Kurz am Rande: Geweihte (nicht nur des Praios, und adelig müssen sie dazu auch nicht sein) dürfen Richter, sein laut Ius Concordia, so ein Richter nicht in "angemessener Zeit" erreichbar ist ( WdG , S. 22).
Hochnotpeinliche Befragung wiederum liegt bei der Inquisition,. nicht beim Standard-Geweihten.
Gerichtliche Befugnisse werden hier diskutiert, das Thema dann dann bitte weiter führen im Bedarfsfalle: Weltliche exekutive und judikative von Geweihten?