Kleinigkeiten schnell geklärt (Magie, Zauberei und Hexenwerk, DSA 5)

  • Ich interpretiere das so: Pflanze wird verzaubert und wächst bis zu 18 Schritt, bleibt so während der Wirkungsdauer (Klettererleichterung) und schrumpft dann auf die Ursprungsgröße und -Form zurück. Der Waldelf muss also sein Baumhaus regelmäßig neu verzaubern.

  • Famburasch

    Wäre eine mögliche Interpretation, wobei sie mir ehrlich gesagt nicht so gut gefällt. Baumhäuser sind jetzt nichts, was ich irgendwie als an der Spielbalance rüttelnd empfinde. Aber auch so erscheint es mir nicht stimmig das der Elf nach dem Wachstum immer wieder ASP reinstecken muss. Auf der anderen Seite ist der Zauber auch wirklich billig, da nicht vom Volumen abhängig. Ich versuche gerade zu ergründen, was damit alles möglich ist (Abseits des Kletterns). Das Ritual Pflanzenform erlaubt ja lediglich die Formveränderung von Humus, nicht jedoch durch Wachstum (zumindest wird das nicht so formuliert). Der Haselbusch wurde in meinen Augen teilweise schlecht transformiert.

  • Naja, wenn man aus einem Pflanzensamen eine evtl. ganz ausgewachsene Pflanze machen kann, wird doch sicher auch ne blöde Knospe zur wohlschmeckenden Kirsche...

    Famburasch meiner Meinung nach sollten die verantwortlichen Former die Zauberwrweiterung viel längere Wirkungsdauer beherrschen, dann müsste jedes Baumhaus nur einmal pro Monat verzaubert werden.

  • Das ständige neuverformen halte ich für übertrieben, das steht da auch nirgendwo. Meine es gäb dazu sogar ne offizielle Antwort müsst ich nochma suchen.

    Spannender finde ich die Frage, wie genau man mit dem maximalwachstum umgeht weil da steht zwar maximal 18 Schritt aber wie man das jetzt anwendet ist eben unklar. Von nem mini-bäumchen/Samen ausgehend ists einfach aber da steht ja nicht, das man es nicht auch auf nen bereits 16 oder 50 Meter hohen Baum anwenden können sollte. Naiv würde ich herauslesen wollen, das jede Pflanze um 18 Schritt anwächst maximal. Also 0 zu 18 oder 50 zu 68 Schritt höhe. Das Wachstum in den anderen Dimensionen ist einfach relativ proportional entsprechend der üblichen dimensionierung der Pflanze.

  • Also ich hatte es tatsächlich geschafft, (gefühlt) halb Punin abzufackeln, umd das nur wegen einer Flammenwand auf offener Straße...

    Ich würde sagen, es ist ähnlich wie beim Feuerfinger: das Feuer/die Flammenwand selbst erlischt direkt nach der Wirkungsdauer, jedoch nicht der durch den Zauber(trick) ausgelöste Brand.

  • Setzt eine Flammenwand, die in einer Hütte gezaubert wird, diese komplett in Brand bzw kann man dadurch einen Waldbrand hervorrufen oder endet die Hitze schlagartig an den Grenzen der Wand?

    "Der Mittelpunkt kann auf einem Schiff oder einem ähnlich großen Objekt platziert werden, sodass sich die Wand einerseits damit fortbewegt, andererseits aber auch das Objekt dem Feuer ausgesetzt wird." (aus der Zauberbeschreibung)

    Eine Wand kann ganz offensichtlich eine brennbare Umgebung in Mitleidenschaft ziehen. Wie gut die Hütte brennt richtet sich danach, wie die Wand dort platziert wird (je mehr Kontakt zu brennbaren Dingen, desto besser). Bei einem Waldbrand kommt es auf den Zustand des Waldes an. Je trockener, desto größer ist die Gefahr.

    In vielen Aventurischen Städten sind deshalb auch Feuerzauber verboten und unter hohe Strafen gestellt.

  • In vielen Aventurischen Städten sind deshalb auch Feuerzauber verboten und unter hohe Strafen gestellt.

    Das klingt zwar logisch, aber steht das auch irgendwo oder ist das nur deine Ansicht?

  • Mir ist keine entsprechende Stelle bekannt.

    Allerdings ist Brandstiftung ein Verbrechen. (AA 141).

    Bei allen Delikten mit Magieeinsatz wird zumindest im Mittelreich automatisch Vorsatz angenommen. (AA 142)

    D.h. letztlich kann jede Brandspur zur Anklage und ggf Verurteilung führen:

    Brandspur + Vorsatz ... o oh.... - der Rest liegt , wie immer in der aventurischen Rechtssprechung, ganz beim Richter.

    Interessant ist mir dabei (Kapitel Recht & Gesetz, AA) ins Auge gesprungen, dass Gildenzauberer nicht mehr ausschließlich der Gildengerichtsbarkeit unterliegen. Vielmehr unterstehen sie automatisch der direkten weltlichen Gerichtsbarkeit, können jedoch von der Gilde freigekauft und der Gildengerichtsbarkeit zugeführt werden. Was offenbar die Regel ist, jedoch zu durchaus unfrohen Gildengerichten und scharfen Gilden-Urteilen führt.

    Ein Änderung (?) die ich sehr begrüße, haben sich doch öfter einmal fernab aller Akademien Zauberer in relativer Sicherheit gewogen, wenn sie Gesetze überschritten.

  • Das klingt zwar logisch, aber steht das auch irgendwo oder ist das nur deine Ansicht?

    Das ist nicht nur meine Ansicht, sondern findet sich auch im Kapitel Magie und Recht (WDZ S. 301):

    "Unter das Stichwort Brandverhütung fällt das Verbot diverser Stabzauber, aller Feuerzauber und – aus Unwissenheit um das ‘kalte Feuer’ – des FLIM FLAM in vielen Metropolen."

    Bei magischen Verbrechen gilt immer Vorsatz und entsprechend gibt es im Regelfall auch eine harte Strafe. Einfache Brandstiftung ist ein Verbrechen (Haft und Geldstrafen ohne Oberbegrenzung bzw. Vergleichbares), sollte es zu einem Großbrand (mit Geschädigten usw.) kommen, dürfte der Feuertod (als spiegelnde und besonders harte Strafe) fast sicher sein! "Unfälle" oder "Notwehr" sind übrigens kein Garant für einen Freispruch.

    P.S. der abgefackelte Wald gehört besser keinem Herrscher. Wenn schon "Kleinigkeiten" wie Wilderei ein Verbrechen (s.o.) sind, kann man sich leicht ausmalen was passiert, wenn man sich im so großen Umfang an Land, Pflanzen und Tieren des Herrschers vergreift...

    2 Mal editiert, zuletzt von x76 (31. Dezember 2018 um 16:51)

  • Aber das ist doch DSA4.1, oder?

    Ja, aber so weit ich weiß gibt es noch keine vergleichbare Abhandlung von Recht und Gesetz unter DSA 5. Die bisherigen Gesetze (z.B. DSA 5 RW S. 365) sind eher dürftig umrissen und daher noch rigoroser als früher (siehe Vergleich zum gleichen Thema in WDZ). Die Redax hat mir mal geschrieben, dass ein entsprechendes Werk wohl noch nachgereicht wird.

    Ich denke aber nicht, dass sich in solchen Punkten wie "Brandstiftung" viel ändern wird. Zumal es auch nur "in vielen" heißt. Da legt man sich nicht genau auf eine Stadt fest. Da man sich in Aventurien stets an historischen Vorlagen orientiert, wird wohl Brandstiftung in Städten ein sensibles Thema bleiben.

  • Sehe ich genau so, aber ich wurde hier mal darauf hingewiesen, dass der Ansatz, bei fehlenden Informationen, DSA4.1 als Grundlage zu nehmen, nicht passt, weil es sich ja geändert haben könnte.

    Das sich beispielsweise die Gesetze rund um die Herbeirufung und Dämonologie (gleiches Kapitel wie das Zitat), im Zuge der abflauenden borbaradianischen Bedrohung erneut ändern und die Aussagen aus WDZ dann überholt sind, ist sehr wahrscheinlich. Das profane Verbrechen wie Brandstiftung plötzlich völlig anders bewertet werden ist hingegen sehr unwahrscheinlich und auch Risikoquellen (wie Feuerzauber) werden vermutlich nicht herunter gestuft. Allerdings könnte natürlich im Zuge "erhöhter magischer Aufklärung" der Flim Flam in der DSA 5 "Zukunft" von der Liste gestrichen werden.

    Generell sollte man auf jeden Fall in Regel Belangen vorsichtig sein. Beim Hintergrund bin ich eher der Ansicht, dass die letzten Hintergrundtexte so lange gültig bleiben, bis sie durch neuere ersetzt werden. Besser als "keine Regel, also gibt es da auch nicht" ist das alle mal. Insbesondere da das offizielle Aventurien im Kern unabhängig von der Regelversion ist.

    Also sollte beispielsweise der "Feuerbann in vielen Siedlungen" stets gelten, egal ob man DSA 1, 2, 3, 4 oder 5 oder gar mit einem Selfmade Regelwerk spielt. Ebenso wie natürlich aktuelle Entwicklungen sich auch in andere Editionen übertragen. Wäre ja schlimm, wenn DSA 4 nur in der Vergangenheit spielbar wäre. ;)

  • Allerdings gibt es bei DSA5 Regeln zu Recht und Gesetz, über Gerichtsbarkeit von Zauberkundigen, über Abstufung von Vergehen, Verbrechen und Schwerverbrechen, über Einordnung der Brandstiftung in dieses System, über Bewertung der Zauberintention - wie ich mir weiter oben bereits anzumerken erlaubte.

    Das halte ich für eine valide Aussage der neuen Edition, und da ist eben nicht von Feuer- oder Elementar-Magieverbot in vielen Städten die Rede (sehr wohl jedoch von der Einordnung der Dämonologie!), es kann nur jeder potentielle Kläger und jeder Richter die Dinge leicht gegen den Feuerzaubernden auslegen. Damit liegt die Frage in der Hand der Runde bzw. der Spielleitung - und das ist viel besser als eine vermeintlich pauschale aber damit eben doch an keinem Ort wirklich hilfreiche Regel.

    Die Regel: » wahr bleibt 4.1 dort, wo es nicht von DSA5 überschrieben wurde. « würde ich bzgl. des sogenannten Hintergrundes für unsere Runde so bestätigen. Allerdings ist das für Spieler, die nicht von 4.1 zu DSA5 kommen, ein ziemlich absurder Ansatz. Wie man es also am Spieltisch handhabt, bleibt jeder Runde selber überlassen, in einem DSA5-ge[tag]ten Thread ist ein Verweis auf die Regelung zu 4.1-Zeiten nicht mehr als ein vager Fingerzeig.

  • Sehe ich genau so, aber ich wurde hier mal darauf hingewiesen, dass der Ansatz, bei fehlenden Informationen, DSA4.1 als Grundlage zu nehmen, nicht passt, weil es sich ja geändert haben könnte.

    Wobei mir das nicht einleuchtet - wenn es (noch) keine Setzung in DSA5 gibt, übernimmt man eben, bis es sie gibt, die alte aus DSA4. Höchstwahrscheinlich ist sie näher an der zukünftigen DSA5-Setzung als etwas selbst erfundenes. Ausnahme wäre ein Fall, bei dem es klar ist, dass die neue, noch nicht erschienene Setzung der alten widersprechen wird.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....