Kleinigkeiten schnell geklärt (Geweihte, Götter und Dämonen, DSA 4.1, DSA 4)

  • aber ich hätt das so gesehen dass der "Anathema-Detektor" in der SEELENPRÜFUNG aufgrund der Verfluchung anschlägt.

    Sinngemäß sehe ich das so, weil es Sinn macht und passt in meinen Augen. So, wie es in der Seelenprüfung wörtlich steht, nicht.

    wobei ich bei der GROSSEN SEELENPRÜFUNG auch die Gottheit (bzw. die Gottheiten) preisgeben würde die den V. verflucht hat (haben). Was haltet ihr davon?

    Zumindest bei einer Weihe oder einem Pakt kann man das damit erkennen, aber ich würde es beim Vampir, der mir als durchs Sieb gefallener Sonderfall erscheint, auch so halten.

  • Pack_master

    was meinst du mit "es gibt keine gegendomäne"?

    so wie ich das konzept verstehe, ist es für paktierende personen schädlich, jeglichen geweihten boden zu betreten, unabhängig davon, on die entsprechende gottheit und der entsprechende dämon innerhalb der spielwelt als gegensätzlich wahrgenommen werden.

    darum bezieht sich meine frage darauf, ob paktierende personen boden der dem namenlosen geweiht ist betreten können, ohne schädliche auswirkungen zu erleiden.

    tut mir leid falls das unklar formuliert war.

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (11. August 2020 um 01:02)

  • was meinst du mit "es gibt keine gegendomäne"?

    So ziemlich alle Dämonen haben eine leichte (bei Gehörnten) bzw. mittlere (Niedere) Empfindlichkeit gegen geweihte Objekte bzw. geweihten Boden. Dadurch erleiden sie entsprechend Schaden. Das dürfte auch für dem NL geweihten Boden gelten. Die Empfindlichkeit von Dämonen gilt gegen Boden/Objekte die der Gegengottheit geweiht sind aber nochmals um eine Stufe höher, also mittel statt leicht und schwer statt mittel. Da der NL jedoch soweit ich weiß kein Gegengott irgendeines Erzdämons ist, wird diese Regel hier nicht schlagend. Für Paktierer gilt das selbe. Ihre Empfindlichkeit ist leicht (alle Götter) oder mittel (Gegengottheit).

  • Genau. Schaden nimmt man als Dämon oder Paktierer auf geweihtem Boden immer, es kommt nur darauf an wie viel. Von leichten Schmerzen bis sofortigem Platzen ist da je nach Empfindlichkeit und Domäne alles bei.

  • Mir kommt in irgendeinem Regelband wird erwähnt dass man einem der Zwölfgötter unter einem völlig anderen Namen geweiht sein kann, so dass der Spielercharakter denkt, z.B. Ögnir geweiht zu sein, aber dahinter verbirgt sich eigentlich Phex.

    Ich kann die Stelle weder in WdG noch WdH finden, bilde ich mir das nur ein, oder hat zufällig jemand eine Ahnung?

    (Mir ist klar dass man das sowieso als Hausregel machen kann, aber es würde mich einfach interessieren ob das auch nach offiziellen Regeln geht).

  • Mir kommt in irgendeinem Regelband wird erwähnt dass man einem der Zwölfgötter unter einem völlig anderen Namen geweiht sein kann, so dass der Spielercharakter denkt, z.B. Ögnir geweiht zu sein, aber dahinter verbirgt sich eigentlich Phex.

    Ich kann die Stelle weder in WdG noch WdH finden, bilde ich mir das nur ein, oder hat zufällig jemand eine Ahnung?

    (Mir ist klar dass man das sowieso als Hausregel machen kann, aber es würde mich einfach interessieren ob das auch nach offiziellen Regeln geht).

    "Ordnung im Chaos" aus der DDZ Box eventuell. Waren halt dunkle und wirre Zeiten ^^

  • *grübel* So eine Stelle im DSA4.1 Regelwerk würde mir auf die Schnelle auch nicht einfallen. Speziell für Ögnir steht auch im Wiki Aventurica nichts dergleichen und dort findet man bei Göttern in der Regel alternative Namen unter denen sie noch verehrt werden gelistet. *mehr grübel* Vielleicht erinnerst du dich ja an etwas aus Unter dem Westwind? Das war ja noch eher DSA4 und nicht 4.1.

    EDIT: Noch etwas mehr nachgelesen im Wiki. Ögnis entstand ja aus dem Hjaldingischen Ag(n)iz, was ein Alias von Phex ist.

  • Ach wenn es nicht um Ögnir im speziellen geht, ist die Antwort einfacher. Ja, je nach Kulturkreis und Epoche waren die Zwölf auch unter anderen Namen bekannt und dementsprechend konnte man ihnen auch unter diesen Namen geweiht sein. Im heutigen Aventurien kann das auch noch der Fall sein, wenn sich der entsprechende Kulturkreis noch so viel Eigenständigkeit bewahrt hat. Details dazu finden sich dann wohl am ehesten in den jeweiligen Regionalspielhilfen wo ja für die Kulturen auch immer auf ihre Glaubenswelt und damit auch Unterschiede zum (üblichen) 12G-Glauben eingegangen wird (eigene Namen für die 12, synkretische Vermischungen einiger Götter, etc.).

  • Das ist nicht ganz was ich suche.

    Woran ich mich zu erinnern glaube ist eine Regelstelle in der explizit darauf hingewiesen wird dass die Geweihten-Professionen auf jede beliebige nicht-karmatische verehrte Entität angewandt werden können, solange die Aspekte der Entität zu denen der entsprechenden Gottheiten passen.

    Es wird auch darauf hingewiesen dass Gottheiten ihre Namen egal sind, wichtig ist eben das der/die Geweihte die passenden Aspekte in der Entität sieht.

  • Sowas hab ich nur für den Namenlosen im Kopf (leider auch ohne Quelle). Aber in der Theorie sollte es auch bei den anderen Göttern gehen. Der Waldgeist, der XY seine Kraft gibt, könnte in Wahrheit Firun sein. Aber eine Regelstelle dazu wüsste ich jetzt leider auch nicht.

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜

  • Egal ob er von den Orks Gravesh, von den Zwergen Angrosch, im Süden Ingerimm oder im Norden Ingra genannt wird. Egal ob man nun Drachen jagen oder Feuer anlassen oder gar nichts als religiöse Pflicht sieht. Die Entität dahinter vergibt Karmaenergie. Ähnlich ist es bei Hesinde/H'szint und Tsa/Zha. Oder auch Phex/Feqz. Eine allgemeine Regelstelle kenne ich nicht, aber einige Beispiele. Die Utulu, die den Greifen Obaran als Gott verehren haben sogar Zugriff auf einige typische Praiosliturgien. Vielleicht zeigt das, das selbst der Götterfürst das alles nicht so eng sieht. ;)

  • Das wüsste ich ebenfalls nicht und kann ich mir nur schwerlich vorstellen. Man fühlt sich berufen, wird im Tempel geprüft, macht das Noviziat, wird zur Weihe vorgeschlagen und von der Gottheit angenommen. Dazu müssen aber beide Seiten wissen, wen sie vor sich haben.

    Das geht vielleicht noch bei Gottheiten, die leicht unterschiedlich verehrt werden (Feqz/Phex, Rahja/Radscha), aber auch da gibt es für Feqz zumindest schon spielergemachte Professionsentwürfe (für 4.1), weil Phex/Feqz bei der zwar gleichen Gottheit, aber doch recht unterschiedliche Zuordnungen, Aspekte und Schwerpunkte haben.

  • Ich bin selber nochmal alle Regelbände die ansatzweise relevant scheinen durchgegangen, und denke mittlerweile ich bilde mir die Stelle wirklich nur ein.

    Danke an die Mithilfe an alle jedenfalls 😅

    Gerade weil es mir irgendwie ungewöhlich vorkam wollte ich danach suchen Schattenkatze

  • Und nochmal: "Ordnung im Chaos" aus DDZ Box S.82:

    "Mitunter kann es vorkommen, dass ein Geweihter Karma von einer Entität dieser Liste [Götter in den DZ die Karma spenden -geht also über die Zwölfe hinaus] erhält,

    obwohl er jemand anderes hinter dieser Quelle seiner Macht glaubt"

  • Hat eine Weihe Auswirkung auf die Zerbrechlichkeit von Gegenständen? Hab irgendwie in Erinnerung, dass permanent geweihte Gegenstände unzerbrechlich sind. Das könnte aber evtl. ein DSA 3 Relikt sein.

    Und somit ernannte der Namenlose:

    Kha

    Also nehme den Namen und Titel Forenkha an und walte deines Amtes 😜