inner EU ;)

    My diplomacy equals roll for initiative.

  • Die Idee hinter den verschiedenen Sätzen ist es, das gedruckte Werk interessanter, weil günstiger, zu halten. Stichwort "Geiz ist geil". Dies soll in der Theorie das gedruckte Buch als Konzept schützen und die Druckereien erhalten. PDFs gehören offenbar immer noch zum sagenumwobenen Neuland.

    Pathfinder-Team

  • Die Idee hinter den verschiedenen Sätzen ist es, das gedruckte Werk interessanter, weil günstiger, zu halten. Stichwort "Geiz ist geil". Dies soll in der Theorie das gedruckte Buch als Konzept schützen und die Druckereien erhalten. PDFs gehören offenbar immer noch zum sagenumwobenen Neuland.

    Mmmh... ich war immer der Meinung, Bücher seien Subjekt von niederen Steuersätzen weil das geschriebene Wort einen inherenten kulturellen Wert hat, nicht weil es gesellschaftlich erwünscht ist, dass man Bäume abholzt, verarbeitet, mit Tinte besprinkelt und dann (nach neuester Feng-Shui-Theorie am besten noch verkehrt) ins Regal stellt. (Versteht mich nicht falsch, ich schätze ein Buch als objekt auch sehr, aber neben PDFs wird es nunmal mehr und mehr zu einem Luxusobjekt)

    Aber ja, die Mühlen der Demokratie mahlen ja langsam und es sind auch nicht umbedingt die technologie-affinsten Generation, die im Parlament sitzt...

    My diplomacy equals roll for initiative.

  • Naja, die Nachvollziehbarkeit und Logik ist ja durchaus fragwürdig: (aus Wikipedia):

    "Der Bundesrechnungshof hat 2010 in einem Gutachten deutliche Kritik an vielen Regelungen geübt und Korrekturen bei der USt angemahnt:[13]

    • Zum Beispiel sei es politisch nur bedingt vermittelbar, dass (unbehandelte) Nahrungsmittel grundsätzlich mit 7 % besteuert werden, ohne dass danach unterschieden werde, ob es sich um ungesunde Fettmacher, typische Grundnahrungsmittel oder aber um Feinschmeckerprodukte handelt.
    • Andere Unterscheidungen seien logisch/inhaltlich nicht nachvollziehbar. So fallen Pferde und Kartoffeln unter 7 %, Esel und Süßkartoffeln aber unter 19 %. Bücher fallen je nach Inhalt unter die 7 % bzw. 19 % (Pornographie) bzw. je nach Präsentationsform; Papier 7 % und e-Book 19 %. Getränke (außer Leitungswasser) werden mit 19 % versteuert, während getränkeartige Nahrungsmittel wie Milch mit 7 % besteuert werden. In der Gastronomie kommen beide Steuersätze vor: Essen zum Mitnehmen 7 %, Essen im Haus 19 %.
    • Das System der Begünstigungen sei „zunehmend unübersichtlicher und widersprüchlicher“ geworden."

    Die Idee war wohl mal, Dinge des täglichen Bedarfs niedriger zu besteuern als "Luxus"artikel. Dann kamen so Dinge hinzu wie politisch/kulturell erwünschte Dinge (wie Bücher) und dann noch schnöder Lobbyismus (Hotels). Fragt mich nicht, warum Esel als Luxusartikel gelten...

    Das Problem dabei ist, dass Steuern eigentlich dazu dienen, dem Staat Geld zu verschaffen, und das möglichst "gerecht". Das alleine ist schon schwer genug. Steuern werden aber auch dazu verwendet, Kaufanreize zu setzen oder diesen entgegenzuwirken, Vergünstigungen zu verteilen und allgemein gewissermaßen politisch zu erziehen (jedenfalls in der Theorie). Dann kommt noch Lobbyismus hinzu, der für die jeweilige Klientel Vergünstigungen rausholen will. Und dann kriegen wir so ein monströses Steuersystem wie das bestehende, das kein Mensch mehr versteht und für das jedes Jahr ein Jahressteuergesetz braucht, um die aktuellen Änderungen aufzuführen. Völliger Irrsinn. Wer sich beruflich mit Steuern befasst, kann Sinn und Unsinn nicht hinterfragen, der Weg führt direkt ins Irrenhaus. (Wäre auch mal ein NSC: ein durchgedrehter Steuerberater)

  • Hier geht es also nicht um "es geht nicht", sondern man will nicht.

    Lieber Fnurgaz,
    deine Schlussfolgerung ist leider - und das meine ich nicht böse - gequirrlter Mist und hat schon etwas von einer Unterstellung.
    Ulisses ist das Problem wiederholt und von mehreren Seiten angegangen und musste jedes Mal feststellen, dass es unter den rechtlichen Konstellationen leider nicht möglich ist.

    Lieber Ulrich Schmidt,

    du kannst hier bestimmt leicht sachlich darstellen, warum eine Aufhebung der Buchpreisbindung "nicht möglich" sein soll für die Bücher, die älter als 18 Monate sind.

  • Hier geht es also nicht um "es geht nicht", sondern man will nicht.

    Lieber Fnurgaz,
    deine Schlussfolgerung ist leider - und das meine ich nicht böse - gequirrlter Mist und hat schon etwas von einer Unterstellung.
    Ulisses ist das Problem wiederholt und von mehreren Seiten angegangen und musste jedes Mal feststellen, dass es unter den rechtlichen Konstellationen leider nicht möglich ist.

    Lieber Ulrich Schmidt,

    du kannst hier bestimmt leicht sachlich darstellen, warum eine Aufhebung der Buchpreisbindung "nicht möglich" sein soll für die Bücher, die älter als 18 Monate sind.



    Die Antwort darauf findet sich in dem Link, welchen du gepostet hast:

    "Danach kann die Preisbindung für ein Buch beendet werden, das zu einer vor mindestens 18 Monate hergestellten Druckauflage gehört."

    Also:

    Jede neue Auflage eines Buches ist wieder von der Buchpreisbindung betroffen.


    Da Ulisses keine Millionen von Büchern jedes Jahr verkauft, müssen diese genau schauen, wie viele Bücher pro Auflage hergestellt werden. Ist diese Auflage verkauft müssen sie eine neue ordern, und sind dadurch wieder von der Buchpreisbindung betroffen. Die alte Auflage dürfte dann natürlich günstiger verkauft werden.

    Wie genau das mit PDFs ist, weiß ich nicht. Würde aber vermuten, dass hier dieselben Regeln greifen wie bei gedruckten Büchern.


    Es haben schon viele versucht eBooks und gedruckte Bücher zu verbinden, das Gesetz ist aber relativ starr und erlaubt hier wenig Spielraum. Z.B. gibt es einige Verlage, welche zu Bücher verkaufen und die Möglichkeit bieten, dass man dieses Buch auf einem eBook-Reader weiter liest, wenn man unterwegs ist und das Buch nicht mitschleppen möchte. Hier ist die Grenze aber bei 100 Seiten. Mehr geht nicht als "Gratisbeilage", sonst wird die Buchpreisbindung verletzt.

    Versuche das aus zu hebeln gibt es also, erfolgreich war leider noch niemand.

  • Na, ja, keine der bisherigen Antworten kann als simpel als "wahr" angesehen werden.

    Selbstverständlich ist es trivial, Bundles aus Produkten anzubieten, die unterschiedliche MSt-Sätze haben. Jeder, der schon mal in einem Hotel mit Frühstück übernachtet hat, weiss das. Die Übernachtung und das Frühstück sind ebenfalls unterschiedlich zu versteuern. Und das ist keine Raketenwissenschaft, wenn es sogar Omi-ihre-Pension hinbekommt.

    Und ebenso kann die Buchpreisbindung für jedes Buch nach 18 Monaten aufgehoben werden, wenn der Verlag das will.

    http://www.boersenverein-sasathue.de/de/323753

    Hier geht es also nicht um "es geht nicht", sondern man will nicht.

    Ich war schon in vielen Hotels untergebracht,

    viele geben das Frühstück "Gratis" oder es gibt zwei unterschiedliche Rechnungen, oder 2 feste Preise ohne Rabat,

    aber eine Kombi, mir reduzierten Preis hatte ich seit der Umstellung noch nie.

    Dazu kommt, es gibt kein "Hotelpreis"-Bindung Hotelpreise können immer verhandelt werden. Buchpreise nicht!

  • Hotelrechnungen... In dem Moment, wo du geschäftlich unterwegs bist, musst du das Frühstück extra ausweisen lassen. Das hat was mit geldwertem Vorteil aus steuerfrei erstatteteten Spesen zu tun, wo bezahlte Mahlzeiten nicht mit verrechnet werden dürfen.

    Buchpreisbindung ist zwar strange, aber bis auf weiteres werden wir damit leben müssen. Andere Verlage nutzen das Aufheben der Buchpreisbindung, um Restbestände von nicht mehr weiter geführten Linien abverkaufen zu können. Aber wir wollen mal nicht hoffen, dass Pathfinder von Ulisses demnächst aufs Abstellgleis geschoben wird. Dazu habe ich in den ersten 5 Jahren (plus Vorlauf in 2008) zu viel Schweiß und Blut in die Linie investiert...

    Pathfinder-Fan der ersten Stunde

  • Es haben schon viele versucht eBooks und gedruckte Bücher zu verbinden, das Gesetz ist aber relativ starr und erlaubt hier wenig Spielraum. Z.B. gibt es einige Verlage, welche zu Bücher verkaufen und die Möglichkeit bieten, dass man dieses Buch auf einem eBook-Reader weiter liest, wenn man unterwegs ist und das Buch nicht mitschleppen möchte. Hier ist die Grenze aber bei 100 Seiten. Mehr geht nicht als "Gratisbeilage", sonst wird die Buchpreisbindung verletzt.

    Versuche das aus zu hebeln gibt es also, erfolgreich war leider noch niemand.

    Damit wäre alles raus was groß Regeln enthält (Regelwerke, Regionalbände, Rüstkammer und Bestiarium), Meiterschrirme und Abenteuer sollten aber gehen.