Kleinigkeiten schnell geklärt (Geweihte, Götter und Dämonen, DSA 4.1, DSA 4)

  • Wenn ein Dämon allerdings einen Effekt wirkt, der ähnliche Auswirkungen wie ein LCD-Zauber hat, ist es mMn nirgendwo geregelt, wie lange Zauberdauer aber auch Wirkdauer betragen.

    Ich gehe davon aus, dass Abweichungen von der Regel erwähnt werden und auf jeden Fall auch erwähnt werden sollten, z.B. steht bei der Eigenschaft "Fluch" dabei, dass sie nur eine Aktion benötigt. Sind solche Abweichungen nicht erwähnt, ist jede Abweichung eine Hausregel. Ohne Hausregeln benötigt Vhatacheor für den Zauber "Brenne" ebenso 3 Aktionen wie jeder andere Zauberer auch.

    Wobei dies nicht bedeutet, dass ich grundlegend gegen Hausregeln wäre. Beispielsweise nutzen wir für Zauberproben der Dämonen, wie auch für viele alle anderen Proben, die gewöhnlich nur mit 1W20 abgelegt werden, den Median aus 3W20, d.h. das mittlere oder das häufigste Ergebnis. Auf diese Weise sind die Ergebnisse nicht derart willkürlich an den Rändern verteilt.

  • Wenn ein Dämon einen Spruch in "dämonischer Repräsentation" wirkt (gibt es die überhaupt?), dann stimme ich dir zu, dass die Angaben aus LCD gelten sollten, solange nichts anderes erwähnt wird. Wenn er aber irgendeinen Effekt bewirkt, der einem LCD-Spruch zwar in den Auswirkungen ähnlich ist, aber eher "freizauberisch" gewirkt wird, verstößt eine Abweichung mMn nicht gegen RAW und wäre somit auch keine Hausregel. Eine (zufällige?) Abweichung vom LCD in diesen Fällen würde mMn auch das chaotische Element der Dämonen betonen, was ich für stimmig halte - aber da mögen die Ansichten auseinander gehen.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Wenn ein Dämon einen Spruch in "dämonischer Repräsentation" wirkt (gibt es die überhaupt?), dann stimme ich dir zu, dass die Angaben aus LCD gelten sollten, solange nichts anderes erwähnt wird. Wenn er aber irgendeinen Effekt bewirkt, der einem LCD-Spruch zwar in den Auswirkungen ähnlich ist, aber eher "freizauberisch" gewirkt wird, verstößt eine Abweichung mMn nicht gegen RAW und wäre somit auch keine Hausregel.

    Ich bin mir nicht sicher, was du damit sagen möchtest.

    Mir scheint, wir sind uns einig, dass ein Zauber prinzipiell den Regeln des LCD folgt und, solange in den Regeln bzw. im Abenteuer nichts anderes angegeben wird, dies selbstverständlich auch dann gilt, wenn ein Dämon diesen Zauber wirkt. Was jedoch sollte ein Effekt sein, der einem Zauber zwar in den Auswirkungen ähnlich ist, aber eher freizauberisch gewirkt, auf Ebene der Regeln anderes sein, als ein Zauber, zu welchem entsprechende Sonderregeln angegeben werden, oder eine direkt neu ersonnene und entsprechend dokumentierte besondere Fähigkeit? Wenn in einem Abenteuer steht, der Damon X sei fähig, den Zauber Y zu wirken, gelten die Regeln des Zaubers Y gemäß LCD. Steht dort, der Dämon verfüge über eine besondere Fähigkeit, welche dem Zauber Y entspricht, gelten ebenfalls die Regeln des Zaubers Y gemäß LCD. Allein falls dort eine Abweichung genannt würde, wäre diese nach offiziellen Regeln auch erlaubt. Stünde z.B. im Abenteuer: "Der Heshafalot, eine besondere Form der Heshthotim, verfügt über die Fähigkeit, seine Umgebung in Finsternis zu hüllen. Diese Fähigkeit entspricht dem Zauber 'Dunkelheit'; sie zu nutzen erfordert jedoch nur 1 Aktion, keine 5 Aktionen. Die Finsternis verdunkelt automatisch auch magisches Licht und bewegt sich mit dem Heshafalot. Außerdem erleiden alle Ziele innerhalb des verfinsterten Gebiets 1W6 kTP, da die Temperatur in kürzester Zeit massiv sinkt. Diese Fähigkeit kann der Heshafalot dreimal je Tag für max. SR nutzen.", wären Abweichungen vom LCD absolut regelkonform, allerdings nur eben jene gerade genannten Abweichungen und keine beliebigen.

    Dies bedeutet nicht, dass nach Absprache mit der Gruppe immer alles absolut regelkonform sein müsste oder das Einhalten der offiziellen Regeln bis in das letzte Detail die Tugend der einzig wahren Rollenspieler.

  • Solche "Effekte" werden etwa im WdZ auf Seite 242 unter "Dämonische Hilfe" (allgemeines Paktgeschenk) erwähnt.

    Die Infos:

    - Die Effekte können (!) wie Zaubersprüche behandelt werden.

    - Sie haben so etwas wie ZfP*

    - Ist die gewünschte Wirkung anders als die Wirkung vergleichbarer Zauber, werden die Kosten geschätzt.

    Der Paktierer kann sich einen Effekt wünschen, der durchaus auch von den LC-Zaubern abweichen kann. Das kommt dann ganz darauf an, was sich der Paktierer wünscht.

  • Solche "Effekte" werden etwa im WdZ auf Seite 242 unter "Dämonische Hilfe" (allgemeines Paktgeschenk) erwähnt.

    Richtig, doch zum einen handelt es sich dabei um den direkten Eingriff eines Erzdämons, eines beinahe gottgleichen Wesen und nicht nur eines gewöhnlichen Dämons, zum anderen, dies ist wesentlicher Teil meiner vorherigen Aussagen, steht in diesem Fall ausdrücklich im Text, dass Abweichungen von den Regeln für Zauber möglich sind und auch durchaus sinnvoll sein können. Die Ausnahme von den Regeln wird offiziell und ausdrücklich festgehalten, weshalb in diesem Fall die Ausnahme zur Regel wird und die Abweichung eben keine Hausregel darstellt. In Fällen, in welchem diese Ausnahme nicht genannt wird, z.B. bloß bei der Beschreibung eines Dämons steht, dass er einen gewissen Zauber mit ZfW 14 beherrscht, ist auch offiziell keine Abweichung gestattet bzw. eine Abweichung zwar durchaus möglich, manchmal sinnvoll und in Absprache mit der Gruppe gewiss legitim, doch eben keine offizielle Regel, sondern eine Hausregel.

  • Ich bin da soweit ganz bei dir.

    Da dein Beispiel jedoch nur von einer konkreten Regelabweichung ausging, wollte ich ein Beispiel nachreichen, bei dem Abweichungen nicht konkret genannt werden, sondern prinzipiell als prinzipiell möglich beschrieben werden - freilich im Kontext erzdämonischer Hilfe.

  • Objektsegen - außer das Dämonen bei Berührung Schaden nehmen und gesegnete Gegenstände für Gottesdienste gebraucht werden, finde ich keine regeltechnischen Auswirkungen. Kann man mittels Objektsegen gesegnete Gegenstände herstellen, um Erleichterungen bei Zeremonien zu erhalten?

    Ansonsten wäre der Objektsegen für Spielerhelden ziemlich nutzlos.

  • Objekte sind einfach geweiht ... damit umgeht man resistenzen und immunitäten gegen profanes ;)

    ansonsten guck dir mal den Anathema an, der ist für Spielerhelden auch "ziemlich nutzlos" ... zumindest auf der regulären Abenteuerhatz ... wenn man dagegen den Hintergrund und die Aufgaben eines Geweihten auch gänzlich ausspielt ist es sehr wohl nützlich seine Messen und Rituale entsprechend vorzubereiten.

  • Objekte sind einfach geweiht ... damit umgeht man resistenzen und immunitäten gegen profanes ;)

    ansonsten guck dir mal den Anathema an, der ist für Spielerhelden auch "ziemlich nutzlos" ... zumindest auf der regulären Abenteuerhatz ... wenn man dagegen den Hintergrund und die Aufgaben eines Geweihten auch gänzlich ausspielt ist es sehr wohl nützlich seine Messen und Rituale entsprechend vorzubereiten.

    Ergänzende Anmerkungen:

    • Nicht allein Dämonen, sondern auch allerlei andere magische/übernatürliche Wesen können eine Resistenz oder Immunität gegen profane Waffen besitzen. Der Anteil dieser Wesen ist gewiss kleiner als der Anteil weltlicher Gegner, doch zum einen noch immer recht groß und zum anderen diesen ohne Umgehung dieser Vorteile mitunter nur sehr schwer beizukommen.
    • Der Objektsegen ist mit Stufe I sehr günstig und hält auch unmodifiziert LkP* Tage, d.h. länger als jeder Kampf. Auf Stufe II können bereits bis zu 10 Waffen einfach geweiht werden, d.h. zu Kosten von 1 KaP je Waffe. Alternativ könnte die Wirkungsdauer auf LkP* Wochen erhöht werden, womit auch längere Reisen und Schlachten abgedeckt sind. Auf Stufe III ist sogar beides möglich.
    • Geweihte Objekte haben allerlei alchimistische Anwendungen. Obgleich die Alchimie der Sonne (Praios) nur wenige Beispiele bietet, sind sie eben nur einige Beispiele von vielen. Mich würde zumindest nicht verwundern, wenn die Alchimie des Regenbogens (Tsa) allerlei Mittel zur Heilung von Wunden und Hilfen für ungewollt kinderlose Paare bereithält, vielleicht auch ein paar besonders kräftige Farben und Lacke.
    • Nach Übereinkunft in der Gruppe würde ich auch anderweitige Wirkungen nicht ausschließen, z.B. könnten von einem der Peraine gesegnetem allerlei Schädlinge absehen oder allgemein Nutzpflanzen, allen voran der Apfelbaum, besser gedeihen.

    Eher störend sind imho die Überschneidungen des Objektsegens mit der Objektweihe, diesbezüglich wäre eine klarere Trennung imho besser gewesen.

  • Da die Objektweihe Grad II explizit dazu gedacht ist, Waffen zu weihen, kann man das mVn nicht mit dem Objektsehgen Grad I machen. Die Mengenangaben beim Objektsegen sind zwar eher ungenau (bzw. widersprüchlich zwischen geringer Menge und LkW Liter Wasser), aber ganze Waffen lese ich da bei den Beispielen eher nicht heraus.

    Der Objektsegen scheint mir eher die Segnung bei Ritualen außerhalb des Tempels zu sein, weil der Wein der Rahjanis oder Schmiedefeuer genannt wird, Wasser des Efferd und Graberde der Boronis, also kleine Mengen, die man bei Gottesdiensten und bestimmten Zeremonien verwendet.

    Das ist zwar leider bei der Objektweihe auch wieder so - insofern fehlt in mancherlei Belangen tatsächlich eine vernünftige Abgrenzung -, wenn Wasser oder Graberde genannt werden, und ob 10 Kilo Graberde tatsächlich so viel mehr ist als z.B. 15 Liter Wein oder Wasser, sei dahingestellt (^^), aber immerhin taucht da erstmals die Waffe auf.

    Als günstigeres Substitut der Objektweihe sehe ich ihn daher nicht.

  • Da die Objektweihe Grad II explizit dazu gedacht ist, Waffen zu weihen, kann man das mVn nicht mit dem Objektsehgen Grad I machen.

    Zitat von Wege der Götter, Seite 257

    Objektsegen

    [...]

    Der Geweihte kann einen Gegenstand oder eine Substanz segnen;

    [...]

    Die Menge der Substanz muss sich in Grenzen halten: maximal etwa LkW Liter (z.B. Wasser oder Erde), ein großes Lagerfeuer o.ä.

    Ein Gegenstand kann imho auch durchaus ein Hammer, ein Schwert oder eine andere Waffe sein, ebenso wie Werkzeuge, Feuerstellen usw. Aus mehr als LkW Liter Stahl besteht ein Schwert nur bei sehr geringem LkW und selbst dann sollte zumindest ein Dolch zu weihen möglich sein.

    Obgleich die Objektweihe, außer vielleicht in der Rondrakirche, nicht primär zur Weihe von Waffen gedacht sein mag, ist dies bezüglich der Wirkung letztlich gleichgültig. Weder wird die jeweilige Gottheit etwas gegen einen Kampf wider Dämonen einzuwenden haben noch wäre damit die Objektweihe obsolet, da diese noch allerlei zusätzliche Wirkungen erlaubt, z.B. die permanente Weihe, die Unzerbrechlichkeit während der Wirkungsdauer, Bonusschaden gegen unheilige Wesen, die zweifache Weihe und das Einbinden weiterer Liturgien. Zwar ist die schwammige Abgrenzung der Objektweihe zum Objektsegen, wie bereits erwähnt wurde, eher unglücklich, doch im schlimmsten Fall verhält es sich wie bei der Konsekration zur Erschaffung geweihter Schutzzonen vor dämonischen Übergriffen, d.h. eigentlich nicht zu diesem Zweck gedacht, aber möglich und gewiss klerikal wohl kaum verwerflich.

  • Siehe auch Wege der Zauberei (ja dort) S.56f Geweihte Waffen

    Waffe mit Objektsegen wirkt (ausschließlich) gegen -zugeordnete- Wesen der erzdämonischen Gegendomäne.

    Objektsegen auf Grad 2 auf 1 Waffe = +LkP*/2 gTP höhere Wirkung

    Einmal editiert, zuletzt von Tharex (30. April 2019 um 22:04)

  • In WdA steht auch indirekt dran bei dem grauen Kasten zu "Flüssige Artefakte" das man auch einen Objektsegen braucht um karmale Flüssigartefakte zu Erzeugen (glaub Seite 29 wars). Abeer ist auch wieder sehr ungenau hingeschrieben worden, denke mal viel Meister abhängig

  • Ein Gegenstand kann imho auch durchaus ein Hammer, ein Schwert oder eine andere Waffe sein, ebenso wie Werkzeuge, Feuerstellen usw. Aus mehr als LkW Liter Stahl besteht ein Schwert nur bei sehr geringem LkW und selbst dann sollte zumindest ein Dolch zu weihen möglich sein.

    Die OBJEKTWEIHE macht den Gegenstand allerdings ausschließlich für dämonische Gegner des Widersachers geweiht. Der Nutzen im Kampf ist also tatsächlich nicht der Rede wert.

    Tatsächlich ist es eher eine Fluff-Liturgie, die dafür benutzt wird Ritualgegenstände für eine Messe zu weihen.

  • Die OBJEKTWEIHE macht den Gegenstand allerdings ausschließlich für dämonische Gegner des Widersachers geweiht. Der Nutzen im Kampf ist also tatsächlich nicht der Rede wert.

    Nee, das macht der OBJEKTSEGEN ;), und nicht nur gegen dämonisch - bspw Untote bei Objektsegen des Boron

  • Siehe auch Wege der Zauberei (ja dort) S.56f Geweihte Waffen

    Waffe mit Objektsegen wirkt (ausschließlich) gegen -zugeordnete- Wesen der erzdämonischen Gegendomäne.

    Womit, entgegen der Aussage in WdG, eine gesegnete Waffe sogar weniger als einfach geweiht ist.

    Nee, das macht der OBJEKTSEGEN ;) , und nicht nur gegen dämonisch - bspw Untote bei Objektsegen des Boron

    In der Summe scheint damit der Objektsegen einiger Götter deutlich nützlicher als der jener anderer Götter.

    Leider werden viele Optionen nicht expliziert. Mit der Alchimie der Sonne gibt es nur wenige Beispiele bezüglich Praios, jedoch keine Beispiele zur Alchimie des Raben oder des Regenbogens, der Schlange, von Blitz und Donner usw. Womit all dies auszuarbeiten der Gruppe überlassen bleibt und nur wenige Variationen bestehender Rezepte naheliegen und leicht zu modifizieren sind. Beispielsweise könnte ein Segen der Tsa oder der Peraine auf ein Wirselkraut gelegt die Probe für die Zubereitung eines Heiltranks erleichtern oder der Boronkirche, dank Borons Segen, ein potenterer oder zumindest leichter herzustellender Schlaftrunk zugänglich sein. Ein Pulver der Borons zur Bannung von Untoten im Detail auszuformulieren ist hingegen schon etwas aufwändiger.

    Zudem ist mir, außer bei sehr wenigen Ausnahmen, nicht klar, welchen Effekt der Segen hat, gleichgültig ob im Rahmen einer Messe oder nicht. Ob die Messe im Efferdtempel nun gesegnetes Wasser nutzt oder nicht, scheint keinen Unterschied zu machen, ebenso wenig, ob eine Kutsche den Segen der Rahja hat oder nicht.

    Jedoch sollten bereits allein auf Basis einer sinnvollen Spielmechanik ausgegebene AP und KaP in Kombination mit einer gelungenen Probe einen positiven Effekt im Sinne des Geweihten und dessen Gottheit haben, eine minimale Probenerleichterung, eine längere Haltbarkeit, ein besonderer Glanz in den Augen der Gläubigen, irgendetwas...

  • Ja, manches ist schwammig oder bedarf des Meisterentscheides.

    Nach WdZ dürfte eine Tsa-gesegnte Waffe gegen Chimären wirksam sein - aber krieg diese Pazifisten mal dazu eine Waffe zu segnen...

    Der Objektsegen eines Hochschamanen der Nivesen oder Waldmenschen könnte - auch wenn nie ausdrücklich gesagt -.gegen

    Werkrreaturen wirksam sein. -siehe Kyrjaka /Anpa-Tonku..

    Einmal editiert, zuletzt von Tharex (1. Mai 2019 um 21:10) aus folgendem Grund: Ergänzung und Tippfehler

  • Ja, manches ist schwammig oder bedarf des Meisterentscheides.

    Nach WdZ dürfte eine Tsa-gesegnte Waffe gegen Chimären wirksam sein - aber krieg diese Pazifisten mal dazu eine Waffe zu segnen...

    Der Objektsegen eines Hochschamanen der Nivesen oder Waldmenschen könnte - auch wenn nie ausdrücklich gesagt -.gegen

    Werkrreaturen wirksam sein. -siehe Kyrjaka /Anpa-Tonku..

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass man Waffen durch Tsa gar nicht weihen lassen kann - es widerspricht der Natur der Göttin.

    Und selbst wenn - sobald die erste Aggression vom Träger ausgeht und er nicht zuerst von der Chimäre angegriffen wird, war es das mit der Weihe.