Mallkalai Sturmkind
Wie ihr das in bestimmten Situationen haltet finde ich gut und entspricht in den meisten Fällen auch meinem vorgehen (außer Sturmkinds generelles Verbot von Wiederholungsprobem bei Zaubern, da gibt es einige SF die sich explizit darüber auswirken).
Aber rein RAW ist es wohl genau so wie ich es mit Textbelegen dargestellt habe, Gegenargumente bitte ebenfalls mit Textbelegen sonst ist es halt auch nur eine Meinung das ich "Regeln irgendwo grundlegend falsch" verstehe.
Also eine direkte Aufgabe: Zauberer will einen Flim Flam wirken, scheitert und will es erneut versuchen.
a) Wiederholungsprobe: er benötigt nicht die Zauberdauer erneut, dafür wird für jede Wiederholung jene Anwendung der Fertigkeit (sprich des Zaubers, also Flim Flam) für die nächsten 24h erschwert.
b) keine Widerholungsprobe sondern den Zauber neu wirken, somit wird die Zauberdauer erneut benötigt um die Magie zu weben. Keine Erschwernis da keine Wiederholung.
Klar kann der Meister nach belieben eine Wiederholungsprobe verbieten aber warum sollte er mir denn verbieten den Zauber inklusive Zauberdauer erneut zu wirken? "ne du kannst den Flimmflamm nicht nochmal wirken, das geht halt nicht" finde ich ziemlich cheesy.
Ich spreche nicht von Sammelproben und auch nicht von im Kampf.
Was ist wenn der Zauberer einen Flim Flam erfolgreich wirkt, mittels SF den Zauber abbricht und aus Langeweile erneut wirken möchte und das halt 10 mal in 5 Minuten weil ist halt so. Sagt ihr da auch nein? Und wenn ich die erfolgreiche Probe danach nochmal machen kann, warum dann nicht auch die nichterfolgreiche?
Was verbietet mir denn wirklich den Zauber nochmal zu wirken?
Regelzitate würden mich freuen.